Autor Thema: Jo Conrad  (Gelesen 240026 mal)

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Offline Luzifer

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Re: Jo Conrad
« Antwort #360 am: 19. September 2017, 17:09:05 »
Till Peter ist ein Klassiker.

Ist das hier ...

Zitat
Till Peter Rauscher
28. September um 16:08 ·
Dringender Aufruf an alle Zugehörige Menschen des ICHR/ZEB - Amt für Menschenrechte
Nach einem erfolgreichen Einsatz im Jobcenter Düsseldorf Ratingen bin ich hier gestrandet und komme nicht mehr zurück nach Rheinland/Pfalz. Derzeit benötige ich dringend Unterstützung um weiterzufahren um in eigener Sache eine Weiterbewilligung zu bekommen und mich für den nächsten Einsatz zu rüsten , da ich dies Dokument verschwitzt habe. "Für alle die mich jetzt auch mal unterstützen, werde ich unveröffentlichte Beweis-Daten zusenden.
MfG Till Peter
Comdirekt Till PeterRauscher
Iban: DE74 2004 1144 0503 0358 00
Verwendungszweck: Amtshilfe MRK3 Till
Danke Euch! P.s. Bei Fragen Tel. 0174 4405497

https://vk.com/rbeiring

... einer seiner grossen Erfolge, von denen er sprach?
 
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Re: Jo Conrad
« Antwort #361 am: 20. September 2017, 22:01:14 »
Netzfund bei der lockeren Schraube



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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Re: Jo Conrad
« Antwort #362 am: 21. September 2017, 08:16:27 »
Jo ist da doch schon länger tätig. Was meinen die wohl, wie er seine Hütte in Worpswede finanziert?
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Re: Jo Conrad
« Antwort #363 am: 21. September 2017, 08:38:48 »
https://vk.com/rbeiring

... einer seiner grossen Erfolge, von denen er sprach?

Vemutlich lief seine Bewilligung nur bis August 2016. Also hatte er (der 28.09.2016 war ein Mittwoch) noch eineinhalb Tage Zeit, um den neuen Antrag, der auf den Monatsersten zurückwirkt, ins Amt zu beamen.
 

Offline Luzifer

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Re: Jo Conrad
« Antwort #364 am: 25. September 2017, 12:27:22 »
Reichsdeppenikone Conrad zur Wahl:

Zitat
Die Wahlgesetze sind eh ungültig und wurden nie geheilt. Natürlich ist das alles ungültig. Aber die Leute machen ja mit... konkludentes Handeln, legitimieren die Politik....

http://www.freigeistforum.com/forum/index.php?PHPSESSID=ukjig0t7515fu56vrabcan6n73&topic=35352.msg1201820#msg1201820

Das kann man nicht mit Unwissen entschuldigen. Conrad wurde mehrfach erklärt, dass die Forderungen des BVerfG mit dem "Zweiundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes" vom 03.05.2013 erfüllt worden sind.

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/495/49591.html

Ergo ist Reichsdepp Conrad noch dümmer, als er sich gibt, er lügt oder ist unheilbar krank.

Ansonsten tut Conrad das, was er immer tut ... er kopiert Reichsblödsinn. In diesem Fall von Volksverhetzer und Holocaustleugner Ittner. Aber so etwas hat richtige "Freigeister" noch nie gestört.
 
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Offline Luzifer

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Re: Jo Conrad
« Antwort #365 am: 3. Oktober 2017, 12:30:43 »
Ein Nazi mutiert zum Friedensengel und Conrad weiss immer noch nicht, warum man ihn Braunsesteriker nennt. Das wird er in diesem Leben auch nicht mehr begreifen.

http://www.freigeistforum.com/forum/index.php?PHPSESSID=k5lnokjaqsptchm6ocngpccgg0&topic=28911.msg1202563#msg1202563
 

Offline Noldor

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Re: Jo Conrad
« Antwort #366 am: 3. Oktober 2017, 12:44:17 »
Ein Nazi mutiert zum Friedensengel und Conrad weiss immer noch nicht, warum man ihn Braunsesteriker nennt. Das wird er in diesem Leben auch nicht mehr begreifen.

Jo Conrad hat noch fast nie etwas begriffen. Und wenn doch hat er es nur journalistisch begleitet. Wenn es brenzlig wird stiehlt er sich immer mit dünnen Ausflüchten raus.
 

Offline emz

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Re: Jo Conrad
« Antwort #367 am: 3. Oktober 2017, 15:05:03 »
Ein Nazi mutiert zum Friedensengel und Conrad weiss immer noch nicht, warum man ihn Braunsesteriker nennt. Das wird er in diesem Leben auch nicht mehr begreifen.

Jo Conrad hat noch fast nie etwas begriffen. Und wenn doch hat er es nur journalistisch begleitet. Wenn es brenzlig wird stiehlt er sich immer mit dünnen Ausflüchten raus.

Dabei bräuchte er doch einfach nur mal auf die Seite seines Freundes BeDumm zu schaun.

https://beamtendumm.wordpress.com/2017/09/30/wahlrecht-ist-gueltig/

Selbst der hat es begriffen.

Aber vielleicht ist der BeDumm ja bei Conrad in Ungnade gefallen, nachdem er den Wittmunder Prozess so erfolgreich mit seinen lautstärkergestützten Vorträgen gestört hat und das selbst auf Conrads Bitten hin munter fortgesetzt hat.

 

Offline Schattendiplomat

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Re: Jo Conrad
« Antwort #368 am: 3. Oktober 2017, 15:28:48 »
Nun das ist der klassische Fehler der Reichsbürger und Winkeladvokaten unter jenen - sie suchen nur den einen Fakt der sie bestätigt, hören dann aber mit nachforschen auf.
Es passiert einfach zu oft, dass die sich auf irgendein BVerfG-Urteil berufen. Dieses ist zwar gültig aber die Konsequenzten wurden gezogen und im entsprechenden Sachverhalt zur Zufriedenheit Aller umgesetzt. Womit das BVerfG-Urteil auch nicht mehr in diesem Sinne "gültig" ist.

Aber wir wissen ja, dass Lesen nicht deren Stärke ist. ;)
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Re: Jo Conrad
« Antwort #369 am: 3. Oktober 2017, 15:38:53 »
Öh, wenn seine Fans wüssten, wie "ich berichte doch nur" gemeint ist?
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Offline Noldor

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Re: Jo Conrad
« Antwort #370 am: 3. Oktober 2017, 15:46:38 »
Öh, wenn seine Fans wüssten, wie "ich berichte doch nur" gemeint ist?

Ich behaupte mal: ich weiss wie "ich berichte doch nur" gemeint ist?

"Ich berichte doch nur um davon meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, da alles was ich vorher tat, Fotografenlehre, Musiker, Taxifahren in die Hose gegangen ist. Nur mit meinem rechtsesoterischen Stuss kann ich überleben. Aber, bitte, bitte, sagt das meinen Anhängern nicht!"
 

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Re: Jo Conrad
« Antwort #371 am: 3. Oktober 2017, 16:21:16 »
Öh nö! Falsch verstanden!
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Re: Jo Conrad
« Antwort #372 am: 3. Oktober 2017, 17:17:16 »
@Schattendiplomat Das ist aber kein Vorrecht nur der RD. Ich habe schon viele Leute angetroffen, die immer nur das wahrnehmen, was ihnen gerade nützt, und alles Andere ausblenden. Das Absolutsetzen von Rechten kennt man auch in anderen Zusammenhängen, ich möchte hier nur mal an die Verabsolutierung der Religionsfreiheit erinnern und mir weitere Kommentare diesbezüglich sparen.

Jetzt betreibe ich aber auch mal "Wortklauberei": Urteile sind nicht gültig, sondern rechtskräftig. Der Unterschied ist eben der, dass Gesetze grundsätzlich "auf ewig" gelten bzw. bis sie durch ein neues Gesetz verdrängt oder abgeändert werden. Gesetze gelten also dauerhaft (nicht unendlich, aber über längere Zeit). Ein Urteil regelt hingegen immer einen einzelnen Fall oder eventuell eine Reihe gleichartiger Fälle. Mit der Vollstreckung, dem Vollzug oder der sonstigen Umsetzung eines Urteils ist dieses gleichsam "erledigt". Wenn ein Urteil Person A zu einer Leistung verpflichtet und wenn Person A diese Leistung erbracht hat, dann ist das Urteil "erledigt". Ebenso etwa, wenn ein Urteil verfügt, dass X statt Y als Eigentümer der Liegenschaft Z ins Grundbuch einzutragen sei: Nachdem X ins Grundbuch als Eigentümer der Liegenschaft Z eingetragen wurde, dann gilt dieser Eintrag, das Urteil ist vollstreckt und somit "erledigt". Desgleichen kann ein Urteil des BVerfG ein Gesetz für verfassungswidrig erklären. Nachdem das Gesetz aufgehoben wurde und somit nicht mehr gilt, ist auch das Urteil des BVerfG "erledigt". Natürlich gilt das auch entsprechend, wenn nur die verfassungskonforme Änderung eines Gesetzes verlangt wird: Nachdem diese Änderung gültig geworden ist, gilt die verfassungswidrige Bestimmung des Gesetzes nicht mehr, womit auch das entsprechende Urteil "erledigt" ist.
Daher erlangen Urteile eben Rechtskraft, gelten aber nicht im gleichen Sinne wie Gesetze.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: Jo Conrad
« Antwort #373 am: 3. Oktober 2017, 17:42:21 »
Eine sehr gute und etwas genauere Zusammenfassung von dem was ich sagen wollte - Danke dafür! ;)

Ich stimme durchaus zu, dass nicht nur die Reichsbürger darauf eine Vorrecht haben aber bei diesen finde ich es besonders verwerflich, denn sie geben immer an so furchtbar genau und worttreu zu sein. Aber natürlich nur wo es ihnen gefällt und oft auch noch unlogisch ist. :facepalm:
Wenn es darum geht zu prüfen ob ein Urteil nicht schon umgesetzt ist schaut man gerne über den Wortlaut auf den man sonst soviel Wert legt hinweg.
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Re: Jo Conrad
« Antwort #374 am: 8. Oktober 2017, 00:22:33 »