Autor Thema: Wir reiten vom AG Brandenburg bis zum BFH... Hossa!  (Gelesen 1661 mal)

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Offline DC71

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Wir reiten vom AG Brandenburg bis zum BFH... Hossa!
« am: 29. August 2015, 02:46:38 »
Ein Reichsbürger in Brandenburg hatte so seine Schwierigkeiten mit der Festsetzung von Einkommens- und Umsatzsteuer und erhob zunächst vor dem AG Brandenburg Klage, die abgewiesen wurde. Im Berufungsverfahren hob das LG Potsdam das Urteil auf und verwies den Rechtsstreit an das zuständige Finanzgericht Berlin - Brandenburg.

Natürlich wünscht sich der Kläger die übliche Feststellung, dass es sich hier um ein ordentliches Staatsgerichtmit gesetzlichen Richtern handelt, die bitteschön auch "den Eid nach dem SHAEF-Militärgesetz Nr. 2 abgelegt hätten oder dass dieses außer Kraft gesetzt sei und dass sie deutsche Staatsangehörige seien."

Dass sein Bevollmächtiger zurückgewiesen wurde, ist natürlich auch ein Unding, schließlich könne er sich "als freier Bürger jede Person zu seinem Bevollmächtigten nehmen. Jedenfalls sei der Zurückweisungsbeschluss nicht wirksam zugestellt worden, da es an der Angabe der Vornamen der Richter und deren eigenhändigen Unterschriften fehle."

Gegen die Bescheide klagt er im Übrigen nicht, die seien ja ohnehin nichtig, sondern es geht gegen die den Bescheiden zu Grunde liegenden Steuergesetze,die verfassungswidrig seien. Der Antrag selbst, den das Gericht nur sinngemäß wiederzugeben vermag, ist ein bisschen lang, auf jedenfalls soll aber das Bundesverfassungsgericht ran und die Gesetze überprüfen.

Dass die Klage abgewiesen wurde, verwundert nun nicht unbedingt (FG Berlin-Brandenburg v. 17.01.2013 [7 K 7303/11])

Ganz hübsch ist aber, dass das Gericht auf die Vielzahl der Anträge - wenn auch in der gebotenen Kürze - eingeht, die natürlich fast alle unzulässig sind. Fast alle? Naja, ein bisschen was muss ja übrig bleiben, dass dann noch unbegründet sein darf. ;-)

Gegen die Zurückweisung seines Bevollmächtigten hat der brave Brandenburger Reichsbürger dann auch noch Beschwerde eingelegt, der das FG nicht abgeholfen und die somit beim BFH gelandet ist.

Mit dem kurzen Hinweis des BFH, dass der Zurückweisungsbeschluss unanfechtbar ist und somit eine Beschwerde unzulässig, war auch das erledigt (BFH, Beschluss v. 09.04.2014 [III B 32/13]).

Gescheitert auf ganzer Linie, aber immerhin - Respekt! - vier Gerichte einschließlich den BFH beschäftigt. Das schafft nicht jeder ^^
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Offline Rima882

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Re: Wir reiten vom AG Brandenburg bis zum BFH... Hossa!
« Antwort #1 am: 29. August 2015, 03:56:10 »
Betroffen machend ist neben dem Fall als solchen :facepalm: :facepalm: :facepalm: auch die aus den Entscheidungen abzuleitende Information, dass der Möchtegern-Bevollmächtigte des Klägers, also Herr B., offenbar bis 2012 tatsächlich als Steuerberater zugelassen war. Es dürfte wieder einmal einer der Fälle sein, wo jemand seinen Beruf erst jahrelang unauffällig und korrekt ausübt, dann (Variante 1) psychische Probleme bekommt und entsprechend auffällig wird (das kann im Grunde jedem passieren) oder (Variante 2) irgendwelche rechtswidrigen Handlungen begeht (das sollte einem möglichst nicht passieren), daraufhin die Zulassung los wird und sodann endgültig in die Reichsdeppenszene abgleitet.

Wenigstens hat Jo Conrad jetzt wieder jemanden, der auf "Bestusst.tv" nach dem Motto "Ein Steuerberater packt aus" die reichsbürgerliche Öffentlichkeit über die ständigen Rechtsbrüche bei der Finanzverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit aufklären kann.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

Offline Gutemine

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Re: Wir reiten vom AG Brandenburg bis zum BFH... Hossa!
« Antwort #2 am: 29. August 2015, 06:55:44 »
Bei "Herrn B." handelt es sich um Samjeske. ;)
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Offline DC71

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Re: Wir reiten vom AG Brandenburg bis zum BFH... Hossa!
« Antwort #3 am: 30. August 2015, 15:22:21 »
@ Rima882: Wohl wahr, obwohl es eigentlich immer betrüblich ist so einen Abstieg zu sehen, egal ob es sich um Ex-Steuerberater oder ALG 2-Bezieher handelt. Bei ersterem ist es allenfalls etwas unverständlicher...

@ Gutemine: Das würde von den Daten passen, auch wenn mich wundert, dass er in dem Urteil mit "Herr B." abgekürzt wird. Nehmen die da immer auch andere Anfangsbuchstaben der Nachnamen?
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