So liebe Sonnenstaatler,
heute war es soweit, das Landgericht Berlin hat as Urteil über Daniel S. gesprochen. Erwartungsgemäß war es ein Freispruch.
Ehe jetzt die große Empörung ausbricht, sollte ich noch die Begründung des Gerichtes nachliefern. Also angeklagt waren die versuchte Nötigung in 4 Fällen sowie ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Laut Feststellungen der großen Strafkammer hat Herr S. die objektiven und subjektiven Tatbestände voll umfänglich erfüllt. Allerdings mangelt es ihm an der Schuld, da laut psychiatrischem Gutachten bei Herrn S. eine schubartig verlaufende Wahnstörung vorliegt. Gemäß § 20 StGB handelte er daher nicht schuldhaft. So weit alles wie erwartet und in Ordnung.
Jetzt kommt der weniger schöne Teil. Nach den Feststellunen des Gerichtes ist auch zukünftig zu erwarten (laut Gutachter mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 %), dass Herr S. Straftaten, in der Art wie hier angeklagt, begehen wird. Allerdings sind diese Taten nicht so schwerwiegend, dass dadurch der Rechtsfrieden bedroht sei, daher war auch der Unterbringungsbeschuss im Maßregelvolzug aufzuheben. Laut Gutachter weist Herr S. eine pazifistische Grundhaltung auf, daher ist nicht mit der tatsächlichen Ausführung der angedrohten Handlungen zu rechnen. Als Beispiel wurde angeführt, dass dem Leiter eines Umweltamtes mit dem Besuch von Herren russische Abstammn gedroht wurde. Laut Gericht wollte Herr S. mit dieser Handlung bewusst Angst bei dem Bedrohten erzeugen und ihn so zur Unterlassung von weitren Amtshandlnen gegen ihn, S. nötigen.
Jetzt wieder zum besseren Teil. Die Kammer hat Herrn S. aber die Haftentschädigung versagt, da zum Zeitpunkt der Unterbringung für einen objektiven Betrachter von einer Gefährdungslage auszugehen war. Als Beispiel wurde der Versand eins Faxes angegeben, in dem S. mit unglaublicher Härte und dem Einsatz aller zur Verfügung stehenden Mittel gedroht hat. Als Beleg wurde die Patentschrift einer Art Vorläufer der reichsdeutschen Atombombe beigelegt. Laut S. wollte er damit nur auf den Umstand hinweisen, dass das 3. Reiche über Atomwaffen verfügte. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt (also uns Stuerzahlern, klar bei einem Freispruch sieht das Gesetz auch keine andre Möglichkeit vor).
Die Staatsanwältin war etwas eingeschnappt und wollte keine Rechtsmittelerklärung abgeben. Vielleicht kommt es ja noch zum Rückspiel vor dem BGH, allerdings rechne ich da nicht mit einem wesentlich anderen Ergebnis.
Mal sehen, wann Herr S. sich wegen der Rückgabe seiner beschlagnahmten Sprengstoffe und Chemikalien meldet. :angry4:
Da werden ich und meine Mitarbeiter wieder viel Spaß haben. Meine Sekretären war jedenfalls "not ammused".
Zum Glück gibt es hier keinen "Gefällt mir nicht" Button, damit kann der Überbringer der schlechten Nachricht nicht so leicht gestraft werden. Positiv ist jedenfalls, dass nach diesem Urteil eine Wiedererteilung der Genehmigungen für den Handel mit Explosivstoffen oder Chemikalien ausgschlossen sein dürfte.
Noch eine spassige Randnotiz. Zur Urteilsverkündung waren drei Sympatisanten von S. anwesend. Drei ältere Herren mit wirrer Frisur. Einer von denen hielt mich für einen der ihrigen und versuchte mir ein Gespräch aufzudrängen. Er trug eine Schleife am Revers, die sollte eine russische Flagge darstellen, der zweite Teil bestand aus schwarzen und orangen Streifen, keine Ahnung was für eine Flagge das sein solte. Er erzählte etwas von einem Verein für deutsch-russische Freundschaft, für den S. jetzt am Wochenende ein Feuerwerk veranstalten soll. Der Anwalt von S. fand das nicht gut, da S. ja derzeit keinerlei Genehmigungen hat. Das sah der Herr Sympathisant anders. Er war der Meinung, dass ja nach dem Freispruch alles zurückgegeben werden müsse. Da sind wir wieder beim Problem der Reichsdeutschen, der selektiven Wahrnehmung. Er hat nur bis zum Freispruch zugehört und die umfängliche Begründung komplett ignoriert. Leider war eine Fortsetzung des interessanten Gespräches nicht möglich, da seine Kumpels mich für einen Mitarbiter des Verfassungsschutzes hielten.
So, schönen Abend noch
Müllmann