Dass ein Führerschein kein Vertrag ist, ist juristisch nur viertelwegs gebildeten Leuten durchaus klar, da es an der Gegenseitigkeit fehlt und es sich auch nicht um eine Willenskundgebung handelt. Vielmehr stellt ein Führerschein nur einen Fall der staatlichen Erlaubnis dar, und diese ist durchaus einseitig. Zudem gibt es bei der Erteilung oder Verweigerung einer derartigen Erlaubnis keinen wesentlichen Ermessensspielraum: Wer die rechtlich definierten Anforderungen erfüllt, hat Anrecht auf die Erlaubnis. Umgekehrt muss diese verweigert oder entzogen werden, wenn diese Anforderungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt sind.
Aber eine Erlaubnis als das zu erkennen, was sie ist, bedeutete anzuerkennen, dass es eben den Staat gibt und dass dieser hoheitliche Befugnisse über seine Staatsangehörigen und die sonstigen seiner Hoheit unterstehenden Personen besitzt.
Nun ist der "Ausweg" eben der, so zu tun, als ob es den Staat nicht gäbe, er keinerlei hoheitliche Befugnisse besässe und die erwähnte Erlaubnis dann folgerichtig auch kein einseitiger hoheitlicher Akt wäre, sondern - ja was denn? Eben: ein privatrechtlicher Vertrag.
Über die Drohung mit UCC, OPPT usw. brauchen wir nicht viele Worte zu verlieren. Dass jedenfalls in Österreich österreichisches Recht solchen Dingen wie UCC, OPPT usw. vorgeht, ist klar. Die Dame kann munter weitere derartige Schriften aufsetzen und sie irgendwo eintragen lassen, das wird zumindest die auf den oben abgebildeten Schrieben aufgeführten staatlichen Stellen nicht treffen, denn es wird sich kaum ein US-Gericht finden, das gestützt auf solchen Schrieb irgendwelche tatsächlichen Eingriffe ins österreichische Staatswesen anordnen würde. Selbst wenn - an der Staatsgrenze ist dann schon mal Ende.
Auch gegen Beamte und sonstige Mitarbeiter des Staates wird ein Gericht kaum vorgehen, zumal auch deren Namen in den abgebildeten Schrieben fehlen.
Für Privatpersonen könnte es theoretisch gewisse Folgen haben. Allerdings dienen die verwendeten Formulare in der US-Wirklichkeit dazu, gegenüber konkurrierenden Gläubigern eine bestehende Forderung zu dokumentieren. Ist eine solche Forderung in ein Register eingetragen, kann jeder andere bisherige Gläubiger sehen, welche anderen Forderungen bestehen, jeder mögliche Geldgeber kann sich darauf stützen. Mehr ist da, wenn ich richtig orientiert bin, nicht vorhanden. Es geht in erster Linie um die öffentliche Information. Auch diese kann u. U. lästig und nachteilig sein, wird aber selten wirklich bedrohlich.
Im westlichen Nachbarland Schweiz kann jeder gegen jeden einen so genannten "Zahlungsbefehl" erwirken, der amtlich zugestellt und ins Betreibungsregister eingetragen wird. Wer es sich leisten kann, kann grundsätzlich reine Fantasiebeträge auf diese Weise fordern. Das ermöglicht es auch, jemanden zu schikanieren, indem man ihn so oft als möglich mit solchen Forderungen bombardiert. Allerdings kostet jeder Zahlungsbefehl etwas, und mit der Summe steigen auch die Gebühren. Man muss es sich also erstens leisten können und zweitens genügend kriminelle Energie haben, es auch zu tun, immer wieder das Amt aufzusuchen usw.
Wenn der vorgebliche Schuldner nicht will, ist aber nach der Zustellung Schluss. Dann muss man die Forderung vor Gericht durchsetzen, was bei einer Fantasieschuld nicht möglich ist. Der einzige Schaden, der dem fiktiven Schuldner entsteht, ist dann der Eintrag im Betreibungsregister. Nun gut, wenn man versteht, wie das System funktioniert, und in einem ansonsten leeren Registerauszug 10 Zahlungsbefehle von X gegen Y sieht, alle über eine Million Franken, dann kann man daraus schon folgern, was X da gemacht hat. Im Grunde ist solcher Missbrauch dann offenkundig und sollte auch bei einer Mietwohnungssuche u. dgl. nicht schaden. Lästig kann es natürlich sehr wohl sein, aber die Schweizer leben damit seit über einem Jahrhundert.
Daher sollte man wegen der UCC-Pseudo-Schuldforderungen nicht kleinmütig werden.