Autor Thema: YT-Ablage  (Gelesen 869237 mal)

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Re: YT-Ablage
« Antwort #6825 am: 5. Juli 2023, 16:19:20 »
Die Bayern können nichts dafür.

Schlieslich stammen sie von Berberstämmen in Nordafrika ab ( aus der Region des Wadi Ba´yu var), die mit Hannibal am ersten April 218 die Alpen überquerten und leider falsch abgebogen sind. 
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #6826 am: 5. Juli 2023, 17:02:21 »
Zu Oiwonger: Wahltermin im Hrbschd, übermäßiger Biergenuß und Sommerloch incoming sind offenbar keine gute Mischung ...?  ???


Zitat
5.07.2023, 14:14 Uhr

Aiwanger bei Lanz: "Einer der wackersten Kämpfer für Demokratie"

In der Talksendung "Markus Lanz" hat Hubert Aiwanger deutschlandweite Aufmerksamkeit – auch wegen seines Auftritts in Erding. Zeitgleich muss Markus Söder bei Maischberger Fragen zu Aiwanger parieren. Eine TV-Kritik.

Von Julia Ruhs

Selten gibt es für Markus Lanz so viele Steilvorlagen für die Anmoderation eines Gastes wie bei Hubert Aiwanger, dem stellvertretenden Ministerpräsidenten in Bayern. Der, wie Lanz aufzählt, Grüne auch "Grasfresser" nenne, Städter "Großstadt-Sofasitzer", und den ein bekannter SZ-Autor als "Rache des Stammtisches am Zeitgeist" betitelte. Wer im Rest der Republik noch nie von diesem Aiwanger gehört haben mag, den hielt womöglich schon dieser Einstieg auf besagtem Sofa – gespannt, was denn das für ein spezieller Vertreter Bayerns sein soll.
Spoiler
Lanz auf der Pirsch nach einem neuen explosiven Spruch
Es ist nicht gerade Alltag, dass es ein bayerischer Wirtschaftsminister in eine bundesweite Talkshow schafft, und warum er hier ist, ist von Anfang an offensichtlich. Es geht vor allem um den umstrittenen Satz, der auf der Anti-Heizungsgesetz-Demo in Erding aus seinem Mund kam: dass sich die schweigende Mehrheit die Demokratie zurückholen müsse. Eine sonderbare Äußerung, findet Lanz, schließlich sei Aiwanger Teil eben jener Demokratie. Das nochmal betont, begibt sich der Moderator von nun an auf die Pirsch nach einem ähnlich Aufsehen erregenden Satz, der Aiwanger gleich aus dem Mund gleiten könnte.

Aiwanger: Ampel laufe Syrern mit dem Pass hinterher
Das Talk-Gespräch entwickelt sich von den Protesten in Frankreich in Richtung Integrationsprobleme in Deutschland, hin zu "diesen Syrern", wie es Aiwanger ausdrückt, "die 2015 unter Merkel damals gekommen sind". Von denen knapp die Hälfte acht Jahre später noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert sei und Bürgergeld beziehe, wie Aiwanger bemängelt, und denen die Ampel "zu schnell mit dem Pass hinterherläuft". "Diese Syrer", denen die Ampel mit dem Pass hinterherlaufe – das sind die zwei ersten Formulierungen, die Moderator Lanz Aiwanger nicht durchgehen lassen will und mit der Talkrunde ausdiskutiert, ob das noch ein adäquater Tonfall sei. "Wollen wir die Dinge beim Namen nennen oder Wording-Debatten führen", beschwert sich Aiwanger – irritiert, worin jetzt genau sein sprachliches Vergehen liegen soll. Wohingegen Talkgast Florian Flade, Journalist, der Ansicht ist, dass es natürlich nicht egal sei, welche Worte man wähle, und findet, dass "da was verrutscht".

Lanz: "Sie haben so einen komischen Verfolgungswahn"
Aiwanger ist von nun an in Habachtstellung, fürchtet, dass Lanz ihm die Worte im Mund herumdreht. "Mit der Masche kriegen Sie mich nicht, dass Sie mir jetzt sagen, ich hätte was gegen Ausländer", versucht Aiwanger einen dieser vermeintlichen Versuche abzuwehren. "Sie haben so einen komischen Verfolgungswahn", mokiert sich Lanz und versucht ihn zu beruhigen: "Vor mir müssen Sie keine Angst haben." Angst hat Aiwanger nicht, gegen Journalisten und "die Medien" habe er aber schon gewisse Vorbehalte, führt er später aus: War da doch eine bayerische Zeitung, die Aiwanger wegen seines traditionellen Familienbilds gepiesackt haben soll, und BR24, für die laut Aiwanger unverständlicherweise schon in der Früh "jeden Tag Weltuntergang ist".

Lanz auf der Suche nach Aiwangers Demokratieverständnis
Was Aiwangers Definition von Demokratie sei, will Lanz dann noch wissen. "Demokratie ist, Politik im Sinne der Bevölkerung zu machen, von der Bevölkerung legitimiert", sagt der. Politik müsse sich regelmäßig rückkoppeln mit der Bevölkerung und nicht, einmal gewählt, vier Jahre einfach durchziehen, erklärt Aiwanger. Tue das eine Regierung nicht, dann sei das für ihn nur noch eine "formale" Demokratie – was ihm einen entsetzten Blick von Lanz beschert, der in dieser Aussage doch noch etwas Demokratiefeindliches wittert. Also Nachfrage – worauf Aiwanger entgegnet, natürlich sei Deutschland von der Staatsform her noch eine Demokratie, aber die Vorgehensweise der Ampel beim Heizungsgesetz sei undemokratisch, führe auf Dauer zu Frust in der Bevölkerung.

Söder muss bei Maischberger Fragen zu Aiwanger parieren
Natürlich darf das nochmalige Hineinhören in die Rede Aiwangers auf der Anti-Heizungsgesetz-Demo in Erding nicht fehlen, wo Aiwangers "Demokratie-Zurückholen"-Zitat fiel. Das gleiche widerfährt Markus Söder, am selben Abend zu Gast bei Sandra Maischberger. Auch er muss sich in der Sendung Szenen von Aiwangers Demo-Auftritt erneut anschauen. "Was haben Sie gedacht, als Sie das gehört haben?", fragt ihn Maischberger anschließend. "Ein sehr kritischer Satz, der entspricht auch nicht meiner Haltung", antwortet Söder. "Die Freien Wähler haben uns das dann auch so kommuniziert, dass dieser Satz in der Form nicht wiederholt wird, weil er ja suggeriert, dass wir nicht mehr in einer Demokratie leben." Er gehe jetzt aber davon aus, dass das Thema erledigt sei. Wie erledigt das Thema ist, offenbart allerdings Aiwangers zeitgleiche Einladung bei Markus Lanz.

Aiwanger: "Bin einer der wackersten Kämpfer für Demokratie"
Während Söder bei Maischberger noch dazu gebracht wird, zu versichern, dass er sich nicht nur von Würstchen ernährt, sondern erst gestern Salat gegessen habe, und Fragen zu einem angeblichen grünen Luftballon-Verbot parieren muss, beteuert Aiwanger bei Lanz abschließend, dass er ja ganz Ehrbares im Sinne habe, nämlich, dass es seine Aufgabe sei, "die Leute abzuholen, damit sie nicht AfD wählen". Und verkündet überzeugt: "Ich glaube, dass ich einer der wackersten Kämpfer für die Demokratie bin." Lanz, der sich bis zum Ende für den politischen Stil und Wortwahl Hubert Aiwangers nicht zu erwärmen können schien, gesteht am Ende jedoch ein: "Ich wusste, es wird ein großer Spaß mit Ihnen."
[close]
https://www.br.de/nachrichten/bayern/hubert-aiwanger-bei-markus-lanz-einer-der-wackersten-kaempfer-fuer-demokratie,Tj6sMxU


Oiwonger ist also das Mittel zur Verhinderung der afd?   :scratch:
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Re: YT-Ablage
« Antwort #6827 am: 6. Juli 2023, 06:38:36 »
Oiwonger


Das Blöde ist: Wie in der Sendung festgestellt, hat er tatsächlich teilweise recht.

Das Durchpeitschen gegen die Vertreter des „Volks“ gefällt dem BVerfG gar nicht so recht:

Zitat
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz
Pressemitteilung Nr. 63/2023 vom 5. Juli 2023


Beschluss vom 5. Juli 2023 - 2 BvE 4/23
Spoiler
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (im Folgenden: Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Der Antragsteller, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt.

Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat in der Sache Erfolg. Der Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheint jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die demgemäß vom Bundesverfassungsgericht vorzunehmende Folgenabwägung führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen. Unter den besonderen Umständen des Einzelfalls überwiegt das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögert.

Die Entscheidung ist mit 5:2 Stimmen ergangen.

Der Beschluss wird gesondert auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht werden.

Sachverhalt:

Das Bundeskabinett beschloss am 19. April 2023 die Einbringung des Entwurfs zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Der Bundesminister der Finanzen erklärte dabei zu Protokoll, dem Gesetzentwurf in dem Bewusstsein zuzustimmen, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages diesen im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten und auch weitere Änderungen vornehmen würden. Der Gesetzentwurf wurde am 17. Mai 2023 in den Bundestag eingebracht (BTDrucks 20/6875).

Am 13. Juni 2023 veröffentlichten die Koalitionsfraktionen ein zweiseitiges Papier mit dem Titel „Leitplanken […] zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes“. Dieses enthält eine Aufzählung von den Gesetzentwurf modifizierenden und im weiteren Verfahren zu beratenden „Gesichtspunkten“.

Der Gesetzentwurf wurde am 15. Juni 2023 in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages beraten und an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Der Ausschuss führte am 21. Juni 2023 eine Sachverständigenanhörung zum ursprünglichen Gesetzentwurf durch, wobei die sogenannten Leitplanken berücksichtigt wurden. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen fand am 27. Juni 2023 eine Sondersitzung des Ausschusses statt. In deren Verlauf wurde der Termin für eine zweite Anhörung mehrheitlich auf den 3. Juli 2023 festgelegt unter der Voraussetzung, dass die Änderungsanträge bis Freitag, den 30. Juni 2023, vorlägen.

Am 27. Juni 2023 stellten Vertreter der Koalitionsfraktionen die Ergebnisse ihrer Verhandlungen zu noch offenen Punkten des Gebäudeenergiegesetzes vor.

Am 30. Juni 2023 wurde dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie die „Formulierungshilfe des BMWK [Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz] für einen Änderungsantrag“ der Koalitionsfraktionen vorgelegt. Sie enthält eine 94-seitige Synopse des Gesetzentwurfs der Bundesregierung und der Änderungsvorschläge sowie einen 14-seitigen Begründungsteil.

Die zweite öffentliche Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie fand am Montag, dem 3. Juli 2023, statt. Am Nachmittag des 4. Juli 2023 legten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vor. Am Morgen des 5. Juli 2023 beriet der Ausschuss erneut. Nach den Angaben des Antragsgegners sollen am 7. Juli 2023 die zweite und dritte Lesung mit der Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag stattfinden.

Der Antragsteller begehrt in der Hauptsache im Wege eines Organstreitverfahrens die Feststellung der Verletzung seiner Rechte als Mitglied des Deutschen Bundestages durch das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz. Der damit verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zielt darauf ab, dem Deutschen Bundestag die zweite und dritte Lesung des vorgenannten Gesetzentwurfs vorläufig zu untersagen, solange nicht allen Abgeordneten die wesentlichen Textpassagen des für die zweite Lesung maßgeblichen Gesetzentwurfs mindestens 14 Tage vorher zugegangen sind. 

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG hat überwiegend Erfolg.

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig.

Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache grundsätzlich nicht vorweggenommen werden. Eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache ist anzunehmen, wenn der beantragte Inhalt der einstweiligen Anordnung und das Rechtsschutzziel in der Hauptsache, wenn nicht deckungsgleich, so doch zumindest vergleichbar sind. Hieran gemessen begehrt der Antragsteller mit dem Eilantrag keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache.

Der Erlass der einstweiligen Anordnung hat zwar zur Folge, dass der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes in der laufenden Sitzungswoche nicht in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen werden kann. Damit wird aber nicht zugleich über den weitergehenden Feststellungsantrag in der Hauptsache entschieden und insbesondere keine erst dort zu prüfende Verletzung der Abgeordnetenrechte des Antragstellers festgestellt.

II. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist auch begründet.

1. Der Antrag im Organstreit erscheint zum derzeitigen Zeitpunkt jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet.

a) Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens einschließlich der Terminierung der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag einen statthaften Antragsgegenstand bildet. Dass die Ausgestaltung eines Gesetzgebungsverfahrens in seiner Gesamtheit möglicherweise die Beteiligungsrechte des einzelnen Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzen und damit tauglicher Gegenstand eines Organstreits sein kann, liegt ungeachtet der Frage, ob einzelne Akte in diesem Verfahren nur vorbereitenden Charakter haben, auf der Hand.

b) Der Antrag im Organstreit ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht offensichtlich unbegründet.

aa) Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert den Status der Gleichheit der Abgeordneten in einem formellen und umfassenden Sinn. Danach sind alle Abgeordneten berufen, gleichermaßen an der parlamentarischen Willensbildung mitzuwirken. Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. Dies setzt eine hinreichende Information über den Beratungsgegenstand voraus. Die Abgeordneten müssen dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können. Welche Bindungen sich aus dem Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe der Abgeordneten an der parlamentarischen Willensbildung für die Ausgestaltung von Gesetzgebungsverfahren ergeben, hat der Senat bisher nicht entschieden. Zwar ist es der Parlamentsmehrheit (Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG) grundsätzlich vorbehalten, die Prioritäten und Abläufe bei der Bearbeitung von Gesetzgebungsverfahren zu bestimmen. Auch wenn ihr dabei ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, spricht einiges dafür, dass die Verfahrensautonomie die Parlamentsmehrheit nicht von der Beachtung des durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG garantierten Status der Gleichheit der Abgeordneten entbindet und das Abgeordnetenrecht verletzt wird, wenn es bei der Gestaltung von Gesetzgebungsverfahren ohne sachlichen Grund gänzlich oder in substantiellem Umfang missachtet wird.

bb) Hieran gemessen ist der Antrag auf Feststellung einer Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG nicht offensichtlich unbegründet. Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens erscheint offen. Aufgrund der besonderen Umstände bei der Durchführung des streitgegenständlichen Gesetzgebungsverfahrens bedarf die Frage, ob die Wahrnehmung der Verfahrensautonomie der Parlamentsmehrheit vorliegend in ausreichendem Umfang den verfassungsrechtlich garantierten Beteiligungsrechten des Antragstellers Rechnung getragen hat, eingehender Prüfung.

Der Antragsgegner selbst räumt eine erhebliche Verdichtung der zeitlichen Abläufe und eine „nicht geringe Komplexität“ des Beratungsgegenstandes ein. Auch wenn der Parlamentsmehrheit bei der Gestaltung der Verfahrungsabläufe ein verfassungsrechtlich garantierter weiter Gestaltungsspielraum zukommt und bei dem dargestellten Geschehensablauf die Fristen, die die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die zweite Beratung eines Gesetzentwurfs vorsieht (§ 81 Abs. 1 Satz 2 GO-BT), gewahrt worden sein dürften, bedarf es näherer, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht leistbarer Prüfung, ob die Beteiligungsrechte des Antragstellers vorliegend ohne ausreichenden sachlichen Grund in substantiellem Umfang beeinträchtigt wurden und sich die durch die Parlamentsmehrheit gewählte Verfahrensgestaltung als eine rechtsmissbräuchliche Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens darstellt.

2. Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist vorliegend für eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache kein Raum. Kann nicht festgestellt werden, dass sich der in der Hauptsache gestellte Antrag von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist, oder kann das Bundesverfassungsgericht die Hauptsache nicht so rechtzeitig entscheiden, dass hierdurch die absehbaren schweren Nachteile vermieden werden, kann die einstweilige Anordnung gerade – wie hier – deshalb nötig werden, weil dem Gericht die erforderliche Zeit für eine gewissenhafte (wenn auch nur summarische) Prüfung der Rechtsfragen fehlt, die für die Entscheidung der Hauptsache erheblich sind.

3. Die demgemäß vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.

a) Erginge die einstweilige Anordnung und bliebe dem Antrag in der Hauptsache der Erfolg versagt, käme es zu einem erheblichen Eingriff in die Autonomie des Parlaments beziehungsweise der Parlamentsmehrheit und damit in die originäre Zuständigkeit eines anderen obersten Verfassungsorgans. Von einem solchen Eingriff ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich abzusehen. In der vorliegenden Konstellation ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes zu einem sein Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2024 nicht berührenden Zeitpunkt ohne Weiteres möglich bliebe. Insoweit weist der Antragsteller darauf hin, dass der Antragsgegner noch für den laufenden Kalendermonat eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages anberaumen könnte. Soweit der Antragsgegner darauf abstellt, dass bei einer Absetzung der Lesungen von der Tagesordnung in dieser Sitzungswoche eine Verabschiedung durch den Bundesrat und damit ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erst anlässlich der nächsten regulären Sitzung des Bundesrates Ende September möglich sei, übergeht er, dass der Präsident des Bundesrats zu dessen Einberufung verpflichtet ist, wenn die Bundesregierung dies verlangt.

b) Erginge die einstweilige Anordnung nicht und hätte der Antrag in der Hauptsache (jedenfalls) hinsichtlich des geltend gemachten Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe des Antragstellers an der parlamentarischen Willensbildung Erfolg, käme es zu einer irreversiblen, substantiellen Verletzung dieses Rechts. Dem Antragsteller wäre unwiederbringlich die Möglichkeit genommen, bei den Beratungen und der Beschlussfassung über das Gebäudeenergiegesetz seine Mitwirkungsrechte in dem verfassungsrechtlich garantierten Umfang wahrzunehmen. Die irreversible und substantielle Verletzung seiner Beteiligungsrechte wirkt sich im Verhältnis zwischen den Verfassungsorganen zu Lasten des Parlaments und seiner Autonomie aus. Etwas Anderes folgt entgegen der Auffassung des Antragsgegners auch nicht aus dem Umstand, dass ein Erfolg in der Hauptsache möglicherweise positive Auswirkungen auf die Ausgestaltung künftiger Gesetzgebungsverfahren hätte.

c) Der Senat weicht mit der einstweiligen Anordnung von dem Antrag des Antragstellers ab, um die nach der Folgenabwägung betroffenen Rechte zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Hierbei berücksichtigt der Senat insbesondere, dass der Eingriff in die Autonomie des Parlaments über die Bestimmung seiner Verfahrensabläufe so gering wie möglich zu halten ist und der Antragsgegner die weitere Terminierung der Verfahrensschritte des vorliegend in Streit stehenden Gesetzgebungsverfahrens unter Beachtung der hier in die Folgenabwägung eingestellten Rechte vornehmen wird.
[close]
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-063.html;jsessionid=DB6D94A75DE53F3C78806FC9FC0021BA.internet012
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Re: YT-Ablage
« Antwort #6828 am: 6. Juli 2023, 08:16:30 »
Das Blöde ist: Wie in der Sendung festgestellt, hat er tatsächlich teilweise recht.

Das Durchpeitschen gegen die Vertreter des „Volks“ gefällt dem BVerfG gar nicht so recht:

Dumm ist dabei jetzt halt nur, dass die Populisten das ganze als "Verfassungsgericht stoppt Gesetz" feiern, was schon technisch nicht stimmt, weil es ja nur um das Verfahren geht, nicht aber des Gesetzesvorschlag. Über das Gesetz selber kann das Gericht erst verhandeln, wenn es in Kraft ist. Aber solche feinen Unterschiede taugen hier natürlich nicht fürs gemeine Folg.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #6829 am: 6. Juli 2023, 08:56:42 »
weil es ja nur um das Verfahren geht, nicht aber des Gesetzesvorschlag.


Das war einer der Gründe, warum ich bei Oiwonger ständig lachen mußte.

Unterhaltsam isser zweifellos.

Ob der selbst merkt, wie er sich ständig widerspricht?   :scratch:

Er will ein Gesetz „wieder“ ändern, das noch gar nicht beschlossen ist.   :doh:

Wenn beim GEG nicht die von ihm geforderte „Rückkopplung“ stattgefunden hat, dann weiß ich auch nicht.  :facepalm:

Gut, die Entscheidung von gestern Abend, 21.48 h konnte er am Tag zuvor noch nicht absehen.
Aber es ist nur genau das passiert: Demokratie braucht Formalien, z.B. die, dass alle Bundesastgasabgeordneten ausreichend Zeit haben, sich in den Entwurf einzulesen.
Dann kommt die Debatte und erst nach drei Lesungen die Verabschiedung, dann Ausfertigung und Veröffentlichung.

Es gab für Oiwonger in Erding nichts „zurückzuholen“, weil es kein Gesetz gab. Und immer noch nicht gibt.

Auch die Entscheidung gestern vollkommen demokratisch: 2 Richter dagegen, 5 dafür.
Die Mehrheit obsiegt.
Die Senatsvorsitzende hat das Ergebnis zu verkünden, selbst, wenn sie anders abgestimmt hat.

In den Kommentaren fragt die Kundschaft nach der Anwesenheit Herbarths.
Der sitzt zwar dem Ersten Senat vor und die Entscheidung wurde vom Zweiten gefällt unter Vorsitz von SPD-Mitglied Frau König, aber das sind ja Fakten.

Nun werden aber Leute wie Oiwonger zweifellos demokratisch gewählt.


„Der Feind meines Feindes ist mein Freund!“, lautet ein Satz.

Müssen wir also froh sein, wenn der der afd Stimmen wegnimmt im Herbst?

Dep.pen dürfen halt auch wählen.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #6830 am: 6. Juli 2023, 09:26:45 »
Was ich ausgesprochen dumm finde ist diese Hast, mit der das alles durchs Parlament geprügelt wird, bevor man sich Gedanken macht, wie das später in der Praxis überhaupt laufen wird. Ein Gesetzgebungsverfahren, bei dem Abgeordnete nicht genug Zeit haben ihrerseits auch andere Experten ihres Vertrauens zu befragen und sich eine  Meinung zu bilden, das ist einer Demokratie unwürdig. Und bitte, was soll eine Anhörung von Experten zu einem Entwurf, der schon längst überholt ist? Kann man denn nicht wenigstens den aktuellen Stand kommunizieren?
Anstelle die Bürger mitzunehmen und zu überzeugen entsteht hier der Eindruck vom Mauschelei und Durchsetzung von Ideologien. Wir wissen, wie gerne diese Steilvorlagen an rechten Rand aufgenommen werden.
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #6831 am: 6. Juli 2023, 09:35:14 »
Was ich ausgesprochen dumm finde ist diese Hast, mit der das alles durchs Parlament geprügelt wird


Könnte durchaus sein, man wollte den Klimaaktivisten damit entgegenkommen.

Könnte allerdings auch sein, man wollte ihnen zeigen, dass alles in einer Demokratie Zeit braucht.

„Das normale Tempo der Demokratie ist das Schneckentempo!“ (Helmut Schmidt)
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Re: YT-Ablage
« Antwort #6832 am: 6. Juli 2023, 11:16:39 »
Müssen wir also froh sein, wenn der der afd Stimmen wegnimmt im Herbst?

Nein, er wird ihr welche verschaffen. Weil er mit seinen Reden genau das wiederholt und bestätigt, was vorher die AfD in dieser oder ähnlicher Form auch schon gesagt hat. Aber die Freien Wähler haben sich zumindest in Bayern schon öfter mal am eher rechten Rand als in der Mitte aufgehalten, dabei haben sie sich zwar immer wieder gefangen aber mit der SED-verdächtigen Zustimmungsquote bei der Wiederwahl Aiwangers weiß ich noch nicht so recht, wohin die Reise geht.
Die Zustimmung an den Stammtischen ist ihm jedenfalls gewiss und diese haben doch eine recht große Macht vor allem im ländlichen Raum.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #6833 am: 6. Juli 2023, 11:23:15 »
Das Wörtchen „wenn“ in meinem Text in schon mit Absicht so gewählt im Sinne von „falls“.

Was, wenn/falls wir uns irren und er der afd tatsächlich Stimmen abnimmt?
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Re: YT-Ablage
« Antwort #6834 am: 6. Juli 2023, 11:41:41 »
Was ich ausgesprochen dumm finde ist diese Hast, mit der das alles durchs Parlament geprügelt wird, bevor man sich Gedanken macht, wie das später in der Praxis überhaupt laufen wird.

Ich habe den Eindruck, dass in den letzten Jahren die Gesetze allgemein immer realitätsferner werden.

Eine Ursache kann ich aber nicht benennen. Wurden in den Ministerien die kompetenten Leute konsequent durch Ideologen ausgetauscht? Haben die Bundes- und Landtagsabgeordneten, die vor Corona jede Woche eine zweistellige Zahl an Veranstaltungen besuchten, dabei Fans und Kritiker trafen, ohne den direkten Kontakt mit dem Bürger im Lockdown die Bodenhaftung verloren? Sind in der Politik inzwischen zu viele Leute der Sorte "Kreißsaal - Hörsaal - Plenarsaal"? Ich weiß es nicht.
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Offline mork77

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Re: YT-Ablage
« Antwort #6835 am: 6. Juli 2023, 11:57:15 »
Ein Gesetzgebungsverfahren, bei dem Abgeordnete nicht genug Zeit haben ihrerseits auch andere Experten ihres Vertrauens zu befragen und sich eine  Meinung zu bilden, das ist einer Demokratie unwürdig

Der überwiegende Teil unserer Abgeordneten sind Akademiker. verstehendes Lesen sollten die alle irgendwann mal gelernt haben.
Und so neu ist die Diskussion über das Heizungsgesetz ja nun auch nicht. Der Entwurf war lange genug verfügbar.

Ich finde das alles recht albern. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere 736! Abgeordneten davor gerettet, kurz vor dem Urlaub arbeiten zu müssen.

Zitat
Ein Gesetzgebungsverfahren, bei dem Abgeordnete nicht genug Zeit haben...
Darum ging es nicht. Es ging darum, Sand ins Getriebe zu werfen.

Billige Spielchen!

Das das Heizungsgesetz handwerklich schlecht gemacht ist (wie alles, was ideologisch angetrieben ist und sich nicht an der Wirklichkeit orientiert), geschenkt!

Die AfD wird sich freuen. Sie kann Thomas Heilmann die Ehrenmitgliedschaft geben.

Wie äusserte sich das Bundesverfassungsgericht
Zitat
Aber wichtig sei, dass sich Abgeordnete sich nicht nur informieren, sondern die Informationen auch verarbeiten könnten.

https://www.tagesschau.de/inland/eilantrag-heizungsgesetz-100.html

Gut, bei derartig blinden Hennen von Abgeordneten kann das Verarbeiten schon mal eine Weile dauern.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Offline Froschkönig

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Re: YT-Ablage
« Antwort #6836 am: 6. Juli 2023, 12:04:51 »
Es gibt zwar einen Entwurf vom 17. Mai, der ist aber längst überholt und wäre auch nicht beschlossen worden. Die Formulierungshilfe war vom 30. Juni, und das Gesetz hätte morgen beschlossen werden sollen.

Die Ehrenmitgliedschaft der AfD sollte eher kollektiv an die Familie Graichen gehen, die scheint für dieses Gesetz und das Vorgehen hauptverantwortlich zu sein.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: YT-Ablage
« Antwort #6837 am: 6. Juli 2023, 14:31:22 »
Gut, bei derartig blinden Hennen von Abgeordneten kann das Verarbeiten schon mal eine Weile dauern.

Sie machen es jetzt doch erst im September:


Zitat
Ampel verzichtet auf Sondersitzung zum Heizungsgesetz

SPD, Grüne und FDP werden das Heizungsgesetz nicht mehr vor der Sommerpause verabschieden. Eine zunächst angedachte Sondersitzung im Bundestag wird es nicht geben, die Abstimmung verzögert sich deutlich.

06.07.2023, 13.31 Uhr
https://www.spiegel.de/politik/heizungsgesetz-ampel-verzichtet-auf-sondersitzung-abstimmung-erst-im-september-a-93e8365e-33a1-4b06-9de9-4cb8a6bc94b9
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Leonidas

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Re: YT-Ablage
« Antwort #6838 am: 6. Juli 2023, 15:29:00 »
Was ich ausgesprochen dumm finde ist diese Hast, mit der das alles durchs Parlament geprügelt wird, bevor man sich Gedanken macht, wie das später in der Praxis überhaupt laufen wird. Ein Gesetzgebungsverfahren, bei dem Abgeordnete nicht genug Zeit haben ihrerseits auch andere Experten ihres Vertrauens zu befragen und sich eine  Meinung zu bilden, das ist einer Demokratie unwürdig. Und bitte, was soll eine Anhörung von Experten zu einem Entwurf, der schon längst überholt ist? Kann man denn nicht wenigstens den aktuellen Stand kommunizieren?
Anstelle die Bürger mitzunehmen und zu überzeugen entsteht hier der Eindruck vom Mauschelei und Durchsetzung von Ideologien. Wir wissen, wie gerne diese Steilvorlagen an rechten Rand aufgenommen werden.
An sich sollte man einem normalen Abgeordneten, der weder von Heizungsbau noch von Wirtschaft etwas versteht, genug Zeit einräumen um sich mit der Materie eingehend zu beschäftigen. Das gilt insbesondere dann, wenn man vermuten könnte, dass bei einem zu verabschiedenden Gesetz nicht so sehr der Fachverstand und der Sachzwang, sondern die Ideologie im Vordergrund stehen könnte.

Und es ist ja nicht so, dass dieses ominöse Heizungsgesetz das einzige Vorhaben ist, das die Abgeordneten beschäftigt.

Man kann über die Abgeordneten im Bundestag denken was man will, wen man mal von der etwas zweifelhaften Prominenz absieht, die sich in Talkshows herumtreiben oder als Qualifikation eine fehlende Berufsausbildung nebst orthodoxer sexuelle Orientierung wie eine Monstranz vor sich hertragen, ist der normale Abgeordnete in der Regel ein harter Arbeiter, der gezwungen ist seinem Beruf alles unterzuordnen.

Ich selbst arbeite mit 67 Jahren noch rund 10-11 Stunden am Tag, Urlaub und nennenswerte Freizeit sind ein Fremdwort. Aber im Gegensatz zu einem Abgeordneten kann ich Freitagabends um 21.00 Uhr in meiner Kneipe in Ruhe ein Bier trinken ohne das ich angegangen oder beleidigt werde.




 

Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: YT-Ablage
« Antwort #6839 am: 16. Juli 2023, 01:46:40 »
Neues von der NWO - bei 6:45 taucht selbst seine Befiztheit auf

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Wir traten ihm in den Arsch
 
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