@Schattendiplomat Das ist aber kein Vorrecht nur der RD. Ich habe schon viele Leute angetroffen, die immer nur das wahrnehmen, was ihnen gerade nützt, und alles Andere ausblenden. Das Absolutsetzen von Rechten kennt man auch in anderen Zusammenhängen, ich möchte hier nur mal an die Verabsolutierung der Religionsfreiheit erinnern und mir weitere Kommentare diesbezüglich sparen.
Jetzt betreibe ich aber auch mal "Wortklauberei": Urteile sind nicht gültig, sondern rechtskräftig. Der Unterschied ist eben der, dass Gesetze grundsätzlich "auf ewig" gelten bzw. bis sie durch ein neues Gesetz verdrängt oder abgeändert werden. Gesetze gelten also dauerhaft (nicht unendlich, aber über längere Zeit). Ein Urteil regelt hingegen immer einen einzelnen Fall oder eventuell eine Reihe gleichartiger Fälle. Mit der Vollstreckung, dem Vollzug oder der sonstigen Umsetzung eines Urteils ist dieses gleichsam "erledigt". Wenn ein Urteil Person A zu einer Leistung verpflichtet und wenn Person A diese Leistung erbracht hat, dann ist das Urteil "erledigt". Ebenso etwa, wenn ein Urteil verfügt, dass X statt Y als Eigentümer der Liegenschaft Z ins Grundbuch einzutragen sei: Nachdem X ins Grundbuch als Eigentümer der Liegenschaft Z eingetragen wurde, dann gilt dieser Eintrag, das Urteil ist vollstreckt und somit "erledigt". Desgleichen kann ein Urteil des BVerfG ein Gesetz für verfassungswidrig erklären. Nachdem das Gesetz aufgehoben wurde und somit nicht mehr gilt, ist auch das Urteil des BVerfG "erledigt". Natürlich gilt das auch entsprechend, wenn nur die verfassungskonforme Änderung eines Gesetzes verlangt wird: Nachdem diese Änderung gültig geworden ist, gilt die verfassungswidrige Bestimmung des Gesetzes nicht mehr, womit auch das entsprechende Urteil "erledigt" ist.
Daher erlangen Urteile eben Rechtskraft, gelten aber nicht im gleichen Sinne wie Gesetze.