Yes!!
@Müllmann und andere. Mit was müssen die da so rechnen?
Erst einmal müssen sie damit rechen, ausgelacht zu werden. Jedenfalls von mir. Weiterhin steht der
§ 126 StGb im Raum,in concreto
TM wohl der Abs. 1 Nr. 1, Androhung von schwerem Landfriedensbruch. Dafür werden bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe aufgerufen.
Untersuchungshaft sehe ich da aber nicht. Für Ersttäter dürfte es bei einer Geldstrafe bleiben.Allerdings könne es bei Liane eine Gesamtstrafenbildung mit den noch anhängigen Sachen geben, bei entsprechendem Timing. Das dürfte dann schon üppiger ausfallen.
Und
@Finanzbeamter der Verfassungsschutz hat keine Exekutivbefugnis, Du meinst sicher den Staatsschutz dfer da tritt, der gehört nämlich zum LKA.
Liane wird vor Gericht eh nicht erscheinen und wenn steht sie wieder in der Tür rum.
Das macht nix. Es gibt vermutlich einen Strafbefehl. Hauptverhandlung erfolgt nur, wenn sie Einspruch erhebt. Erscheint sie dann nicht zur Verhandlung, dann wird der Einspruch verworfen. So einfach kann das gehen.
Kann ich den 8. Mai jetzt aus meinem Kalender streichen oder veranstalten da noch andere Patienten was vor dem Reichstag?