Autor Thema: Ein umnachteter Bevollmächtigter  (Gelesen 1832 mal)

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Offline Ceilo

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Ein umnachteter Bevollmächtigter
« am: 8. August 2015, 18:45:01 »
Eine Frau im Landkreis Forchheim hatte keine Lust, ihr Auto zum TÜV zu bringen. Ob das daran lag, dass sie gewisse schon bekannte Mängel noch nicht beseitigt hatte, werden wir nie sicher erfahren, es liegt aber nahe. Sicher ist aber, dass das Landratsamt ihr schließlich den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagte, ihr aufgab, Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder vorzulegen und ihr eine Verfahrensgebühr auferlegte.

Hilfesuchend wandte sich die "damsel in distress" an ihren Ehemann, der als ihr Bevollmächtigter eine Klage beim VG Bayreuth (Gerichtsbescheid vom 03.05.2013 - B 1 K 13.27) erhob. "Die Untersagung des Betriebs des Kraftfahrzeugs verletze die Klägerin in ihren Grund- und Menschenrechten" und "versklaven" lasse sie sich nicht. Jedenfalls nicht von der mehrfach in der Klageschrift erwähnten "Firma Landratsamt" oder deren Sachbearbeiter. Dieser Sachbearbeiter solle "einen Nachweis erbringe[n] nach dem Rechtsstaatsprinzip 'nulla poena sine lege' und die Bayerische Verfassungsurkunde von 1946 sowie einen Nachweis vorlege[n], dass Bayern einem demokratischen deutschen Bundesstaat beigetreten sei".

Zwischenzeitlich hatte die Unversklavbare es anscheinend doch geschafft, ihre Karre zum TÜV zu bringen, wo sie sogar erfolgreich war - laut Prüfbericht wurden keine Mängel festgestellt. Das teilte sie (oder vielleicht ihr Ehemann) auch dem Landratsamt mit, das ihm daraufhin den Betrieb ihres Fahrzeugs wieder erlaubte. Vor Gericht ging es damit also eigentlich nur noch um die Kosten von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, weshalb das VG auch empfahl, "prozessbeendende Erklärungen abzugeben".

Leider wollte das "damalige Bevollmächtigte der Klägerin"  nicht tun, sondern er forderte abermals "die Vorlage der Bayerischen Verfassungsurkunde von 1946 und de[n] Nachweis, dass Bayern einem demokratischen deutschen Bundesstaat beigetreten sei", zudem einen "Legitimationsnachweis". Das Gericht tat nun, was ein Gericht nun mal manchmal tun muss: Es untersagte dem Bevollmächtigten (Ehemann) die weitere Vertretung der Klägerin im Verfahren.

Anschließend passierte offenbar nichts Erwähnenswertes mehr, abgesehen vom eigentlichen Gerichtsbescheid: Klage abgewiesen, weil teilweise unzulässig (geworden), teilweise (in Sachen der Gebühr) zulässig, aber unbegründet. Auf die eigenwilligen Bemerkungen des ehemaligen Bevollmächtigten ging das Gericht mit keinem Wort mehr ein.

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE130008911&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true
 
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Offline Seppeldepp

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Re: Ein umnachteter Bevollmächtigter
« Antwort #1 am: 9. August 2015, 23:23:46 »
Von mir ein Karma für Deine Arbeit. Ich lese hier gerne.
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