Autor Thema: YT-Ablage  (Gelesen 869238 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: YT-Ablage
« Antwort #525 am: 21. April 2016, 19:35:48 »
Einschlägig ist die Schweizer StPO, Artikel 366:
Zitat
Art. 366 Voraussetzungen
1 Bleibt eine ordnungsgemäss vorgeladene beschuldigte Person der erstinstanzlichen
Hauptverhandlung fern, so setzt das Gericht eine neue Verhandlung an und lädt die
Person dazu wiederum vor oder lässt sie vorführen. Es erhebt die Beweise, die
keinen Aufschub ertragen.
2 Erscheint die beschuldigte Person zur neu angesetzten Hauptverhandlung nicht
oder kann sie nicht vorgeführt werden, so kann die Hauptverhandlung in ihrer Abwesenheit
durchgeführt werden. Das Gericht kann das Verfahren auch sistieren.
3 Hat sich die beschuldigte Person selber in den Zustand der Verhandlungsunfähigkeit
versetzt oder weigert sie sich, aus der Haft zur Hauptverhandlung vorgeführt zu
werden, so kann das Gericht sofort ein Abwesenheitsverfahren durchführen.
4 Ein Abwesenheitsverfahren kann nur stattfinden, wenn:
a. die beschuldigte Person im bisherigen Verfahren ausreichend Gelegenheit
hatte, sich zu den ihr vorgeworfenen Straftaten zu äussern; und
b. die Beweislage ein Urteil ohne ihre Anwesenheit zulässt.
Wertet man den Vorfall vom 11. April als Fernbleiben des Beschuldigten, dann muss also zwingend eine neue Hauptverhandlung angesetzt werden. Ob diese Sicht zwingend ist, kann ich mangels einschlägiger Kenntnis nicht sagen, aber naheliegend ist sie schon. Dann hatte der Richter keine andere Wahl, als einen neuen Termin festzusetzen.
Wie ich oben schon vermutet hatte, kann es auch sein (man beachte Absatz 4, Buchstabe a), dass der Richter Markus Zimmermann noch gar nie vorher zu Gesicht bekam. Eine Befragung über die persönlichen Verhältnisse und zumindest darüber, ob er überhaupt zur Sache etwas sagen wolle, muss wohl schon sein.

Meine Vermutung aus dem Bruno-Moser-Strang hat sich auch bestätigt: Ein Berner Richter hatte ja einem einschlägigen Querulanten den Mund verboten und, als dieser weiter Stunk machen wollte, gleich die Polizei gerufen. Dass es in Aarau nicht wesentlich anders laufen würde, war zu vermuten, zumal nach Aussagen von Leuten, die mit der Aargauer Justiz zu tun hatten, der Aargau der "Polizeistaat" unter den Schweizer Kantonen sein soll.
Ja, diese Schweizer. Man merkt halt, dass sie jahrhundertelang als Söldner unterwegs waren. Die lassen sich nichts bieten, und wenn einer mit 40"Prozessbeobachtern" anrückt, dann schmeisst man sie einfach alle aus dem Gericht.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Noldor

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Re: YT-Ablage
« Antwort #526 am: 21. April 2016, 20:30:23 »
Ja, was mache ich jetzt, nachdem ein Anwalt einem Vetter von mir der ganzen Verwandschaft mit Strafklage gedroht hat?

Text vom Vetter in der Mail:

Zitat
Habe heute von unseren Busenfreunden Post bekommen(siehe Anhang). Zitter!!! Zitter!!!! 😴😓🤒🤒
Wollen wir vielleicht in der nächsten Zeit ein wenig leiser sein, wohlwissend, dass in unseren Breitengraden auch die Wände Ohren haben.
Gruss an alle. G
;D

Muss ich dann auch Prozessbeobachter suchen? Die werden wir nicht suchen müssen. Wir sind genug in der Familie.

Frau C. K-V. ist meine Pflegemutter. Und dass der P. S. (war Geschäftsführer unseres Betriebes und hat sich bei ihr eingeschlichen) sie mit Hilfe des Anwaltes und Notars W. bei dem Verkauf ihres Grundstücks (weniger als der halbe Preis) über den Tisch gezogen hat werden wir beweisen. Sie war bei Vertragsabschluss über 88 Jahre alt.

Ach ja, seinem neuen Arbeitgeber habe ich auf Facebook mit einem neuen Fakeaccount auch mittgeteilt, dass sein Lebenslauf, was unsere Firma betrifft, nicht stimmt.

Direktor von 2007 bis April 2016 wenn der letzte Arbeitstag der 31.10.2015 war?

Soll ich jetzt auch überall, herumjammern, dass sich ein Möchtegern-Direktor, der ausser schön labern nichts kann, mich um einen Teil meines Erbes bringt?

Nein, das geht vor Gericht, und ich halte die Gerichte in der Schweiz für fähig Recht zu sprechen. Auch wenn es da Fehlurteile gibt. Aber dafür kann man ja in Strassbourg weiterklagen. Aber dazu musss man halt zuerst alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausschöpfen.
Also nix mit direkt in Moskau jammern.

Und jetzt fertig gejammert.

Ach ja, das Erbschleicher-A.r.schloch P. S. hat sich doch erdreistet mir am Montag per SMS zum 30. Hochzeitstag zu gratulieren.
« Letzte Änderung: 21. April 2016, 21:08:50 von Noldor »
 

Offline Tuska

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Re: YT-Ablage
« Antwort #527 am: 21. April 2016, 21:21:16 »
Ja, was mache ich jetzt, nachdem ein Anwalt einem Vetter von mir der ganzen Verwandschaft mit Strafklage gedroht hat?
(...)
Tja, in der Eidgenossenschaft ist halt nichts mit Anzeige bei den Alliierten, SHAEF, SMAD, Besatzerrecht und co. Als Binnenstaat ohne Zugang zum Meer ists bei euch auch mit Seerecht schwierig.
Evtl. gibt die HLKO was her?

Übrigens, worauf berufen sich die schweizer Kunden eigentlich?
(Dazu ein Kommentar unter einem SSL Facebookbeitrag: "Vielleicht hat einer beim Rütlischwur hinterm Rücken die Finger gekreuzt...")
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Pantotheus

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Re: YT-Ablage
« Antwort #528 am: 22. April 2016, 09:50:51 »
Heute hatte ich Zugriff auf eine schnelle Leitung und konnte mir die beiden Filme ansehen. Ein Hinweis ist ans Gericht gegangen.

Markus Zimmermann versuchte offenbar das volle Programm durchzuziehen: Ist das Gericht legitimiert? Kann das Gericht über Menschen urteilen? Hat das Gericht unbeschränkte Haftung? usw.
Der Richter bleibt ruhig und sachlich. Er versucht zunächst, Zimmermann ruhig zurecht zu weisen. Er schreitet auch gegen das Filmen ein, hat aber offenbar die versteckte Kamera nicht sehen können. Auch die Zuschauer versucht er zum Schweigen zu bringen.
Dann unterbricht er die Verhandlung. Da das nichts wirkt, fordert er alle Anwesenden auf, den Saal zu verlassen. Endlich kommt die Kantonspolizei (kein Sicherheitsdienst).
Der Herr mit dem Ziegenbart, der unverkennbar Berndeutsch spricht, muss übrigens Bruno Moser sein.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: YT-Ablage
« Antwort #529 am: 22. April 2016, 23:21:36 »
Ein Reichsbürger aus (angeblich) Paraguay* begeistert gerade das FB-Reichsbürger-Volk. Sein Vorschlag ist ja auch wirklich genial: Für 3 oder 4 Wochen Vorräte einkaufen und dann zu Hause bleiben und nix tun.
Dürfte an zwei Dingen scheitern: Zu einem großen Teil sind die Peg♥♥♥en, Hogedioten, Reichsbürger und wen er sonst noch anspricht eben einfach SGBIIler und sowieso schon zu Hause, also im Generalstreik...der Rest hat einen solchen Berg Schulden am Hals, dass es schwer sein dürfte mal einfach so für 3 Wochen einzukaufen.
Der Reichsbürger-Opa hat wirklich was.
https://www.youtube.com/watch?v=KzuEcNtUQA0&feature=youtu.be

*Uruguay
Sagt er.

Er hat in letzter Zeit wieder alle möglichen Videos hochgeladen, die meisten entsprechen thematisch den Interessengebieten und Horizonten unserer Klientel.

https://www.youtube.com/user/GameOverBilderberger/videos



"Toni Mahoni", hatten wir den schon?

https://www.youtube.com/watch?v=AKZ8E6tS0mo





In seinen Links verweist er auf Hagen Grell
https://www.youtube.com/channel/UCR-MDRlWYtdHbiCae_2GBWw

Rüdi
https://www.youtube.com/watch?v=t80Mo_YWBmU&feature=youtu.be

und "Geschichten von Martin"
https://www.youtube.com/watch?v=NxywH2M-y6E&feature=youtu.be



Wie schaut es mit "Charles Krüger" aus?

https://www.youtube.com/user/CharlesKruegerKanal/videos

https://www.youtube.com/watch?v=g4r2ezBsyds





Die "Hamburger Wahnmache"-Wahnmacher haben in den letzten 3-4 Tagen derart viel nachgeladen, daß ich nur den Kanal verlinke und alles mit den Clips zustopfe. Ob für uns relevantes Material dabei ist, vermochte ich bislang nicht durchzustöbern.

https://www.youtube.com/channel/UClycCVKkhAlSA5hI_JAdNdA/videos



Das ist doch die Richterin aus Unna von den JOH-Dödeln, oder?  ??? 

https://www.youtube.com/watch?v=QUbj1NwwaYs





"FREI GEIST 1913" Andreas Boddin hat auch neue Weisheiten im Portefeuille:

https://www.youtube.com/watch?v=a29iNCCLPxQ




Zitat
Veröffentlicht am 21.04.2016

http://freigeist1913.wix.com/frei-geist-1913#!Staatsangeh%C3%B6rigkeit-RuStAGStAG-/cjds/571912820cf28d4bbf500521

Bewegt euch endlich mal zum Migrationsamt , und holt euch eure Rechtsstellung wieder !!!
„Hintergrund für dieses Datum ist, das zum 01. Januar 1914 das erste deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten ist. Zuvor bestand das Staatsgebilde, welches heute als “Deutschland” bekannt ist (BRD Anm. Verf.), aus verschiedenen Ländern mit jeweils eigenen Staatsangehörigkeiten und -gesetzen. …“
(Bayern, Preußen, Sachsen ect. – 23 deutsche Staaten insgesamt)

Im EGBB Artikel 6 (ordre publik) steht drin Zitat:
„Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.“


Zitat
Kommentare • 5
Öffentlichen Kommentar posten…

Björn icke
Björn ickevor 18 Stunden
Es geht nur um die Einbürgerung und Widereinbürgerung. Schau dir §10 des RuStAG 1913 richtig an.

FREI GEIST 1913
FREI GEIST 1913vor 12 Stunden
+Björn icke § 10.
Die Witwe oder geschiedene Ehefrau eines Ausländers, die zur Zeit ihrer
Eheschließung eine Deutsche war, muß auf ihren Antrag von dem Bundesstaat, in
dessen Gebiete sie sich niedergelassen hat, eingebürgert werde, wenn sie den
Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Über das Erfordernis unter
Nr. 2 ist vor der Einbürgerung die Gemeinde des Niederlassungsorts zu hören.
Durch die, aufgrund des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar
1934 (RGBl. I. S. 75) ergangene Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit
vom 5. Februar 1934 wurde bestimmt:

"§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den Ländern fällt fort.

(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)."

Damit wurden im § 10 die Worte "von dem Bundesstaat, in dessen Gebiete sie
sich niedergelassen hat, " faktisch gestrichen;
die Zuständigkeit der Einbürgerungsbehörden der Länder
(bis 1918 Bundesstaaten) blieb bestehen.
Durch Gesetz vom 15. Mai 1935 wurde der § 10 aufgehoben.
Durch Gesetz vom 20. Dezember 1974 wurde der § 10 in
folgender Fassung eingefügt:

"§ 10. Das nichteheliche minderjährige Kind eines Deutschen ist
einzubürgern, wenn eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Feststellung der
Vaterschaft erfolgt ist und das Kind seit fünf Jahren seinen dauernden
Aufenthalt im Inland hat. § 7 Abs. 2 Satz 2 ist anzuwenden."
Durch Gesetz vom 29. Juni 1977 erhielt der § 10 folgende
Fassung:

"§ 10. Das nichteheliche Kind eines Deutschen ist einzubürgern, wenn
eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Feststellung der Vaterschaft erfolgt
ist, das Kind seit drei Jahren rechtmäßig seinen dauernden Aufenthalt im Inland
hat und den Antrag vor der Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres
stellt. § 7 Abs. 2 Satz 2 ist anzuwenden."
Damit wurde eine, seit 1934 gegenstandslose
Bestimmung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) im Rahmen des § 10 wieder gültig.

Björn icke
Björn ickevor 11 Stunden
Da wir aber unsere Abstammung nachweisen, ist es gebührenpflichtig 

FREI GEIST 1913
FREI GEIST 1913vor 21 Stunden
http://freigeist1913.wix.com/frei-geist-1913#!Staatsangehörigkeit-RuStAGStAG-/cjds/571912820cf28d4bbf500521

RappZappaa
RappZappaavor 22 Stunden
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Offline DinoVolare

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Re: YT-Ablage
« Antwort #530 am: 22. April 2016, 23:45:08 »
Zitat
"Toni Mahoni", hatten wir den schon?

Jetzt hab ich mich aber ganz kurz erschreckt.
Vor ein paar Jahren gab es mal jemanden gleichen Namens, der auf YT und dem Blog "Spreeblick" kleine nette Videos veröffentlichte und ab und zu ein paar selbstgeschriebene Songs auf der Gitarre schrammelte. Eine Mischung aus (Pseudo)philosophie und höherem Blödsinn. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Toni_Mahoni Ich habe erst gedacht, "Nein, der nicht auch noch"

Doch offenbar gibt es da einen "Doppelgänger": Ein weiterer "Toni Mahoni" gleichen Künstlernamens wirkt in Erfurt web-öffentlich als Anarchist und Friedensaktivist (gleicher Wiki-Eintrag unter "Trivia")
Ansonsten gibt das Netz, ausser einer FB-Seite (natürlich Schule des Lebens), nicht viel über ihn preis: https://www.facebook.com/tonilaroni?ref=ts&fref=ts
« Letzte Änderung: 22. April 2016, 23:49:40 von DinoVolare »
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 

Offline ROFL MAO

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Re: YT-Ablage
« Antwort #531 am: 23. April 2016, 05:12:49 »
Wie schaut es mit "Charles Krüger" aus?

Was meinst du mit der Frage genau?
Willst du wissen was das für einer ist:
Charles Krüger ist ein junger Libertärer, der, obwohl er sein Buch zu dem Thema 'erfolgreich'verkauft, an Begriffen wie Planwirtschaft (im Nationalsozialismus), Eigentum, Produktionswirtschaft (obwohl er ein Video zu Marx gemacht hat), psychische Gewalt, Bedürfnis - Grundbedürnis oder Gebrauchswert - Tauschwert scheitert. Das übliche eben...Er gibt sogar vor, dass er mit den Aussgen von Ayn Rand nicht wirkilch was anfangen kann (ob wohl er ihre Bücher empfielt).

Oder fragst du wie es um den gerade so steht:
Er stellt sich bei Skype und gibt Interviews (freiwillig!!!). Ansonsten immernoch schwer erziehbar.

Mehr zu ihm könnte @use77 sagen.
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #532 am: 23. April 2016, 17:54:28 »
Ich habe nochmals versucht, die Gespräche im Aarauer Bezirksgericht zu verstehen. Die Tonqualität ist stellenweise so schlecht, dass da einfach gar nichts zu verstehen ist, mal abgesehen von den verschiedenen Dialekten.
Ich vermute, dass Markus Zimmermann tatsächlich einen Strafbefehl erhalten hat. Einmal meine ich zu verstehen, dass der Richter etwa dies sagt: "Dann werte ich Ihren Auftritt als Einspracherückzug." Wenn dies stimmt, dann ist eine Einsprache gegen einen Strafbefehl gemeint.
Anderseits spricht Zimmermann in dem vorangestellten Interview mit dem Lokalfernsehsender von 1600 Franken Geldstrafe, 1000 Franken Gerichtskosten und 29 Franken Gebühr der Polizei. Das passt wiederum eher nicht zu einem Strafbefehl, es sei denn, er habe schon während des Strafbefehlsverfahren queruliert.
Das Ganze bleibt somit etwas unsicher.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: YT-Ablage
« Antwort #533 am: 24. April 2016, 14:15:28 »
@ROFL MAO: ich meinte Ersteres, ob er jemandem hier bereits bekannt ist.

Neues von "Toni Mahoni"

https://www.youtube.com/watch?v=FVRJYCb9V3Y



 

Herr Dr. Maiklokjes

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Re: YT-Ablage
« Antwort #534 am: 24. April 2016, 19:06:35 »
Was für ein großes Feuerzeug, ich bin etwas beeindruckt.
 

Offline Tonto

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Re: YT-Ablage
« Antwort #535 am: 24. April 2016, 22:25:14 »
Hier offenbar neu hochgeladen von:

Offiziell: BRD ist eine Firma und KEIN Staat
Volksbote TV
Volksbote TV

https://www.youtube.com/watch?v=miWGpjPeXwE

der Politiker-Zusammenschnitt (Gabriel, Schäuble), Deuschland sei kein Staat und dergleichen.
Bei YT noch keine Kommentare, aber 16x Daumen hoch, kein (jetzt 1) mal Daumen runter
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Noldor

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Re: YT-Ablage
« Antwort #536 am: 25. April 2016, 08:52:13 »
Bei YT noch keine Kommentare, aber 16x Daumen hoch, kein (jetzt 1) mal Daumen runter

Jetzt sind es 10 Daumen runter.  ;D
 

Offline Gutemine

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Re: YT-Ablage
« Antwort #537 am: 25. April 2016, 14:50:19 »
Bautzener Mimimi!





Es geht wohl um diesen Beitrag bei report München

https://blog.br.de/report-muenchen/2016/11519/wenn-linke-und-rechte-sich-einig-sind-neue-querfront-debatte-in-deutschland.html

In Bautzen sind ja auch immer wieder Reichsbürger aufgeschlagen - die staatenlosen sind da ja auch, wenn auch nicht wirklich Teil der Wahnmache.
« Letzte Änderung: 25. April 2016, 15:09:47 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline dillgurke

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Re: YT-Ablage
« Antwort #538 am: 25. April 2016, 20:07:52 »
Der Typ bekennt sich ja in seinen anderen Videos zum Austritt aus der BRD und Eintritt in die "Terrania".
http://www.terrania.org/a20tnag10/sxy

Der Mahnwache Bautzen gehts übrigens gar nicht gut:
Zitat
Nachdem die 101.Mahnwache am 4.3.2016 in Bautzen eigentlich nur noch, wie auch die allererste einst, von Johannes bestritten wurde, stellt sich nun die Frage wie es weiter geht
http://www.mahnwache-bautzen.info/

Auf der Seite wird unter dem Punkt "Was war Nationalsozialismus" übrigens eine Hitler Rede in Auszügen veröffentlicht.
« Letzte Änderung: 25. April 2016, 20:16:33 von dillgurke »
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 

Offline use77

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Re: YT-Ablage
« Antwort #539 am: 27. April 2016, 03:12:14 »
Habe mit dem Charles Krüger, der in #529 hier von A.R.Schkrampe erwähnt wird letztens mal gesprochen, er ist mir gut bekannt inzwischen. Ist auch mit Janich, mit anderen Libertären Youtubeprinzessinnen und VTlern zugange. Er bezeichnet pflichtbewusst (echter VTler) die abstruse Logik (bzw. Dünnbrettbohrer-Philosophie) hinter seinen Kram als absolut naturgegeben usw.
 
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