Autor Thema: Heerlein® - jetzt auch als Marke  (Gelesen 17128 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #15 am: 2. November 2015, 10:27:35 »
Äh, fehlt Euch wirklich die Phantasie? Unser Mike will wahrscheinlich zukünftig jeden verklagen, der irgendwo seinen Namen hinschreibt, insbesondere wenn jemand Briefchen an ihn schreibt, die zugestellt werden. Wir werden noch viel Spaß haben.  ;D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #16 am: 2. November 2015, 10:31:57 »
Der Kerl ist noch witziger als Fitzek!

Find ich nicht. Bei Heerlein ist die kognitive Minderleistung einfach zu stark ausgeprägt, und er wird auch niemals im nennenswerten Umfang Gelder einsammeln können wie Fitzek es mal geschafft hat. Fitzek hat noch ein Quentchen Gerissenheit, das zu kurzfristigen Erfolgen verhilft und seinen Aktionen zu einer Spannungskurve verhilft, die das alles sehr unterhaltsam macht. Bei Mike geht alles gleich direkt in die Hose.
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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #17 am: 2. November 2015, 10:56:28 »
Äh, fehlt Euch wirklich die Phantasie?
Jupp!

Unser Mike will wahrscheinlich zukünftig jeden verklagen, der irgendwo seinen Namen hinschreibt, insbesondere wenn jemand Briefchen an ihn schreibt, die zugestellt werden. Wir werden noch viel Spaß haben.  ;D
Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein Mike Heerlein

 
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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #18 am: 2. November 2015, 11:13:34 »
Was kann man eigentlich durch diesen albernen Markenschutz noch schützen, was nicht schon durch die allgemeinen Persönlichkeitsrechte geschützt ist?

Ein wichtiger Punkt!
Heerleins Überlegungen dürften dahin gehen, dass ein gewerblicher Rechtsschutz dem Rechteinhaber vermeintlich mehr (hauptsächlich finanzielle) Vorteile bietet: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz für Gewinnnausfall, Zwangslizenzen o.ä. Darüber hinaus (da hat er gut recherchiert), sind bei Verfahren vor den Kammern für gewerblichen Rechtsschutz die Streitwrrte regelmäßig höher; es beginnt meist mit einem Gegenstandswert von € 25.000; dass er zur Durchsetzung seiner (fragwürdigen) Ansprüche zunächst mit Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten (Anwalt) in erheblicherHöhe in Vorleistung gehen müsste, scheint ihn nicht zu stören. Beim ersten erfolglosen PKH-Antrag, wird er sich dann wohl besinnen.
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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #19 am: 2. November 2015, 11:41:41 »
Was mir nicht so recht klar ist: warum sollte ein geistig gesunder Mensch die Wortmarke "Mike Heerlein" im Zusammenhang mit den von ihm angebotenen Dienstleistungen nutzen wollen? Und auch das "wie" ist für mich nicht so recht nachvollziehbar.

Ich fürchte, die vermeintlich neue Einnahmequelle wird sich für ihn als Enttäuschung herausstellen.

Bei den geschützten Dienstleistungen (die er, wie die Rechtsberatung gar nicht leisten darf) ist er natürlich höchst gefährdet:

[attachment id=0 msg=65716]

Mit seinem debilen Rechtsverständnis wird er für uns und die beteiligten Gerichte stets ein Quell ungetrübter Freude bleiben.
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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #20 am: 2. November 2015, 14:05:53 »
Bei den geschützten Dienstleistungen (die er, wie die Rechtsberatung gar nicht leisten darf) ist er natürlich höchst gefährdet:
Jetzt unabhängig von dem richtigen Punkt, dass er ohnehin keine Rechtsberatung vornehmen darf, wüsste ich auch tatsächlich nicht, wie ich bei einer von mir vorgenommenen Rechtsberatung seine Wortmarke verletzen sollte. Ich nehme ja nicht in meinem Briefbogen ein "powered by Heerlein" auf. 

Diese Gedanken von mir gehen allerdings ja eh an der Sache vorbei, wenn er wirklich denkt, allein die Nennung seines Namens würde entsprechende Unterlassungsansprüche auslösen.

Schade jedenfalls, dass bei dem nichts zu holen ist, ansonsten könnte sich das vielmehr als Einnahmequelle für den jeweiligen Anspruchsgegner bzw. dessen Prozessbevollmächtigten herausstellen und ich würde ich ihm glatt meine Kontaktdaten zusammen mit einem vermeintlichen Verstoß gegen seine Wortmarke zukommen lassen. Denn der Plöngler hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Streitwerte sich durchaus lohnen können. 
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Offline Mr. Devious

Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #21 am: 2. November 2015, 18:54:13 »

Schade jedenfalls, dass bei dem nichts zu holen ist, ansonsten könnte sich das vielmehr als Einnahmequelle für den jeweiligen Anspruchsgegner bzw. dessen Prozessbevollmächtigten herausstellen und ich würde ich ihm glatt meine Kontaktdaten zusammen mit einem vermeintlichen Verstoß gegen seine Wortmarke zukommen lassen. Denn der Plöngler hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Streitwerte sich durchaus lohnen können.

Du möchtest also gern ein ganzes Heerlein von Anwälten beschäftigen, die das Härlein in der Suppe suchen?
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #22 am: 2. November 2015, 20:29:55 »
Du möchtest also gern ein ganzes Heerlein von Anwälten beschäftigen, die das Härlein in der Suppe suchen?
So schön das Wortspiel auch ist - wir sprechen hier ja eher von einem Baumstamm im Auge des Betrachters und nicht nur von einem Härlein in der Suppe ;-)

Die ganze Sache beruht meiner Meinung nach im Übrigen bestimmt darauf, dass Heerlein zu oft bei seinem Geschwurbel die bass erstaunte Frage "Was bist Du denn für'ne Marke?" gehört hat. Nun kann er immerhin antworten: eine eingetragene!

Und darauf wüsste ich ehrlich gesagt auch erst mal nichts mehr zu sagen ^^
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Offline be-eh

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #23 am: 3. November 2015, 10:24:23 »
Ich lach mich schlapp, jetzt ist Mike Heerlein selbst eine Wortmarke.

Ist damit nicht automatisch bewiesen, dass er eine Sache ist?

Ach nein, denn §90 BGB definiert Sache als "körperliche Gegenstände".

Damit ist die Wortmarke Mike Heerlein nicht mal eine Sache, sondern wohl eine latente Sache.
 

Offline kairo

Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #24 am: 3. November 2015, 10:28:58 »
Ich lach mich schlapp, jetzt ist Mike Heerlein selbst eine Wortmarke.

Ist damit nicht automatisch bewiesen, dass er eine Sache ist?

Ach nein, denn §90 BGB definiert Sache als "körperliche Gegenstände".

Damit ist die Wortmarke Mike Heerlein nicht mal eine Sache, sondern wohl eine latente Sache.

Wieso soll er kein "körperlicher Gegenstand" sein? Es existiert doch physisch, man kann ihn anfassen (wenn man will). Fraglich ist nur, ob er jetzt als Marke noch rechtsfähig ist.
 

Offline be-eh

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #25 am: 3. November 2015, 10:31:46 »
Wieso soll er kein "körperlicher Gegenstand" sein? Es existiert doch physisch, man kann ihn anfassen (wenn man will). Fraglich ist nur, ob er jetzt als Marke noch rechtsfähig ist.

Es geht mir nicht darum, ob Mike Heerlein selbst ein körperlicher Gegenstand ist. Das glaube ich ehrlich gesagt nicht, da er eine Person ist und kein Gegenstand. Mit "körperlicher Gegenstand" ist hier wohl eher ein Haus, ein Rasenmäher, eine Kaffeetasse etc. gemeint. Aber man möge mich gerne korrigieren, denn ich bin kein Jurist.

Es ging mir darum, dass die Wortmarke kein körperlicher Gegenstand ist. Aber auch hier lasse ich mich gerne belehren.

Und ja, Du hast Recht, wenn man will, kann man ihn selbst anfassen. Aber wer will das schon?
« Letzte Änderung: 3. November 2015, 10:33:48 von be-eh »
 

Offline Der Plöngler

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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #26 am: 3. November 2015, 13:26:11 »
So lustig es ist, Heerlein zuzusehen, wie er sich in nicht verstandenem rechtlichen Dickicht verläuft, insbesondere in dem unüberschaubaren Unterholz des gewerblichen Rechtsschutzes, so hat die Sache einen ernsteren Hintergrund,

Wie aus dem Wiki des SonnenstaatlandesSSL zu erfahren ist, droht Heerlein, sich die Marke Sonnenstaatland als Wort- und Bildmarke eintragen zu lassen und in der Folge dieses Forum/Seite abzumahnen.

Die Eintragung, soweit sie formell richtig abgegeben wird, ist an sich kein Problem, wie er durch den Eintrag seiner eigenen Marke gezeigt hat; es kostet ihn etwas, aber soviel Geld scheint der Bankrotteur (er saß fast ein Jahr Ersatzhaft ab, weil er seine Strafen nichrt bezahlen konnte) wohl noch irgendwo herzukriegen.

Nun könnte das Sonnenstaatland gegen die Eintragung Widerspruch einlegen, da ihm ältere Rechte zustehen:

Zitat
§ 4 (MarkenG) Entstehung des Markenschutzes

Der Markenschutz entsteht
1.
durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2.
durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, ...

...und:

Zitat
§ 5 (MarkenG)  Bezeichnungen

(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.
(2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.
(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken
.

bzw. aufgrund von Urheberrechten.

Zitat
§ 12 Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen mit älterem Zeitrang

Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag Rechte an einer Marke im Sinne des § 4 Nr. 2 oder an einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne des § 5 erworben hat und diese ihn berechtigen, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen.

Dabei ergeben sich einige Probleme, die aus dem Wesen und der Organisation des SonnenstaatlandesSSL entspringen:

Der Widerspruch muss 3 Monate ab Eintragung erfolgen und kostet € 120,00. Abgesehen davon, dass dieser Betrag wohl das Budget übersteigen würde, bedürfte es dazu gewissermaßen einer 'Materialisierung' des Sonnenstaatlandes in das Justizsystem der BRiD: gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte müssten gefunden werden. Aus diesem Grunde wird solch ein Löschungsverfahren wohl niemand durchführen.

Die nächste Phase beginnt (oder auch nicht), wenn Heerlein versucht, die usurpierten Markenrechte durchzusetzen. Da er als Streitwert wenigstens € 25.000,00 im Auge hat, kostet ihn das für Anwalt und Gericht zunächst ein schönes Sümmchen als Vorschuss. Daran wird's hoffentlich schon scheitern.
Die nächste Hürde dürfte die Zustellung einer entsprechenden Klage sein. Das SonnenstaatlandSSL steht der BRiD exterritorial gegenüber, d.h. ein Briefkasten zur Zustellung der Klagen von querulatorischen Markenrechtsinhabern wird sich nicht finden lassen.
Selbst wenn eine Zustellung gelingen sollte, wäre aber eine Klage wohl nicht erfolgreich, denn das SonnenstaatlandSSL könnte dem angemaßten Markenrecht die
Zitat
§ 51 Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte

(1) Die Eintragung einer Marke wird auf Klage wegen Nichtigkeit gelöscht, wenn ihr ein Recht im Sinne der §§ 9 bis 13 mit älterem Zeitrang entgegensteht....

entgegenhalten.

Das Tröstliche an der Sache ist, dass sich Heerlein ausgerechnet eines der anspruchvollsten und kompliziertesten Rechtsgebiete ausgesucht hat, bei dem er, wie schon in einfacheren Angelegenheiten mit Sicherheit Schiffbruch erleiden wird. Schließlich wird er sicher schon an der Kostenfrage scheitern; der Gerichtskostenvorschuss für eine Markenrechtsklage mit einem Streitwert von € 25.000 beträgt € 1.113.0, der Anwalt (ohne den geht's nicht vor dem LG) will ca. € 2.500. Ein Prozesskostenhilfeantrag (PKH) im gewerblichen Rechtsschutz dürfte bei der zuständigen Kammer ein Zucken der Augenbraue des Berichterstatters verursachen und dann wohl abgewiesen werden.
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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #27 am: 3. November 2015, 14:33:38 »
Ich bin mir auch nicht sicher dass Mike die Anmeldegebühr schon bezahlt hat oder zahlen wird. Ich denke er hat sie eingetragen, freut sich dass da jetzt was auf der Homepage steht und in einem Blatt veröffnetlicht wurde. In seinem Weltbild hat er die Marke daher schon und sowieso für alle Zeiten. Sollte er nicht zahlen und seine Anmeldung daher nichtig werden, wird er dies mitnichten akzeptieren sonder einfach immer und immer wieder diesen einen Auszug zitieren und rumzeigen. Das selbe wenn der Schutz der Marke nach 10 Jahren ausläuft und verlängert werden müsste, was ja nochmal Geld kostet.
Das selbe wird das Sonnenstaatland betreffen, sollte er diesen Namen eintragen muss er dafür Zahlen sonst ist das eh obsolet. Müsste man nur schauen ob er wenn er die eintragung schon hat und Abmahnt, ob man dass dann solange verzögern / anfechten kann bis nach 3 Monaten raus ist ob er erfolgreich und nach Rechtslage Inhaber ist also gezahlt hat.
Wenn alle stricke reißen sollten wir in Wiederspruch gehen und die älteren Rechte an der Marke geltend machen.
Dafür dann crowdfunding, ich werd mich auch gerne daran beteiligen :)
120€ ist nicht wenig aber auch nicht zu viel.
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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #28 am: 3. November 2015, 19:33:51 »
Wir sammeln und beauftragen einfach (nach bewährtem Vorbild) als nicht eingetragener Verein einen Rechtsanwalt mit der Vertretung und Durchsetzung der Interessen des Sonnenstaatlands.

Zumal wir dann als quasi offizielle (aber anonyme) Mitglieder in einem erlauchten Geheimbund noch viel mehr Schrecken in die Reihen derer tragen dürften, die sich jetzt schon händeringend und zähneklappernd vor den Illuminaten graulen.
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Re: Heerlein® - jetzt auch als Marke
« Antwort #29 am: 5. November 2015, 10:38:54 »
Heerlein™

[attachment id=0 msg=65871]

[attachment id=1 msg=65871]

Zitat von: Kommissar Mimimi Mike Heerlein
Was Plöngler-Blödi zu vergessen scheint, dass das Vorhaben nicht an Euros scheitern wird

Was Heerlein™ zu vergessen scheint, die universellen Regeln des Kommissar Mimimimi;

1. Regel: Alles was Mike macht ist zum scheitern vorverurteilt
2. Regel: Mikes Vorhaben sind grundsätzlich vom Schwachsinn getrieben
3. Regel: Sollten Mikes Vorhaben Kosten verursachen, so gehen ihm zeitnah die Euros aus.
4. Regel: Wenn Mike genug Euros für seine Vorhaben auftreiben kann -> Regel 1.
 
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