So sehr ich diese Serie sonst schätze, aber hier liegt der gute Mann wirklich total verkehrt. Der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" gilt für Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung, aber man kann ihn nicht auf Sachen anwenden, über die entweder nur der Bund oder nur die Länder bestimmen können; da kann es nämlich keinen Konflikt geben.
Und was sagt das Grundgesetz zur Staatsangehörigkeit?
Artikel 73
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: ... 2. die Staatsangehörigkeit im Bunde;
Relevant ist also allein, was das GG und das StAG sagen. Alles andere wäre nicht relevant, wenn es falsch
wäre. Ist es aber gar nicht.
Zum Brief des Landkreises Demmin: da wollte ein ehemaliger DDR-Bürger, ein Deutscher also, die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik erwerben. Man wies ihn darauf hin, dass er ja Deutscher sei, und führte dann völlig zutreffend aus, dass es eine (davon verschiedene) Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik nicht gibt. Man kann schließlich nicht mehr werden, was man schon ist, nämlich Deutscher. Völlig korrekt.
Sind Bundespersonalausweis oder dito Reisepass ein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit? Nein, sind sie wirklich nicht, sie weisen die Identität des Inhabers nach, nicht seine Staatsangehörigkeit. Erstens bekommen auch Deutsche im Sinne des GG, die nicht Inhaber der deutschen Staatsangehörigkeit sind, solche Papiere. Zweitens ist auch StAG §3 Abs. 2 kein Gegenbeweis, denn was ist, wenn man den Personalausweis noch nicht seit zwölf Jahren hat? Der Autor verwechselt hier offenbar Ursache und Wirkung. Was die baden-württembergische Landesregierung sagt, ist völlig korrekt.
Herr Gysi kann schon gar kein Recht setzen. Aber reden kann er gut.
Ach ja, der gute Carlo Schmid: "Wir haben keinen Staat zu errichten." Stimmt, der Parlamentarische Rat hatte den als fortbestehend angesehenen deutschen Staat neu zu organisieren, so weit seine Befugnisse reichten. Also hatte Carlo Schmid völlig recht. Rechtlich verbindlich waren seine Aussagen sowieso nicht.
Und was unseren innig geliebten Rüdi betrifft, so braucht man hier sowieso kein Recht zu bemühen, welches auch immer. Logisches Denken hilft auch schon.
In keinem dieser Fälle ist also Art. 31 GG anwendbar. Entsprechendes Landesrecht, das zu brechen wäre, gibt es nicht. Dummes Gerede irgendwelcher Politiker ist kein Recht. Wer solchen Unsinn verzapft, der spielt den Jungs von der anderen Fakultät in die Karten.