Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik waren anno 2013 schon etwas Besonderes, erst recht vor dem VG Bayreuth, dessen Gerichtsbezirk ja sogar vor 1990 schon zur Bundesrepublik gehörte. Immerhin erscheint die Aussage der Antragstellerin, sie "lasse sich nicht versklaven" noch recht verständlich - das möchte ich auch lieber vermeiden. Allerdings hat die Antragstellerin offenbar eine ganz eigene Vorstellung von Sklaverei, denn sie teilte dem Gericht auch bald mit, was sie tatsächlich nicht wollte: "die Kennzeichenschilder beim Landratsamt Forchheim [vorlegen]" oder eigentlich eher: ihre Karre zum TÜV bringen. Daraufhin wurde ihr schließlich der Betrieb ihres heiligen Blechles verboten.
Unterstützung bekam die Antragstellerin von einem Bevollmächtigten (wohl ihren Ehemann), der vortrug, "die Handlungen der „Firma Landratsamt Forchheim“ erinnerten ihn an die dunkelste Vergangenheit von Deutschland. Gewalttaten gegen die Glaubens-, Gewissens- und weltanschauliche Bekenntnisfreiheit seien in der deutschen „Gewaltentrennung“ offenkundig eine Tradition und ein völkerrechtliches Problem, wie Christen-, Juden- und nunmehr Menschenrechtsverfolgung gegen die „UN-Charta / EGMR Weltanschauungsgemeinschaft“." In Forchheim gebe es ein "Sondergericht/Ausnahmegericht". Na ja, zum Glück war er ja nun schon in Bayreuth, wo es kein Sonder- oder Ausnahme-, sondern ein gewöhnliches Verwaltungsgericht gibt. Anders als in vielen anderen Fällen hat der Bevollmächtigte auch etwas Sinnvolles getan: nämlich einen Prüfbericht des TÜV vorgelegt, nach dem das streitgegenständliche Auto mängelfrei sei. Daraufhin war auch das "Sondergericht/Ausnahmegericht" plötzlich wieder ganz nett und hob seine Verbote auf. Auf den Vorschlag des VG Bayreuth hin, man möge die Sache nun doch bitte abgesehen von den Kosten für erledigt erklären, kam vom Bevollmächtigten aber wieder nur Geschwurbel: Vom Richter verlangte er unter anderem einen "Legitimationsnachweis" und den Nachweis, "dass Bayern einem demokratischen deutschen Bundesstaat beigetreten sei". Schließlich zitierte er wohl eine Rede Papst Benedikts XVI. im Deutschen Bundestag.
Das Verwaltungsgericht war beeindruckt. So beeindruckt, dass es dem Bevollmächtigten die weitere Vertretung der Antragstellerin untersagte, die Anträge der Antragstellerin ablehnte und ihr die Kosten des Verfahrens auferlegte. Bleibt zu hoffen, dass die Antragstellerin dem Eilverfahren nicht noch ein Hauptsacheverfahren folgen lässt.
Besonders bemerkenswert ist hier ja, dass es eigentlich um kaum etwas ging: Offenbar war das Auto im Grunde problemlos durch den TÜV zu bekommen, und die Kosten dafür sind nun wirklich weit niedriger als die eines Gerichtsverfahrens. Von dem Aufwand an Zeit und Nerven, den alle Beteiligten betreiben mussten, gar nicht zu reden.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE130006293&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true