Inzwischen gibt es einen besseren Artikel der SZ.
Worin allerdings der Waffenschein auch nicht fehlen darf. Irgendwie gehört das dazu.
Spoiler
Teurer Party-Gag Marke Migrantenschreck
Ein Arzt aus der Oberlausitz bestellt bei einem rechten Onlinehandel verbotene Waffen. Dafür stand er nun vor Gericht.
Die ganze Aufregung kann er nicht verstehen. Der 66-Jährige aus Wehrsdorf gibt sich selbstbewusst, winkt lachend ab. Schließlich, so sagt er, sei doch alles nur ein Spaß gewesen. Zwei Revolver hatte der Mediziner bei dem jedoch weniger lustig klingenden Internetportal Migrantenschreck bestellt. Waffen, die als „Meinungsverstärker“ angeboten wurden, um seinem „Ärger Luft“ zu machen. Ärger bekam der Lausitzer dann tatsächlich. Monate nach der Bestellung stand die Polizei vor seiner Tür, am Mittwoch fand er sich auf der Anklagebank im Amtsgericht Bautzen wieder – wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Monatelang waren über den dubiosen Internetshop mit der Bezeichnung Migrantenschreck in Deutschland verbotene Waffen verkauft worden. Dahinter steckte ein Verkäufer, der den Vertrieb mit Hetze gegen Flüchtlinge und der Angst vor Ausländern befeuert hatte. Eine Waffe wurde sogar mit Bezug zu Bautzen angeboten – „Migrantenschreck DP 120 Professional Bautzen Edition“. Angepriesen für alle, die es „sich nicht gefallen lassen wollen, dass ihre Stadt zum Tummelplatz von Asylforderern wird.“ Mehr als 300 Menschen hatten dort bestellt. Die Kundenliste fiel den Ermittlern in die Hände, die Anfang 2017 das Portal dichtgemacht hatten.
Gegen Ausländer, das beteuert der Arzt, habe er allerdings gar nichts. Er habe selbst im Ausland gearbeitet. Die Waffen habe er lediglich bestellt, um auf seiner Feier zum 65. Geburtstag in seinem Garten für kurzweilige Unterhaltung zu sorgen. „Ich bin fest davon ausgegangen, dass es reines Spielzeug ist“, erklärt der Mediziner. Die Revolver zum Verschießen von Gummigeschossen – das sei doch durchaus etwas, um während der Feier die „Mannschaft bespaßen zu können“, dachte sich der Internist, der seit Jahren Mitglied in zwei Schützenvereinen ist und auch einen Waffenschein vorweisen kann.
Mitte Juli 2017 orderte er für fast 1 170 Euro zwei Komplettpakete des Modells mit dem Namen „Antifaschreck“. Und das vermeintliche Schießspielzeug kam offenbar gut an. Von den hetzerischen Werbetexten will der 66-Jährige bei der Bestellung allerdings nichts mitbekommen haben.
Amtsrichter Ralf Nimphius hielt die Erklärungen des „Spielzeugs für die Geburtstagsfeier“ für durchaus plausibel. Auf seine Anregung hin wurde das Verfahren gegen Auflage eingestellt. Der Mediziner muss nun 5 000 Euro an die kriminalpräventive Gesellschaft Bürger und Polizei in Bautzen spenden. Ein teurer Geburtstagsspaß.
Leser-Kommentare
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Dieser Angeklagte verdient die Lutz Bachmann Medaille für Glaubwürdigkeit und plausible Erklärungen. Das „Antifaschreck“ Spielzeug für über 500 Euro das Stück bestellt bei „Migrantenschreck“, natürlich von den hetzerischen Werbetexten hat er nichts bemerkt. Aha. Zitat: „[…]„Ich bin fest davon ausgegangen, dass es reines Spielzeug ist“[...]Amtsrichter Ralf Nimphius hielt die Erklärungen des „Spielzeugs für die Geburtstagsfeier“ für durchaus plausibel.[...]“ .Ist ja auch so was von plausibel. Wer bitte soll den sächsischen Justizklamauk noch ernst nehmen? - Die resultierende Strafe mag ja angemessen sein, die Begründung ist eben – naja – sächsisch. Bautzen, da ist es eben plausibel wenn jemand, der immerhin Arzt ist und somit wohl lesen kann die Hetze auf besagter Seite nicht mitbekommen haben will. Oder wenn ein Landrat mit der NPD deeskaliert - plausibel. Prolls auf Sauftour mit anschließender Menschenjagd gelten dann eben als evenorientierten Einheimische.
Pieschener 11.01.2018, 08:32 Uhr
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Liebe SZ, es wäre schön wenn ihr Artikel auch schlüssig und nicht weil es vermeintlich gegen rechts geht verfasst würden. Diesen Eindruck habe ich nämlich. Mir fehlt die eindeutige Erklärung warum Waffen die Gummigeschosse verschießen können verboten sind, speziell die hier verhandelten. Das wäre ein dreizeiler Wert. In Deutschland kann man Schreckschusswaffen, Softairwaffen, Luftdruckwaffen usw. die alle in irgendeiner Art etwas verschießen legal erwerben, besitzen und tragen und das gerade wenn man Besitzer eines Waffenscheines ist wie der Angeklagte. Hier fehlt mir die klare Erklärung des Rechtsverstoßes. Das der Inhaber des Waffenhandels einen sicherlich dubiosen Namen für sein Geschäft gewählt hat und kein Ausländerfreund ist erklärt für mich nicht die Schuld des Angeklagten und warum das nun in der Zeitung stehen muss. Verstösse gegen das Waffengesetz gibt es jeden Tag, dubiose Internetportale wo die Leute trotz seltsamer Werbetexte einkaufen auch.
Mutter 11.01.2018, 09:08 Uhr
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Was ich nicht verstehe an diesem Prozess ist, warum der Herr überhaupt angeklagt und bestraft wurde. Er besitzt einen Waffenschein und darf die Waffen alos leagl besitzen. Ist "Antifaschreck" jetzt verboten in Sachsen? Typisch links - grün versiffter Mainsteam!
Horst 11.01.2018, 09:23 Uhr
So geht sächsisch!
Gizmo 11.01.2018, 09:30 Uhr
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@ Johalen,dieser Mann hat das getan was viele gerne in gewisser Art und Weise tun würden um sich gegen bestimmte Zustände zur Wehr zu setzen.Glauben Sie ernsthaft, dass alle Bürger nur stillschweigend alles tolerieren was ihnen serviert wird.Bei vielen brodelt es, nur hält sie die eigene Intelligenz und unsere viel zu eng geschnürten Gesetzte davon ab etwas zu tun oder sich zumindest minimal zu wehren.Damit meine ich bestimmt nicht montags im Kreis zu laufen.Wenn ich mich gegen jemanden zur Wehr setzte bin ich am Ende noch der blö.. Es hatte schon seinen Grund warum man früher im Dorf oder der Stadt zusammenhielt und fremden gegenüber misstrauisch war.Das ist nur ein Einzelfall der es ans Tageslicht geschafft hat und ich kann den Mann verstehen, wenn er sich und seine Familie schützen will.Der Name des Shops spricht das Hauptproblem von vielen an PUNKT Vor drei vier Jahren war noch Ruhe und nicht so ein Theater wie heute.
Manche sind gleicher 11.01.2018, 09:33 Uhr
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Ohne Gesetzesverstösse in irgendeiner Form gutheißen zu wollen, aber es gibt doch wohl Unterschiede und man fragt sich, als Gerechtigkeit liebender Mensch, wie da Wertmessung vorgenommen wird. Quelle FAZ.net vom 17.11.2014: Meines Wissens wurde Udo Lindenberg mit einem Revolver im Gepäck und zwar mit einer Waffe zum Verschießen scharfer Munition, für die man einen Waffenschein benötigt, (angeblich die Waffe seines Bodyguards...) am Flughafen Hamburg von der Polizei erwischt. Kann mir jemand sagen, was aus dem Fall geworden ist? Merkwürdig, dass solch beliebte und friedliche Leute, so wie sich darstellen, überhaupt Bodyguards mit Schusswaffen benötigen... aber die Realität des schönen Scheins ist schon eine eigene und das sehe ich hier beim vermehrten Sicherheitsbedürfnis aller übrigen Menschen in einem Land, welches Waffen satt in alle möglichen Länder verkauft, in einem deutlichen Missverhältnis, auch wenn ich Waffen komplett ablehne, denn sie bringen nichts als den Tod.
Hertha 11.01.2018, 09:56 Uhr
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@Pieschener: auf den Punkt gebracht!
MuellerF 11.01.2018, 09:57 Uhr
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@2: Vermutlich, weil dieser Waffentyp generell in D. nicht zugelassen ist, bzw. das spezielle Modell eine zu hohe Mündungsgeschwindigkeit hat. Dann können nämlich auch Gummigeschosse schwere oder gar tödliche Verletzungen verursachen.
Nobby 11.01.2018, 10:04 Uhr
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Mich würde mal interessieren, nach welchen Gesichtspunkten Bilder von Angeklagten in welcher Form gezeigt werden. Bei Angeklagten / Tätern mit Migrationshintergrund oder aus dem linken Spektrum werden fast immer die Gesichter verfremdet (Ausnahme Fahndungsfotos gegen autonome G20-Krawallmacher kurz vor Weihnachten), bei vermeintlich "rechten" gilt das anscheinend nicht.
Filburt 11.01.2018, 10:09 Uhr
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Sehr interessant, aber nichts Neues, was für die sächsische Justiz so plausibel ist. Liest der Typ die Krankenakten eigentlich genauso gründlich? Und erschreckend, wenn es hier unter den Kommentatoren noch waffengeile Befürworter gibt. So #Sucksen...
♥♥♥enschreck 11.01.2018, 10:19 Uhr
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Waffen für alle ? Siehe Texas, nur Schießereien mit mehr als 5 Toten schaffen es in die Presse. Das klappt fast wöchentlich. Wer soll da in der Lausitz übrig bleiben ?
Oberlehrer 11.01.2018, 10:21 Uhr
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@2 und 4: Ein "Waffenschein" berechtigt zum Führen einer Waffe, aber nicht zum Besitz. Dazu braucht man eine "Waffenbesitzkarte", die aber alleine wieder nicht zum Führen berechtigt. Zum Führen und zum Besitz braucht man also beides. Das wird auch gern verwechselt. Und selbst wenn beides vorhanden ist, legalisiert das damit noch nicht jede Waffe. Gerade bei sogenannten "Anscheinswaffen" gibt es klare Regeln, was überhaupt verkauft werden darf; ausserdem müssen Waffen auf der Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
Oberlehrer 11.01.2018, 10:24 Uhr
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@9: Ich würde mal vermuten, dass der Angeklagte (bzw. sein Anwalt) zugestimmt hat; ansonsten hätte die SZ da wohl einen kapitalen Bock geschossen. (Anmerkung der Redaktion: Der Abgebildete hat explizit zugestimmt, ungepixelt gezeigt zu werden)
MuellerF 11.01.2018, 10:30 Uhr
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@3: Waffenschein hin oder her, der Erwerb bei "Migrantenschreck" war /ist illegal, a) wegen der technischen Eigenschaften der Waffen, b) weil der Betreiber keine Erlaubnis zum Waffenhandel hat(te), c) weil postalischer Versand von Schusswaffen über Ländergrenzen hinweg auch illegal ist. Lustig, dass Leute, die dort kauf(t)en, oft angeben, sich vor Kriminalität schützen zu wollen, mit dem Erwerb aber selbst (multi-)kriminell geworden sind!
lucifer 11.01.2018, 10:36 Uhr
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@ Nobby: Die Veröffentlichung des ungeblendeten Fotos verstehe ich auch nicht. Meines Erachtens liegen keinerlei presserechtliche Voraussetzungen dafür vor. Der Mann ist weder eine Person der Zeitgeschichte, noch ein rechtskräftig verurteilter Verbrecher, kein Amtsträger, der Straftaten im Amt beging und auch kein unbelehrbarer Wiederholungstäter, der permanent gegen die Rechtsordnung verstößt und den auch Strafen von neuen Taten nicht abhalten. Er wurde nicht mal verurteilt, sondern das Verfahren gegen eine Geldauflage EINGESTELLT!!! Zurecht wird der Name nicht genannt, aber ein ungeblendetes Foto verbreitet. Und das, obwohl die Bedingungen dafür schärfer sind für eine eine Namensnennung. (Anmerkung der Redaktion: Der Abgebildete hat explizit zugestimmt, unverpixelt gezeigt zu werden)
Pieschener 11.01.2018, 11:04 Uhr
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@Oberlehrer und MuellerF Danke für die Erklärungen, genau das hätte in den Artikel hineingehört. Ich bin mir auch sicher das die davon zutreffenden Verstöße bei der Verhandlung genannt wurden.
Fischer 11.01.2018, 11:27 Uhr
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Wieder einmal ein sehr ausgewogenes Urteil ! Wieviel Jahre auf Bewährung bekommt eine Mercedes Reichstein für die Forderung : " Bomber Harris tu es wieder " ? Ironie Off!
lucifer 11.01.2018, 11:51 Uhr
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@Fischer Es gab kein Urteil!!! Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage eingestellt. Eine Geldauflage ist keine Strafe, sondern eben eine Auflage. @Redaktion: Unter diesen Voraussetzungen ist die Veröffentlichung natürlich zulässig.
Born 11.01.2018, 12:05 Uhr
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Wenn Leute mit Migrationshintergrund Messer mitführen welche unter das Waffengesetz fallen und das tun die meisten, da schreibt man keine langen Artikel und da regen sich die Gutmenschen auch nicht auf.Wenn sie dann mal von der Polizei kontrolliert werden nimmt man ihnen vielleicht das Meser ab aber ansonsten passiert nichts-soviel zu der Gleichbehandlung.Es bleibt nur zu hoffen das dieses Messer mal einen Gutmenschen trifft
MuellerF 11.01.2018, 12:24 Uhr
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@19: Soso, woher WISSEN Sie denn, dass diese Messer unters Waffengesetz fallen-haben Sie die alle persönlich geprüft? Wenn solche Messer verboten sind, ergeht bei einer Polizeikontrolle garantiert auch gegen Menschen mit Migrationshintergrund eine entsprechende Anzeige. Ihr letzter Satz ist an Widerlichkeit kaum zu überbieten!
Thomas Rosenberg 11.01.2018, 12:42 Uhr
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Lustig, wie der Berichterstattung vorgeworfen wird, eine Anti-Rechts-Stimmung aufzubauschen, wo doch gar kein rechtes Gedankengut da ist und genau dieses frech aus den Kommentaren hervorschaut.
Mo H. 11.01.2018, 13:05 Uhr
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Eigentlich hätte hier hohe Haftstrafen für alle Prozessbeteiligten herauskommen müssen. Für den Verkäufer, den Käufer, naja und am besten wegen dem "Urteil" für den Richter gleich mit.
Oberlehrer 11.01.2018, 13:06 Uhr
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Na ja, dass der Artikel eine gewisse Tendenz hat (und sich mehr auf das "Drumherum" konzentriert als auf den eigentlichen Verstoß), ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings hat hier das "Drumherum" ja auch einen etwas höheren Nachrichtenwert (oder zumindest Unterhaltungswert). Man muss eigentlich mit dem Klammerbeutel gepudert sein, bei einem derartigen Versand was zu bestellen - insbesondere, wenn man einen Wafenschein hat und sich ergo etwas besser als der Durchschnittsbürger mit so was auskennen sollte.
ich 11.01.2018, 14:29 Uhr
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Irgendwie tun mir ja die Kinder der überforderten und geistesabwesenden Mutter leid. Mit soviel Inkompetenz und Dummheit aufwachsen zu müssen, sind wahrlich keine guten Aussichten auf das spätere Leben. Da werden wohl neue Sozialfälle herangezüchtet...
Gunter 11.01.2018, 14:44 Uhr
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@MüllerF: ....Wenn solche Messer verboten sind, ergeht bei einer Polizeikontrolle garantiert auch gegen Menschen mit Migrationshintergrund eine entsprechende Anzeige.... Wenn Sie ein 20 cm Küchenmesser von einem "Migrationshintergrund" im Bauch haben, wird es sicherlich nicht mehr möglich sein, eine entsprechende Anzeige zu machen.
Bild-Zeitung 11.01.2018, 14:47 Uhr
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Wir würden gern Sebastian Kositz abwerben.
Der Schweißer 11.01.2018, 16:29 Uhr
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@26: Können die bald bekommen, werden sie aber nicht mehr brauchen ;-) Warte gespannt auf die IVW-Zahlen von 4/2017.
Daß man in Sachsen wenig Verständnis hat für das Verbot und das auf den "linksgrünversifften Mainstreeam schiebt", ist nicht sonderlich verwunderlich.