Es gibt ein internationales Abkommen, das definiert, der Zweck von Strafe sei die Resozialisierung. Dies ist eines Teils ein dehnbarer Begriff. Man kann sich z. B. fragen, wie man jemanden re-sozialisieren soll, der niemals auch nur sozialisiert war. Das trifft heute zunehmend zu auf junge Straftäter, bei denen eine normale Sozialisation nicht stattgefunden hat, aber auch auf Leute, die aus anderen Kulturen stammen und dort eine andere Sozialisation erfahren haben als wir.
Bei Mahjo kann man sich fragen, ob er nicht auch in diese Gruppe gehört: keine bzw. eine andere Sozialisation erfahren hat als wir.
Wer nicht sozialisiert war, kann nicht resozialisiert werden. Dann braucht es jedenfalls andere Methoden als die, die unter dem Titel "Resozialisierung" angewandt werden.
Zu dem erwähnten Abkommen haben die USA einen Vorbehalt erklärt des Inhalts, dass die Strafe nicht allein dem Zweck der Resozialisierung diene, was viele Proteste anderer Staaten provoziert hat. Ich meine allerdings, dass dieser Vorbehalt durchaus auf einen wunden Punkt hinweist und dass das Strafrecht nicht nur dem Ziel der Resozialisierung dienen kann, sondern z. B. auch Zwecken wie Sicherung vor Wiederholungstätern, Versöhnung, Bestätigung der geltenden Gesetze usw.
Um auf Mahjo zurück zu kommen: Es kann sein, dass eine etwas längere Haft ohne Zugang zum Internet durchaus einen heilsamen Prozess auslösen könnte (sicher bin ich mir da nicht). Einerseits könnte eine Haft den nötigen Leidensdruck erzeugen, damit Mahjo wirklich einmal über die Bücher geht. Andererseits könnte auch eine Zeit ohne Internet, VT u. dgl. eine andere Art der Lebensführung aufzeigen. Drittens und endlich wäre dies auch eine Chance, mit einem Therapeuten ins Gespräch zu kommen.
Abgesehen von Mahjo ist auch grundsätzlich zu fragen, ob eine nun etwas härtere Strafe dem allgemeinen Rechtsfrieden nicht gut täte. Denn wenn Leute wie Ebel, Mahjo, Fitzek usw. über Jahre weitgehend ungeschoren davon kommen, immer und immer wieder vertrauliche Aufnahmen veröffentlichen, Leute verunglimpfen oder ohne Fahrerlaubnis und gegen jegliche Verkehrsregel fahren können, dann lädt dies auch Leute zur Nachahmung ein, die nicht von derselben Charakterart sind. "Wenn die das dürfen, dann darf ich das auch!" Und unter Umständen werden diese Nachahmer dann eher erwischt und erhalten dann eine Strafe, eben gerade weil sie "normal" sind. Das wäre sowohl für die Betroffenen als auch für den Staat nicht wirklich schön.