Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lat. ius gentium, „Recht der Völker“) ist eine überstaatliche, auch aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden.
Der Begriff Internationales Öffentliches Recht wird seit dem 19. Jahrhundert oft synonym verwendet, was auch auf den starken Einfluss des englischen Fachbegriffs international public law zurückzuführen ist.[1]
Wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts ist die Charta der Vereinten Nationen und das in ihr niedergelegte allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (UNO) hinaus verbindlich ist und jedem Staat einen Angriffskrieg verbietet.
Das supranationale Recht gilt als Besonderheit des Völkerrechts, weil es ebenfalls überstaatlich organisiert ist; allerdings weist es durch die Übertragung von Hoheitsgewalt auf zwischenstaatliche Einrichtungen einige Besonderheiten auf, die nicht vollständig mit dem Völkerrecht erklärbar sind.
soweit Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht Desweiteren zu unterscheiden
Kriegsvölkerrecht
Als Kriegsvölkerrecht werden zusammenfassend zwei verschiedene Aspekte des internationalen öffentlichen Rechts bezeichnet. Zum einen zählt zu diesem Bereich des Völkerrechts das Recht zum Krieg (ius ad bellum), also Fragen der Legalität des Führens eines Krieges. Zum anderen gehört zum Kriegsvölkerrecht auch das Recht im Krieg (ius in bello), also Regeln zum Umgang mit Kombattanten, Nichtkombattanten, Kulturgut und andere Vorschriften, welche die mit einem Krieg verbundenen Leiden und Schäden vermindern oder auf ein unvermeidbares Maß beschränken sollen. Dieser Teil wird zusammenfassend auch als humanitäres Völkerrecht bezeichnet.
Quelle Auch Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsv%C3%B6lkerrecht(Ja, mir sind die Einwände gegen Wikipedia bekannt. Aber die verlinkten Seiten haben ja auch Primärquellen und Literaturhinweise )
Recht auf Sezession
Völkerrecht
Unter Völkerrechtlern ist umstritten, ob das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch das Recht von Minderheiten einschließt, aus einem Staatsverband auszutreten. Die in der Rechtswissenschaft vorherrschende Meinung lehnt ein solches offensives Selbstbestimmungsrecht unter Hinweis auf das Integritätsinteresse bestehender Staatsverbände, also das defensive Selbstbestimmungsrecht, ab.[4] Matthias Herdegen etwa vertritt dagegen die Ansicht, dass einer diskriminierten Minderheit, deren Menschenrechte fundamental verletzt werden und die vom Prozess der politischen Willensbildung ausgeschlossen ist, ein Recht auf Sezession einzuräumen ist.[5]
Problematisch ist darüber hinaus, was eigentlich ein „Volk“ im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist. Wird etwa in einem Nationalitätenstaat eine Volksgruppe nicht als solches anerkannt, werden ihr auch keine Sonderrechte zugestanden.[6]
Es existieren etliche sezessionistische Völker und Regionen, die sowohl friedlich als auch aggressiv und militärisch nach Unabhängigkeit streben. Unter diesen besitzen einige de facto bereits die vollständige Kontrolle über ihr Territorium. Um allerdings in die Vereinten Nationen als eigenständiger Staat aufgenommen zu werden, bedarf es grundsätzlich einer Mehrheit in der UN-Vollversammlung; außerdem kann die Anerkennung als Staat im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beantragt werden, dessen fünf ständige Mitglieder (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien) zustimmen müssen.
Seite
https://de.wikipedia.org/wiki/Sezession Quellen siehe dort
Kurz, um eine Sezession erfolgreich durchführen zu können, muss heutzutage die UN zustimmen. Deshalb hat die Eigenstaatlichkeit im Falle Ost-Timors oder Süd-Sudan geklappt (Auch wenn das Ergebnis in beiden Fällen nicht das ist, was man sich erhofft hat), und im Falle Somalilands z.B. nicht. Auch Süd-Ossetien und Abchasien fallen hierunter.
Die Krim und der Golan sind beides Fälle, in denen eine Annexion vorliegt
Eine Annexion (von lateinisch annectere ‚anknüpfen‘, ‚anbinden‘; auch als Annektierung bezeichnet) ist die erzwungene (und einseitige)[1] endgültige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit. Die Annexion geht rechtlich über die Okkupation (Besatzungsverwaltung) hinaus, da auf dem (ehemals) fremden Territorium die eigene Gebietshoheit effektiv ausgeübt und es mit dem Erwerb der territorialen Souveränität über ein besetztes Gebiet de jure dem eigenen Staatsgebiet einverleibt wird. Die Okkupation geht der Annexion in der Regel voraus.[2]
Erst im 20. Jahrhundert wurde die Annexion ausdrücklich verboten, wobei bis 1945 nichtkriegerische Annexionen nicht schon eo ipso als völkerrechtswidrig angesehen wurden.[3]
Völkerrechtliche Definition
Rechtswissenschaftler unterscheiden im sogenannten modernen Völkerrecht von der durch unmittelbare Androhung oder Durchführung militärischer Gewalt charakteristischen Annexion (wobei im Schrifttum umstritten ist, ob eine Annexion nur durch die einseitige Erklärung des annektierenden Staates erfolgen kann[4]) – und damit der völkerrechtswidrigen Aneignung eines Gebietes, das zuvor einem auswärtigen Staat gehörte[5] – die völkerrechtliche Abtretung (Zession). Bei letzterer hat der Staat, der über das Gebiet allein verfügte, dieses einvernehmlich in einem formellen Vertrag abgetreten; mit ihr tritt die neue Staatsgewalt an die Stelle der alten.[6] Wird dieses Gebiet dann zu einem neuen, inkorporierten Staat (Gliedstaat) eines bestehenden Staatsverbandes (Föderation), spricht man von einer konsentierten, nicht einseitigen Sezession.
Völkerrechtliches Verbot von Annexionen
Im klassischen Völkerrecht war die Annexion ein rechtlich wirksamer Erwerbstitel – eine „legale Methode des Gebietserwerbs“[10] – und bis Anfang des 20. Jahrhunderts dem Sieger einer militärischen Auseinandersetzung erlaubt, die Gebiete seines Gegners ganz oder teilweise zu okkupieren und zu annektieren.[11] Als ein wesentliches Prinzip zur Grenzziehung kam dem Grundsatz uti possidetis (lat. wie ihr besitzt) große Bedeutung zu; also dass die Parteien einer kriegerischen Auseinandersetzung das Territorium und andere Besitzungen behalten dürfen, die sie während des Krieges gewonnen und zum Zeitpunkt des Friedensschlusses in Besitz hatten.[12]
Artikel 10 der Satzung des Völkerbunds verbot den Mitgliedern im Jahr 1919, Annexionen gegenüber anderen Mitgliedern durchzuführen:
„Die Bundesmitglieder verpflichten sich, die Unversehrtheit des Gebiets und die bestehende politische Unabhängigkeit aller Bundesmitglieder zu achten und gegen jeden äußeren Angriff zu wahren.“
– Artikel 10 Satz 1 der Satzung des Völkerbundes[13]
Vergleichbare Regelungen wurden 1924 in die Satzung der Panamerikanischen Union[14] 1932 in der Hoover-Stimson-Doktrin[15] und 1941 in der Atlantik-Charta festgehalten. Alle diese Verträge banden völkerrechtlich nur die vertragsschließenden Parteien.
Nach Artikel 2 Ziff. 4 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 ist „jede gegen die territoriale Unversehrtheit […] eines Staates gerichtete […] Androhung oder Anwendung von Gewalt“ verboten. Daraus folgt das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion, mithin ein allgemeines Annexionsverbot.[16]
Nach Artikel 51 beeinträchtigt die Charta „im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung. […] Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen […].“
Quelle
https://de.wikipedia.org/wiki/AnnexionDie Situation auf der Krim hat also nichts mit Sezession zu tun. Das Vorgehen Russlands in diesem Fall war eindeutig völkerrechtswidrig.
Bezogen auf das KRD ist NICHTS von alledem relevant.
Dem KRD fehlen wesentliche Bestandteile Eines funktionierenden Staatswesens (Es ist eine Sekte, nichts weiter). Das KRD scheitert schon daran, dass es keine Gebietshoheit hatte. Zu keinem Zeitpunkt.