Autor Thema: Wieder mal ein "freier Journalist" mit Rechtsberatung?  (Gelesen 12686 mal)

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Offline Gutemine

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Eine weitere "Erfolgsgeschichte" aus dem Hause "Studebaker" / Saschenbredker


Zitat
Veröffentlicht am 30.10.2016

Die "Retourkutsche". Wir können nur jedem, der es schafft, seine Kinder aus den Fängen des Jugendamtes zurückzuholen, dringend empfehlen, den Wohnort zu wechseln. SO SCHNELL WIE MÖGLICH! Oder das Land. Hier ein Ausblick, was für ein Staat uns in Zukunft erwartet.
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Don

Nur um mal mit der reichsdeutschen Mär Lüge aufzuräumen, die BRD-GmbH entführe in großen Stil Kinder, für alle Fridis und Cassandras und Saschenbredkers:

Mit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat dieser achso verachtenswerte Nichtstaat zuerst mal eines gestärkt, nämlich die Elternrechte. Und das auf Kosten der Kinderrechte, weil diese beiden Rechte nämlich miteinander kollidieren. Davor war es nämlich wesentlich leichter, ein Kind aus der Familie zu nehmen. Möglich ist das heute -gegen den Willen der Eltern- nur noch aufgrund einer Kindeswohlgefährdung und wo die Reichis doch alle so toll Gesetze können, bitteschön:

§1666BGB:

Zitat
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

Aus der Praxis heraus ist es schon mal ziemlich schwer nachzuweisen, dass das seelische oder geistige Wohl gefährdet ist (es sei denn, man hat wirklich nachweisliche Diagnosen die Eltern betreffend), weshalb sich vieles auf körperliche Gefährdung bezieht. Und selbst wenn das Gericht eine Gefahr sieht, heißt das noch lange nicht, dass ein Kind gegen den Willen aus der Familie genommen wird. Da kommt genauso eine Auflage in Frage.

Nun mal ein Punkt, den die Reichis bislang kaum bedacht haben: Wer zahlt denn diese ganze ♥♥♥? Also die Unterbringung im Heim. Wissen die, was sowas kostet? Also ich würde mal sagen, dass das auf 3000-5500€ kommt. Natürlich werden die Eltern -im Rahmen ihrer Einkünfte- an den Kosten beteiligt, aber mal ehrlich: Wer verdient schon genug, um 4k-5k für sein mißratenes Balg abzudrücken um dann noch die eigene Lebenshaltung zu bewältigen? Zu 90-95% zahlt das der Steuerzahler, also du und ich, bzw. der jeweilige Landkreis und man darf mir wirklich glauben, dass kein Landkreis ein Interesse darin hat, seinen Sozialetat zu sprengen, zumal dies ohnehin der größte seiner Etats sein dürfte. Da sind 60.000€ mehr oder weniger pro Jahr schon mal ne Marke. Vor allem dann, wenn das nicht nur 1x oder 2x 60.000€ sind sondern 10, 12 oder 15x.


Zitat
Veröffentlicht am 30.10.2016

Die "Retourkutsche". Wir können nur jedem, der es schafft, seine Kinder aus den Fängen des Jugendamtes zurückzuholen, dringend empfehlen, den Wohnort zu wechseln. SO SCHNELL WIE MÖGLICH! Oder das Land. Hier ein Ausblick, was für ein Staat uns in Zukunft erwartet.

Den Landkreis zu wechseln hat früher mal funktioniert, mittlerweile aber nicht mehr. Die Zeiten sind lange rum.
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2016, 22:45:01 von Don »
 

Offline desperado

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Nur um mal mit der reichsdeutschen Mär Lüge aufzuräumen, die BRD-GmbH entführe in großen Stil Kinder, für alle Fridis und Cassandras und Saschenbredkers:
...


ich weiß ja, das nicht nur wir hier lesen. dein enthusiamus in allen ehren aber wir wissen doch alle um die "totschlagargumente":

was nützen gesetze wenn die, die sie erlassen sich nicht daran halten?
die sind alle nur gekauft!
eine gmbh hat keine hohentlichen rechte!
tbc.....


Den Landkreis zu wechseln hat früher mal funktioniert, mittlerweile aber nicht mehr. Die Zeiten sind lange rum.


ohne dir jetzt widersprechen zu wollen, aber ist das so? ich kann jetzt nur meinen eindruck wiedergeben aufgrund dessen, was ich so verfolge und lese. und da scheint es -mal wieder- mit der vernetzung der behörden nicht zum besten zu stehen. wie gesagt, das ist mein eindruck und ich lasse mich liebend gerne vom gegenteil überzeugen.

As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 

Offline Don


ohne dir jetzt widersprechen zu wollen, aber ist das so? ich kann jetzt nur meinen eindruck wiedergeben aufgrund dessen, was ich so verfolge und lese. und da scheint es -mal wieder- mit der vernetzung der behörden nicht zum besten zu stehen. wie gesagt, das ist mein eindruck und ich lasse mich liebend gerne vom gegenteil überzeugen.

In Sachen Jugendamt ist es prinzipiell so: Erstmal gebe ich dir Recht, vernetzt ist da untereinander nicht sonderlich viel. Die sind alle ziemlich autonom. Es dürfte so um die 400 Jugendämter in Deutschland geben und keines arbeitet wie das andere. Ein "kleinerer Fall" (also ohne Fremdunterbringung oder gar Sorgerechtsentzug) hätte evtl. die Möglichkeit, durch Umzug sich etwas Luft zu verschaffen. Das sind aber eher die, die man in die Beratung "zwingt" oder bei denen ein Mal die Woche eine Familienhelferin auftaucht und nach dem rechten sieht. Da kann es sein, dass solche Fälle im Umzugsfall evtl. kurz "runterfallen". Dennoch würde ich aber auch hier sagen: Mit einem Umzug ändert sich ja seltenst die Situation der Leute. Die sind dem neuen Jugendamt ziemlich schnell wieder bekannt: Kinderärzte, Kitas, Lehrer, Nachbarn.....es ist bei weitem nicht so, dass immer alle nur wegschauen.

Die "großen" Fälle, die sauteuren Maßnahmen:
Bei Entzug des elterlichen Sorgerechts ist natürlich auch ein Gericht involviert (das ja auch in regelmäßigen Abständen überprüft, ob das Sorgerecht weiter entzogen bleibt). Da hilft ein Umzug überhaupt nichts, zumal meines Wissens in einem solchen Fall das alte Jugendamt weiter zuständig bleibt. Selbst wenn die Zuständigkeit wechseln sollte: Das sind in der Regel Kinderschutzfälle und kein Jugendamtsmitarbeiter ist scharf drauf, sein Jugendamt in den Medien zu sehen. Wo das Sorgerecht weg ist, kommt es nicht dadurch zurück, indem man in die Nachbarschaft oder Hintertupfing zieht. Da funktioniert die Justiz durchaus recht gut.

Ein letzter Aspekt noch: Natürlich spielt auch das Alter des Kindes eine Rolle. Auf einen Säugling schaut man natürlich drei Mal mehr als auf einen 16jährigen Teenager, der sich eher zu wehren weiß.
 
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Offline Mr. Devious

Hier ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, aus dem die fachliche Kompetenz des Herrn RA deutlich wird:

Spoiler
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 645/17 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
   

1.
   der Frau N…,
   

2.
   des Herrn N…,

- Bevollmächtigter:

    Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker,
    Friedrichstraße 2, 76275 Ettlingen -

gegen
   

a)
   

den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Dezember 2016 - II-13 UF 201/16 -,
   

b)
   

den Beschluss des Amtsgerichts Bocholt vom 18. August 2016 - 16 F 15/16 -

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Richter Eichberger

und die Richterinnen Baer,

Britz

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung
vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 2. Mai 2017 einstimmig beschlossen:

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.

G r ü n d e :

1

Die Verfassungsbeschwerde ist insbesondere unzulässig, weil hinsichtlich des behaupteten Gehörsverstoßes der Rechtsweg nicht erschöpft ist und im Übrigen der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegensteht. Zwar haben die Beschwerdeführer eine Anhörungsrüge erhoben. Diese war jedoch offensichtlich unzureichend. Die Anhörungsrüge beschränkt sich auf den ersten vier Seiten auf eine weitgehend wörtliche Wiedergabe des Beschlusses des Oberlandesgerichts. Es folgen auf circa einer halben Seite abstrakte Rechtsausführungen. Die Anhörungsrüge fährt schließlich auf den letzten drei Seiten zu einem Sachverhalt fort, der offensichtlich nicht das streitgegenständliche Verfahren betrifft, sondern zwei nicht an dem Verfahren beteiligte Kinder namens M. und C.

2

Auch die Verfassungsbeschwerde bezieht sich in weiten Teilen nicht auf das von den angegriffenen Entscheidungen allein betroffene Kind E. (geboren 2010), da oftmals pauschal von „die Kinder“ die Rede ist und wiederholt von F. statt von E. gesprochen wird. Dass es sich hier um eine schlichte Namensverwechslung handelt, ist angesichts der weiteren Umschreibungen des Kindes als „Kleinkind“ und „3-jährig“ nicht anzunehmen, da das hier betroffene Kind E. sechs Jahre alt ist. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht ausreichend begründet (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG).

3

Ob die Verfassungsbeschwerde unter diesen Umständen einen Missbrauch darstellt (§ 34 Abs. 2 BVerfGG), soll hier dahinstehen. Jedenfalls genügt sie nicht entfernt den Anforderungen an eine zulässige Verfassungsbeschwerde.

4

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

5

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Eichberger    Baer    Britz
[close]

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rk20170502_1bvr064517.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Pantotheus

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In der Tat ein beispielhafter Anwalt - als Beispiel, wie man es nicht machen sollte: wörtliche Wiedergabe eines Beschlusses (Kopie beilegen sollte in der Regel genügen), Rechtsweg nicht ausgeschöpft, Rechtsmittel in der Vorinstanz schon unzureichend, sachfremde Ausführungen, offensichtliche Verwechslungen bei Namen und Sachverhalten, allgemeine rechtliche Erwägungen statt spezifischer Darstellung und Begründung des gerügten Verfassungsverstosses. Eine reife Leistung ...
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline echt?

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Kurzer und schmerzloser Beschluss.
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Offline Rechtsfinder

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In Sachen Jugendamt ist es prinzipiell so: Erstmal gebe ich dir Recht, vernetzt ist da untereinander nicht sonderlich viel. Die sind alle ziemlich autonom. Es dürfte so um die 400 Jugendämter in Deutschland geben und keines arbeitet wie das andere. Ein "kleinerer Fall" (also ohne Fremdunterbringung oder gar Sorgerechtsentzug) hätte evtl. die Möglichkeit, durch Umzug sich etwas Luft zu verschaffen. Das sind aber eher die, die man in die Beratung "zwingt" oder bei denen ein Mal die Woche eine Familienhelferin auftaucht und nach dem rechten sieht. Da kann es sein, dass solche Fälle im Umzugsfall evtl. kurz "runterfallen". Dennoch würde ich aber auch hier sagen: Mit einem Umzug ändert sich ja seltenst die Situation der Leute. Die sind dem neuen Jugendamt ziemlich schnell wieder bekannt: Kinderärzte, Kitas, Lehrer, Nachbarn.....es ist bei weitem nicht so, dass immer alle nur wegschauen.

Die "großen" Fälle, die sauteuren Maßnahmen:
Bei Entzug des elterlichen Sorgerechts ist natürlich auch ein Gericht involviert (das ja auch in regelmäßigen Abständen überprüft, ob das Sorgerecht weiter entzogen bleibt). Da hilft ein Umzug überhaupt nichts, zumal meines Wissens in einem solchen Fall das alte Jugendamt weiter zuständig bleibt. Selbst wenn die Zuständigkeit wechseln sollte: Das sind in der Regel Kinderschutzfälle und kein Jugendamtsmitarbeiter ist scharf drauf, sein Jugendamt in den Medien zu sehen. Wo das Sorgerecht weg ist, kommt es nicht dadurch zurück, indem man in die Nachbarschaft oder Hintertupfing zieht. Da funktioniert die Justiz durchaus recht gut.

Ein letzter Aspekt noch: Natürlich spielt auch das Alter des Kindes eine Rolle. Auf einen Säugling schaut man natürlich drei Mal mehr als auf einen 16jährigen Teenager, der sich eher zu wehren weiß.

Der Rechtsfinder hat einen Bekannten, der im Jugendamt tätig ist. Da der Rechtsfinder sich zuweilen für Recht interessiert, er aber im Sozialrecht nicht bewandert ist, ergab es sich, dass er seinen Bekannten seiner Neugierde zum Opfer fallen ließ. Das, was der Rechtsfinder zu dieser Gelegenheit erfuhr, sei hier kurz zusammengefasst:

Die Jugendämter sind in der Regel Sache der Kommunen. Sie sind örtlich zuständig nach dem Wohnsitz der Erziehungsberechtigten bzw. der Eltern (in Fällen, in denen das Kind bspw. untergebracht ist). Mit einem Umzug geht dann tatsächlich die Zuständigkeit über.
Zumindest in Sachen Unterbringung findet allerdings eine Übergabe statt. Der besagte Bekannte ist dafür auch schon einmal von Grenze zu Grenze quer durch die Bundesrepublik dienstgereist, um sich vor Ort einen Eindruck vom untergebrachten Kind zu verschaffen, als die Kindsmutter in seinen Zuständigkeitsbereich verzogen war. Das Kind verblieb, trotz Zuständigkeitswechsel, in der Einrichtung auf der anderen Seite von Deutschland. Lediglich die verwaltungsmäßige Betreuung, d.h. zuständiges Jugendamt (ggf. Familiengericht etc.) wechselte.

Inwieweit bei niederschwelligen Maßnahmen dieser Zuständigkeitswechsel helfen kann, ist mir nicht ganz klar.

:spekulatius:
Ich kann mir vorstellen(!), dass hier die Meldebehörden eine entscheidende Rolle spielen. Soweit sich die "Kunden" korrekt ummelden, müsste das Jugendamt, dass feststellt, dass die alte Wohnung leer ist, das nunmehr zuständige Jugendamt zur Übergabe einfach auffinden können. Angesichts der bereits angesprochenen hohen Gefahr negativer Schlagzeilen gerade für Jugendämter kann ich mir gut vorstellen, dass hier jeweils ein gesteigertes Interesse daran besteht, keine "unerledigten" Aktenübergaben im eigenen Bereich herumliegen zu haben…
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline Gutemine

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Die "Kinderklau-Mafia-Gemeinde" ist tief bestürzt...

http://www.archeviva.com/thomas-saschenbrecker-ist-tot/

Bericht (mit Video) in der "Lügenpresse":
https://www.news38.de/salzgitter/article212432847/Schwerer-A39-Unfall-Ein-Toter.html

Natürlich werden schon die ersten VTs gestrickt von wegen "verunfallt" und so.  :facepalm:
« Letzte Änderung: 4. November 2017, 13:59:06 von Gutemine »
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Offline emz

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Seine Karriere begann damit, dass er Ulvi Kulac aus der Psychiatrie holte.
Da ist nun ganz großes Mimimi angesagt, war Saschenbrecker doch in so manchen Fall involviert.


https://beamtendumm.wordpress.com/2017/11/04/rechtsanwalt-thomas-saschenbrecker-bei-autounfall-getoetet/#more-26543

Einzig die Masch äußert sich nicht. Sie hat vorhin einen Beitrag zu einer Käse-Rückholaktion bei sich auf FB veröffentlicht. Sie war auch nicht sehr zufrieden mit seiner Arbeit. Fehlt eigentlich nur noch ihr Standardspruch "Was man säht, das erntet man".
 

Offline emz

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Ist mal wieder typisch für die eingeschränkte Denkungsweise der VTler. Im aktualisierten Polizeibericht heißt es:
Zitat
Auf der A39 hat es bei der Abfahrt Salzgitter-Lichtenberg in Fahrtrichtung Braunschweig einen schweren Unfall gegeben.
Die Deutsche Presse-Agentur berichtet am Abend, dass der Kleintransporter mit acht Insassen auf dem Standstreifen gestanden habe, als er von dem Pkw ungebremst gerammt wurde.
Und schon setzt sich, wie beispielsweise in diesem Beitrag, die Schwurbelmaschinerie in Gang:
Zitat
Und wenn ich Einzelheiten über den Unfall lese, kommen mir im übrigen Zweifel, ob der Unfall wirklich ein Unfall war. Denn wie konnte es sein, dass Thomas mit seinem Pkw angeblich ungebremst auf einen Kleintransporter gefahren ist, der auf dem Standstreifen stand? Komisch!
Komisch ist nur eines, wie kommt man auf die Idee, mit hoher Geschwindigkeit über eine Standspur zu brettern.

 

Offline Das Chaos

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...
Komisch ist nur eines, wie kommt man auf die Idee, mit hoher Geschwindigkeit über eine Standspur zu brettern.

Da es ein Kollege war, gehe ich zu seinen Gunsten davon aus, dass es ein Herzanfall war: S war mittel bis stark adipös, in einem stressgeneigten Beruf in einem kritischen Alter. Das Auto sieht (trotz der drastischen Schilderung der Presse) nicht aus, als könnte man darin nicht überlebt haben (angeschnallt und mit Airbag). Der gerammte Kleinlaster sieht ebenfalls nicht wild verbeult aus (naja, auf den zweiten Blick...)  und war selbst mit angezogener Handbremse ein eher 'weiches' Hindernis (das durch den Aufprall im Graben landete).



Wollt ich ihm übel nachreden, würde ich vermuten, dass er an einem Stau vorbei auf der Standspur schnell (zu schnell) noch auf die Ausfahrt (die am Unfallort gerade begann, wie man sieht) wollte, dabei telefoniert hat und nicht angeschnallt war.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Gutemine

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Auch AfD-Spitzenpolitiker machen sich Gedanken...Gott sei Dank haben sie absolut zuverlässige Quellen.  :facepalm: :facepalm:

@Das Chaos

Also zumindest ein Airbag hat ausgelöst.



Noch ein Bericht mit einem ziemlich ausführlichen Video
http://regionalsalzgitter.de/auffahrunfall-auf-a39-fordert-ein-todesopfer/
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Offline Schrohm Napoleon

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Das Auto sieht (trotz der drastischen Schilderung der Presse) nicht aus, als könnte man darin nicht überlebt haben (angeschnallt und mit Airbag). Der gerammte Kleinlaster sieht ebenfalls nicht wild verbeult aus (naja, auf den zweiten Blick...)  und war selbst mit angezogener Handbremse ein eher 'weiches' Hindernis (das durch den Aufprall im Graben landete).

[...]

Wollt ich ihm übel nachreden, würde ich vermuten, dass er an einem Stau vorbei auf der Standspur schnell (zu schnell) noch auf die Ausfahrt (die am Unfallort gerade begann, wie man sieht) wollte, dabei telefoniert hat und nicht angeschnallt war.

Off-Topic:
Wie häufig in extremen Situationen, geht es auch hier um Wahrscheinlichkeiten. Unter anderem aus Crashtestversuchen  mit Leichen [sic] weiß man, dass die Schwere einer Verletzung nicht immer mit den Belastungmaxima, z.B. der am Kopf gemessenen, aufprallinduzierten Beschleunigung, korrelieren.
Seit Mitte der 1960er Jahre wird versucht, die Unfallszenarien immer genauer zu klassifiziern und kategorisieren, was bei derart komplexen Geschehen, wie Autounfällen, ein speziell technisches, medizinisches, statistisches oder allgemein, ein wissenschaftliches Problem darstellt.
Ein Ergebnis der Unfallforschung ist der AIS-Code, eine Zusammenfassung von Verletzungen mit annähernd gleicher Letalität. Dieser geht, vereinfacht gesagt, von 0=unverletzt über 1=gering/leicht (verletzt) bis 6=maximal (verletzt);(nicht behandelbar), wobei Kategorie 6 leicht verbrämt für letal steht.

Das deutsche Unfallforschungsprojekt GIDAS quantifiziert die Sterbewahrscheinlichkeit schon in AIS 1 =gering/leicht (verletzt) auf 1 pro tausend Unfallopfer. In AIS 5 beträgt die Überlebenswahrscheinlichkeit nur noch 42%.

Selbst wenn das Fahrzeug von S. fünf Sterne beim Euro NCAP erreicht hat, gebe ich zu Bedenken, dass beim Offset-Crash (versetzter Frontalaufprall) das Fahrzeug mit 64 km/h und einer 40% Überlappung gegen ein verformbares Hindernis gefahren wird. 64 km/h auf der Autobahn erscheint mir allerdings gering. Bei höheren Geschwindigkeiten und gerade bei dreidimensionalen Beschleunigungen, wie sie beim Offset-Crash besonders stark auftreten, werden sehr schnell biomechanische Kennwerte (, z.B. Head Injury Criteria (HIC-Wert oder „Kopf-Verletzungs-Faktor“) oder Neck Injury Criteria (NIC-Wert oder „Nacken-Verletzungs-Faktor“,) erreicht, die „mit dem Leben nicht vereinbar sind.“

Zusätzlich können nicht vorhersehbare Effekt auftreten, wie Submarining, dem Untertauchen des Körpers unter dem Gurt hindurch nach vorne und Anprall der Knie an die Fahrzeugstruktur. Oberschenkelbrüche, beidseitige Beckenfrakturen und innere Verletzungen an Leber und Darm sind dann sehr wahrscheinlich. Ebenso können dadurch schwere bis tödliche Verletzungen an Brust oder Hals entstehen.

Kurz gesagt, bei derart vielen Einflüssen, wie sie innerhalb eines Unfallgeschehens auftreten, erscheint es mir am sinnvollsten zu sein, einfach eine Cristophorusplakette ins Fahrzeug zu kleben, die ja bekanntlich vor allem Ungemach beim Reisen schützt. ;)

Gibt es zum Beispiel bei Amazon,...



...oder bei OBI (, tatsächlich unter Autozubehör  :D)    https://www.obi.de/aussenausstattung/obi-christophorus-plakette/p/1262765



Allzeit gute Fahrt.

"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 

Offline Pantotheus

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Der BEAMTENDUMME meldet, Saschenbrecker sei vorher krank gewesen, habe sich sogar vorübergehend im Krankenhaus aufgehalten. Zudem sei dies nicht sein erster Verkehrsunfall im laufenden Jahr gewesen.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )