Autor Thema: http://mywakenews.wordpress.com  (Gelesen 8509 mal)

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Offline Brick_Bradford

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Hallöle und ein frohes und neues und ... 2013+1

(Sorry, aber momentan fehlt mir ein wenig die Zeit zum ausgiebigen Diskutieren, mitlesen ist noch drin)

Ein Fundstück aus http://mywakenews.wordpress.com/2014/01/04/ist-die-stvzo-fur-die-brid-ungultig-wake-news-radiotv/
Zitat
Alle Rechtsnormen deuten darauf hin, dass es keine Versicherungspflicht gibt.

Bernd Schober versucht in seiner Analyse (siehe Video vom 31.12.2013) zu beweisen, dass es keine Versicherungspflicht bzw. Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Er kommt u.a. zum Schluss, dass dafür schon die Sozialversicherung genügt um ein Fahrzeug sicher durch den Verkehr zu fahren.

Kurioserweise schon deshalb, weil es – formaljuristisch – in der BRiD keine Strassen gibt! Sie/Ihr habt richtig gehört – es gibt in der Bundesrepublik keine Strassen, so kann er es jedenfalls aus den Gesetzestexten herauslesen, also, es ist nicht seine Rechtsauffassung, sondern einfach der gelesene Text aus den sogenannten „nicht-amtlichen“ Inhaltsverzeichnissen der Bundesrepublik Deutschland.

Irgendwie hat da mein Verständnis mehrfache Zündaussetzer. Die Sozialversicherung reicht für das KFZ aus? Wow! Wer hätte das gedacht? Die Straßen gibt es "formaljuristisch" auch nicht? Nochmal ein Wow! Egal, das hätte er auch einfacher haben können. Nix BRD-> nix Straßen  ;D  Warum so umständlich mit ungültigen Gesetzen argumentieren?
Brick
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 

Offline Noldor

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Re: Wir haben keine Straßen!
« Antwort #1 am: 5. Januar 2014, 12:55:56 »
Und was ist mit der Deutschen Bahn? Da gibt es sicher auch Gesetze die aufzeigen, dass das Verlangen von Geld für das Reisen ungültig ist. Und alle anderen Bahnen. Und die Schifffahrt. Und, und, und...
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Wir haben keine Straßen!
« Antwort #2 am: 5. Januar 2014, 15:10:57 »
Immer, wenn man glaubt, es geht nicht dümmer, dann kommt ein Reichsdepp auf eine noch dümmere Idee. Der Blödsinn mit dem Vermerk in der Zulassungsbescheinigung darf auch nicht fehlen. Der Kfz-Brief wies schon immer nur den Halter aus.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline kairo

Re: Wir haben keine Straßen!
« Antwort #3 am: 5. Januar 2014, 15:53:04 »
Und dass die StVZO ein Nazigesetz und daher verboten ist, hat auch noch keiner mitbekommen. Genau wie die StVO. Es wird schon seinen Sinn haben, dass wir ausgerechnet rechts fahren müssen.
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Wir haben keine Straßen!
« Antwort #4 am: 5. Januar 2014, 15:57:28 »
Yeah, jetzt daraf jeder 12.  Jährige der lust hat Autofahren. Den Reichdeutschen fällt auch nicht auf das sie sich mit ihrem Argumentationen gern mal selbst ins Bein schießen würden.   :snooty:
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Offline Illuminatus

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Re: Wir haben keine Straßen!
« Antwort #5 am: 5. Januar 2014, 18:47:59 »
Es ist ja auch ausgeschlossen, dass man bei der Lektüre des Pflichtversicherungsgesetzes darauf kommen könnte, dass eine Versicherungspflicht für Kfz besteht :D
"Exstirpation des deutschen Geistes zugunsten des »deutschen Reiches«." - Friedrich Nietzsche in Unzeitgemäße Betrachtungen
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Wir haben keine Straßen!
« Antwort #6 am: 5. Januar 2014, 19:25:53 »
Für einen Reichsdeppen ist nichts unmöglich. Dann hat man schon Probleme zu erkennen, was ein Fahrzeughalter ist bzw. dass der Fahrzeughalter die Person ist, die in der Zulassungsbescheinigung eingetragen wird:
Zitat
nämlich dort müsste stehen: der Inhaber dieser Zulassungspapiere wird nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen! Das ist im Teil I und im Teil II, also in dem grossen Schein darf dieser Satz gar nicht mehr drinstehen. Und wenn es um den Fahrzeughalter geht, wenn also der Fahrzeuginhaber nicht mehr als Fahrzeughalter ausgewiesen wird, dann frage ich mich, warum es hier ein Gesetz zur Pflichtversicherung vom Fahrzeughalter gibt.

Und dann muss man auch nicht verstehen, dass in § 2 des Pflichtversicherungsgesetz nicht das Gebiet der Bundesrepublik gemeint ist , sondern Fahrzeuge gemeint sind, die auf die Bundesrepublik Deutschland oder auf eines der Länder oder eine Kommune usw. zugelassen sind.
Zitat
Öffentliche Strassen gibt es nur ausserhalb von Gemeinden, nämlich in der sog. Bundesrepublik Deutschland könnte es Strassen geben, wenn sie wirklich existent wären nach der Rechtsdefinition, aber es steht explizit unter § 2, dass der § 1 nicht für die Bundesrepublik Deutschland gilt, die Länder, Gemeinden über 100.000 Einwohner usw., also letztlich alles, was in der Bundesrepublik Deutschland ist
Und natürlich muss man auch keine Steuern bezahlen:
Zitat
da kann man jetzt auch auf die Steuerrechtsebene gehen, also Kraftfahrzeugssteuer muss ja nur gezahlt werden für Fahrzeuge, die auf Strassen fahren,
Dumm nur, dass diese Argumentation völliger Unfug ist.
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Offline Richard Sharpe

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Re: Wir haben keine Straßen!
« Antwort #7 am: 5. Januar 2014, 19:32:14 »
Einer der Kommentarschreiber hat zumindest das mit § 2 Pflichtversicherungsgesetz erkannt:
Zitat
Hallo leute toller Beitrag, mir ist nur ein kleiner Fehler aufgefallen. § 2 das Abschnitts über die Pflichtversicherung, beudeutet nicht das es in der BRD nicht Gilt sondern, das wenn die BRD die Länder usw. Halter eines Fahrzeugs sind, heißt das dass sie die Autos nicht Versichern müssen.Sprich wenn die BRD Halter eines Kraftfahrzeugs ist, muss sie dies nicht versichenern lassen, deswegen werden auch nur Gemeinden über 100000 Einwohnern in dem Text aufgeführt. wäre ja unlogisch wenn das Gesetz in kleineren Gemeinen gelten würde.

Die Antwort darauf hat aber wenig überraschend nichts mit dem Einwand zu tun:
Zitat
das glaube ich hatte Bernd Schober im Vergleich mit dem “Grundgesetz für die Bundesrepublik” erläutert. Das GG für die Bundesrepublik Deutschland gilt ja auch nicht nur für die “Bundesrepublik Deutschland” als “Regierungs-Entität”, sondern auch für deren Bewohner, oder stimmt das nicht?
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