Also wenn ich das richtig sehe:
Dass die ursprüngliche "
Krankenhausfunktion" durch eine Wohnsitzverlagerung unseres
Imperators und
"Sohn des heiligen Horst" in dieses Objekt nicht
"im Wesentlichen verändert wurde" kann ich ja noch grundsätzlich nachvollziehen.

Also hier eher kein dringender Verdacht auf illegale Nutzungsänderung. (Saskia macht sich auch ganz gut als
"Kranken"- Schwester.)
Aber die Pyrolyseanlage (sowie die "Werkstätten" der wie Manuel so schön sagt: KRD- "Menschen") sind nachweisliche Nutzungsänderungen = formale Illegalität + erhöhte Brandgefährung durch die P- Anlage selbst. (Fehlender Brandschutznachweis!)
@Marty McFly! Nicht die BRD- GmbH muss sicherstellen, dass im Brandfall die Personen geretten werden KÖNNEN, sondern der Eigentümer der baulichen Anlage, wer immer das auch sei (Hier der große Unbekannte, vielleicht auch jener "Horst" selbst?!).
Wenn der Eigentümer seine bauliche Anlage aber ohne Sicherstellung des Brandschutzes weitervermietet, macht er sich strafbar.
Der Mieter darf aber auch nicht so ohne Mitteilung und Zustimmung des Eigentümers und der nicht ohne Zustimmung der Behörden an einer baulichen Anlage irgendwelche Nutzungsänderungen vornehmen.
Interessanter Fall, wer kümmert sich drum?