REICHSKASSE
Die Reichskasse ist das zentrale Finanzierungsinstrument des Kaiserreichs.
Sie können die Aufbauarbeit durch Investitionen fördern.
Weitere Informationen und kostenlose Beratung über E-Mail:
[email protected]Zukunft:
Es werden in Zukunft aussergewöhnliche und exklusive Investitionsmöglichkeiten geschaffen werden, so ist z.B. die Ausgabe von REICHSKASSENSCHEINEN als Finanzierungsinstrument möglich.
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KOOPERATIONSKASSE KD
Die Kooperationskasse bietet die Möglichkeit durch das "Zusammenlegen" von Finanzmitteln neue Projekte des Kaiserreichs zu finanzieren.
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UNTERSTÜTZUNGSKASSEN
Es gibt folgende Unterstützungskassen:
-1) Gesundheitskasse
-2) Haftpflichtkasse
-3) Rentenkasse
Alle Unterstützungskassen unterliegen ausschließlich den Gesetzen des Kaiserreichs, die BRD ist unzuständig. In der Rechtsordnung der BRD ("= Sklavenordnung") gibt es keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung. Es sind ausschließlich die Gerichte des Kaiserreichs zuständig.