Autor Thema: Reichsbürger in diversen (Rechts)Foren - 123Recht u.a.  (Gelesen 4835 mal)

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dtx

  • Gast
Der Handel mit der DDR war kein Binnenhandel, wurde aber auch nicht als Außenhandel angesehen. Die DDR galt ja nicht als Ausland. Das MRG 53 war und blieb die Rechtsgrundlage dafür bis 1990.

Dann war das MRG 53 die Fundstelle für die Frage, was offiziell und auf direktem Wege in die Ostblockstaaten inkl. DDR geliefert werden durfte. Wenn die DDR andererseits nicht als Ausland galt, dürfte der Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes (siehe § 1 Abs. 2 UStG: Inland im Sinne dieses Gesetzes ist ...") ihr Staatsgebiet mit umfaßt haben mit der Folge, daß Lieferungen in die DDR keine steuerbefreiten Ausfuhren waren.

Nun waren die Finanzen der DDR nicht unendlich und Schalck-Golodkowski nicht blöd. Der dürfte also dafür gesorgt haben, daß die Verkäufe bspw. an Abnehmer in Österreich und Frankreich gingen, die für die Weiterleitung keine Händlermarge aufschlugen. So konnten die bundesdeutschen Unternehmer zum einen alles verkaufen, ohne sich nach MRG 53 die Finger zu verbrennen und zum anderen auch alles umsatzsteuerfrei.

Wenn @Rima882 nun auf 20 Mio Steuernachforderungen hinweist, dann werden die ihre Grundlage in der nachträglichen Feststellung gehabt haben, daß da Waren in Wirklichkeit an Filialen von DDR-Staatsbetrieben in Frankreich und Österreich geliefert wurden, sich also letztlich am Ende der scheinbaren Lieferkette im umsatzsteuerrechtlichen Inland befanden und die vermeintlichen Ausfuhren nicht zu der in Anspruch genommenen Steuerbefreiung berechtigten.
Diese 20 Mio sind nun nicht sonderlich viel (Hoeneß hat m. E. das Doppelte davon zugegeben), sondern eben nur das, was nach der Wende aufgefallen und noch nicht verjährt war.
 

Offline kairo

Allerdings wurde er für die meisten Waffendeals - so weit ich weiß - trotzdem nicht bestraft. Denn das war (Militär-)Spionage und für die Ost-Spione hat die höchstrichterliche Rechtsprechung der westdeutschen Siegerjustiz (das las man damals in fast jedem Prozessbericht im "Neuen Deutschland") oder sogar schon der Generalbundesanwalt in den Ermittlungsverfahren alsbald nach der Wende den ganz großen Persilschein ausgestellt.

Da wäre ich an deiner Stelle nicht so sicher. Darauf konnte sich Markus Wolf berufen, aber Schalck-Golodkowski war kein Soldat und auch kein amtlicher Spion.
 

dtx

  • Gast
Und solange man Schalck-Golodkowskis Arbeitsergebnisse als befriedigend empfand, dürfte auch die Neigung sehr gering gewesen sein, ihr Zustandekommen zu hinterfragen.
 

Offline Gutemine

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Ein Reichsbürgeranwalt versucht zu drohen...und scheint sogar (teilweise) Erfolg zu haben.

https://www.123recht.net/Begriff-Reichsbuerger-eine-Beleidigung-Strafe-und-Schmerzensgeld-moeglich-__f532421.html

Zitat
Begriff „Reichsbürger" eine Beleidigung? Strafe und Schmerzensgeld möglich?

Hallo,

ich habe jemanden in einer Diskussion „Reichsbürger" genannt, hierfür gibts mehrere Zeugen. Die Person hat mir während der Diskussion erklärt die BRD sein eine Firma, daraufhin habe ich ihn in der Diskussion Reichsbürger genannt. Die Frage ist jetzt ob „Reichsbürger" in diesem Kontext eine Beleidigung ist oder nicht? Ein Freund des Reichsbürgers ( angebl. Anwalt und bekannt in der Reichsbürgerszene ) war während dieser Diskussion wohl dabei. Jedenfalls hat mit der Reichsbürger mit einer Anzeige gedroht und Schmerzensgeld „angekündigt". Wie realistisch ist so eine Anzeige tatsächlich und wie realistisch ist Schmerzensgeld?

Gibts da Erfahrungen oder Urteile zu?

Vielen Dank vorab.
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dtx

  • Gast
Wenn man anderen Begriffe an den Kopf wirft, deren Bedeutung man nicht wirklich kennt, kann das die Nachtruhe kosten. 
 

Offline Gutemine

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Ob das Kommissar Mimimi war? Der hat doch auch noch alle alten DDR-Ausweise.  ;D

https://www.frag-einen-anwalt.de/Ausweise-Reichsbuerger--f308716.html

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