Für einen Reichsdeppen ist nichts unmöglich. Dann hat man schon Probleme zu erkennen, was ein Fahrzeughalter ist bzw. dass der Fahrzeughalter die Person ist, die in der Zulassungsbescheinigung eingetragen wird:
nämlich dort müsste stehen: der Inhaber dieser Zulassungspapiere wird nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen! Das ist im Teil I und im Teil II, also in dem grossen Schein darf dieser Satz gar nicht mehr drinstehen. Und wenn es um den Fahrzeughalter geht, wenn also der Fahrzeuginhaber nicht mehr als Fahrzeughalter ausgewiesen wird, dann frage ich mich, warum es hier ein Gesetz zur Pflichtversicherung vom Fahrzeughalter gibt.
Und dann muss man auch nicht verstehen, dass in § 2 des Pflichtversicherungsgesetz nicht das Gebiet der Bundesrepublik gemeint ist , sondern Fahrzeuge gemeint sind, die auf die Bundesrepublik Deutschland oder auf eines der Länder oder eine Kommune usw. zugelassen sind.
Öffentliche Strassen gibt es nur ausserhalb von Gemeinden, nämlich in der sog. Bundesrepublik Deutschland könnte es Strassen geben, wenn sie wirklich existent wären nach der Rechtsdefinition, aber es steht explizit unter § 2, dass der § 1 nicht für die Bundesrepublik Deutschland gilt, die Länder, Gemeinden über 100.000 Einwohner usw., also letztlich alles, was in der Bundesrepublik Deutschland ist
Und natürlich muss man auch keine Steuern bezahlen:
da kann man jetzt auch auf die Steuerrechtsebene gehen, also Kraftfahrzeugssteuer muss ja nur gezahlt werden für Fahrzeuge, die auf Strassen fahren,
Dumm nur, dass diese Argumentation völliger Unfug ist.