Ist so was wirklich noch Reichsdepperei? Eher ein Grenzfall, denn in diesem Verfahren, das das FG München (Gerichtsbescheid vom 26.03.2014 - 5 K 2908/13) entschieden hat, führte die Klägerin eigentlich nur ein einziges Argument gegen die Steuerbescheide, die ihr nicht gefielen, an: EStG und UStG verstießen gegen das Zitiergebot. Nicht sehr originell, lange zurückgewiesen, aber eigentlich einfach nur eine falsche Rechtsauffassung, noch nicht wirklich verrückt. Dafür hat sich die Klägerin nebenbei noch ein paar Klopper geleistet, die ihr Verfahren doch noch erwähnenswert machen:
1. Sie hat ihre Klage erst mal beim Amtsgericht München eingereicht anstatt beim Finanzgericht, wo sie ja nun eindeutig hingehört.
2. Sie hat keine ladungsfähige Anschrift für sich selbst angegeben. Eine Postfachadresse tut es eben nicht. Dabei hat das Gericht sogar noch einmal nachgefragt.
3. "Es werden weder die Steuerbescheide noch die Pfändungsmaßnahmen mit Ausnahme der vom 3. Januar 2013, bezeichnet, gegen die sich die Klägerin wendet." Anscheinend soll das Gericht sich als Hellseher betätigen.
Die Begründung des Gerichts zu seiner ablehnenden Entscheidung ist äußerst kurz ausgefallen:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=STRE201470700&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true