Frage: Liegt eine akute nicht anders abzuwendende Gefahr für die Person vor?
Antwort: nein, eine Gesundheitliche Schädigung könnte Vorliegen, wird aber nicht unmittellbar eintreten
Frage: Ist diese Person derzeit in akuter Lebensgefahr?
Antwort: nein
Frage: Sind bedeutende Rechtsgüter 3. in akuter Gefahr oder liegt durch das Handeln der Person eine Gefahr für die Rechtsgüter einer 3. Person vor?
Antwort nein
Frage: Handelt die Person aufgrund einer Psychichen Störung, oder einer sonstigen Seelichen Störung?
Antwort: nicht beurteilbar
Da die Person Augenscheinlich Erwachsen ist kann sie prinzipiell erstmal tun und lassen was sie will.
Wir müssen uns Fragen ob die Person dass was sie da schreibt auch wirklich tut, der Wille mag stark sein aber Durst ist eine ganz andere Nummer.
Dennoch liegt zumindest eine latente Gefährdung vor. Nur gegen seinen Willen wird in Deutschland so schnell niemand behandelt.
Ich kann und darf auch nicht sagen was zu tun oder zu lassen ist, da ist es wie mit ner Rechtsberatung, auch eine Gesundheitsberatung ist nicht erlaubt.
Die Angehörigen könnten sich aber evtl. mal unverbindlich an das zuständige Gesundheitsamt wenden, den Sachverhalt schildern, wenn möglich um ein Beratungsgespräch bitten und dies dort vortragen. In der Regel könnte es dann sein dass die betroffene zu einem Gespräch eingeladen wird oder der zuständige Arzt einen Hausbesuch macht.
Sollte dieser dann eine Gefährdung vorliegen würde dieser unter Umständen Handeln. Von Außen kann man kaum was machen, leider wir im Forum schonmal gar nicht.
Da müssen die Angehörigen mild und Verständnis voll einwirken und oder das oben genannte einleiten.
Der zuständie Sozialpsychiatriche Dienst sollte da wirksame mittel haben evtl in hinblick auf eine F23
http://www.icd-code.de/icd/code/F23.0.htmlAber wie gesagt alles könnte
PS: wo wohnt die gute Frau und hat sie Angehörige die das oben genannte einleiten können?
Nachtrag: Sollte die betroffene Person wirklich jegdliche Nahrungsaufnahme und oder Flüssigkeitsaufnahme verweigern, und sie sicht und spürbar an Gewicht verlieren, und sollte sie sich dann jegdlicher Hilfe verweigern oder entziehen: Notruf 110 oder 112, schildern auf Nahrungs und Füssigkeitskarenz hinweisen, im besten Fall ist die Vigilanz also das Bewustsein dann schon getrübt. So könnte die Feuerwehr eine akue Gesundheitliche Gefahr sehen und sie ins Krankenhaus transportieren, wo die Ärzte sie dann dem Psychiater vorstellen. Nur wenn sie dann Trinkt und sagt sie macht es nicht wieder, kann es sein dass sie alsbald entlassen wird und weiter macht. Sollte sie sich dem Familären "zugriff" entziehen, wäre evtl eine Vermissten anzeige mit Schilderung und Darlegung der Umstände, Posts etc. Hilfreich um sie als Hilflose Person zu Fahnden.
Ohne Gewähr