Autor Thema: Ferdinand Karnath sagt...  (Gelesen 162068 mal)

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Müllmann

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #420 am: 21. Oktober 2014, 15:15:11 »

Nun ist man Not - Partei mit Not(en)vorstand!  :dance:  oder wie mache aus zwölf Zwergen drei preussische Musketiere Sargnägel:

Naja immer noch besser Notvorrstand als Notverstand.
 

Offline Das Chaos

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #421 am: 3. November 2014, 00:32:57 »
F. Karnaht ist schon ein Kauz. Wie meint er denn das:

[attachment=-1][/attachment]
http://deutsche-nationalversammlung.de/

.... darf man jetzt nur noch screenshots machen?
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline teobald.tiger

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #422 am: 3. November 2014, 01:48:49 »
F. Karnaht ist schon ein Kauz. Wie meint er denn das:
.... darf man jetzt nur noch screenshots machen?

Da wir weder "rein" zitieren noch "ganz oder teilweise kopieren" kann er uns im Grunde mal...  :P

Zudem ist es fraglich, ob ein derzeit nicht handlungsfähiger - weil nicht legitimierter Vorsitzender - einer Partei die ja zur "Willensbildung" der Bevölkerung beitragen soll, explizit ein Medium, welches kritisch über diese berichtet, von dieser ausschliessen kann! Insbesondere auch, weil sie ja von dem Vorsitzenden Ferdi K. ständig angegriffen und in übelster Form diffamiert wird! Inklusive der Angriffe auf einzelne Autoren, denen man schwerste strafrechtliche Vorwürfe unterstellt!

Naja, das mit "Meinungsfreiheit" hat Pferdi noch nie verstanden... :naughty:
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #423 am: 3. November 2014, 10:44:38 »
Nun, er hat es soweit verstanden wie jeder Reichi: alles Recht für mich. Wenn du etwas von mir willst, existiert nicht mal das BGB, geschweige denn Richter mit der Legitimation zu richten.
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Nestor

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #424 am: 3. November 2014, 11:11:18 »
Zitat
Ab sofort, dem 09.09.2014, 22.00 Uhr, wird durch die DNV,

insbesondere meine Person, als alleiniger Urheber aller Texte der Netzseite:

www.die-dnv.de

und

www.deutsche-nationalversammlung.de

allen Mitgliedern des Forums "Sonnenstaatland" und seiner Unterforen, die dort extra aufgelistet sind, ausdruecklich jegliches Kopieren ganzer oder teilweiser Texte, um diese dann in dem in Rede stehenden Foren einzustellen, ausdruecklich u n t e r s a g t.

Tja mein lieber Gaul, unser Urheberrechtsgesetz schützt uns:

Zitat
§ 50
Berichterstattung über Tagesereignisse

Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.

Da wir die Einzigen sind, die über die Entwicklung der politischen Institution "DNV" auf regelmäßiger Basis informieren und das dortige Tagesgeschehen kommentieren haben wir das Recht zu zitieren um unsere Kommentare zu belegen.
 
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Offline kairo

Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #425 am: 3. November 2014, 11:21:23 »
Da wir die Einzigen sind, die über die Entwicklung der politischen Institution "DNV" auf regelmäßiger Basis informieren und das dortige Tagesgeschehen kommentieren haben wir das Recht zu zitieren um unsere Kommentare zu belegen.

Die Pflicht! Die Presse erfüllt immerhin eine öffentliche Aufgabe.
 

Offline Das Chaos

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #426 am: 3. November 2014, 11:31:53 »
Auch § 51UrhG hilft uns:
Zitat
§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Da die Bearbeitung der Texte des Schwurblers ohne Zweifel ein (in den meisten Fällen höherwertiges) selbständiges Sprachwerk darstellt dürfte wenigstens Nr. 2 zutreffen.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Müllmann

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #427 am: 6. November 2014, 14:12:57 »
Pferdchen hat wieder Wahnvorstellungen:

http://deutsche-nationalversammlung.de/index.php/component/content/article/1-aktuelle-nachrichten/197-die-dnv-zur-tagespolitik-10

Zitat
Analoge Anwendung zu Gunsten der Partei "DNV"

oder

Wie bekommen wir wieder eine Parteiengleichbehandlung und damit grundgesetzkonforme Wahlen zum BTag und den LTagen hin?

Eine Anwendung (von was?) zu Gunsten der DNV ist also eine Gleichbehandlung, aha.

Er möchte den § 19 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (GWB) auch auf Parteien anwenden.

Zitat
§ 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen

(1) Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten.
(2) Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen

1.    ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar anders behandelt als gleichartige Unternehmen;

2.    Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden; hierbei sind insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen;

3.    ungünstigere Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, als sie das marktbeherrschende Unternehmen selbst auf vergleichbaren Märkten von gleichartigen Abnehmern fordert, es sei denn, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt ist;

4.    sich weigert, einem anderen Unternehmen gegen angemessenes Entgelt Zugang zu den eigenen Netzen oder anderen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren, wenn es dem anderen Unternehmen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ohne die Mitbenutzung nicht möglich ist, auf dem vor- oder nachgelagerten Markt als Wettbewerber des marktbeherrschenden Unternehmens tätig zu werden; dies gilt nicht, wenn das marktbeherrschende Unternehmen nachweist, dass die Mitbenutzung aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;

5.    seine Marktstellung dazu ausnutzt, andere Unternehmen dazu aufzufordern oder zu veranlassen, ihm ohne sachlich gerechtfertigten Grund Vorteile zu gewähren.

(3) Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 5 gilt auch für Vereinigungen von miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen im Sinne der §§ 2, 3 und 28 Absatz 1, § 30 Absatz 2a und § 31 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4. Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt auch für Unternehmen, die Preise nach § 28 Absatz 2 oder § 30 Absatz 1 Satz 1 oder § 31 Absatz 1 Nummer 3 binden.

Der § 19 des FWB (=Ferdis Gesetz über den unlauteren Parteienwettbewerb) soll lauten:

Zitat
(1) Die missbräuchliche Ausnutzung einer wahlbeherrschenden Stellung durch eine oder mehrere Parteien ist verboten.

(2) Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn eine wahlbeherrschende Partei als Foerderer oder Unterstuetzer einer bestimmten Art von Vereinigungen (Antifa-SA) und Organisationen (Gewerkschaften wie DGB) durch Versprechungen oder wahltaktische (Gegen-)Leistungen (als Antwort auf Spenden)

1. eine andere Partei, die diesem Parteienkartell nicht angehoert unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar anders behandelt als gleichartige Parteien in ihrem Machtzirkel;

2. Unterwerfungen oder sonstige aufgezwungene Ausfuehrungen von diesen anderen Parteien fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wahlwettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden; hierbei sind insbesondere die Verhaltensweisen von Parteien bei vergleichbaren Wahlen mit wirksamem wahlwettbewerb zu berücksichtigen;

3. ungünstigere Bedingungen zur Wahlzulassung oder sonstige behindernde oder ausschaltende Vorgehensweisen fordert, als sie die wahlbeherrschende Partei selbst bei vergleichbaren Wahlen von gleichartigen Parteien aus ihrem Machtbereich fordert, es sei denn, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt ist;

4. sich weigert, einer anderen , ihr offensichtlich missliebigen Partei unentgeltlich und verfassungsgesetzlich vorgesehen Zugang zu den eigenen Netzen (Antifa-SA) oder anderen Infrastruktureinrichtungen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbaende/Lobbyistenvereinigungen) zu gewähren, wenn es dem anderen Parteien aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ohne die Mitbenutzung nicht möglich ist, auf der vor- oder nachgelagerten Wahl als wahlwettbewerber der wahlbeherrschenden Partei tätig zu werden; dies gilt nicht, wenn die wahlbeherrschende Partei nachweist, dass die Mitbenutzung aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;

5. seine beherrschende Wahlstellung dazu ausnutzt, andere Parteien dazu aufzufordern oder auch durch Noetigung ueber Verfassungsorgane und Sicherheitsbehoerden zu veranlassen, ihr ohne sachlich gerechtfertigten Grund grundgesetzwidrige Vorteile dieser gegenueber zu gewähren.

(3) 1 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 5 gilt auch für Vereinigungen von miteinander im Wahlwettbewerb stehenden Parteien im Sinne der §§ 2, 3 und 28 Absatz 1, § 30 Absatz 2a und § 31 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4. 2Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt auch für Parteien, die Leistungen/Vorteile/Gegenleistungen nach § 28 Absatz 2 oder § 30 Absatz 1 Satz 1 oder § 31 Absatz 1 Nummer 3 binden.

Dieser Vorschlag weck in mir erneut starke Zweifel, dass der GöPaZ jemals eine juristische Ausbildung genossen hat. Zunächst scheint ihm unbekannt zu sein, dass Klammern in Gesetzen für Legaldefinitionen benutzt werden. Sein § 19 FWB würde demnach folgende Legaldefinitionen enthalten:

Antifa SA = eine bestimmte Art von Vereinigung

Gewerkschaften wie DGB = Organisationen

als Antwort auf Spenden = wahltaktische Gegenleistung

Antifa SA = Zugang zu den eigenen Netzen

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände/Lobbyistenvereinigungen = Infrasruktureinrichtungen

Wir haben also zwei sich widersprechende Definitionen von Antifa SA in einem Paragraphen.  :scratch:

Besser noch finde ich, dass Parteien betriebsbedinget Gründe haben. Ein weiterer Beleg dafür, das die BRiD eine Firma sein muss.  :facepalm:

Von Art 19 Abs. 1 GG hat Pferdchen wohl auch noch nichts gehört. Dieser besagt nämlich, dass die Einschränkung eines Grundrechts nur durch ein Gesetz erfolgen darf, welches allgemein und nicht nur für den Einzelfall gilt.

Und eh Pferdi wieder rumheult wegen Urheberrecht: § 5 Abs. 1 UrhG sieht vor, dass Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
 
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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #428 am: 8. November 2014, 21:02:23 »
Pferdchen hat wieder Wahnvorstellungen:

http://deutsche-nationalversammlung.de/index.php/component/content/article/1-aktuelle-nachrichten/197-die-dnv-zur-tagespolitik-10

Zitat
Analoge Anwendung zu Gunsten der Partei "DNV"

...
Und eh Pferdi wieder rumheult wegen Urheberrecht: § 5 Abs. 1 UrhG sieht vor, dass Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.


Sein letzter Anhänger ist voll begeistert: Revolution!!!!  :facepalm:

Zitat
Diese Ergänzung ist unglaublich! Im Grundgesetz steht doch im Artikel 21 (Parteien) (2):Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidr ig. Darüber entscheiden die etablierten Parteien! Nein! Im Grundgesetz lautet der letzte Satz anders: Über die Frage der Varfassungswidr igkeit entscheidet das Bundesverfassun gsgericht. So eine Ergänzung dort und ihre Umsetzung wäre eine Reform, nein, eigentlich in diesem System eine Revolution! Ein sehr guter Vorschlag von Ferdinand Karnath!

Jepp!!! Nun sollen die (gewählten?) Parteien über die "Varfassungswidr igkeit" entscheiden? Na klasse! Da könnte ja Ferdi als erster einpacken...  :dance:
« Letzte Änderung: 8. November 2014, 21:04:14 von teobald.tiger »
"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"
 

Syssi

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #429 am: 8. November 2014, 23:36:57 »
Er will also selber entscheiden können wollen, ob er verfassungswidrig ist. Aha. Logisch.
 

Müllmann

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #430 am: 25. November 2014, 14:26:09 »
Pferdchen berichtet vom Bundes"partei"tag

http://deutsche-nationalversammlung.de/index.php/component/content/article/1-aktuelle-nachrichten/199-die-dnv-in-eigener-sache-12

Das wichtigste zuerst:
Zitat
Als neuer Bundesvorstand wurden fuer 2 Jahre gewaehlt:

1. Schatzmeisterin: Phuong Thuy Bayer

2. Stellvertretender Vorsitzender: Michael Roede

3. Bundesvorsitzender: Ferdinand Karnath

4. Kassenpruefer: Wilfrid Kumm

Immer wieder schön:

Zitat
Auf dem Bundesparteitag selbst konnten wir durch geschickte Verhandlungsfuehrung das letzte infiltrierte Mitglied aus dem Bereich der Reichsbuergerbewegungen, hier wie erwartet aus dem Bereich "staatenlos", entlarven und entsprechend der aktuellen Satzung entfernen.

Fuer einige Landesverbaende bedeutete die Entfernung der Infiltrierten auch die Aufloesung des Landesvorstandes und/oder eine massive Verminderung der Mitgliederzahl des betreffenden Landesverbandes unter ein Niveau, dass eine Aufloesung mit einer 2/3 Mehrheit ausschliesst.

Das mit den 2/3 habe ich nicht verstanden. Wen der Verband kleiner wird, dann werden 2/3 des Verbandes auch kleiner, warum solk daran die Möglichkeit der Auflösung scheitern?  :scratch:

Zum Abschluß noch eine Drohung
Zitat
Nun sind wir wieder ordentlich aufgestellt und wenden uns der Weiterfuehrung unserer angestossenen und eroeffneten Vorgaenge zu.

Bedeutet wohl, dass das BVerfG einen neuen Shredder braucht.
 

Offline vollstrecker

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #431 am: 25. November 2014, 17:27:24 »
Was sind denn 2/3 von 2 Mitgliedern? Und von einem? ;-)
 

Offline teobald.tiger

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #432 am: 25. November 2014, 19:59:42 »
Was sind denn 2/3 von 2 Mitgliedern? Und von einem? ;-)

Diese Dimension dürfte die ganze Partei haben! So hat man in Sachsen ja einen neuen Partei Verein gegründet:

Die "Unpartei"

Offenbar hat man da keinen anderen Namen gefunden und sich (noch nicht) getraut, einfach den der DNV zu übernehmen...  :think:
Derzeit aber prügelt man sich dort noch mit dem Finanzamt rum - wegen der "Anerkennung" als "Gemein"...
Dazu aber später mehr!  :whistle:

Bei Ferdi stellt sich da eher die Frage, ob der DNV überhaupt noch das "Parteienprivileg" zusteht. Wenn alle Mitglieder quasi im Vorstand vertreten sind und man noch einen Küchenhelfer aus der Kneipe dazu holen musste und das letzte Mitglied ohne Posten "enttarnt" wurde:

Zitat
...das letzte infiltrierte Mitglied aus dem Bereich der Reichsbuergerbewegungen, hier wie erwartet aus dem Bereich "staatenlos", entlarven und entsprechend der aktuellen Satzung entfernen.

fragt sich, ob dieser Status noch gerechtfertigt ist.

Lustig übrigens: Bei SSL/FB behauptet unser Grössenwahn :karnath: glatt:

Zitat
Wissen Sie, wievile Delegierte wir am Ende waren? Der Raum reichte naemlich gar nicht aus. Da scheinen Sie mal wieder einer Fehlinformation aufgesessen zu sein. Auch das ist fuer Ihresgleichen typisch...
  :liar: :liar: :liar:

naja, das war dann wahrscheinlich so ähnlich, wie beim ersten "Gründungsversuch" der DNV: Da konnte man die Besucher auch nicht finden, weil sie sich zu sehr im Raum verteilt hatten...  :dance:

Offensichtlich hat man nicht mal genügend Mitglieder, um sich einen (ehrenamtlichen?) "Geschäftsführer" zu leisten:

Zitat
Durch die Satzung, die in Anlehnung an die Vorgaben im Schreiben des Bundeswahlleiters vom 13.6.2014 angepasst und erweitert wurde, umfasst nun auch die Moeglichkeit, einen parteiunabhaengigen Geschaeftsfuehrer einzustellen.

Dieser Geschäftsführer wäre eh nicht zu beneiden! Soll er doch (wahrscheinlich) alle Eingaben unseres grossen Vorsitzenden :karnath: koordinieren! Der scheint ja endgültig den Überblick über die "Einlassungen" an den div. Stellen/Gerichten verloren zu haben:

Da können wir unterstützend eingreifen:

Zitat
1. Erinnerungsschreiben an den BTagspraes

 2. Ergaenzungsbegruendung zur Anfechtungsbeschwerde 2 BvC 21/14 - "Ist in Vorbereitung"

3. Weitere Angaben an den Pol. Staatschutz vom 19.8.2014

4. Strafanzeige gegen den Senat wegen Verdachtes der Untreue und Rechtsbeugung und Verstosses gegen das Auslaendergesetz/Asylrecht - "Ist in Arbeit"

5. Strafanzeige gegen die BReg wegen des Verdachtes der Unterstuetzung einer terroristischen Vereinigung im Ausland - "Ist in Vorbereitung"

6. Ergaenzende Angaben zur Strafanzeige bei PolStaatsschutz vom 19.8.2014 - "

7.Wahleinspruch beim saechsischen Landtag gegen die Sachsenwahl - "Ist in Vorbereitung"

8. Wahleinspruch Thueringen - in Vorbereitung

9. Wahleinspruch Brandenburg - In Arbeit

10. Anfrage Bundesamt fuer Verfassungsschutz auf Ueberwachung der DNV - In Vorbereitung

11. Abmahnung zur „Lagedarstellung politisch motivierte Kriminalitaet in Berlin 2013“

12. Antwortschreiben an den Bundeswahlleiter zur Eintragung der DNV als Nr. 40 in das amtliche Parteienverzeichnis - In Vorbereitung


Gut, kommen wir aber zum lustigen Teil!

Auf SSL/FB beklagt sich uns grosser Nationalheld, das ich derzeit:

Zitat
Werte Redaktion,
Wo ist denn Ihr "Teobald Tiger" verblieben? Schreibt seit 12 Tagen nichts mehr im Forum SS-Land und auch nicht hier.
Alle Konten bei Fb zu seinem Pseudonym fuer Rainer Buschkiel stehend sind absolut "l e e r".
Der politische Oberleerer ist nun durch Entleerung in der Versenkung verschwunden...?

Tja, hätte er mal auf den Dienstplan der Lennestrasse gesehen, hätte er sehen können, dass ich (einen Teil) meines wohlverdienten Jahresurlaubs in Anspruch genommen habe! Wusste leider nicht, dass ich mich vorher persönlich bei Herrn Karnath abmelden muss????:scratch:
Ausserdem kam in den letzten Wochen ja auch wirklich nichts besonders aus seiner Partei! Da war er wohl zu sehr mit dem "Aufspüren" beschäftigt?  :doh:

Ich werde aber gnädiger weise mal die Aufforderung meines Arbeitgebers ignorieren, damit er von SSL wieder ein paar Besuche auf seiner DNV bekommt:

Zitat
Ich gebe das mal nicht an ihn weiter, damit die DNV-Aktivitäten auch weiterhin unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle bleiben.

damit er nicht immer nur von den eigenen Phantasiezahlen träumen muss (es waren da ja auch schon mal irgendwie viel viel mehr???):

Zitat
Bis dahin wuenschen wir Ihnen weiterhin alles Gute und danken fuer das Interesse an unserer Partei, wie man der Zugriffszahl von ueber 1400 neuen Lesern und Gaesten entnehmen kann.

Aber ohhh Schreck:

Zitat
"The alltime winners have him by them balls".

hat er wohl irgendwo bei der NBC Football Übertragung damals, als er noch Streifenhörnchen in Berlin war, aufgeschnappt.
Ja!! und er hat auch was "gefunden"!!!!  :clap: :clap:

Zitat
Habe das gefunden...
§ 241a StGB Politische Verdächtigung

Toll! Hat sogar schon:

Zitat
Heute gab es dazu schon Kontakt vom LKA 5. D a s wird ein schoenes Weihnachtsgeschenk fuer unseren gemeinsamen "Freund".
Passt 100% zum Tatbestand - Danke schoen.
In diesem Sinne ein "Weiter so!"

Gut, dass mit der "politischen" Verfolgung ist so ne Sache - müsste uns juristischer Don Quichotte ja nachweisen! Das ich mich seit knapp drei Jahren über ihn und seine Partei ein wenig lustig mache - dürfte da weniger drunter fallen! Wenn ich mir dann noch die "Entscheidungen" zum Gesetz ansehe - die letzten um die Jahrtausendwende - wird mir ganz schummrig: Ich bin also so was wie der DDR Unrechtsstaat???  :facepalm:

Da kann ich mich nur den wunderbaren Worten meines Arbeitgebers anschliessen:

Zitat
Herr Karnath, :karnath: eignen Sie sich doch zumindest juristische Grundkenntnisse an (es dürften erst einmal die, über die auch ein Hauptschüler verfügt ausreichend sein), dann sparen Sie sich viel Geld bei ihren sinnlosen Klageversuchen (und wenn es nur für Toner und Papier ist), dann reicht es am Ende auch für ein Weihnachtsgeschenk für die Kinder. So wird das nie was und die Kinder sitzen wieder mal vor leeren Kartons.

Ansonsten werde ich wohl weiter (vergeblich) jeden Tag erwartungsvoll zum Briefkasten laufen (müssen)... :walk:
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Offline Noldor

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #433 am: 25. November 2014, 20:02:51 »
Zitat
Wissen Sie, wievile Delegierte wir am Ende waren? Der Raum reichte naemlich gar nicht aus. Da scheinen Sie mal wieder einer Fehlinformation aufgesessen zu sein. Auch das ist fuer Ihresgleichen typisch...

Klar reichte der Raum nicht aus.
 

Offline echt?

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Re: Ferdinand Karnath sagt...
« Antwort #434 am: 25. November 2014, 20:18:02 »
Wieso, ist doch groß genug!
Ich bremse nicht für Nazis!