Autor Thema: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder  (Gelesen 7091 mal)

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Offline Maklas

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #15 am: 30. Juni 2015, 00:28:48 »
Das kann ich nicht erkennen. Richard will Geld, Frau Wi hat einen Titel, BAFin will Strafgelder, Abwickler will bezahlt werden. Und was Finanzamt, G+L, Ver- und Entsorger offen haben - wissen wir nichtmal. Da kommt ein ordentlicher Haufen Holz zusammen.

Als Nichtjurist habe ich hierzu eine Frage:
Die Insolvenz Peters ist ja neben einem Ausflug ins Staatshotel absehbar. Wittenberger hat es sehr schön zusammengefasst.
Wie wohl muss man sich eigentlich in einer Wohlverhaltensphase verhalten?
Und vor allem, was passiert, wenn man dies nicht tut? Muss man bei Peter ja annehmen.  :whistle:
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 

Offline hotztheplotz

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #16 am: 30. Juni 2015, 00:38:47 »
Richard, Frau W. sind sowohl Gläubiger als auch Schuldner. Bisher hat nur niemand Forderungen gestellt.
Oppermann wird aber als Insolvenzverwalter (die ist anscheinend noch nicht eingeleitet) das Geld von seinen 'Gesellschaftern' eintreiben.
Bei der Detailarbeit wird der auch eine saftige Rechnung präsentieren.

Hatte aber einen Denkfehler. Richard und Frau W. wollen ja die ganze Summe, werden auf der anderen Seite aber für eine geringere haften.
Ist schwer zu sagen was passiert. Ich gehe davon aus, dass Richard auf das Geld verzichtet bevor andere außer Fitzek zahlen sollen. Und es gibt etliche Leute, die auch auf ihr Geld verzichten (die auch die eidesstattliche geschickt haben).

Alle werden sich auf jeden Fall wünschen, bei diesem Projekt nie teilgenommen zu haben.

« Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 00:40:53 von hotztheplotz »
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #17 am: 30. Juni 2015, 00:48:25 »
Scheint so, als kommen anstelle der Praktikumsberichte verstärkt exotische Reiseberichte auf uns zu:

"Die Reise meines Hinterteils zum Grundeis". Ein Bericht von [Name hier einsetzen].
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #18 am: 30. Juni 2015, 00:57:13 »
Ach die sind so schmerzbefreit und weltfremd, ich glaube nicht, dass denen irgendwas auf Grundeis geht. Dafür verstehen die Anhänger von Fitzek Zusammenhänge viel zu schlecht.
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

Offline Lisa

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #19 am: 30. Juni 2015, 01:05:47 »
Da wäre ich mir gar nicht so sicher. Richard und Frau W. wollen immerhin ihr Geld zurück und würden sich bestimmt besser fühlen, wenn sie's schon hätten. Ich denke, dass Fitzek fast der Einzige ist, der seine Befriedigung aus den Mätzchen Projekten zieht. Die anderen wollten die gesetzten Ziele bestimmt auch gern mal erreichen.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline Wittenberger

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #20 am: 30. Juni 2015, 02:07:28 »
Ach die sind so schmerzbefreit und weltfremd, ich glaube nicht, dass denen irgendwas auf Grundeis geht. Dafür verstehen die Anhänger von Fitzek Zusammenhänge viel zu schlecht.

Das gilt für den Schneewittchenkönig und seine sieben Zwerge. Aber ob das auch für die Aussteiger gilt?

Bei einigen liegt nahe, dass sie ausstiegen, weil sie das Modell verstanden. Anderen dürfte das Modell erklärt worden sein, worauf sie ausstiegen. Eine dritte Gruppe von Aussteigern hat heimliche Sympathien.
 

Offline hair mess

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #21 am: 30. Juni 2015, 06:14:00 »
Falls er sich nicht wohl 
- in der Regel muss er hierzu nur sein Möglichstes tun, die Schulden abzuarbeiten, d.h. als Koch arbeiten und den pfändbaren Betrag abführen -
verhält, erhält er keine Restschuldbefreiung.
Oder um es einfacher zu sagen.
Falls er sich wohl verhält,
-das heißt, dass er sein Möglichstes tut, die Schulden abzuarbeiten, also als Koch arbeitet und den pfändbaren Betrag abführt -
erhält er eine Restschuldbefreiung.
Soweit auf Geldstrafen entschieden wird, sind die noch nebenbei zu zahlen. Hierfür gibt es keine RSB.

Aber Alles rein illusorisch.
Kann sich jemand vorstellen, dass Fitze außerhalb des Knastes als Koch arbeitet?
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Offline Flux W. WIld

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #22 am: 30. Juni 2015, 06:44:17 »
Habe etwas recherchiert. Laut angefügtem Schriftwechsel (Seite 2) mussten Anleger in der Kooperationskasse auch dem Verein NeuDeutschland beitreten, so die Behauptung von Fitzek. Und das alles auf einem separaten Blatt.
Wie will man denn überprüfen, ob jemand nur aufgrund des gewünschten Kontos in den Verein eingetreten ist?

Alle, die erst bei der Reichsbank dabei waren, sind dann wohl fein raus.

Die Forderungen dürften sich insgesamt weitestgehend auflösen.

Dann steht ja nur noch die Strafen wegen Untreue sowie die Bank-/Versicherung gegen Fitzek im Raum.
[attachment=0][/attachment]

Das hat das Gericht ausgeschlossen:
Zitat
Ebenso wenig steht der persönlichen Haftung des Beklagten zu 4. entgegen, dass die Klägerin gegebenenfalls selbst Mitglied des Beklagten zu 1. ist oder war. Die akzessorische Haftung der Gesellschafter und diesen gleichgestellter Mitglieder eines nicht rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins erfasst auch Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gesellschaftern bzw. Mitgliedern, sofern es sich um Ansprüche aus Drittverhältnissen handelt (Palandt/Sprau, 74. Aufl., § 714 BGB Rn. 19 m.N.). Um ein solches Drittverhältnis handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Darlehensvertrag, der in keinem direkten Zusammenhang mit der Mitgliedschaft beim Beklagten zu 1. steht und damit keinen Anspruch aus dem Mitgliedschaftsverhältnis darstellt. Das überlassene Kapital ist ungeachtet der diffusen Formulierungen in der Vertragsurkunde angesichts der Rückzahlungspflicht insbesondere nicht als Mitgliedsbeitrag anzusehen.

Wenn man bedenkt, dass von den 1,2 Millionen Euro in der Kooperationskasse 800.000 auf Gantz und Witzel entfallen haben die anderen Betroffenen einen durchschnittlichen Anspruch von unter 700 Euro. Gegen 500.000 (oder wie viel bei Gantz noch offen sind) und 95.000 plus Zinsen löst sich da kaum was auf. Außerdem müssten dann die übrigen Betroffenen auch klagen. Zum einen dürften da etliche dabei sein, die ideologisch noch auf der Linie Fitzeks sind, und der Rest wird sich zweimal überlegen, ob es schlau ist den 700 Euro noch etliche hundert Euro Verfahrenskosten hinterher zuwerfen, die man auch nie wieder sieht.
 
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Offline hair mess

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #23 am: 30. Juni 2015, 06:48:29 »
Die können froh sein, wenn man sie nicht in Anspruch nimmt.
Besserwissermodus ein - Wie ich schon immer sagte. - Besserwissermodus aus.
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Offline hotztheplotz

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #24 am: 30. Juni 2015, 06:56:57 »
Da muss imo keiner klagen.

Die 'Vereine' werden abgewickelt->nicht genug Geld vorhanden->Insolvenz->die Gesellschafter haften
Dann ist es aber die Aufgabe von Oppermann, 'seine' Gesellschafter in Haftung zu nehmen. Der kann sich ja nicht einfach die solventen raussuchen bzw. woher soll er wissen wer solvent ist.

Die 1,2 Mio stimmen meiner Meinung nach auch nicht. Das dürfte mehr sein. Man darf nicht vergessen, dass ein nicht unerheblicher Teil bar übergeben wurde (u.a. 300k von Richard G.). Und die Königsdeppen leben im Moment auch aus einem unbestimmten Topf.
 

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #25 am: 30. Juni 2015, 07:36:02 »
Da muss imo keiner klagen.

Die 'Vereine' werden abgewickelt->nicht genug Geld vorhanden->Insolvenz->die Gesellschafter haften
Dann ist es aber die Aufgabe von Oppermann, 'seine' Gesellschafter in Haftung zu nehmen. Der kann sich ja nicht einfach die solventen raussuchen bzw. woher soll er wissen wer solvent ist.

Die 1,2 Mio stimmen meiner Meinung nach auch nicht. Das dürfte mehr sein. Man darf nicht vergessen, dass ein nicht unerheblicher Teil bar übergeben wurde (u.a. 300k von Richard G.). Und die Königsdeppen leben im Moment auch aus einem unbestimmten Topf.

Natürlich muss jemand Klagen. Oppermann kann nicht einfach Forderungen aus dem Nichts erstellen sondern muss die Forderungen der Gläubiger bedienen. Und die 1.2 Millionen sind wohl das was die BaFin festgestellt hat, und damit auch die Grundlage für Oppermanns Arbeit. Und die Königspudel leben von gespendetem Toastbrot, haben kein Geld für Strom und können noch nicht einmal Essen für das Sommerfest bezahlen. Selbst wenn da ein Topf ist, dann ist der leer.
 

Offline hotztheplotz

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #26 am: 30. Juni 2015, 07:54:00 »
Versteh ich jetzt nicht.
Die Forderungen bestehen doch bereits aus der Abwicklung. Und die müssen die Vereine bedienen. Da kein Geld vorhanden ist, haften die Vereinsmitglieder persönlich.
Da muss der Einzelne also gar nichts tun, sondern Opperman als Abwickler/Insolvenzverwalter muss das tun.
Wer wie haftet war die ganze Zeit strittig. Der Punkt ist ja nun ausgeräumt.

Die Bafin rechnet mit Geldern, die auf den deutschen Konten eingegangen sind. Da fehlen aber die Barübergaben und die Einzahlungen auf die polnischen Konten (ab Anfang 2014). Das muss Oppermann ja alles genau ermitteln.
Wenn nicht als Abwickler, dann als Insolvenzverwalter.
Und der Topf ist garantiert nicht leer. Fitzek sitzt in seinem Penthouse bestimmt nicht im dunklen, fährt nach Mallorac, vor der Tür parken 1 BMW und 1 Benz. Ein Notgroschen in 5-stelliger Höhe liegt bestimmt noch bereit.

 

Offline KugelSchreiber

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #27 am: 30. Juni 2015, 08:03:01 »
Zum Thema Restschuldbefreiung: Sich im Zusammenhang mit dem Beräumten darüber auszutauschen ist doppelt unsinnig.  ::) Denn erstens wird sich der Imrollator Fuselzar nicht wohlverhalten und zweitens entfällt bei Forderungen aus vorsätzlichen, rechtswidrigen Haupttaten die Restschuldbefreiung.
Den Antrag auf Restschuldbefreiung muss ein Gläubiger stellen, der Insolvenzverwalter kann es ja nur anregen. Darüberhinaus muss die Feststellung des deliktischen Charakters der Forderung auch beantragt werden. Mindestens letzteres werden kaum alle Gläubiger machen, oder irre ich?
« Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 09:20:50 von KugelSchreiber »
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Offline Der Plöngler

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #28 am: 30. Juni 2015, 08:36:03 »
Hallo, ich bin seit einiger Zeit stiller Mitleser dieses Forums, nachdem ich in unserer Lokalzeitung, der "Mitteldeutschen", mehrfach über Fitzeks Namen gestolpert bin. Als Jurastudent habe ich Zugang zu juristischen Recherchemaschinen.

Jaja; der Plöngler vermutet: ein Jurastudent in sehr fortgeschrittenem Semester.
Seid willkommen aus dem innersten Hof der Hölle! Du und Deine Recherchemaschinen.
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Offline Der Plöngler

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Re: Urteile des LG Dessau gegen Fitzek und Vereinsmitglieder
« Antwort #29 am: 30. Juni 2015, 08:44:55 »
.....
Den Antrag auf Restschuldbefreiung muss ein Gläubiger stellen, der Insolvenzverwalter kann es ja nur anregen. Darüberhinaus muss die Feststellung des deliktischen Charakters der Forderung auch beantragt werden. Mindestens letzteres werden kaum alle Gläubiger machen, n'est-ce pas?

Nicht ganz!
Den Antrag auf Restschuldbefreiung stellt der Schuldner; er als einziger hat ein Interesse daran. Widerspricht kein Gläubiger wird dem Antrag in der Regel stattgegeben. Die Gläubiger haben das Interesse, dass die Restschuldbefreiung versagt wird und müssen daher einen gut begründeten Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen, §290 InsO.
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