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Im April 2017 war er nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen
Auch der Angeklagte kam in Handschellen und in Begleitung von Sicherheitsleuten. Sichtlich gealtert seit seinem letzten Auftritt im Oktober 2012: Damals hatte er sich auf dem Dachboden seines Hauses in der Altstadt versteckt und einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst, als Richterin Freier ihn für eine Verhandlung wegen Beamtenbeleidigung zu Hause abholen ließ.
Dieses Mal kam er direkt aus der Justizvollzugsanstalt Stammheim. Erst zehn Tage zuvor war er festgenommen worden: Beschuldigt, im April 2017 dem Bruder seines türkischen Nachbarn bei einem Streit in der Bahnhofsunterführung mit einem Messer in den Bauch gestochen zu haben, war er damals nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen – und untergetaucht. Mit einem Untersuchungshaftbefehl ließ ihn die Richterin seit Januar 2018 suchen, bis sie Ende September 2019 den Tipp bekam, dass er sich zu Hause aufhalte. Wo er übrigens die ganze Zeit gewesen sein will: „Ich hab mich still verhalten.“
Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung
Doch der 50-Jährige, der zwischenzeitlich in seinem Haus die Botschaft des Pseudostaates „Germanitien“ beherbergt hatte, sieht sich – wie andere Mitglieder dieser den Reichsbürgern nahen Vereinigung – als Opfer von Behördenwillkür. Auch die Stadtwerke haben ihm, beklagte er in der Verhandlung, „willkürlich“ den Strom abgestellt, obwohl er alle offenen Rechnungen bezahlt habe. Und obwohl er krank sei, Krampfanfälle und chronische Schmerzen habe, bekomme er in der Haft nicht die richtigen Medikamente.
Von den Germanitiern will er sich bereits im Januar 2013 getrennt haben, die Probleme mit der Nachbarschaft bestanden weiterhin: 2012 war er mit dem Wirt einer benachbarten Bar in Streit geraten, zwei Jahre später mit dessen Frau – und beide Male wegen Körperverletzung verurteilt worden; in den Folgejahren außerdem wegen falscher Versicherung an Eides statt, Waffenbesitzes und Hausfriedensbruchs. Und jetzt: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung.
Der Stich hätte tödlich sein können
Und auch wenn er’s bis zuletzt abstritt, Staatsanwalt und Richterin waren überzeugt, dass der 50-Jährige Anfang April 2017, morgens um 1.30 Uhr, mit seinem türkischen Nachbarn in der Bahnhofsunterführung in Streit geraten war und dessen Bruder, der beide trennen wollte, mit einem Messer in den Bauch gestochen hatte. Wäre die Wunde nicht nur einen Zentimeter tief gewesen, sie hätte lebensgefährlich sein können. Doch der Angeklagte blieb dabei: „Diesen Vorfall gibt es nicht.“ Seit Jahren versuche er, sich aus allem Ärger herauszuhalten – und war doch immer wieder mit seinem türkischen Nachbarn in Streit geraten, weil dieser Müll aus seinem Imbiss vor dem Hintereingang des Angeklagten gelagert habe.
Der Nachbar ist mittlerweile in die Türkei zurückgekehrt, so konnte nur der Bruder als Zeuge in der Verhandlung aussagen. Ohne die geringste Belastungstendenz und absolut glaubhaft – für Richterin Freier Grund genug, seiner Version und nicht der des Angeklagten zu glauben. Der wiederum kommentierte die Aussage, wie die ganze Verhandlung, immer wieder mit ungläubigem Lachen und konstatierte: „Die Gebrüder Grimm wären neidisch.“ Immerhin sei damals eine Sehne an seiner rechten Schulter gerissen gewesen, sein Arm also nahezu unbeweglich. Doch schon der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer „nicht den geringsten Zweifel“ am Tathergang und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Der Pflichtverteidiger plädierte auf maximal ein Jahr mit Bewährung, weil sich sein Mandant seither nichts mehr habe zuschulden kommen lassen.
Doch Richterin Petra Freier konnte keine günstige Sozial- und Kriminalprognose erkennen: Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte sie den 50-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten – und verfügte: „Der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten.“
Germanitien
Bis Januar 2013 hat sich der Angeklagte „Germanitier“ verstanden. Sein Haus in der Altstadt war Botschaft dieses selbst ernannten Staates. Die Bundesrepublik Deutschland war für ihn nur ein „staatssimulierender Gewerbebetrieb“, dessen Justiz ihn mit ihrer „unerwünschten Geschäftstätigkeit“ stalkt. Die Polizei hatte für ihn den Status eines Werkschutzes.
Gegründet wurde der Pseudostaat 2007 in der Ortschaft Westerheim. Enge Verbindungen bestehen laut Landesverfassungsschützern aus Brandenburg und Sachsen zwischen Akteuren der Germaniten und der Reichsbürgergruppierung „Volksgruppe – Ringvorsorge“.