Für Montag, den 08.06.15 um 08.45 Uhr benötige ich Prozessbeobachter am Verwaltungsgericht Berlin in der Kirchstr. 7. Der Sitzungssaal ist wohl bis Montag geheime Verschlusssache und muss im Eingangsbereich erfragt werden.
Jens M Schmittmann Der Saal muß nicht erfragt werden - wie Sie suggestiv formulieren -, sondern wird durch Ausgang bekanntgemacht und ist somit für jedermann erkennbar.
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Michael Meineker Mal wieder nicht unterschrieben........
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Ina Mackenzie Deutscher werden nach RuStAG und austreten aus dieser bekloppten Firma.
Gestern um 10:27 · Gefällt mir
as Schneider Auf das RuStAG wurde der Richter Schaefer bereits in der Klage hingewiesen.
Gestern um 10:44 · Gefällt mir
ns M Schmittmann Das wird Herrn Schaefer sicherlich sehr beeindrucken. Woll, Olli All und Marc N. Wandt ?
Gestern um 10:45 · Gefällt mir
Michael Kohrt worum geht es dabei
Gestern um 10:51 · Gefällt mir
Marc N. Wandt Eindeutig Jens M. Schön ist wiedermal, dass der Kläger die Einhaltung seiner Rechte gerichtlich begehrt, wo doch das VG aus seiner Sicht gar keine Legitimation hat. Das ist schon so eine Sache mit den wirren Rechtsansichten.
Gestern um 10:51 · Gefällt mir · 1
Ina Mackenzie Den Scheinrichter interessiert dies wenig. Du musst nachweisen nach RuStAG 1913, ob du Deutscher bist und dich aus der BRD eigentlich Vereintes Deutschland entlassen hast. Wenn Du dies getan hättest, würden Sie dich gar nicht mehr behelligen.
Gestern um 11:02 · Bearbeitet · Gefällt mir
Marc N. Wandt Was sehr sinnvoll ist, wenn man klagt. Herr, schmeiss Hirn vom Himmel. Klagerücknahme bewirkt das gleiche.
Gestern um 11:06 · Gefällt mir · 1
Olli All Am lustigsten ist es wenn die reichsbürger die Kohle vom Schein Jobcenter gerne in Anspruch nehmen.
Gestern um 11:15 · Gefällt mir · 1
Ina Mackenzie Mit welcher Gesetzesgrundlage? Selber Hirn einschalten...
Gestern um 11:15 · Gefällt mir
Marc N. Wandt Olli, für Geldansprüche ist die Firma gut genug. Da brauchst du keine Rechtsgrundlage. Die Rosinenrheorie lässt grüßen.
Gestern um 11:21 · Gefällt mir
Thomas Schneider Es ist eine Untätigkeitsklage gegen die "gesetzlichen" Krankenversicherungen. Hier ist die Kartellbildung beachtenswert, denn alle (Ersatzkassen, Knappschaften, Betriebskrankenkassen) lassen sich von und durch die AOK vertreten. Durch Nichtzahlen von e...Mehr anzeigen
Gestern um 11:28 · Bearbeitet · Gefällt mir
Olli All Klage dürfte beim Viele Grüße unzulässig sein. Müsste wohl vors SG!
Gestern um 11:33 · Gefällt mir
Thomas Schneider Nein, es geht hier nun um die Bildung einer Schiedsstelle nach Rettungsdienst Gesetz Berlin, das ist ein "privatisierter" behördlicher Akt, ähnlich TTIP, deshalb VG zuständig. Das Sozialgericht hatte die Klage nach SGB über rechtswidriger Ablehnung von...Mehr anzeigen