Autor Thema: Richter macht kurzen Prozess  (Gelesen 1909 mal)

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Offline aargks

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Richter macht kurzen Prozess
« am: 24. Juni 2015, 07:46:54 »
Herrlich: Ein Germanit, der wegen einer Geldstrafe Berufung eingelegt hatte, salbadert so am Inhalt vorbei, dass der Richter (Heuer) die Veranstaltung beendet bevor sie richtig losgegangen ist:

Zitat
Der Angeklagte sei zwar körperlich anwesend, weigere sich aber, an der Verhandlung in irgendeiner Weise teilzunehmen, ließ er zu Protokoll nehmen. Dies werte er als "nicht vor Gericht erschienen", argumentierte Heuer. Wenn derjenige, der in Berufung gehe, vor Gericht nicht erscheine, sei diese zu verwerfen. Punkt. Und damit schloss Heuer auch die gestrige Verhandlung. Die Staatsanwältin war noch nicht einmal dazu gekommen, die Anklage zu verlesen.
Quelle: Schwarzwälder Bote http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.rottweil-irritierender-blick-ins-sagenhafte-germanitien.09b9290f-c6b7-4035-933c-6e931dbac3b3.html
 
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Offline be-eh

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Re: Richter macht kurzen Prozess
« Antwort #1 am: 24. Juni 2015, 07:54:08 »
Verwerfung ist gleichbedeutend mit Freispruch! Lernt mal Völkerrecht!  :dance:
 
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