Autor Thema: Liane R.  (Gelesen 141680 mal)

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Re: Liane R.
« Antwort #705 am: 21. Juni 2015, 23:34:05 »
Liane hat ihre Bude aufgeräumt und gefilmt:

https://www.facebook.com/liane.reinicke/videos/1108152719199079/
...

Erstaunlich, was über die Hartzerschiene alles so gesponsort wird.  >:D
Die Wohnungen, die alle aus Leute meinem näheren und weiteren Umfeld und auch ich nach dem Flüggewerden bezogen hatten, waren bei weitem nicht so hell, gepflegt, modern eingerichtet und in so guter Lage wie Lianes Domizil.

Jupp, ich nehme an, dass sind noch Restbestände ihres Lebens mit Ehemann.

Sie hatte ja auch mal ausgeplaudert, dass sie schwarz arbeitet.
Das Arbeitsamt weiß darüber Bescheid und eigentlich sollte ihr das ALGII gestrichen werden.
Ich frage mich, was daraus geworden ist...

Wie läuft das eigentlich ab, wenn man schwarz malocht und ALGII hat?
Kriegt man dann erstmal eine Verwarnung oder wird das ALG direkt gestrichen?
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Offline tobias-vom-rias

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Re: Liane R.
« Antwort #706 am: 22. Juni 2015, 11:04:10 »

Wie läuft das eigentlich ab, wenn man schwarz malocht und ALGII hat?
Kriegt man dann erstmal eine Verwarnung oder wird das ALG direkt gestrichen?
Verfolgt wird dies als "Leistungsmissbrauch".
Was dann passiert? Das kommt auf den Bearbeiter an, lässt er sich von Reichsdeppenverhalten Beeindrucken und duckt sich weg, oder geht er auf Kontra, hält Anrufe, Besuche und Faxe aus?
In der Regel erfolgt eine sofortige teilweise Streichung. 30% sind wohl die Regel, je nachdem was dann im persöhnlichen Gespräch rauskommt bzw. inwieweit der Umfang der Schwarzarbeit nachgewiesen wird gehen die Sanktionen dann weiter. Wenn man es arg weit treibt kann man eine 100% Sanktion bekommen. Dort wird die Miete bezahlt sonst nix (und selbst Miete nicht immer). Für Lebensmittel erhält man dann Lebensmittelgutscheine. Diese sind aber auch ein wenig verzwickt, den eine Restgeldauszahlung erfolgt nicht. Luxusgüter und Genussmittel wie Alkohol Zigaretten und Co werden nicht verkauft. Das hat aber auch eine Schattenseite. Meist kann man seine Versicherungen und Strom in der Zeit nicht bezahlen = Schuldenfalle.
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Re: Liane R.
« Antwort #707 am: 22. Juni 2015, 11:14:45 »
@tobias-vom-rias

Ist ja krass.
Werden Versicherungen (Krankenversicherung) dann nicht mehr vom Amt bezahlt, wenn das Geld gestrichen wird?


Es hat sich übrigens was Neues ergeben:
Liane hat Post vom Finanzamt bekommen - wegen des Schwarzfahrens ihrer Tochter, nehme ich an.
Sie ignoriert den Schrieb, sagt sie.
Was übel ist, da in dem Brief was von Zwangsräumung in solchen Fällen steht.


PS:
Ich habe wieder den Namen des Briefschreibers geschwärzt.
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Offline be-eh

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Re: Liane R.
« Antwort #708 am: 22. Juni 2015, 11:15:25 »
Hm. Wieso hat sie eine Flagge von Bosnien-Herzegowina über dem Bett hängen? Auch nur so ein Pseudostaat.

Wenn ich das lese... "Arbeit muss ich nicht suchen, die findet mich" - dann könnte ich wieder  :whip2:

@Deppendorf: Nein, es ist nicht wegen Schwarzfahrens. Auf der zweiten Seite steht, dass es eine Forderung des "LSA SSA GG MTK" ist.

LSA = Landesschulamt
SSA GG MTK = Staatliches Schulamt für den Kreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis

Es ist wohl eine kostenpflichtige Verwarnung wegen Nichtzurschuleschickens oder so.
« Letzte Änderung: 22. Juni 2015, 11:18:18 von be-eh »
 
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Re: Liane R.
« Antwort #709 am: 22. Juni 2015, 11:19:07 »
Hm. Wieso hat sie eine Flagge von Bosnien-Herzegowina über dem Bett hängen?

LOL!
Das ist mir gar nicht aufgefallen.
Russlandflagge hätte ich noch verstanden, weil sie ja ein Putin-Fan ist.
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Offline tobias-vom-rias

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Re: Liane R.
« Antwort #710 am: 22. Juni 2015, 11:21:02 »
@tobias-vom-rias

Ist ja krass.
Werden Versicherungen (Krankenversicherung) dann nicht mehr vom Amt bezahlt, wenn das Geld gestrichen wird?
@Deppendorf
Krankenversicherung wird nur bezahlt wenn du dann minimal mitarbeitest, also zum Beispiel die Lebensmittelgutscheine beantragst.
Das ist ja eine 100% Sanktion dann gibt es halt gar nix mehr. Aber um die zu bekommen musst du es schon arg übertreiben.
Aber selbst wenn du dann Krank werden solltest wirst du ja behandelt, die Übernahme der Kosten muss man dann beantragen, wenn du im Krankenhaus bist helfen die Sozialarbeiter.
Aber auch da musst du dann mitarbeiten ;)
btw kenne ich einige Leute die in so einem falle dafür sorgen dass sie in einem Krankenhaus sind, weil sie wissen dass das Krankenhaus und die Sozialarbeiter ein Interesse daran haben, Ihnen den betroffenen 100% Sanktionierten zu helfen ;)
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Re: Liane R.
« Antwort #711 am: 22. Juni 2015, 11:36:44 »
btw kenne ich einige Leute die in so einem falle dafür sorgen dass sie in einem Krankenhaus sind, weil sie wissen dass das Krankenhaus und die Sozialarbeiter ein Interesse daran haben, Ihnen den betroffenen 100% Sanktionierten zu helfen ;)

Gar nicht mal so unklug, da muss man erst mal drauf kommen. :D

Kennst du dich auch mit diesem Finanzamtskram aus?
Was blüht Liane, wenn sie nicht zahlt und wie schnell könnte das Amt reagieren und Zwangsvollstrecken?
Mein Freund mein (sein Vater ist bei Finanzamt tätig), dass mit denen so was von nicht zu spaßen ist.
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Re: Liane R.
« Antwort #712 am: 22. Juni 2015, 11:44:34 »
Was blüht Liane, wenn sie nicht zahlt und wie schnell könnte das Amt reagieren und Zwangsvollstrecken?
Mein Freund mein (sein Vater ist bei Finanzamt tätig), dass mit denen so was von nicht zu spaßen ist.

Das kann schneller gehen, als man denkt. Das Finanzamt muss nämlich nicht über den "normalen" Gerichtsvollzieher gehen, sondern hat einen eigenen Vollzug. Das Finanzamt hat eine eigene Abteilung, in der Leute sind, die praktisch den gleichen Job wie der Gerichtsvollzieher macht, nämlich den Leuten auf die Pelle rücken, pfänden und verwerten. Aber im Gegensatz zum "normalen" Gerichtsvollzieher, der eben viele Gläubiger hat, die ihm Aufträge geben, machen die es eben sozusagen "inhouse" für das Finanzamt. Deshalb kann es dann schon mal ganz schnell gehen im Sinne von Frist am 30.06. ausgelaufen, am 01.07. gemerkt, dass kein Eingang da ist, dem Kollegen aus der Vollzugsabteilung am 02.07. auf den Tisch gelegt und der zieht nach dem Mittagessen mal eben los und klingelt beim Kunden  :)  Aber wie gesagt: Es muss nicht schnell gehen, aber es kann.

Was ihr blüht ist dann das volle Programm: Pfändung und Verwertung. Im Falle der Nichtpfändbarkeit eben Abgabe der Vermögenserklärung (früher "Eidesstattliche Versicherung") und dann ist erstmal Schluss mit auf Kredit kaufen, Handyverträgen, es gibt einen Eintrag ins Schuldnerregister usw.

Darauf muss es sich aber nicht beschränken. Wenn man "schwarz arbeitet" ist es selten dämlich, ausgerechnet das Finanzamt auf sich aufmerksam zu machen. Das kann dann nämlich mal nachforschen, wo und wieviel sie gearbeitet hat. Dann kann sie sich evtl. noch auf eine Steuernachzahlung gefasst machen und eine saftige Verzugsstrafen, weil sie keine Steuererklärung abgegeben hat (bzw. eine falsche). Dazu käme vielleicht noch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Und das Finanzamt würde dann auch Meldung an die zuständige Sozialbehörde machen (Jobcenter/ARGE), die kriegen Sie dann noch am Wickel wegen gleichzeitigem Hartz-Kassieren und Schwarzarbeiten. Da wäre dann auch noch eine Rückzahlung ans Jobcenter fällig. Und ab einem gewissen Punkt ist das dann auch wieder strafbar.

Wie gesagt: Wenn man völlig dämlich ist, legt man sich zuerst mit dem Finanzamt an...

P.S. Da fällt mir ein - in meiner privaten Pfändungssache habe ich auch schon 18 Monate nichts mehr gehört. Mal wieder den GV hinschicken...
« Letzte Änderung: 22. Juni 2015, 11:52:53 von be-eh »
 
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Re: Liane R.
« Antwort #713 am: 22. Juni 2015, 11:48:25 »
Kenn ich mich leider nicht aus ich glaub die frage gebe ich weiter an @Finanzbeamter

Ich hab nur einmal Erfahrung gemacht mit einem etwas angesäuerten Finanzamt. Folgende Situation.
Mein Ex-Schwägerin und mein Bruder trennen sich (genauer er stand mit einem Rucksack vor meiner Tür).
Mein Bruder wohnt dann bei mir und meldet sich um. Beide (Bruder und Ex) bezihen ALG2. Mein Bruder macht im folgenden Jahr seine Steuererklärung und ändert auf sich allein. Sie gibt eine Unvollständige Steuererklärung ab (Selbsttändiger Nebenerwerb zum ALG2). Das Finanzamt wendet sich an sie, sie reagiert nicht. Dann schreibt sie den noch Ehemann an. Mein Bruder und ich reagieren, produzieren viel Papier.
Aber lange rede kurzer Sinn, das Finanzamt wollte Geld und hätte in der Wohnung meines Bruders (also auch meiner) gepfändet. Die waren sehr Interesiert an meinen Rechnern, meinen TV-Geräten und vorallem an meiner Büchersammlung. Wäre erstmal weggewesen und ich hätte dann nachweisen müssen was meines ist.
Aber einige Briefe Telefonate und ein persöhnliches Vorsprechen konnten alles klären.
Aber zu spaßen ist mit denen (gut kenne nur 2 Bearbeiter aus dieser Sache, sonst hab ich bis auf Steuererklärung hinschicken und Bescheid von denen erhalten kein Kontakt) nicht.
Wenn die eine Pfändung ankündigen ziehen sie die auch durch, vlt geht der Kuckuckskleber erstmal wieder wenn Liane und Ihre Freunde da agieren, aber er kommt wieder, notfalls mit Team-Blau oder Team-Grün.
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Re: Liane R.
« Antwort #714 am: 22. Juni 2015, 12:25:55 »
@be-eh
@tobias-vom-rias

Gnihihihihi!
Dann ist ja gut, dass Liane so schön aufgeräumt und ihre Wertgegenstände so schön zentral gestapelt hat (die Mikrowelle und die anderen Geräte im Flur).  ;D
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Re: Liane R.
« Antwort #715 am: 22. Juni 2015, 13:33:50 »
@be-eh hat ha schon alles super erklärt. Danke. Wobei ich bezweifle, dass bei Liane viel zu holen ist. Ohne ihr Wohnungsvideo gesehen zu haben.
Ich kenn mich mit den Vollstreckungsmaßnahmen nicht so gut aus, aber so weit ich weiß kann die Abgabe einer EV auch mit Zwangshaft durchgeführt werde.
Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist, dass in Hessen offensichtlich das Finanzamt für die Schulbehörde Geld ein treibt. Das gibt bei uns nicht. Jemand aus Hessen da der dazu mehr sagen kann?
« Letzte Änderung: 22. Juni 2015, 13:36:28 von Finanzbeamter »
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 

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Re: Liane R.
« Antwort #716 am: 22. Juni 2015, 13:47:34 »
@be-eh hat ha schon alles super erklärt. Danke. Wobei ich bezweifle, dass bei Liane viel zu holen ist. Ohne ihr Wohnungsvideo gesehen zu haben.
Ich kenn mich mit den Vollstreckungsmaßnahmen nicht so gut aus, aber so weit ich weiß kann die Abgabe einer EV auch mit Zwangshaft durchgeführt werde.
Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist, dass in Hessen offensichtlich das Finanzamt für die Schulbehörde Geld ein treibt. Das gibt bei uns nicht. Jemand aus Hessen da der dazu mehr sagen kann?

Es gibt zwei Flachbildfernseher und zwei Laptops, außerdem diverese Küchengeräte (Herd, Waschmaschine, Mikrowelle), die Liane für einen Bekannten aufhebt, wie sie sagte.

Ich bin jetzt übrigens überfragt, ob da jetzt die Sache mit dem Schwarzfahren der Tochter oder die Sache mit der Aufsichtspflicht (Schulbesuch) zur Debatte steht.
Beim Entdecken des Schriebs auf Lianes Seite ging ich noch davon aus, dass ihre Schwarzarbeit aufgeflogen ist.


Edith fragt noch:
Wie lange kann eine Zwangshaft sein?
« Letzte Änderung: 22. Juni 2015, 13:50:28 von Deppendorf »
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Re: Liane R.
« Antwort #717 am: 22. Juni 2015, 14:01:30 »
Ich kenn mich mit den Vollstreckungsmaßnahmen nicht so gut aus, aber so weit ich weiß kann die Abgabe einer EV auch mit Zwangshaft durchgeführt werde.

Ja, wobei die Haft allerdings für den Fall da ist, dass man die Vermögensauskunft nicht abgibt. Wer sagt "Mademoiselle, isch habe gar keine Auto", der wird dann eben nicht verhaftet.

Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist, dass in Hessen offensichtlich das Finanzamt für die Schulbehörde Geld ein treibt. Das gibt bei uns nicht. Jemand aus Hessen da der dazu mehr sagen kann?

Es kann gut sein, dass die Vollstreckung für das Landesschulamt in Amtshilfe durch das örtliche Finanzamt oder ein "Schwerpunktfinanzamt" betrieben wird. Bei bestimmten Landesbehörden fragt man sich ja ohnehin, wie diese vollstrecken ohne eigenen Vollstreckungsdienst. So ist es z.B. bei "Schulschwänzern" so, dass die Schule bzw. das Schulamt durch die Landespolizei vollstrecken lässt, d.h. die Polizei holt dann die Kids ab und bringt sie zur Schule. I diesem Fall bittet dann das Schulamt als nachgeordnete Behörde des Hess. Kultusministeriums das Innenministerium, mal eben zwei Leute vom Team Blau loszuschicken. Ähnlich wird das bei den Finanzen gehen, da bittet dann das Landesschulamt das Hess. Finanzministerium, mal eben einen Kasssierer loszuschicken.

Steht doch auch so im Schreiben an Liane am Anfang drin, dass das "HCC" (wahrscheinlich eine zentrale hessische Verwaltungseinheit) ihn beauftragt hat, den Betrag einzuziehen.

Vielleicht kann @vollstrecker was dazu sagen - der kennt sich doch in Hessen ein bisschen aus?
« Letzte Änderung: 22. Juni 2015, 14:08:20 von be-eh »
 

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Re: Liane R.
« Antwort #718 am: 22. Juni 2015, 14:10:59 »
Nach meinem Wissen kann eine Zwangshaft bis zu zwei Wochen betragen. Sie kann aber wiederholt verhängt werden wenn der Betroffene sich weiter weigert seiner Pflicht (in diesem Fall Abgabe der EV) nachzukommen.

Das HCC ist wohl das "Hessische Compentence Center", wo auch die Oberfinanzdirektion Frankfurt angesiedelt ist. Die dürften die Forderung des Schulamts an das Finanzamt abgegeben haben. Was auf eine vergleichsweise zügige Umsetzung hoffen lässt.

Auf der letzten Seite ist der Grund "Verletzung der Aufsichtspflicht" ihrer Tochter angegeben.
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Offline be-eh

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Re: Liane R.
« Antwort #719 am: 22. Juni 2015, 14:22:55 »
Das HCC ist wohl das "Hessische Compentence Center", wo auch die Oberfinanzdirektion Frankfurt angesiedelt ist. Die dürften die Forderung des Schulamts an das Finanzamt abgegeben haben. Was auf eine vergleichsweise zügige Umsetzung hoffen lässt.

Übrigens ist Liane von jeder einzelnen Einheit angeschrieben worden, wie sie selbst auf Facebook zugibt (siehe den ersten Screenshot). Erst hat sie Post vom Schulamt bekommen, aber weil sie mit denen keinen Vertrag hat (!), hat sie nicht gezahlt. Dann kam Post vom HCC, auch mit denen hat sie natürlich keinen Vertrag. Und jetzt kommt das Finanzamt. Und zwar deshalb, weil die - anders als Schulamt und HCC - eine eigene Vollstreckungsstelle haben. Das macht das Land Hessen schon richtig so. Und jetzt warten wir alle gespannt darauf, wann der Vollstreckungsbeamte kommt.

Lustig ist übrigens, dass der natürlich kein "Gerichtsvollzieher" ist, sondern Vollstreckungsbeamter des Finanzamts. Das ganze Reichigesabber mit "Gerichtsvollzieher gibt es nicht mehr, zeig mir den Amtsausweis" bringt also nüscht. Sich danebenbenehmen wird sie allerdings natürlich trotzdem.

Wenn ich der Kollege wäre, würde ich den Besuch mit Unterstützung der Wortmarke machen.
« Letzte Änderung: 22. Juni 2015, 14:24:28 von be-eh »
 
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