Autor Thema: Heerlein® - jetzt auch als Marke  (Gelesen 17124 mal)

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #60 am: 1. Dezember 2015, 13:12:32 »
Das Heerlein®, Privatsekretär und Organisationstalent der Marke Leckebusch®, zieht das durch:

[facebook]https://facebook.com/1517674668478848/photos/a.1538156633097318.1073741828.1517674668478848/1671282139784766/?type=3&hc_location=ufi[/facebook]
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Offline drxdsdrxds

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #61 am: 1. Dezember 2015, 14:35:19 »
In den öffentlichen Likes findet sich auch ein Christian Heerlein.

Dieser ganze Reichsblödsinn macht wie immer keinen Halt vor der Familie.
 

Offline Sgt. Prepper

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #62 am: 1. Dezember 2015, 22:12:58 »
Zitat
ob der Mitarbeiterin von der Abmahnung wisse

Find ich gut, daß das Wortmarke Heerlein demseinihre  amtlicher Schreiben so konsequent geschlechtsneutral durchgendert.
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Offline DC71

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #63 am: 2. Dezember 2015, 00:56:00 »
Derartige Anmeldungen sind anscheinend gerade groß in Mode.

1. "Amtsgericht Erfurt"
am 18.11.2015 von Firma TV-JOURNALIST, Am Sunnaberg 3, 9495 TRIESEN, LIECHTENSTEIN
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152235374/DE
Der Anschrift zufolge aus der Leckebuschecke.

2. "Amtsgericht Paderborn"
am 31.10.2015 von Engelbert Tegethoff, Zur Egge 33, 33165 Lichtenau
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152242753/DE
War Staatsangehöriger des Freistaats Preußen und kommt anscheinend auch aus der Leckebuschecke (http://freistaat-preussen.org/preussische-nachrichten/notwahl-am-08-01-2014)

3. "Amtsgericht Unna"am 29.10.2015
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152241617/DE
"Amtsgericht Arnsberg" am 11.11.2015
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152254204/DE
"Amtsgericht Lünen" am 29.10.2015
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152241595/DE
jeweils von Kaups Bäderwelt GmbH, 59457 Werl, Zustellanschrift Michael Evers, Zum Eisenhammer 14, 59823 Arnsberg
Evers war oder ist anscheinend AfD-Mitglied im Sauerland (http://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/arnsberg/tritt-wahl-5668756.html), ob es Kontakte zu Leckebusch und Co gibt, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.

4. "Amtsgericht Jena" am 14.11.2015
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152257513/DE
"Amtsgericht Gera" am 14.11.2015
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152257521/DE
"Amtsgericht Pößneck" am 14.11.2015
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152257548/DE
jeweils von STT Special Tool Technology GmbH, Am Postberg 14, 07819 Triptis (ein Hersteller von Arbeitsmaschinen ^^)

5. "Amtsgericht Traunstein" am 17.11.2015
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152260131/DE
"Amtsgericht Erding" am 17.11.2015
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152260158/DE
jeweils von Naturheilpraxis Wex, Franz-Mayr-Str. 4, 83308 Trostberg

Wer sich also noch eine Marke an einem Gericht sichern will, sollte sich ranhalten. Wenn das so weiter geht, sind alle vergeben...

Aber halt! So einfach scheint es dann doch nicht zu funktionieren. Bereits am 18.02.2013 hat ein Herr Andre Kabat aus Haßloch versucht, die Wortmarke "Amtsgericht" eintragen zu lassen. Der Antrag wurde jedoch mangels Unterscheidungskraft zurückgewiesen.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020130177908/DE
Gleiches gilt für seinen Versuch mit der Wortmarke "Finanzamt": https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020130177886/DE

Und bereits am 10.02.2012 wollte sich ein Herr Udo Ruppricht aus Krauchenwies die Marke "LANDGERICHT BAYERN" sichern.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020120140726/DE
Der Antrag gilt als zurückgenommen, er wird mithin die Anmeldegebühr nicht bezahlt haben - was vermutlich genau der Weg ist, den all die anderen Anträge gehen werden...
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Offline Der Plöngler

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #64 am: 2. Dezember 2015, 10:49:44 »
....
Der Antrag gilt als zurückgenommen, er wird mithin die Anmeldegebühr nicht bezahlt haben - was vermutlich genau der Weg ist, den all die anderen Anträge gehen werden...

Selbstverständlich! Das Heerlein erzählt aber auf seinen facebook-Seiten, dass der Markenschutz ab Anmeldung wirksam sei.

[attachment id=0 msg=67629]

Er zockt sicherlich andere Reichsdeppen ab. Es sind bei den 'Marken' die über die Leckebuschfirma angemeldet wurden auch etliche Namen dabei, die man aus der Szene kennt. Das Heerlein wird ihnen angeboten haben die Marke gegen Entgelt für sie anzumelden.  Hoffentlich sind dann einige über sen Misserfolg so enttäuscht, dass es zur Betrugsanzeige reicht.
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Offline Bitstore

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #65 am: 10. Dezember 2015, 21:33:02 »
Ich habe auch eine eingetragene Marke und weiß damit aus erster Hand wie das läuft. Und erwartungsgemäß natürlich nicht so wie diese Trottel es sich zusammen fantasieren.
Zuerst stellt man den Antrag und dann erhält man eine Rechnung. Diese lag bei mir bei ca. 2x450,00€ für eine Wortmarke und eine Wortbildmarke in 2 Kategorien.
Erst danach beginnen die den Fall überhaupt zu prüfen und zu bearbeiten. Trotzdem wird der Antrag im öffentlichen Verzeichnis publiziert und diese ♥♥♥en glauben nun wirklich damit die Wortmarke zu haben. Dies ist aber nicht mehr als eine einfache Empfangsbestätigung.
Wenn man dann den Betrag bezahlt hat wird dies geprüft und in jedem Fall ist der Betrag weg. In meinem Fall hatte ich ja die Wortmarke beantragt und dies wurde abgelehnt, weil es ein erklärender Begriff war und die 450,00€ für diesen Antrag waren dann leider weg.
Das ist vielleicht die gute Nachricht - wenn die etwas beantragen und egal wie bescheuert das ist, dann müssen die in jedem Fall zahlen.
Dann erfolgt irgendwann die Ablehnung oder Genehmigung und in Fall der Genehmigung ist man ab diesem Zeitpunkt Inhaber der Marke. Aber eben auch nicht generell, sondern nur unter den zugelassenen Bedingungen in den beantragten Kategorien. In meinem Fall ist also nur das Wort in Verbindung mit dem Logo geschützt und nur in meiner Branche. So habe ich z.B. für den Bereich Bau keinen Markenschutz.
Man sollte auch wissen, das diese dann nur prüfen, ob der Antrag formell korrekt ist, die Marke anstössig, ein Allgemeinbegriff oder erklärend ist. Es wird aber keine Kollision mit anderen Marken geprüft.
Ab Tag der Eintragung beginnt dann die Widerspruchsfrist zu laufen und jemand anderes könnte bei berechtigtem Interesse oder Kollisionen mit der eigenen Marke in Widerspruch gehen. Dann würde dies an anderer Stelle geklärt.
Jeder der somit solch ein Verfahren hinter sich hat weiß, das es niemals zu einer Eintragung von Marken wie Polizei oder Finanzamt kommen wird. Dies sind Begriffe aus der allgemeinen Sprachgebrauch und darauf wird auch entsprechend hingewiesen.
Wie aber tausende Beispiele aus dem Netz beweisen sind diese Blödmänner ja zu dumm etwas zu verstehen, was mehr als 2 Sätze hat und lieber fanatsieren die sich etwas zusammen und halten andere Spinner damit zumindest zeitweise bei der Stange und geben denen sinnlose Hoffnungen nach endlosen Niederlagen doch einmal zu siegen.
 
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Re: Heerlein® - jetzt auch als Macke
« Antwort #66 am: 10. Dezember 2015, 23:13:33 »
Ich hab mal den Titel berichtigt - zumindest bei meiner Antwort.
Ihr habt euch getäuscht es geht nicht um seine Marke sondern seine Macke.
http://synonyme.woxikon.de/synonyme/macke.php
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #67 am: 12. Dezember 2015, 01:49:59 »
Jeder der somit solch ein Verfahren hinter sich hat weiß, das es niemals zu einer Eintragung von Marken wie Polizei oder Finanzamt kommen wird. Dies sind Begriffe aus der allgemeinen Sprachgebrauch und darauf wird auch entsprechend hingewiesen.

Polizei ist als Wortmarke eingetragen, darauf beziehen sich die Reichis auch regelmäßig. Geht dabei aber vor allem um Mailadressen, Briefpapier und Ähnliches vor Nachahmung zu schützen.

[1] Die Eintragung im DPMAregister
 

Offline Bitstore

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #68 am: 18. Dezember 2015, 22:39:02 »
Jeder der somit solch ein Verfahren hinter sich hat weiß, das es niemals zu einer Eintragung von Marken wie Polizei oder Finanzamt kommen wird. Dies sind Begriffe aus der allgemeinen Sprachgebrauch und darauf wird auch entsprechend hingewiesen.

Polizei ist als Wortmarke eingetragen, darauf beziehen sich die Reichis auch regelmäßig. Geht dabei aber vor allem um Mailadressen, Briefpapier und Ähnliches vor Nachahmung zu schützen.

[1] Die Eintragung im DPMAregister

Richtig, aber eben nicht von irgendwelchen Trotteln, sondern eben von den wirklichen Benutzern. Somit können diese Trottel das tausendmal einreichen und stolz die Eingangsbestätigung veröffentlichen - Inhaber der Marke werden die nie. Auch nicht von ähnlich lautenden Marken...

Ich bin einfach nur immer wieder verblüfft wie dumm die Vögel sind. Dort steht klar "Antrag eingegangen" - was ist daran nicht zu verstehen? Das ist doch verständlich und wie kann man da eine Inhaberschaft oder Markenschutz herauslesen?
 

Offline Noldor

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #69 am: 18. Dezember 2015, 22:59:31 »
Ich bin einfach nur immer wieder verblüfft wie dumm die Vögel sind. Dort steht klar "Antrag eingegangen" - was ist daran nicht zu verstehen? Das ist doch verständlich und wie kann man da eine Inhaberschaft oder Markenschutz herauslesen?

Ja, was ist daran nicht zu verstehen? Ungefähr dasselbe ist daran zu verstehen wenn die Deppen einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein verschicken und dann meinen mit dem Rückschein sei ihr Anliegen genehmigt.

Dabei ist mit dem Rückschein nur die erfolgreiche Zustellung belegt.

Die schweizerische Post sagt zum Inland:
Zitat
Der Rückschein (AR) ist ein zusätzlicher Nachweis für die erfolgreiche Zustellung von eingeschriebenen Briefsendungen. Diese schriftliche Bestätigung wird dem Absender nach erfolgter Zustellung per A-Post zugeschickt.

Und zum Ausland:
Zitat
Der Rückschein Ausland bestätigt die erfolgreiche Zustellung Ihrer Briefsendung im Ausland. Die Empfängerin oder der Empfänger bestätigt den Erhalt der eingeschriebenen Sendung per Unterschrift. Nach der Übergabe stellt Ihnen die Post den Nachweis zu. Somit haben Sie beim Versand von Einschreiben ins Ausland einen Zustellnachweis.

Wird in Deutschland nicht anders sein.
 

Online kairo

Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #70 am: 18. Dezember 2015, 23:56:20 »
Wird in Deutschland nicht anders sein.

Ist es auch nicht, aber man weiß ja, was schon Ur-Reichskanzler Ebel für eine Brühe um seine Rückscheine gemacht hat.
 

Offline Noldor

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #71 am: 19. Dezember 2015, 00:06:24 »
Wird in Deutschland nicht anders sein.

Ist es auch nicht, aber man weiß ja, was schon Ur-Reichskanzler Ebel für eine Brühe um seine Rückscheine gemacht hat.

Ich verstehe das schon.

Ich schreibe einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein an meine Bank, dass der Staat mir 20 Millionen Schweizerfranken auf das Konto überwiesen hat, und hebe mit dem Rückschein 3,4,5 oder besser gleich 10 Millionen ab.

Antwort:



 

Offline Finanzbeamter

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #72 am: 19. Januar 2016, 11:17:48 »
Am 16. Oktober 2015 kündigte Heerlein auf seiner Facebook-Seite an, zukünftig jegliche - in seinen Augen - unerlaubte Nutzung der Marke "Mike Heerlein"[12], mit Abmahnung zu ahnden. Heerlein hat dafür einen Gegenstandswert von € 25.000 vorgesehen. Im Register des DPMA wurde die Marke "Mike Heerlein" am 1.10.15 eingetragen.Geschützt sind dort folgende Dienstleistungsbereiche: Klasse(n) Nizza 45: Erstellen von juristischen Berichten im Bereich der Menschenrechte; Lizenzierung geistigen Eigentums; Lizenzierung von geistigem Eigentum und von Urheberrechten
[....]
Über Facebook teilte Heerlein am 30.10.15 der Sonnenstaatland-Seite mit, dass der Wiki-Eintrag über ihn bis spätestens zum 1.11.2015 entfernt werden müsste. Anderenfalls werde er einen Anwalt mit der Eintreibung seiner Forderung von € 25.000 je Verstoß beauftragen. Darüberhinaus drohte er, den Begriff "Sonnenstaatland" als Wort- und Bildmarke sichern zu wollen.
Was ist jetzt eigentlich aus der Abmahnung die das Heerlein angekündigt hat? Ist diese unserer werten Staatsführung schon zugegangen?  ;D
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 

Offline DC71

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #73 am: 24. Januar 2016, 16:05:20 »
Sonnenstaatland hat er sich jedenfalls noch nicht sichern lassen. ^^
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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #74 am: 24. Januar 2016, 20:43:38 »
Naja wird wohl an den Kosten liegen. Vielleicht gibt es ja bald eine Spendenaktion des Reichsdeppen-Volkes gegen die Sonnenstaatland-Systemlinge.  >:D