Autor Thema: Die Verfassung des Königreichs Deutschland – eine Analyse  (Gelesen 1354 mal)

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Offline vollstrecker

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Die Verfassung des Königreichs Deutschland – eine Analyse

Peter Fitzek, alias Imperator Fiduziar, alias Sohn des Horst’s, alias Peter I., alias ♥♥♥k die Brillenschlange ist vermutlich für die meisten hier kein Unbekannter. Für seinen Fantasiestaat “Königreich Deutschland ” hat er eine eigene Verfassung geschrieben. Diese will ich heute … Weiterlesen
Quelle: Die Verfassung des Königreichs Deutschland – eine Analyse


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Offline Fottzilla

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Re: Die Verfassung des Königreichs Deutschland – eine Analyse
« Antwort #1 am: 15. Juni 2015, 23:23:28 »
Wie jemand in den Stand so eines "Demes" gehoben werden kann, steht nicht in der Verfassung. Auch keine Definition eines "Demes".

Und da schließt sich der Kreis: "Deme" zu sein ist nötig, um für das Amt des Königs zu kandidieren. Aber es kann niemand zum "Deme" werden, denn es ist nicht definiert, wie man "Deme" werden kann. Das steht da nicht ohne Grund nicht drin. Ergo bleibt alles wie es ist und der Beräumte hat seinen Stuhl sicher inne, egal, was seine Jünger nach einem Winter ohne Heizung und Toastbrot von ihm halten - mit der Aussicht auf einen Winter wie den letzten - nur auch noch ohne Strom.
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Offline Der Plöngler

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Re: Die Verfassung des Königreichs Deutschland – eine Analyse
« Antwort #2 am: 16. Juni 2015, 00:07:00 »
Wie jemand in den Stand so eines "Demes" gehoben werden kann, steht nicht in der Verfassung. Auch keine Definition eines "Demes".

Und da schließt sich der Kreis: "Deme" zu sein ist nötig, um für das Amt des Königs zu kandidieren. Aber es kann niemand zum "Deme" werden, denn es ist nicht definiert, wie man "Deme" werden kann. Das steht da nicht ohne Grund nicht drin. Ergo bleibt alles wie es ist und der Beräumte hat seinen Stuhl sicher inne, egal, was seine Jünger nach einem Winter ohne Heizung und Toastbrot von ihm halten - mit der Aussicht auf einen Winter wie den letzten - nur auch noch ohne Strom.

Hier irrt Fottzilla:

Zitat
Art. 58 Die Stände
.......
(4)  In  den  Stand  der  Deme  kann  auf  Antrag  erhoben  werden,  wer  das  24.  Lebensjahr  vollendet  und seinen  ordentlichen  Wohnsitz  im Staatsgebiet  hat, den  Eid auf  die Verfassung  feierlich  abgelegt,  das aktive  und  passive  Wahlrecht  erworben,  alle  erforderlichen  Prüfungen  bestanden,  mindestens  eine einjährige  Tätigkeit  in einem  öffentlichen  Amt  bekleidet  hat und  mindestens  in einem  Regionalrat tätig ist.  Jedes  Mitglied der  Deme  hat das  Recht und  die  Pflicht, an  Wahlen  und  Abstimmungen teilzunehmen.  Auf  Antrag  mit berechtigter  Begründung  kann  für  den  Zeitraum  von  bis  zu einem halben Jahr auf dieses Recht verzichtet und die Pflicht ausgesetzt werden. 
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Offline Fottzilla

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Re: Die Verfassung des Königreichs Deutschland – eine Analyse
« Antwort #3 am: 16. Juni 2015, 00:16:04 »
Es nicht klar, wer über diesen Antrag entscheidet. Das Volk? (Mit welcher Mehrheit?) Der Souverän? Dr. Oppermann?
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Offline Lisa

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Re: Die Verfassung des Königreichs Deutschland – eine Analyse
« Antwort #4 am: 16. Juni 2015, 00:43:23 »
Es nicht klar, wer über diesen Antrag entscheidet. Das Volk? (Mit welcher Mehrheit?) Der Souverän? Dr. Oppermann?

Zitat
Ich sag immer Papa!
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter: