Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1293300 mal)

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Offline Mr. Devious

Re: Presseschnipsel
« Antwort #5685 am: 18. Juni 2019, 16:08:09 »


Zitat
Die Sprecherin des OLG Dresden verweist darauf, dass dem Grundrecht auf eine freie Berufswahl (Artikel 12 des Grundgesetz) besondere Bedeutung zuzumessen sei, da der Staat das Ausbildungsmonopol für Juristen hat. "Solange die Sicherheit der Rechtspflege durch geeignete Maßnahmen geschützt werden kann" – also garantiert ist, dass in der sächsischen Justiz alles mit rechten Dingen zugeht –, müsse auch E. sein Grundrecht wahrnehmen dürfen, den Beruf des Juristen zu ergreifen, lässt das OLG mitteilen.

https://www.vice.com/de/article/vb9qnd/sachsen-foto-zeigt-hakenkreuz-tattoos-bei-rechtsreferendar-am-landgericht-chemnitz

Freud´sche Fehlleistung oder verkappte Spitze?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5686 am: 18. Juni 2019, 16:29:49 »
Und Altmaier:


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5687 am: 18. Juni 2019, 17:17:22 »
Leider hinter einer Bezahlschranke, vielleicht hat ja jemand den ganzen Artikel.


Zitat
Döbeln

18.06.2019 14:00 Uhr
Aus Rache angezeigt?

Ein 30-Jähriger soll einen Mieter mit dem Tode bedroht haben. Aber der Angeklagte bestreitet jegliche Aggressivität.

Döbeln. Dass er als Reichsbürger betitelt wird, findet der Angeklagte lächerlich. Er sei wohl einer der wenigen richtigen Bürger eines Reiches, meint der 30-Jährige und hält Richterin Karin Fahlberg einen österreichischen Pass entgegen. Der Mann, der ohne Rechtsbeistand erschienen ist, steht wegen Bedrohung vor dem Amtsgericht Döbeln. Auf einem Grundstück in Noschkowitz soll er im Februar dieses Jahres gesagt haben: „Wenn du und die anderen euch noch mal hier blicken lasst, schlage ich euch tot!“
https://www.saechsische.de/plus/aus-rache-angezeigt-5084084.html
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Offline echt?

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5688 am: 18. Juni 2019, 17:28:25 »
Fall Lübeck??
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5689 am: 18. Juni 2019, 17:37:00 »
Fall Lübeck??

Ja, auch gesehen. Ist nicht der einzige Fehler im Text. Die Twitter-Politiker. Alles ganz schnell und ohne Nachdenken und ohne Korrekturlesen. Hauptsache, man fühlt sich "modern".
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5690 am: 18. Juni 2019, 18:14:49 »
Lübeck – Dortmund – Heinrich Lübke – Sauerland … jetzt habt Euch nicht so! Hauptsache Bayern! 

;D
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5691 am: 18. Juni 2019, 18:22:17 »
Also wenn ich nicht ganz, ganz schief liege, dann war "Mirko Merkel" nicht nur beim Obererpel, sondern auch in diversen anderen "Reichsbürgergruppen" ziemlich aktiv.  Allerdings auch in einigen, besonders patriotischen AfD-Promoter-Gruppen, wie "Deutschland - patriotisch und frei" oder "Die Patrioten".

Sonst kann man nur sagen: Das kommt davon, wenn man mit seinem eigenen Hauptchar befreundet ist und dort die gleichen Bilder einstellt, weil man sich so toll findet.  ;D ;D
Spoiler

18. Juni 2019 René Loch Leben > Fälle & Unfälle  Keine Kommentare
Amtsgericht
38-Jähriger wegen Facebook-Hetze gegen Geflüchtete zu Geldstrafe verurteilt


18. Juni 2019 René Loch Leben > Fälle & Unfälle  Keine Kommentare
Amtsgericht
38-Jähriger wegen Facebook-Hetze gegen Geflüchtete zu Geldstrafe verurteilt
Am Amtsgericht Leipzig. Foto: Lucas Böhme

Amtsgericht Leipzig. Foto: Lucas Böhme
Für alle LeserRassistische Kommentare in sozialen Medien sind seit dem Höhepunkt der Fluchtbewegungen nach Deutschland vor vier Jahren ein großes Thema. Seit vielen Jahren beschäftigen sich Gerichte deshalb mit zahlreichen Anklagen. In einem aktuellen Fall verurteilte das Amtsgericht Leipzig einen Mann, der Geflüchtete als Vergewaltiger bezeichnete. Weil persönliche Informationen auf Facebook ebenso sichtbar waren wie seine rassistische Einstellung, konnte ihn ein Polizist identifizieren.

Das Amtsgericht Leipzig hat einen 38-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann wurde beschuldigt, im Februar 2016 auf der Facebook-Seite eines Freilichtmuseums in Kassel geschrieben zu haben: „Faschingszeit ist Vergewaltigungszeit durch Flüchtlinge.“ Anlass war die Entscheidung des Museums, von Geflüchteten keinen Eintritt zu verlangen.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht, den Beitrag verfasst zu haben. Auch der mittlerweile gelöschte Account namens „Mirko Merkel“, der die Hetze verbreitete, habe nicht ihm gehört. Die Schilderungen eines Kriminaloberkommissars aus Heidelberg ließen jedoch wenig Zweifel an der Schuld des Angeklagten.

Der Polizist bearbeitete Anfang 2017 eine Anzeige zu dem Beitrag. Auf Fotos des Accounts sei der Angeklagte zu sehen gewesen – jedoch wusste man damals nicht, um wen es sich dabei handelt. Später durchsuchte der Beamte die Freundesliste einer Person, die bei „Mirko Merkel“ kommentiert hatte, und stieß dort auf einen ähnlichen Account – inklusive der bereits bekannten Fotos und diesmal mit Klarnamen. In polizeilichen Daten sei er dann auf den Angeklagten gestoßen.
Keine Zweifel

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sei dieser damit „überführt“. Es gebe keine Hinweise darauf, dass der Account „Mirko Merkel“ von einer anderen Person eingerichtet wurde. Klar sei auch, dass es sich bei dem Kommentar um Volksverhetzung handle.

Das Bundeszentralregister des Angeklagten enthält 14 Einträge seit 2002, unter anderem wegen Diebstahl, Betrug, übler Nachrede, Beleidigung, Körperverletzung und Verwendens verbotener Kennzeichen. Die letzte Verurteilung datierte von 2017: eine noch nicht komplett gezahlte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro.

Der Staatsanwalt beantragte dafür und für die Volksverhetzung eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen zu je 16 Euro – wozu die Richterin den Angeklagten schließlich verurteilte. Dieser muss nun also nur 160 Euro mehr zahlen als es nach dem Urteil von 2017 der Fall war. Dies erkläre sich dadurch, dass die Tagessätze vor zwei Jahren zu hoch angesetzt worden seien und es nun zu einer „Korrektur“ käme. Der Verurteilte bezieht aktuell Arbeitslosengeld.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden.
[close]
https://www.l-iz.de/leben/faelle-unfaelle/2019/06/38-Jaehriger-wegen-Facebook-Hetze-gegen-Gefluechtete-zu-Geldstrafe-verurteilt-281182
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5692 am: 19. Juni 2019, 06:11:25 »
Zitat
Großkaliber-Schießen mit AfD und "Reichsbürger"

Mehrere AfD-Landtagsabgeordnete und Kommunalpolitiker in Mecklenburg-Vorpommern sind in einem offenbar parteinahen Schützenverein aktiv. Sie haben sich mit politisch Gleichgesinnten zusammengeschlossen und schießen mit großkalibrigen Waffen wie Repetiergewehren - sogenannten Pump Guns. Mit dabei ist nach Recherchen von NDR 1 Radio MV mindestens auch ein Mann, der offenbar der "Reichsbürger"-Szene nahesteht.

Gründung nach Landtagseinzug
"Smoking Guns" (übersetzt: "rauchende Gewehre") heißt der Verein mit Sitz in Schwerin. Das Wappen mutet für Außenstehende martialisch an und zeigt eine Zielscheibe und ein stilisiertes Sturmgewehr. Gegründet wurde der Verein im November 2016, kurz nach dem Einzug der AfD in den Landtag. Aktiv sind die AfD-Landtagsabgeordneten Thomas de Jesus Fernandes und Jens-Holger Schneider, er ist Gründungsmitglied. Beide haben Waffenbesitzkarten. Schneider soll zuvor wegen extremen Verhaltens aus dem Traditionsschützenverein Schwerin 1640 ausgeschlossen worden sein.

"Reichsbürger" droht mit Waffengewalt

In dem Verein "Smoking Guns" sind neben AfD-Mandatsträgern auch Fraktionsmitarbeiter und Parteimitglieder aktiv. Laut den auf der Internetseite des Vereins veröffentlichten Schützenlisten gehören rund zehn Aktive der AfD an. Mindestens ein Schütze des Vereins steht offenbar der "Reichsbürger"-Szene nahe. In sozialen Medien leugnet er mehrfach die Existenz der Bundesrepublik und verweist auf Internetseiten, die bei "Reichsbürgern" beliebt sind. Der Mann verbreitet Beiträge, in denen er Gegnern Waffengewalt androht.

Umgang mit Waffen wird zur Schau gestellt
Der Club bietet anders als andere Schützenvereine keine Jugendarbeit an, er hat keinen eigenen Schießstand, sondern mietet sich bei anderen Vereinen ein und nutzt deren Schießstände. Worauf andere Vereine eher verzichten, darauf legt "Smoking Guns" anscheinend Wert: Der Schützen-Club stellt den Gebrauch von Waffen zur Schau. Ein Mitglied, das nach Aussage der Schützen-Szene die bei Rechtsextremen beliebten Marke "Thor Steinar" trägt, ist in Scharfschützenhaltung abgebildet, er liegt mit verkehrt herum getragener Basecap hinter einem Gewehr, das auf einem Zweibein gestützt ist. An anderer Stelle ist auf der Internetseite der neugewählte Schweriner Stadtvertreter Peter Bossow (AfD) bei der Schussabgabe zu sehen. Über ihn heißt es fast ehrfürchtig: "Peter in Aktion mit seiner Smith & Wesson-Pistole".

Bekenntnis zum Ehrenkodex des Landessportbunds
"Smoking Guns" sind seit vergangenem Herbst Mitglied im Landessportbund (LSB). Die LSB-Spitze scheint gewisse Vorbehalte gegen den Verein zu haben. Man habe eine Aufnahme nicht versagen können, heißt es vom Verband, das Vereinswappen sei jedoch "auffällig". Ein Verstoß gegen die Satzung des LSB liege jedoch nicht vor, der Vereinsvorsitzende habe sich mit dem Aufnahmeantrag auch zum Ehrenkodex des LSB bekannt. Dort heißt es: "Wir versichern, rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegenzutreten." Bei den Behörden liegen offenbar keine Informationen über die Sympathien eines "Smoking Guns"-Mitglieds für die "Reichsbürger"-Szene vor. Das Innenministerium hatte nach gewalttätigen Vorfällen mit Reichsbürgern, die Waffen besitzen, ein hartes Vorgehen angekündigt. "Reichsbürger" sollten - wenn möglich - entwaffnet werden.

Abgeordnete wollen nichts über "Reichsbürger" wissen
De Jesus Fernandes und sein Fraktionskollege Schneider wollen auf Fragen zu ihrem Waffenbesitz keine Antwort geben. Bei ihnen stehe der Schießsport im Vordergrund - und der sei aus guten Gründen streng reglementiert. Beide erklärten auf Anfrage, sie wüssten nichts von einem Vereinsfreund aus der "Reichsbürger"-Szene. Der Mann schießt allerdings regelmäßig bei Vereinsmeisterschaften mit ihnen in gemeinsamen Disziplinen. Er war noch im vergangenen August Wahlleiter bei der Neuwahl eines Vereinsvorstands. Damals schied Schneider als Vizepräsident aus - wegen "persönlicher und inhaltlicher Differenzen", so der Abgeordnete. Mit Blick auf seinen Vorgängerverein erklärte er, die Schützenzunft Schwerin 1640 habe ihn wegen seines AfD-Engagements ausgeschlossen. Zu dem fragwürdigen Wappen sagten beide Abgeordneten, dass dargestellte Gewehr sei eine bei Jägern und Sportschützen beliebte Waffe.

Auch Vereinspräsident Christopher Wirowski erklärte, er wisse nichts von einem "Reichsbürger" in seinem Verein. Mit Blick auf die AfD-Mitglieder bei "Smoking Guns" sagte er, der Schießsport sei in der Regel nichts für "das linke oder grüne Spektrum", allerdings sei bei ihnen auch ein ver.di-Mitglied aktiv.
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Grosskaliber-Schiessen-mit-AfD-und-Reichsbuerger,smokingguns102.html


https://smoking-guns.de/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5693 am: 19. Juni 2019, 08:27:06 »
Schülerpreis für Referat zum Thema "Reichsbürger".

Ich will nicht wissen, was die jetzt an E-mails, Post oder ähnlichem bekommen, nachdem sie namentlich genannt und sogar mit Bild gezeigt werden. Zumindest die AfD wird dafür schon sorgen.  ::)

Spoiler
„Reichsbürger“ unter der Lupe: Schüler für Forschungsarbeiten geehrt
Arbeiten zu Reichsbürgern, NS-Lebensborn und zu verfolgten Frauen in der DDR siegen beim Schülerwettbewerb der Stiftung Ettersberg. Sonderpreise gehen nach Erfurt, Vacha, Weimar und Bad Berka.
19. Juni 2019 / 05:20 Uhr

 Erfurt. Wer oder was sind die Reichsbürger, warum legen sie sich mit dem Staat an und welche Zusammenhänge gibt es zwischen der Reichsbürger-Ideologie und der allgemeinen Empfänglichkeit für Verschwörungstheorien?

Für ihre Untersuchung mit dem Titel „Reichsbürger in Deutschland – gefährliche Blindgänger?“ haben die Gymnasiasten Benedikt Bathe, Hanna Noemi Kleinert , Johannes Nowesky und Pia-Elise Sicker von der Edith-Stein-Schule in Erfurt am Dienstag den 1. Preis beim diesjährigen Schülerwettbewerb der Stiftung Ettersberg entgegen genommen.

Die Jury aus Pädagogen, Historikern und Journalisten, darunter auch Vertreter dieser Zeitung, begründete ihre Wahl mit der vielschichtigen Herangehensweise der Jugendlichen an das Phänomen der Reichsbürger sowie deren Genese, Weltsicht und Konfliktpotential. Insbesondere Personen, die das situative Gefühl des Kontrollverlustes erlebten, seien empfänglich für die Reichsbürgerideologie.

Fortschreitende Pathologisierung führe zur weitgehenden Immunisierung gegenüber Kritik und Widersprüchen. „Reichsbürger delegitimieren den Staat. Sie mit wissenschaftlichen Argumenten zu überzeugen oder zum Umdenken zu bringen, gelingt nur in den seltensten Fällen, da die Akteure von sich meinten, die absolute Wahrheit zu kennen“, schreiben die Schüler. Überzeugt habe die Jury nicht zuletzt eine von den Schülern entwickelte Unterrichtseinheit, mit der ihre Erkenntnisse an Gleichaltrige weitergegeben werden können.
Aufwändig recherchierte Biographien der betroffenen Kinder

Der 2. Preis ging an Almire Ibrahimi, Isabell König , Juliane Wesser und Tanja Wilde vom Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium in Gera für eine Seminarfacharbeit zum nationalsozialistischen „Lebensborn“.

 Besonders beeindruckt zeigte sich die Jury hier von den aufwändig recherchierten Biographien der damals unmittelbar betroffenen Kinder. „Die Arbeit fragt nach den Konsequenzen einer nach ideologischen Grundsätzen geplanten Geburt und Kindheit für die Lebensbornkinder und sieht es darüber hinaus als Aufgabe, dem vorherrschenden Unwissen zu diesem Teil deutscher und europäischer Geschichte aktiv entgegenzutreten“, so die Begründung für den Preis.

Ein persönlicher Bezug ergab sich zudem aus der unmittelbaren Betroffenheit einer Großmutter, über die sich auch der Kontakt zu weiteren Lebensborn-Kindern aufbauen ließ. Bei der Arbeit handele es sich nicht nur um eine historisch ausgerichtete Forschungsarbeit, sondern auch um eine Bestandsaufnahme der jüngeren deutschen Geschichte, da familienbiographische Brüche und Zwiespälte greifbar werden, so Laudator und Jury-Leiter Frank Biewendt bei der Preisverleihung im Kubus der Gedenkstätte Andreasstraße in Erfurt .

Mit stilistischer Klarheit und Sensibilität schafften es die vier Ostthüringer Autorinnen, die menschlichen Schicksale ungeachtet der wiederholten politischen und gesellschaftlichen Systembrüche in den Mittelpunkt zu stellen und langfristige Folgen der deutschen Diktaturerfahrungen anhand einer bis heute wenig bekannten Betroffenengruppe zu verdeutlichen.
Hohe Selbstmotivation der jungen Autorinnen

Um die spezielle Situation von politisch verfolgten Frauen im DDR-Frauengefängnis Hoheneck geht es in der Preisträgerarbeit von Lilli Bieler , Florine Schack , Arthur Sonnefeld , und Alexis Urtecho Valverde aus der Jenaplan-Schule in Jena .

 Den 3. Preis begründete die Jury mit viel eigenem Engagement und großer Selbstmotivation der jungen Autorinnen, die individuelle Hafterfahrungen der Betroffenen in den Mittelpunkt ihrer Untersuchungen und Zeitzeugeninterviews stellten. Besonderes Augenmerk legen sie dabei auf Auswirkungen der Hafterlebnisse auf das Leben nach dem Strafvollzug. Wenig präsente Aspekte im Unrechtsstaat DDR würden so in herausragender Weise bearbeitet, so der Laudator.

Auch in diesem Jahr durften sich wieder mehrere junge Forscherteams verschiedener Gymnasien über Sonderpreise für hervorhebenswerte Aspekte wie etwa einen besonderen Gegenwartsbezug oder die engagierte Spurensuche im eigenen regionalen Umfeld freuen. Gewürdigt wurden so Lina-Laetitia Gebhardt , Elias Huff , Timo Reidenbach , Henriette Reinsch Edith-Stein-Schule Erfurt für die Arbeit „Die Zigeuner und wir - Wie der Antiziganismus Sinti und Roma bedroht“; André Blank , Jennifer Fischer und Simon Schwert vom Johann-Gottfried-Seume-Gymnasium Vacha für die Arbeit „Es ist nur zu Ihrem Besten – Wenn die Heimat zum Verbot wird. Die Zwangsaussiedlung im Geisaer Amt am Beispiel der geschleiften Höfe“; Kristian Donges , Paul Hagen Freyer und Klara Elinor Scholz vom Staatliches Gymnasium „Johann Wolfgang von Goethe“ in Weimar für die Arbeit „Die Olympischen Spiele von 1936 - Sportliches Kräftemessen und Propagandamaschine zur Verherrlichung und zur Stabilisierung des nationalsozialistischen Staates“; Tia Abschlag, Ying Chen und Luise Würfel vom Staatliches Gymnasium „Johann Wolfgang von Goethe“ in Weimar für die Arbeit „Sicherheit in der DDR – für den Staat oder für die Bürger? Eine Auseinandersetzung mit dem Verhältnis zwischen Individuum und Staat“ sowie Gina Grünke , Zoe Klein , Leah Trefflich und Alexandra von der Weiden vom Marie-Curie-Gymnasium in Bad Berka für die Arbeit „Jugend in den 70er und 80er Jahren im Weimarer Raum der DDR – Bedrohung für den Staat?“.

Die meisten Schüler waren selbst zur Preisverleihung nach Erfurt gekommen. Wegen einer Klassenfahrt der Verfasser der mit dem 3. Preis geehrten Arbeit wurden Urkunden und Preisgeld gemeinsam von den Müttern der Jenaer in Empfang genommen.
Hanno Müller / 19.06.19
Z0R0162736610
[close]
https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Reichsbuerger-unter-der-Lupe-Schueler-fuer-Forschungsarbeiten-geehrt-672378725

_______________________________

Während Leute wie Ittner, Rüdiger und Co. ganz ungestört ihren Hass und Rassenwahn bei Youtube-Verbreiten können, werden Aufklärungsportale gesperrt. Mal wieder typisch.
Spoiler
18.06.2019, 12:46 Uhr

Youtube sperrt bayerische Info-Seite gegen Rechtsextremismus

Die Video-Plattform geht seit Kurzem entschiedener gegen Hassrede vor. Dabei schießt sie aber offenbar auch übers Ziel hinaus. Nun traf es ein Informationsportal über Rechtsextremismus.

Endstation Rechts, so heißt das Angebot, das über Neonazis und Rechtsextremismus informiert. Ursprünglich von Jusos aus Mecklenburg-Vorpommern gegründet, gibt es mittlerweile diverse regionale Ableger. In Bayern wird das Angebot von der Landes-SPD finanziert, Schirmherrin ist Natascha Kohnen. Endstation Rechts informiert beispielsweise über Veranstaltungen zum Thema Antisemitismus, vor allem beobachten die Aktivisten aber die Umtriebe von Neonazis und der extremen Rechten. Sie berichten von rechtsextremen Kundgebungen oder vom jährlichen SS-Gedenken in Bad Reichenhall. Auf Youtube sind die dabei entstanden Videos mittlerweile nicht mehr verfügbar, anders als auf Twitter und Facebook.

    "Dieses Konto wurde aufgrund wiederholter oder schwerwiegender Verstöße gegen die YouTube-Richtlinie zum Verbot von Hassrede gekündigt." Hinweis auf Youtube-Kanal von Endstation Rechts Bayern

Auf der Youtube-Seite von Endstation Rechts Bayern findet sich auch eine Begründung für die Sperre: "Hassrede" sei demnach die Ursache dafür, dass die Videos nicht mehr zu erreichen sind. Das scheint auf den erste Blick schlüssig: Da die viele Clips rechtsextreme Aufmärsche zeigen, zeigen sie naturgemäß auch Hassrede. Allerdings dienen die Videos von Endstation Rechts aber gerade der Aufklärung über die rechtsextreme Szene.
Eine weiteres Beispiel für die Fehleranfälligkeit automatisierter Systeme

Hier zeigt sich die Schwäche von automatisierten Systemen: Um der großen Flut an Inhalten Herr zu werden, müssen Plattformen wie Youtube auf Algorithmen zurückgreifen, um die Inhalte zu prüfen. Hier passieren immer wieder Fehler, weshalb Netzaktivisten und Bürgerrechtler automatisierte Filter ablehnen. Die von den Algorithmen beanstandeten Inhalte werden zwar von Menschen geprüft, aber auch hier kommt es oft zu Missverständnissen.

💡 Was ist Overblocking?

Overblocking heißt: Eine Internet-Plattform sperrt mehr, als sie eigentlich müsste. Häufiger Grund: Eine Plattform möchte Strafzahlungen vermeiden, die fällig werden, wenn sich rechtswidriges Material auf ihr befindet. Deswegen wird im Zweifel lieber zu viel an Inhalten, Posts oder Accounts gesperrt, als zu wenig.
Offenbar ein Fall von Overblocking

Vermutlich hat die Sperre mit der jüngsten Youtube-Offensive gegen Hassrede zu tun. Die Videos wurden am 5. Juni gesperrt, genau an diesem Tag hatte Youtube ein härteres Vorgehen gegen Hassrede und Rassimus angekündigt. Der Fall von Endstation Rechts scheint ein Fall von sogenanntem "Overblocking" zu sein. Das heißt: Beim Kampf gegen Propaganda, Hass oder auch Urheberrechtsverletzungen wird über das Ziel hinausgeschossen und zu viel gelöscht. Problematisch erscheint auch, dass Endstation Rechts bereits am Freitag gegen die Entscheidung Youtubes Einspruch eingelegt hat, die Seite aber immer noch nicht freigegeben wurde.

Das Problem von Overblocking, Zensur, Intransparenz bei der Löschpolitik und fehlenden, beziehungsweise unzureichenden Beschwerde-Mechanismen hat mittlerweile auch die Vereinten Nationen auf den Plan gerufen. In einem gerade erschienen Bericht fordert der UN-Sonderberichterstatters für friedliche Versammlung, Clément Nyaletsossi Voule, eine unabhängige Aufsicht. Diese soll über die Content-Moderatoren der jeweiligen Plattform wachen. Dazu sollten die Staaten sollen entsprechende Gesetze erlassen, empfiehlt der Bericht.
[close]
https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/youtube-sperrt-bayerische-info-seite-gegen-rechtsextremismus,RTjnEVO
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5694 am: 19. Juni 2019, 08:33:55 »
wieder der Beleg dafür, dass bei der Plattform Deppen arbeiten, bzw. kein Mensch sich um die Beschwerden kümmert. Kein Wunder also, dass man von YT so oft nur frustrierend ignorante Rückmeldung auf eine Beschwerde erhält.

So funktioniert das nicht. Und ich hoffe, die Politik wacht endlich auf und nimmt die unVerantwortlichen härter ran.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5695 am: 19. Juni 2019, 11:46:17 »
Zitat
LTO-Recherche zu Übergriffen auf Justiz Sicher­heits­ri­siken am Gericht

von Dr. Markus Sehl

19.06.2019


Bedrohungen, Beleidigungen und Messerfunde. In Deutschland sind Gerichte öffentlich zugänglich – ist das auch ein Sicherheitsrisiko? Klar scheint vor allem, die Länder erfassen Zwischenfälle bei ihrer Justiz sehr unterschiedlich.

Als im Stralsunder Amtsgericht Mitte Juni einem Anwalt bei einem Haftprüfungstermin eine Schreckschusspistole aus der Jackentasche fiel und sich ein Schuss löste, handelte es sich offenbar nur um einen "unglücklichen Vorfall". Der Verteidiger sei dem Gericht bekannt und stelle keine Gefahr dar, ließ das Gericht als Entwarnung mitteilen.

Dass die Waffe aber überhaupt in den Gerichtssaal gelangen konnte, lag offenbar auch daran, dass am AG Stralsund Einlasskontrollen nur anlassbezogen durchgeführt werden. Es fehlt wie an vielen deutschen Gerichten an Wachtmeistern, um eine dauerhafte Kontrolle zu gewährleisten.

Nur drei Viertel der 16 deutschen Bundesländer führen eine entsprechende Statistik zu "sicherheitsrelevanten Vorfällen" an ihren Gerichten, das geht aus den Antworten der Länderjustizministerien auf einen Fragekatalog von LTO hervor.
Spoiler
Uneinheitliche Datenlage in den Ländern

Baden-Württemberg hielt für das Jahr 2018 insgesamt 287 "sicherheitsrelevante Vorkommnisse" fest, in den Vorjahren waren es für 2017 insgesamt 219, für 2016 insgesamt 221, und für 2015 insgesamt 186. In Niedersachsen wurden im vergangenen Jahr 70 Vorkommnisse berichtet, 2017 waren es 59, 2016 waren es 86. In Hamburg, wo für 2018 insgesamt 50 Vorfälle gemeldet wurden, waren es 2017 26, 2016 waren es 35 Übergriffe. Rheinland-Pfalz erfasst seit September 2018 sicherheitsrelevante Ereignisse und dokumentierte bis heute 30 Fälle. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete für 2018 nur sechs Zwischenfälle. Sachsen berichtet "vereinzelte" Fälle. In Hessen wurde dem Ministerium 2018 kein einziger "sicherheitsrelevanter Zwischenfall" gemeldet, für das Jahr 2019 aber bereits eine ganze Reihe, einmal wurde eine Richterin in ihrem Dienstzimmer angegriffen.

Und wie die Länder solche Ereignisse erfassen, fällt sehr unterschiedlich aus. Einige Justizministerien dokumentieren detailliert seit Jahren, andere erst seit Kurzem, einige konzentrieren sich auf Gefahren für ihre Gerichtsvollzieher, andere allein auf Gefahren durch Reichsbürger.

Einigermaßen einheitlich erfassen die Landesjustizministerien unter dem Begriff "sicherheitsrelevanter Vorfall" Vorkommnisse, die voraussichtlich ein überregionales Interesse der Öffentlichkeit erregen, ein Thema im Landtag oder in den Medien werden könnten. Deshalb haben die meisten Länder eine Meldepflicht eingeführt. Gemeldet werden müssen nicht nur tätliche Angriffe auf Justizmitarbeiter, Fluchtversuche oder ein Waffenfund im Gebäude, sondern auch entwendete Akten oder verdächtige Postsendungen an das Gericht.
Bedrohungen, Beleidigungen, Waffenfunde

Konkret fallen unter "sicherheitsrelevant" wie Baden-Württemberg für 2018 aufschlüsselt: 21 Handgreiflichkeiten, 58 Bedrohungen, 20 Beleidigungen, 70 eskalierende Situationen, 87 Waffenfunde bzw. andere gefährliche Gegenstände und 13 sonstige Vorfälle. Von den 50 im Jahr 2018 gemeldeten Übergriffen in Hamburg entfielen 19 auf Beleidigungen, 26 auf verbale Bedrohungen, drei auf Bedrohungen mittels Gegenständen und zwei auf Sachbeschädigung.

Zahlreiche Bundesländer verfügen über Sicherheitskonzepte, aber nur wenige über flächendeckende Einlasskontrollen an den Gerichten. Nachdem 2012 am Amtsgericht Dachau ein Angeklagter im Gerichtssaal einen Staatsanwalt erschoss, verschärfte Bayern seine Sicherheitsvorkehrungen. Nun gibt es an den Eingängen zu den Gerichtsgebäuden permanent Zugangskontrollen zu den Sitzungszeiten. Unterstützt werden die Justizwachmeister durch private Sicherheitskräfte.

Ein dramatischer Zwischenfall ereignete sich auch 2009 in Sachsen, als ein Angeklagter am LG Dresden eine Zeugin im Gerichtssaal erstach, sie hatte den Mann wegen rassistischer Beleidigung angezeigt. Seitdem hat auch Sachsen die Kontrollen intensiviert, aber an kleineren Amtsgerichten gibt es keine permanenten Kontrollen.

Ein Land ohne durchgängige Kontrollen ist auch Niedersachen. Der Richterbund des Landes hat es sich zur Aufgabe gemacht, bundesweit Übergriffe auf die Justiz zu dokumentieren, Tagungen zu veranstalten und auf das Thema aufmerksam zu machen. Der Berufsverband stellt fest, dass Übergriffe auf Richter und Staatsanwälte in Deutschland nicht an der Tagesordnung sind – aber sie kommen vor.
Risikofaktor Familienrecht

"Einen erheblichen Faktor stellen mitgeführte gefährliche Gegenstände dar", sagt der Vorsitzende Frank Bornemann, Richter am Oberlandesgericht Celle. Im ersten Quartal 2019 seien in Niedersachsen zwar nur an sechs Tagen Einlasskontrollen durchgeführt worden, zugleich aber über 80 Messer, 6 Rasierklingen, 25 Scheren, vier Schlagstöcke und weitere gefährliche Gegenstände gefunden worden. Berlin berichtet, dass bei Kontrollen an seinem zentralen Justizcampus im Stadtteil Moabit über 7.000 "sicherheitsrelevante Gegenstände" im Jahr gefunden wurden.

Bornemann betont, dass die Justiz nicht nur für die Sicherheit von Richtern und Staatsanwälten sorgen müsse, sondern auch eine Fürsorgepflicht für Zeugen und Zuschauer im Gerichtssaal habe. "Häufig ist es im Vorhinein schwierig abzusehen, wie gefährlich ein Verfahren werden kann." Bornemann weist daraufhin, dass gerade auf den ersten Blick "harmlosere" Verfahren wie etwa aus dem Familienrecht ein "verborgenes Gefahrenpotential" bedeuten können, wenn zum Beispiel zwischen den Eltern um das Umgangsrecht der Kinder gestritten wird.

In Niedersachsen finden Kontrollen am Eingang zum Sitzungssaal dann statt, wenn der jeweilige Richter sie per Formular beantragt, die Verantwortung liegt also in seiner Hand. Ein Zustand, den Bornemann kritisiert. Nach dem Mord im LG Dresden 2009 ermittelte die Staatsanwaltschaft zunächst dann auch gegen den zuständigen Richter wegen fahrlässiger Tötung – er habe nur mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen getroffen, so die Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber schließlich ein.
Zahlen zu Gerichtsvollziehern und Reichsbürgern

Keine noch so konsequenten Sicherheitskontrollen am Gericht helfen aber dabei, eine bestimmte Gruppe unter den Justizmitarbeitern zu schützen, die Gerichtsvollzieher. Sie treffen außerhalb der Gerichtsgebäude an Haustüren oder Gartenzäunen auf ihnen unbekannte Personen, um bei ihnen einen Gerichtsbeschluss zu vollstrecken, und in der Regel sind sie bei ihrem Auftrag alleine unterwegs. Zu Übergriffen auf Gerichtsvollzieher führt NRW eine gesonderte Statistik. Die Zwischenfälle stiegen von 2014 von noch 178 Vorfällen über sogar 362 Fälle im Jahr 2016 bis zu insgesamt 288 Fällen im Jahr 2018. In den meisten Fällen geht es um Beleidigungen, aber auch Bedrohungen mit Alltagsgegenständen und mit scharfen Hunden kommen vor.

Der zunehmende Kontakt der Justiz mit sogenannten Reichsbürger, die die Legitimität von Gerichten und Behörden der BRD anzweifeln, hat die Aufmerksamkeit der Länderjustizministerien geschärft. Einige Länder erfassen in den letzten Jahren deshalb auch speziell die Übergriffe aus dieser Gruppe, so etwa Thüringen oder NRW. Nach Zahlen aus NRW sind bei den insgesamt 273 Übergriffen im Jahr 2017 auf seine Gerichtsvollzieher ein Drittel der Fälle der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen, von 2017 auf 2018 ging der Anteil aber zurück. Thüringen stellt für 2018 knapp über 600 Fällen fest, in denen Reichsbürger Dienstabläufe beeinträchtigt haben, Drohungen gab es rund 30. Die Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr 2017 rückläufig.

Die Länder betonen, dass sie ihren Gerichten mehr Sicherheitsausrüstung zur Verfügung stellen und die Gebäude sicherer machen wollen. Außerdem setzen sie auf Verstärkungen bei ihren Justizwachtmeistern und auf Fortbildungen zur Deeskalation.
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https://www.lto.de/recht/justiz/j/uebergriffe-richter-staatsanwaelte-gerichtsvollzieher-gewalt-drohung-beleidigung-reichsbuerger/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5696 am: 19. Juni 2019, 15:44:00 »
Volksverhetzung: Ex-Faschingsfunktionär muss Geldstrafe zahlen

Wegen Volksverhetzung ist ein ehemaliger Faschingsfunktionär heute in Würzburg zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Würzburg verhängte 120 Tagessätze á 60 Euro wegen rassistischer und fremdenfeindlicher Äußerungen.


Die Staatsanwaltschaft hätte gerne einen Nachschlag:

Zitat
WÜRZBURG
Giemaul-Prozess: Urteil geht Staatsanwaltschaft nicht weit genug

...
Seinen Ausführungen zufolge hat die Staatsanwaltschaft Würzburg zuerst Berufung eingelegt. Seebach forderte vor Gericht eine Geldstrafe von insgesamt 9000 Euro, der Verteidiger des Angeklagten dagegen einen Freispruch.
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Giemaul-Prozess-Urteil-geht-Staatsanwaltschaft-nicht-weit-genug;art735,10260150
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5697 am: 19. Juni 2019, 16:42:55 »
Da hat einer doch nur das getan, was die AfD-Spitzenpolitiker schon seit Jahren von ihren Kanzeln predigen.

Spoiler
Deutscher Rentner gibt sich als 23-jähriger Iraker aus

19.06.2019 - 11:48 Uhr

Plauen (Sachsen) – Warum ihm die Polizisten das wohl nicht geglaubt haben ...

Was für eine schräge Fahrkartenkontrolle in einem ICE zwischen Mannheim und Karlsruhe!

Dort erwischten Kontrolleure einen aus dem sächsischen Plauen stammenden Rentner (69) ohne Ticket. Der wies sich u.a. mit dem Gabelstaplerschein eines Irakers (23) aus.

Schräg: Auch gegenüber den zur Hilfe gerufenen Bundespolizisten bestand der Mann darauf, ein junger Iraker zu sein! Bei Überprüfung seiner Fingerabdrücke stellte sich jedoch heraus, dass er wegen mehrerer Fälle von Diebstahl und Beförderungserschleichung gesucht wird.

Die Dokumente des Irakers hatte der Rentner ihm offenbar zuvor in einem Zug geklaut. Den 69-Jährigen erwarten nun eine ganze Reihe von neuen Anzeige: Missbrauch von Ausweispapieren, Betrug, Unterschlagung und Schwarzfahren.
[close]
https://www.bild.de/regional/chemnitz/chemnitz-news/verrueckter-sachse-69-jaehriger-gibt-sich-als-23-jaehriger-iraker-aus-62727806.bild.html?fbclid=IwAR2TtXBIDXMRUNOzsIv0nzLUIHhvRuH1p6UBqk4R0xiJzEjw_IILT9Dx_eA

Bestimmt wird sie ein AfD-Anwalt zur Verteidigung finden und irgendwo auch noch eine Spendenbüchse.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5698 am: 19. Juni 2019, 17:21:03 »
Wo ist das rechtliche Problem beim 69 jährigen Deutschen 23 jährigen Iraker?

Der 69 jährige Deutsche wird als 23 jähriger Iraker nach Bagdad ausgeflogen und der 23 jährige erhält als 69 jähriger Deutscher die Rente überwiesen.
« Letzte Änderung: 19. Juni 2019, 17:25:02 von Noldor »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5699 am: 19. Juni 2019, 17:23:57 »
Dann bezieht der auch noch geschätzt 60 Jahre Rente... das geht gar nicht. Viel zu teuer!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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