Angriff auf Ehre des AmtsträgersEin interessantes Urteil des Amtsgerichts Zossen wurde in dieser Woche bekannt: es verurteilte einen „Reichsbürger“ wegen Beleidigung – weil er einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung u.a. vorgehalten hatte, sie täusche ihre Amtsstellung nur vor. 1.250 EUR muß ein „Reichsbürger“ bezahlen, der eine Mitarbeiterin …
Weiterlesen → Ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Zossen wurde in dieser Woche bekannt: es verurteilte einen „Reichsbürger“ wegen Beleidigung – weil er einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung u.a. vorgehalten hatte, sie täusche ihre Amtsstellung nur vor.
1.250 EUR muß ein „Reichsbürger“ bezahlen, der eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Teltow-Fläming beleidigt hatte. Dabei hatte er noch nicht mal ein Schimpfwort oder etwas ähnliches benutzt. Er hatte der Mitarbeiterin jedoch in einem Schreiben – das im wesentlichen wohl den üblichen reichsideologischen Dünnpfiff enthielt – unterstellt, daß sie ihn „arglistig täusche, indem sie sich als Beamter“ ausgebe und ihn „zu Straftaten verleiten“ wolle.
Die Äußerung, ein Amtsträger übe das Amt in Wahrheit nur unter arglistiger Vortäuschung seiner Amtsstellung aus, stelle einen Angriff auf die Ehre des Amtsträgers dar, dem so kriminelles Tun unterstellt wird, heißt es laut einem Bericht der Märkischen Allgemein Zeitung in der Urteilsbegründung. Dies sei auch nicht durch das Recht der Meinungsfreiheit gerechtfertigt, denn dieses findet seine Grenzen im Schutz der persönlichen Ehre.
Ein lobenswertes Urteil, an dem sich andere Behörden und Gerichte ein Beispiel nehmen können.
Leider bezieht der „Reichsbürger“ Sozialleistungen. Das Urteil wird ihm daher kaum wehtun.
Quelle:
Angriff auf Ehre des Amtsträgers
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