Dieses Gesetz, welches insgesamt 10 Artikel umfasst, soll bewirken, dass von der Staatsgewalt in Zukunft unsere Rechte beachtet und geachtet werden und jegliches Verfahren fair und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gemäß Artikel 1 Abs. 3 i.V.m. Artikel 20 Abs. 3 GG durchgeführt wird. Das ist nicht selbstverständlich - für die Staatsgewalt: derzeit werden wir von allen drei Gewalten, vornehmlich von Richtern, systematisch auch um dieses Recht geprellt. Wir werden belogen, wir werden betrogen, Richter missbrauchen ihr Recht zur Rechtsprechung dazu, Recht systematisch zu beugen.
Zu glauben, dass die Gerichte bestehendes Recht missachten und das mit einem Gesetz lösen zu wollen hat auch einen gewaltigen Logikfehler.
Das Wahlrecht wird geändert, zu Gunsten der Bürger = Entmachtung der Parteien.
Das ist ja mal interessant, als jemand, der sich gerne mit Wahlen und Wahlrecht beschäftigt werfe ich einen Blick hinein:
(1) Die Wahl zum Landtag findet nach dem Zweistimmenwahlrecht statt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Mit der Wählererststimme wird in 70 Wahlkreisen je ein Abgeordneter direkt, werden mit der Wählerzweitstimme per Listenwahl mindestens 50 Abgeordnete mittelbar gewählt.
Zunächst einmal verstößt dieser Absatz im Wortlaut gegen die Wahlrechtsgrundsätze der Bundesrepublik, nach der alle Wahlen unmittelbar, also direkt stattfinden müssen. Was er eigentlich meint ist ein Grabenwahlsystem, aber schauen wir uns das mal genauer an...
(2) In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt, der seinen Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt im Wahlkreis hat und keiner politischen Partei oder sonstigen mitgliedschaftlich organisierten, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichteten Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in Baden-Württemberg angehören darf. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.[...]
Der Kandidat darf also kein Mitglied einer Partei sein. Ich bin mir relativ sicher, dass das vor allem den Efekt hätte, dass jede Menge Politiker aus ihren Parteien austreten, von ihnen finanziell für ihre Kandidatur unterstützt werden und nach der Wahl wieder eintreten.
(3) Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden alle Parteien oder sonstigen mitgliedschaftlich organisierten, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichteten Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in Baden-Württemberg berücksichtigt, die mindestens 0,5 Prozent der abgegebenen gültigen Wählerzweitstimmen auf sich vereinigen können.
Aufhebung der 5%-Hürde, die durch eine formelle 0,5%-Hürde ersetzt wird. Da es aber nur 50 Sitze geben wird, die von Landeslisten gefüllt werden, sollte die tatsächliche Hürde, je nach Sitzverteilungsverfahren, bei ca. 1% liegen. Sonderlich Durchdacht ist das nicht. (nachgerechnet mit dem Sitzverteilungsrechner auf
http://www.wahlauswertung.de/probewahl/sitzverteilung/). Das sollte zu einer zusätzlichen Zersplitterung des Parlaments beitragen. Der Bürger würde also vor allem mehr große Koalitionen (was in BaWü aktuell eh Grün-Schwarz/Schwarz-Grün ist) bekommen.
(6) Wer Abgeordneter ist, darf nicht gleichzeitig eine Tätigkeit in einer Behörde oder einem Ministerium (Exekutive) oder an einem Gericht (Judikative) ausüben.
Wie in der Schweiz würden Regierungsmitglieder also keine Parlamentsmandate inne haben, aber wohl, ähnlich wie dort, weiterhin an der Arbeit der Fraktionen beteiligt sein.
Alles in allem würde sein Traum von der Republik ohne Parteien, die er formuliert und die eine Vision antiparlamentarischer Denker (z.B. Robert Michels) ist, sich mit der Änderung kaum umsetzen lassen. Das Grabenwahlrecht vereinfacht vor allem die Mehrheitsbildung in Parlamenten und würde die Macht einzelner Parteien sogar stärken.