So, hier also der Bericht, allerdings nicht in gewohnter Länge und Ausführlichkeit.
Beim Einlaß ins Gebäude bereits Ausweiskontrolle und Metalldetektor. Dabei fiel mir ein etwas ungepflegt aussehender Herr auf, der neben allem möglichen anderen auch ein DDR-Identitätsdokument aus seiner Jacke zog und beteuerte, dass dies noch gültig sei (das wargrau, ich habe den DDR Paß blau in Erinnerung). Ich dachte mir schon, dass wir wohl das gleiche Ziel haben werden und so war es dann auch.
Oben vor dem Saal 4 Justizbedienstete, Absperrungen und zwei Polizisten. Unten bewegte sich derweil die Menschentraube von den Autos mit den Bautzener Kennzeichen zum Eingang. Mal gucken, wird bestimmt lustig. Aber Fehlanzeige. Bilder machen war nicht gestattet im Gerichtsgebäude. Vor dem Saal hing eine sitzungspolizeiliche Verfügung, dass nur Personen Zutritt erhalten würden, die sich mit einem gültigen bundesdeutschen Personalausweis oder Reisepass bzw. einem entsprechenden amtlichen auslädischen Dokument ausweisen würden. Weiterhin mussten alle Geräte, die zur Bild- oder Tonaufzeichnung geeignet sind vor dem Saal gelassen werden. Stift und Papier durfte ich nach ausgiebiger Kontrolle mit in den Saal nehmen.
Die Justitzbediensteten waren freundlich, kopierten den Ausweis, durchsuchten mich nochmal gründlich und ließen mich dann in den Saal. Ich hatte mich wohlweisslich ganz vorne in die Schlage gedrängelt, ich wollte nicht den zigfachen Erklärungen der Reichsdepppen bezüglich fehlender Geltungsbereiche etc. lauschen. Dadurch verpasste ich aber manche Szene an der Kontrollstelle, die ich nur akustisch aus dem Saal anhand ansteigendem Geräuschpegel vermuten konnten.
Nach und nach füllte sich der Saal mit Gestalten im gängigen Proll-Look. Ich fiel mit meinem Anzug doch auf, genauso wie die Referendarin des Anwalts vond Dietmar S, die sich schräg vor mich setzte. Gibt schlimmeres. Währende ich noch die Aussicht genoss (der Saal hatte eine große Fensterfront mit Blick auf den Thüringer Wald und natürlich auch die Praktikantin) ließ sich vor mir ein mir bekannt vorkommender Herr mir umgehängten Presseausweisen in einen Stuhl fallen. Später verteilte er dann Visitenkarten vom DPHW, stand aber kein Name drauf und den Namen auf dem Presseausweis konnte ich nicht sehen. Er erzählte aber, dass er mit Mario B in Berlin bei der Anhörung des Bundeswahlleiters war. Vielleicht hat ja noch wer irgendwo die Videos, in der Bundestags-Mediathek sind nur die Sitzungen vom Bundeswahlausschuß zur Europawahl.
Der Saal füllt sich langsam weiter, bei den Kontrollen gibt es aber Verzögerungen, weswegen der Sitzungsbeginn verschoben wird. Die Protokollführerin reicht dem Gericht noch ein Fax herein. Die Vorführung des Angeklagten wird auf 9:10 Uhr terminiert. Unterdessen versucht ein Reichssepp mit Haager Apostille sich Zutritt zu verschaffen, allerdings vergeblich. Er muss zurück auf den Parkplatz , was von den Zuschauern entsprechend komentiert wird. Soviel also zu dem Thema, das man mit der Geburtsurkunde und nem Foto überall durchkommt.
Insgesamt sind 18 Zuschauer anwesend, von denen ich 3 als nicht dem Schneider-Lager zugehörend betrachten würde. Unter den Zuschauerinnin fällt mir eine Frau Mitte Dreißig auf in weissem Pullover und mit weißer Strickmütze, das Gesicht ist ziemlich solariumgegrillt und etwas verquollen. Die führt das große Wort und scheint mächtig auf Kravall gebürstet zu sein.
Jetzt Auftritt des Angeklagten. Dietmar S schleppt sich unter lautem Schhnaufen auf Krücken mühsam in den Raum. Er sieht nicht gut aus. Einer der Zuschauer steht auf und gibt ihm einen Zettel. Die Justizbediensteten wollen einschreiten, aber er gibt sich als Sohn von Dietmar S zu erkennen (nicht Henry!). Auf dem Zettel steht etwas bezüglich des Faxes. Henry hat wohl einen neuen Anwalt organisiert, aber der Anwalt ist krank. Daher soll der Termin verlegt werden und Dietmar soll einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag wurde dem Gericht auch per Fax zugeleitet. Die Protokollführerin bestätigt, dass das Fax vor etwa 15 Minuten angekommen sei. Der Pflichtverteidiger guckt skeptisch aber erklärt Dietmar, dass es sein gutes Rehct sei den Anwalt zu wechseln. Dietmar ist verwirrt und weiss nicht was er machen soll. Sein Sohn kann ihm da auch nicht weiterhelfen, der sagt immer nur "Das hat Henry gemacht, ich soll Dir nur den Zettel geben." Die Dame im weißen Pulli redet ihm zu, den Antrag zu stellen.
Dietmar fängt nun an durch den Saal zu brüllen, dass er nicht mehr in den Knast zurück will. Ihm ginge es schlecht, er sei mit Tabletten vollgepumpt worden, die er nicht vertragen würde. So wie er behandelt wurde gehören keine Unschuldigen und auch keine freien Menschen behandelt, dass sei ja wie bei Hitler.
Ich lebe im 21. Jahrhumndert werde aber behandelt wie im Mittelalter, kann keine Nacht mehr schlafen.
Sein Anwalt will ihm einen Stuhl anbieten, aber er will sich nicht setzten. Stattdessen fängt Dietmar jetzt an auch noch mit dem Pflichtverteidiger zu zanken. Dieser hätte sich ja gar nicht richtig mit seinem Fall befasst. In der ursprünglichen Sache ging es wohl um einen Geschwindigkeitsverstoß in Jena, Dietmar sagt aber, dass er den Tag gar nicht gefahren sei. Der Anwalt erklärt ihm, dass er das im Bußgeldverfahren hätte vorbringen müssen, mittlerweile sei es dazu zu spät. Er bekam wohl ein Bußgeld von 120 EUR was er nicht gezahlt hatte und dafür dann 3 Tage Erzwingungshaft bekam.
Dietmar brüllt weiter rum, dass er seine sofortige Freilassung beantrage (schade nur, dass das Gericht noch nicht da ist, um den Antrag zu hören). Kleinlaut bietet Dietmar an, zum nächsten Termin auch garantiert zu erscheinen, wenn er heute freigelassen werden würde. Er wolle auf gar keinen Fall noch eine Nacht im Gefängnis bleiben. Jetzt fällt auch endlich der Name des ominösen Anwalts es ist
TROMMELWIRBEL "Der Linksanwalt Peter P" TUSCH.Dietmar grübelt noch immer, ob er den Vertagungsantrag stellen soll. Der Pflichverteidiger versucht in zu überzeugen das sein zu lassen, da er heute auf jeden Fall freikommen würde nach Ende der Verhandlung. Im Falle der Vertragung müsste er nochmal für eine Wochen zurück in den Bau. Dietmar grübelt. Die Dame in weiß will seine geschwollenen Beine sehen. Mühsam zieht er ein Hosenbein hoch.
Heute gehts, gestern war es noch dunkelrot
Sein Anwalt soll das bestätigen, dass sein Bein gestern noch dunkelrot war. Dieser nickt.
Eintritt des Gerichts. Es folgt die übliche Szene, dass ein paar der Reichsdödel sitzen bleiben. Der Richter spricht jeden einzeln an und droht mit Rausschmiss. Nach der dritten Aufforderung stehen alle und wir dürfen uns wieder setzen. Die Mütze der Dame in weiß bemängelt er seltsamerweise nicht, obwohl Kopfbedeckungen im Sitzungssaal auch nicht zulässig sind. Richter R war da immer sehr genau.
Dietmar soll sich setzen. Macht er aber nicht. Der Richter will wissen warum
Dietmar: Das wissen sie ganz genau.
Richter: Hat das medizinische Gründe? Ich kenne ihre Beschwerden nicht.
Dietmar: Sie wissen schon warum.
Der Anwalt schaltet sich dann ein und erklärt, dass sein Mandant im Sitzen die Beine hochlagern müsse. Und da das hier nicht möglich sei hätte er weniger Schmerzen, wenn er stehen bleiben würde. Der Richter zuckt mit den Schultern und macht weiter im Programm. Dietmar läßt sich erschöpft auf dem Tisch nieder. Soweit zum Thema "Stehen", aber vielleicht gibt es ja eine reichsdeppische Definition von "Stehen", die ich nicht kenne.
Jetzt kommen wir zu den Personalien.
Richter: S, Dietmar. Sind Sie das?
Dietmar: Nein.
Richter: Wer sind Sie dann?
Dietmar: Ich bin der freie Mensch Dietmar.
Richter: Sie sind frei? (hebt die Akte hoch) JVA Gera!
Dietmar gibt an, im Jahr 1950 geboren zu sein und 4 Kinder zu haben, von denen zwei im Saal seien (der Sohn hatte ja schon seinen Auftritt. Das zweite Kind hält sich bedeckt, ich vermute, dass es sich um eine Tochter handelt. Eine Dame in der ersten Reihe hat gewisse Ähnlichkeit mit Dietmar.)
Jetzt kommt der Richter auf das Fax vom Linksanwalt zu sprechen. Dietmar beschwert sich, dass der Anwalt aus Bautzen, den er sich ausgesucht habe, nicht vom Gericht zugelassen wurde. Der Richter klärt ihn darüber auf, dass sein Wahlverteidiger das Mandat niedergelegt habe als dieser erfahren habe, dass bereits ein Pflichtverteidiger bestellt sei (Da hat wohl wer Angst um seine Kohle gehabt) Der Richter will jetzt wissen, wer den Herrn Linksanwalt beauftragt habe, da dieser mit dem Fax seine Vertretung anzeige. Dietmar räumt ein, den Herrn P nicht zu kennen. Das hätte wohl alles sein Sohn Henry gemacht. Der habe eine Generalvollmacht von ihm. Es folgt eine Diskussion zwischen Richter, Dietmar und der Dame in weiß, um was für eine Vollmacht es sich denn handle. Dabei wird der Dame deutlich mit Rausschmiss gedroht, wenn sie sich weiter einmischen würde.
Der Richter erklärt Dietmar, dass er heute um 12 Uhr nach Ende der Verhandlung nach Hause gehen könnte, aber wenn er auf dem Linksanwalt besteht, dann würde der Termin verlegt werden und er bliebe in Haft. Dietmar fragt, ob der Haftbefehl sicher aufgehoben werden wird. Der Richter erklärt ihm, dass dies nicht nötig sei, da es sich nicht um Untersuchungshaft sondern um Ungehorsamshaft handeln würde, weil er dem ersten Verhandlungstermin ferngeblieben ist. Mit Ende der heutigen Hauptverhandlung würde der Haftbefehl automatisch wegfallen. Dietmar will sich nochmal mit seinem Anwalt und seinem Sohn beraten. Pause.
In der Pause verteilt der DPHW Hansel seine Visitenkarten und erzählt lauthals von der geplanten Aktion am 8. Mai in Berlin am Reichstag. Russen-Denis, Klasen, DPHW? Das sind ja gleich drei Gescheiterte auf einen Haufen. Unter den Zuschauern regt sich Unmut über das DPHW. Einige der Zuschauer haben wohl schon Uniformen gekauft, andere sind froh es noch nicht getan zu haben. Gegen Mario B wird der Vorwurf erhoben ein Schlappschwanz zu sein. Zitat: "Dö hoben doch olle Ongst."
Schneider kommt zurück und erklärt, mit seinem Pflichtverteidiger weitermachen zu wollen. Der Richter möchte, dass Dietmar die Kündigung des Mandatsverhältnis mit dem Linksanwalt erklärt. Dietmar zögert und blickt hilfesuchend zu den Zuschauern. Sein Anwalt erklärt dann Namens und Vollmacht seines Mandanten das Mandatsverhältnis mit Herrn P für beendet.
Der Richter zieht nun das nächste Fax. Am 10.2. hatte sich wohl auch eine Anwälten für Dietmar S als Wahlverteidigerin gemeldet. Der Richter will wissen, was das sei. Die Dame in weiß erklärt, dass sich das erledigt habe, das sei auch eine Systemanwältin gewesen. Dem Richter springt langsam der Draht aus der Mütze. Er möchte jetzt wissen, mit wem er es zu tun habe. Die Dame stellt sich als "Manuela" vor, eine "Bekannte" von Dietmar. Der Richter fragt, ob sie mit Dietmar verwandt sei. Dies verneint die Dame, aber sie meint das entwickle sich gerade. Der Richter fragt, wie das zu verstehen sei. Manuela antwortet "Da ist was im Wachsen". Der Richter grinst und sagt "Achso, das verstehe ich" (Da hat der Richter wohl was falsch verstanden. Er denkt jetzt, dass die ein Kind von Dietmar erwartet. Ich gehe aber davon aus, dass es die Freundin von seinem im Saal anwesenden Sohn ist. Von einer Schwangerschaft war nichts zu sehen, und dre Pullover war schon ziemlich körperbetont). Manuela erläutert, dass Dietmars Frau wohl einen Termin mit der Anwältin hatte, aber keine Vollmacht erteilt wurde. Der Richter ist skeptisch und meint "Na eine Rechnung wird da wohl kommen." Auch dieses Mandatsverhältnis wird durch Erklärung des Pflichtverteidigers für seinen Mandanten gekündigt.
Etwas unkoordiniert der ganze Reichi-Haufen.
Jetzt kann endlich die Anklage verlesen werden. Diese ist ja bei Frühköllsch zu finden, daher spare ich mir das jetzt.
Dietmar wird belehrt, dass er sich nicht äußern müsse und wird gefragt, ob er Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen wolle. Dieser gibt an nach zehnjährigem Schulbesuch eine Lehre als Landmaschinenschlosser absolviert zu haben und im Jahr 1976 den Meister gemacht habe. Bis 1987 war er als Technischer Leiter bei der Tierproduktion Baruth tätig, seit dem selbständig als Fuhrunternehmer. Der Richter will wissen, wovon er derzeit lebe.
Jetzt regt Dietmar sich wieder auf. Er berichtet sichtlich mitgenommen von der Razzia 2013, wo 30 bis 60 Leute mit Maschinenpistolen sein Haus im Morgengrauen umstellt und ihn ausgeraubt hätten. Der Richter kann nicht ganz folgen und will wissen, er ihn denn ausgeraubt habe.
Dietma: Leute mit der Aufschift POLIZEI ohne unterschriebenen Beschluss.
Richter erklärt ihm das mit dem unterschriebenen Original in der Gerichtsakte. Dietmar ist verwirrt, das hört er wohl zum ersten Mal. Seine Antwort "Hatte noch nie mit Gerichten zu tun"
Der Richter lacht und sagt, dass sein Bundeszentralregisterauszug (BZR) da aber was anderes sage. Dietmar guckt fassungslos wie er vom Richter vorgelesen bekommt, dass er 3 Vorstrafen habe, alles Strafbefehlssachen.
Kommentar des Richters: Ich weiss ja, dass sie keinen Briefkasten haben, da geht sowas schonmal an einem vorbei.
Dietmar guckt fassungslos zu seinem Anwalt, dieser bestätigt ihm die Vorstrafen.
Der Richter kommt zurück zu der ursprünglichen Frage, wovon Dietmar S denn zur Zeit lebe. Er erklärt, 295 oder 302 EUR Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten (so ganz sicher ist er sich über den Betrag nicht) und ansonsten von seinen 4 Kindern unterstützt zu werden. Mit Tränen in den Augen wendet er sich zum Publikum und bedankt sich bei seinen Kindern für die Unterstützung.
Der Richter fragt nach Vermögen. Jetzt regt sich Dietmar wieder auf. Er habe doch nichts, er sei enteigent worden wie damals die Juden bei den Nazis. Alle Lastwagen hätte man ihm weggenommen. Der Richter ermahnt Dietmar, sich in der Wortwahl zu mäßigen. Dieser entschuldigt sich, er wolle niemanden beleidigen. Der Richter sagt darauf: "Sie werden überrascht sein, ich sehe das so wie Sie, davon wird es aber nicht richtiger." Jetzt haben die pöbelnden Zuschauer natürlich Oberwasser, ein Richter habe bestätigt, dass es sich bei der BRiD um ein Nazi-System handle. Ich ahne Übles.
Der Richter fragt nach dem Familienstand. Dietmar sagt verheiratet. Der Richter ist überrascht und guckt zu Manuela. "Ihre Frau ist heute nicht dabei?". Antwort Dietmar "Die ist nie dabei." und er ergänzt, dass die im Ausland sei um sich um die sterbenskranke Schwiegertochter zu kümmern (komisch, wo sie doch noch Anfang der Woche beim Anwalt war wegen ihres Mannes).
Jetzt wird der BZR verlesen. Wir erfahren, 3 Vorstrafen,1 vom AG Dresden, 2 vom AG Bautzen, alles wegen Beleidigung und übler Nachrede, zwischen 40 und 60 Tagessätzen zwischen 10 und 30 EUR. Alles aus letztem Jahr.
Zur Sache äußert sich dann der Pflichtverteidiger für seinen Mandanten. Dietmar hätte das Fax zwar unterschrieben (er erzählt sogar stolz von dem blutigen Fingerabdruck), vom Inhalt sei er aber "nicht substantiel unterrichtet gewesen." Er habe niemanden erpressen wollen, er habe nur ein Handelsangebot gemacht. Der Richter schmunzelt und merkt an, dass er auch ein solches Handelsangebot erhalten habe, über 99 Mio. $. Dies sei ansonsten wortgleich mit dem anklagegegenständlichen Fax.
Dietmar holt aus, dass das Handelsrecht ja noch gelten würde, das wisse der Richter doch ganz genau. Dieser nickt und bemerkt, dass man aber schon das richtige Handelsrecht benützen müsse und nicht das der USA. Manuela wirft drauf ein, dass die Bundesrepublik doch ein Bundesstaat der USA sei. Der Richter führt aus, dass sie das ja gerne glauben könne, aber die Bundesrepublik ein freies Land sei. Manuela hält dagegen, dass wir ein besetztes Land seien. Der Richter erklärt ihr, dass sie ja in die Ukraine gehen könne, wenn es ihr hier nicht gefallen würde. Manuela erwidert, dass dort ja auch die Amerikaner seien. Der Richter schmunzelt und sagt, nein, derzeit sind da noch andere.
Dietmar: Mir tut es leid, dass wegen solcher Nichtigkeiten ein solcher Auflauf verursacht wurde.
Er sei ein Bauernsohn, habe mit 7 Jahren schon gearbeitet, während der Richter da noch gespielt habe. Er sei älter als der Richter und habe mehr Lebenserfahrung, er fände es beschämend, wie er behandelt werden würde. Dann merkt Dietmar wohl, dass das nicht so schlau war und ergänzt, dass er den Richter nicht beleidigen wollte. Aber seine 4 Kinder seien doch gut geraten und wohlerzogen (an der Stelle musste ich dann lachen und habe mir ein paar böse Blicke eingefangen). Er kommt dann zur Bundesrepublik Deutschland GmbH die in Frankfuurt am Main mit Bundeskanzlerin Angela Merkel als Geschäftsführerin eingetragen sei. Er erklärt erneut, dass er niemanden erpressen wollte und dass es doch einen komischen Hintergrund habe, wenn das so gedreht werden würde.
Der Anwalt beton noch einmal das gesellschaftliche Engagement seines Mandanten, der sei im Gemeinderat und würde bei der nächsten Wahl als Bürgermeister kandidieren (jaja, den Staat ablehnen aber sich dann zu Wahl stellen, wie krank issn ditte?)
Der Richter will jetzt wissen, wer das Schreiben denn nun verfasst habe. Dietmar weicht aus und ist so schlau, die Frage nicht zu beantworten: "Gibt viele Leute die sowas schreiben, will keine Namen nennen."
Der Richter schmunzelt: Stehen viele Namen drunter, wird schon der richtige dabei sein.
Der Richter sinniert darüber, dass Dietmar ja nur in Haft säße, weil er seine Post nicht gelesen habe. Er fasst die Aussage von Dietmar zusammen: "Den Inhalt des Schreibens haben Sie nicht verstanden, Sie haben nur unterschreiben, weil Ihnen das empfohlen wurde."
Dietmar nickt.
Der Richter will jetzt von Dietmar wissen, wass denn UCC überhaupt sei. Dieser antwortet patzig "Das brauch ich Ihnen nicht erklären." Richter fragt weiter, was eine "dead-mans-trap" sei. Dietmar hat den Begriff noch nie gehört. Mit Manuela wird dann noch einmal kurz über die Gültigkeit des UCC diskutiert. Manuela bleibt dabei, dass das UCC in der Bundesrepublik gilt, weil diese ein Bundesstaat der USA sei, während hinter mir gegröhlt wird, dass UCC ja das "internationale" Handelsrecht sei. Die Deppenschaft ist sich anscheinend nicht mal intern einig.
Der Richter kommentiert abschließend: Sie sind nicht davon ausgegangen, das Geld zu bekommen. Paßt ins Bild, ist nicht schlecht für Sie. Ich muss mal mit den Schöffen reden.
Die Verhandlung wird für 10 Minuten unterbrochen. In der Pause werden Stimmen laut, wo denn der Frühwald sei (das habe ich mich auch schon gefragt). Die Antwort von Manuela verblüfft dann aber:
Frühwald hat selbst einen Haftbefehl
Jetzt muss ich wirklich lachen. Der große Reichs- und Rechtsgeleerte traut sich nicht ins Gericht, weil er Angst hat dann selbst hops genommen zu werden. Henry ist wohl aus einem ähnlichen Grund abwesend, wie ich vermute. Der Pflichtverteidiger nutzt die Gunst der Stunde und erklärt dem Sohn von Dietmar, dass die offenen Geldstrafen unbedingt bezahlt werden müssen, ansonsten wäre wieder Bau angesagt. Man kommt überein, eine Sammlung veranstalten zu wollen.
Die Pause ist vorbei. Diesmal stehen alle brav auf. Der Richter kommentiert: "Geht doch."
Er erteilt den rechtlichen Hinweis, dass eine Verurteilung wegen Erpressung nicht in Frage käme, möglicherweise läge eine Nötigung vor, darüber habe er aber wohlweisslich noch nicht nachgedacht. Er regt eine Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO an. Die Staatsanwältin (die übrigens ein Lichtdouble von der Staatsanwältin V aus Dessau sein könnte, sowohl von der Erscheinung als auch vom Arbeitseifer her) nickt eifrig und stellt sofort den entsprechenden Antrag.
Das Gericht fasst dann den notwendigen Beschluß unter Verweis auf die laufende Nr. 3 im BZR (die 60 Tagessätze zu 30 EUR vom AG Bautzen) . Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, Aufwendungen des Angeklagten hat dieser selbst zu tragen (normal bei Verfahrenseinstellung).
Bei § 154 StPO handelt es sich um eine vorläufige Einstellung des Verfahrens, wenn die zu erwartende Strafe neben einer bereits verhängten oder noch zu erwartenden Strafe nicht ins Gewicht fällt.
Der Richter kann sich eine Abschlussbemerkung zum Thema Briefkasten nicht verkneifen. Er legt Dietmar dringend ans Herz, sich einen Briefkasten zuzulegen. Als Beispiel führt er aus, dass er Besuchserlaubnisse an die Familie genehmigt habe, diese seien aber alle zurückgekommen. Wegen des fehlenden Briefkastens habe er keinen Besuch bekommen können. Dietmar kann das nicht glauben, auch die Kinder sind etwas entsetzt.
Die Reichis feiern das natürlich erwartungsgemäß als großen Sieg. Es kommen die üblichen Sprüche zu den Justizbediensteten, wegen Remonstrationspflicht, nicht gültigen Gesetzen und so. Ich spreche noch die Staatsanwältin an wegen der Veröffentlichung der Anklageschrift auf der Staseve-Webseite, aber die interessiert das nicht.
Mein persönliches Fazit:
Unter dem Gesichtspunkt der Generalprävention war das heute kein guter Tag. Bei den Reichis wird hängenbleiben, dass das Gericht Angst hatte wegen UCC und so.
Unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention war das Urteil sehr weise. Dietmar S ist durch die 30 Tage Haft genug gestraft. Er hat heute vielleicht verstanden, dass es nicht so schlau ist, auf seine Kinder zu hören. Andererseits was bleibt ihm anderes übrig, er ist ja von ihnen finanziell abhängig.
Olfaktorisch ist die Frühwald-Truppe übrigens noch anspruchsvoller als die Königskinder. Steht eigentlich irgendwo in einer der diversen Reichsverfassungen ein Duschverbot, oder wie kommt das?