Autor Thema: [RDR] Schwere Reichsbürger-Flatulenzen in Albstadt  (Gelesen 888 mal)

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[RDR] Schwere Reichsbürger-Flatulenzen in Albstadt
« am: 22. Juli 2016, 17:30:04 »
Schwere Reichsbürger-Flatulenzen in Albstadt

Was macht ein Mensch, der die absolute, reine Wahrheit entdeckt hat? Ein Mensch, der nicht nur das logische Denken bis zur Perfektion beherrscht, sondern auch über einen beneidenswerten Wissensschatz verfügt? Ganz einfach: Er schreit und pöbelt wie ein Wahnsinniger herum, schlägt und tritt um sich, liegt letztendlich wutentbrannt auf den Fußboden und gibt dämliche Kommentare […]
Aggressiver Reichsbürger vor Gericht

Reichsbürger verlieren permanent die Kontrolle über ihren Schließmuskel und über ihr „Gehirn“!


Was macht ein Mensch, der die absolute, reine Wahrheit entdeckt hat? Ein Mensch, der nicht nur das logische Denken bis zur Perfektion beherrscht, sondern auch über einen beneidenswerten Wissensschatz verfügt?


Ganz einfach: Er schreit und pöbelt wie ein Wahnsinniger herum, schlägt und tritt um sich, liegt letztendlich wutentbrannt auf den Fußboden und gibt dämliche Kommentare von sich! Solche „Schlauberger“ existieren in der Tat. Es sind unsere Freunde, die Reichsbürger, die überzeugt davon sind, die Weisheit mit Suppenkellen in sich hineingeschaufelt zu haben … und deshalb klüger zu sein, als andere Menschen –  insbesondere als jene „Schlafschafe“, die sich an die Gesetze halten, ihre Steuern und Rechnungen bezahlen … und sich auch sonst anständig benehmen.


Man kann sich vorstellen, wie Deutschland aussehen würde, wenn die Reichsbürger – diese durch und durch asozialen und wohlstandverwahrlosten Mitmenschen – zu Regierungsgewalt kämen. Hunger, Elend und Wahnsinn wären wohl noch die harmlosesten Folgen. Ein schönes Beispiel dafür, wie diese Leute ticken, liefert der Schwarzwälder Bote:



Der Angeklagte zählt zu den sogenannten „Reichsbürgern“, die […] die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland leugnen; er hatte einen Vertragsentwurf ins Rathaus mitgebracht, den Oberbürgermeister Klaus Konzelmann unterschreiben und sich dadurch verpflichten sollte […] künftig Schadenersatz in Millionenhöhe zu bezahlen.


(Der Angeklagte) wurde aggressiv und ausfällig, (er) soll den persönlichen Referenten des OB und die beiden Polizeibeamten, die hinzugerufen worden waren, als „Nazis“, „Berufs♥♥♥r“ und „Angestellte eines privaten Sicherheitsdienstes“ verunglimpft haben; sein Sohn, der ihn begleitete, filmte diese Szenen mit dem Smartphone. Als ein Polizist versuchte, dies zu unterbinden, ging der 53-Jährige auf ihn los und traktierte den Mann mit Fäusten. Erst nachdem eine zweite Polizeistreife auf der Bildfläche erschienen war, nahm die Auseinandersetzung ein Ende, und Vater und Sohn verließen das Rathaus.



Einmaliges dissoziales Verhalten reicht keinem Reichsbürger. Diese Leute neigen zu Wiederholungstaten und treten zudem gern im Deppen-Rudel auf:



Am Mittwoch standen sie wegen dieser elf Monate zurückliegenden Aktion vor Gericht. […] Der Vater […] machte Anstalten, den Gerichtssaal alsbald wieder zu verlassen. Darauf wurde ihm angedroht, ihn notfalls zur Erfüllung seiner „Anwesenheitspflicht“ zu nötigen. Der Mann – dem auf den Publikumsplätzen ein gutes Dutzend Gesinnungsgenossen moralisch und auch verbal den Rücken stärkten – wurde daraufhin erneut laut, ausfällig und beleidigend, sprach dem Gericht die Legitimation ab, über ihn zu urteilen, da es ja kein Organ eines von Rechts wegen anzuerkennenden Staates sei, und setzte sich handgreiflich zur Wehr, als die Justizangestellten versuchten, ihn auf die Anklagebank zu befördern.


[…] Das Gericht hatte vorsorglich zehn Beamte der Göppinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit sowie fünf der Tübinger Sicherheitsgruppe Gerichte und Staatsanwaltschaften angefordert. Irgendwann fand sich der Angeklagte in der Horizontalen wieder und lag zeitweilig reglos da. Er war aber offenbar bei Bewusstsein, denn die Anklageschrift, die auf Geheiß des Richters verlesen wurde, kommentierte er abfällig, wie das Gericht konstatierte. Der Notarzt erklärte ihn schließlich für verhandlungsunfähig; auf einer Trage und mit Infusionsnadel im Arm wurde er aus dem Gerichtssaal und -gebäude gebracht und ins Krankenhaus gefahren.


Staatsanwaltschaft und Richter waren anschließend der Auffassung, beide Angeklagten hätten die Anklageschrift vernommen und ihr folgen können; sie wollten deshalb weiterverhandeln. Dagegen legte jedoch der Verteidiger Beschwerde ein, und da diese Beschwerde aufschiebende Wirkung hat, war die Verhandlung beendet. Sollte das Landgericht Hechingen die Beschwerde bis Anfang kommender Woche abweisen, würde der Prozess am Mittwoch, 27. Juli, fortgesetzt.



 
Quelle: Schwere Reichsbürger-Flatulenzen in Albstadt


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