Autor Thema: [RDR] DPHW: Mit Kalaschnikow, Handgranate und Hakenkreuz gegen die BRD GmbH  (Gelesen 811 mal)

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DPHW: Mit Kalaschnikow, Handgranate und Hakenkreuz gegen die BRD GmbH

Einst waren sie der Stolz der Reichsbürger-Szene, nun drücken sie sich davor, vor Gericht die Verantwortung für ihre Straftaten zu übernehmen. Die ehemaligen DPHW-„Polizisten“ wollen entweder von nicht nichts gewusst haben, oder sie spielen alter kranker Bär, wie am letzten Mittwoch ein 74-Jähriger vor dem Amtsgericht Meißen. 2012 war Günter F. noch putzmunter gewesen: Er hatte sich […]
naziluemmel

Wenn braun-rote Lümmel Polizei spielen…


Einst waren sie der Stolz der Reichsbürger-Szene, nun drücken sie sich davor, vor Gericht die Verantwortung für ihre Straftaten zu übernehmen. Die ehemaligen DPHW-„Polizisten“ wollen entweder von nicht nichts gewusst haben, oder sie spielen alter kranker Bär, wie am letzten Mittwoch ein 74-Jähriger vor dem Amtsgericht Meißen.


2012 war Günter F. noch putzmunter gewesen: Er hatte sich bei dem hinterhältigen Überfall auf einen arglosen Gerichtsvollzieher besonders hervorgetan, den zu Boden geworfenen Mann am Bein festgehalten und damit der Freiheit beraubt. Die Sache ging nicht nur durch die Medien, sie zog auch umfangreiche polizeiliche Ermittlungen nach sich. Als man Günter F.s Wohnung filzte, wurde man fündig:



Dabei wurden verschiedene Schusswaffen, auch eine Kalaschnikow, gefunden. Das Amtsgericht Auerbach hat ihn deswegen und wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. (SZ-Online)



Bei der jetzigen Verhandlung vor dem AG Meißen hätte es entsprechend scheppern können, jedoch zeigte sich der Richter, der bisher gegen die Ex-Mitglieder der DPHW-Bande hart durchgriff, überraschend milde gestimmt. Er bot Günter F. einen Kuhhandel an: Im Falle eines Geständnisses werde er das alte Urteil einbeziehen, eine Strafe von nicht mehr als zwei Jahren verhängen und diese zur Bewährung aussetzen. Wie zu erwarten, wurde Günter F. daraufhin noch im Verhandlungssaal wieder gesund und legte das verlangte Geständnis ab. Dass dieses Geständnis nur halbherzig erfolgte und darüber hinaus noch mit offensichtlichen Lügen gespickt war, störte den Richter nicht:



Der Richter würdigt nicht nur das Geständnis, sondern auch den Gesundheitszustand des Mannes und dessen Alter. „Es ist zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht erforderlich, einen alten, gebrochenen Mann einzusperren“, begründet er die Bewährung. Dennoch sei der Angeklagte stärker im staatsfeindlichen, rechtsorientierten Bereich verwurzelt, als er zugebe oder wahrnehme.



Dafür spricht auch, was sonst aus dem Leben des Angeklagten zutage trat:


– er hortete Uniformen und Waffen

– besaß einen Stahlhelm mit Hakenkreuz

– er gab zu, nicht mit beiden Beinen auf dem Boden der Verfassung zu stehen

– man fand Visitenkarten des „Freien Deutschland“ in schwarz-weiß-roter Farbe bei ihm

– man fand Metallhandfesseln in seiner Wohnung

– in seinem Schlafzimmer lag eine Übungshandgranate


Neben der „Gründungsurkunde“ des DPHW fand die Polizei einen Einsatzbericht zum Vorfall in Bärwalde. „Denen geht der Arsch auf Grundeis. Der Einsatz hat eingeschlagen wie eine Bombe“, heißt es darin. Tatsächlich war es Günter F, dem im Nachgang der Arsch auf Grundeis ging. Er  versuchte sich zunächst aufgrund eines angeblich zu hohen Blutdrucks vor der Verhandlung und damit vor der Verantwortung zu drücken. Und im Gerichtssaal gab er sich dann als reumütiger Mitläufer aus, der lediglich Befehle befolgt habe. Zum Teil ging die Rechnung auf:



Wie abgesprochen verhängt das Gericht eine Haftstrafe von zwei Jahren, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Dabei wird das Urteil von Auerbach mit einbezogen. […] Auf eine Geldauflage verzichtet das Gericht. Immerhin fordert der Freistaat von den Angeklagten 81 000 Euro zurück, der Gerichtsvollzieher will 12 000 Euro Schmerzensgeld.



 
Quelle: DPHW: Mit Kalaschnikow, Handgranate und Hakenkreuz gegen die BRD GmbH


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