Man, man, man (oder vielmehr Frau in dem Fall),
da gönnt man sich mal einen vorgezogenen Feierabend und muss dann am nächsten Morgen so viel Unfug lesen.
Zum Glück ist EU-Recht dem Deutschen Recht übergeordnet.
Das ist Unfug. EU-Recht besitzt höchstens Anwendungsvorrang, aber keinen Geltungsvorrang und das auch nur in den Gebieten, auf denen die EU eine Rechtsetzungskompetenz hat. Dazu gehört das Strafrecht
nicht.
Von sich selbst zu behaupten, man könne kein Unrecht in den eigenen Taten erkennen, scheint ja für manche "Fachleute" hier, wie auch im Gericht in O-Deutschland, ein glaubwürdiges Argument sein. Ein Beweis für die Schuldunfähigkeit ist es nicht.
Das wäre auch eher ein Argument für die fehlende Rechtswidrigkeit. § 16 StGB mal so als Stichwort, das sollte Dir "Rechtsexperten" doch was sagen. Das ganze Thema hat mit Schuldfähigkeit null zu tun. Außerdem hat Daniel S. die ganze Zeit bestritten, schuldunfähig zu sein. Weil ihm schon klar ist, dass er dann die Wiedererteilung seiner Genehmigungen knicken kann.
Aber zum Glück für ihn hatte Daniel S. einen fähigen Anwalt, der das optimale Urteil für seinen Mandanten erreicht hat. Freispruch und Aufhebung der Unterbringung.
Die Zwangseinweisung war illegal und ist Ausdruck des Demokratiedefizits und des mangelhaftem Rechtsverständnis des Gerichts.
Da hat das Gericht in seinem Urteil was anderes festgestellt, deswegen gab es ja auch keine Haftentschädigung (§ 6 I Nr. 2 StrEG).
Hier im Allgaeu hat man nicht die Chance, bei sowas wie eine Beobachterposition zu spielen.
Olopax, kannst ja Mike Heerlein, den Aquisescout oder Peter Putzhammer bei ihren Prozessen in München/Rosenheim besuchen. Oder der Reckzeh ist in Stuttgart sicher auch mal wieder dran.