Autor Thema: Horst Xavier Kurt Naidoo  (Gelesen 139296 mal)

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #645 am: 29. April 2020, 02:33:33 »
Zitat
Wobei ich hoffe, dass Xavier bei seinem neuen Album auch auf so eine alternative Technik des Klang-Abmischens setzt. Da kommt der wahre Patrioten-Sound doch wirklich viel besser 'rüber.

Nazi colored autotune. The next big thing in music production.
 
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Offline Fatzke

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #646 am: 29. April 2020, 12:37:53 »
Lysander Prummer mit der unumständlichen URL das-gibts-doch-nicht[de],

ältester verfügbarer Eintrag bei archive.org:

https://web.archive.org/web/20020602200458/http://www.das-gibts-doch-nicht.de/frame1.htm

wenn Leute schon seit quasi Erfindung des Internets nur so dummes Zeug lesen und das nicht zur Belustigung, sondern weil sie daran glauben, dann steht zu befürchten, dass die für immer verloren sind
"gott erhalte putin. und zwar bald."

(danke an @siemers auf twitter für diesen wunderschönen tweet)
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #647 am: 29. April 2020, 18:57:15 »
Zensur!   ;)
(Leider Bezahlschranke)


Zitat
Umstrittener Sänger
Ulmer SPD-Mann will Konzert von Xavier Naidoo verhindern
Rüdiger Bäßler,  29.04.2020 - 17:44 Uhr

Der Landtagsabgeordnete aus Ulm will eine inhaltliche Kontrolle bei Veranstaltungen in Gebäuden des Landes. Grund ist eine Konzertreihe im Stadtteil Wiblingen, wo sich der Popsänger angesagt hat.

Ulm - Ein lauer Abend im August 2017, im Innenhof des Wiblinger Klosters traten vor ein paar tausend Besuchern die Söhne Mannheims auf. Der heimliche Star des Abends ließ sich Zeit. Nach ein paar Songs erschien endlich auch Xavier Naidoo. „Habt ihr mich vermisst?“, fragte er schelmisch, und der Beifall vieler signalisierte ihm: Ja
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.zensur-vorstoss-spd-mann-rivoir-keine-buehne-fuer-xavier-naidoo.fcb6e549-af53-4fb7-bdc3-c53260bcc030.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Nordmann

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #648 am: 29. April 2020, 19:05:25 »
Wie ist das eigtl. vor der Verfassung dem GG zu bewerten wenn es einem Künstler erschwert oder gar nicht ermöglicht wird seine Auftritte zu organisieren? Geht das einfach so, weil einem seine Äußerungen nicht passen oder könnte das schwierig werden?
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #649 am: 29. April 2020, 19:24:53 »
Bei staatlichen Einrichtungen geht es natürlich nicht, dass da eine Inhaltskontrolle stattfindet. Da ist der Art. 5 GG davor. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dagegen schützt nicht vor Diskriminierung aus politischen Gründen. Private Konzertveranstalter können also problemlos sagen, dass sie die Hoilboje nicht wollen, wegen der Shice die er auf YouTube erzählt. Grundrechte Verpflichten zunächhst nur den Staat. Es gibt aber die mittelbar Drittwirkung von Grundrechten. Dies bedeutet, dass staatliche Stellen, wie zum Beispiel Gerichte, die Grundrechte auch bezüglich von Rechtsverhältnissen zwischen Bürgern zu beachten haben. Dies ist zum Beispiel relevant, wenn es um Unterlassungen bezüglich Meinungsäußerungen geht.

So wie der SPD-Heini sich das denkt, wird es nicht laufen. Aber staatliche Hallen könnten natürlich in ihren Vermietbedingungen vorsehen, dass keine politischen Veranstaltungen in ihren Hallen stattfinden dürfen. Sprich ein Konzert der Hoilboje wäre möglich, aber er dürfte dann nicht seine Adrenochrom-Shice ablassen.

Interessant wird es, wenn die Verweigerungshaltung sich zu einem faktischen Berufsverbot auswächst.
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #650 am: 29. April 2020, 19:37:17 »
Du meinst, wenn ich Zwölftonmusik mit Dudelsack für Kneipen mache, dann habe ich einen Anspruch, dass mich Kneipen musizieren lassen, sonst wäre das ein Berufsverbot?

Oder muss nicht jeder Künstler selber zusehen, dass er Publikum und Veranstaltungsmöglichkeiten findet, bzw. selber eine Halle bauen?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #651 am: 29. April 2020, 19:59:28 »
Ich veranstalte Konzerte - ehrenamtlich - in einem Museum, kleiner Rahmen. Dudelsäcke mit Zwölftonmusik und Heulbojen kommen mir da nicht rein. Das nennt sich m.W. Vertragsfreiheit, oder?
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #652 am: 29. April 2020, 20:10:35 »
Das nennt sich m.W. Vertragsfreiheit, oder?
Ja. Nur die hat Grenzen. So gibt es zum Beispiel bei KfZ-Haftpflichtversicherungen einen Kontrahierungszwang. Der Unterschiend zwischen dem Beispiel von @Sandmännchen und dem Hohlraumversiegelten ist, dass es genug Leute gibt, die das Gejaule hören wollen.

Ansatzpunkt ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), welches eine Ausnutzung von Marktmacht verhindern soll

§ 20 Abs. 1 Satz 1 GWB
Zitat
§ 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt auch für Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen, soweit von ihnen kleine oder mittlere Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen in der Weise abhängig sind, dass ausreichende und zumutbare Möglichkeiten, auf andere Unternehmen auszuweichen, nicht bestehen (relative Marktmacht).

Im Ergebnis brauchen wir das nicht ausdiskutieren, notfalls wird dei Hoilboje bei Tommy Frank oder in Ostritz auftreten.

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Offline DerPöseKinderklau

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #653 am: 29. April 2020, 20:27:45 »
Gibt in Ostritz bestimmt auch so einen Indianer- und Cowboy Verein, die ihm sicherlich ihr Gelände zur Verfügung stellen würden.  Indianer-Reservate unterliegen ja eigenen Gesetzen, darum wurden dort früher auch die Weltmeisterschaften im Zwergenwerfen abgehalten. Ist aber eigentlich egal, wäre eh Sachsen.
 
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Offline mork77

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #654 am: 29. April 2020, 20:29:49 »
Du meinst, wenn ich Zwölftonmusik mit Dudelsack für Kneipen mache, dann habe ich einen Anspruch, dass mich Kneipen musizieren lassen, sonst wäre das ein Berufsverbot?

vermutlich, wenn du dann allerdings erschlagen wirst, fällt das unter Notwehr. Wie zum Beispiel wenn du jemand erstichst wenn er beim Grillen Bier auf die Kohle giessen will.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #655 am: 29. April 2020, 20:40:19 »
Zitat
Aber staatliche Hallen könnten natürlich in ihren Vermietbedingungen vorsehen, dass keine politischen Veranstaltungen in ihren Hallen stattfinden dürfen. Sprich ein Konzert der Hoilboje wäre möglich, aber er dürfte dann nicht seine Adrenochrom-Shice ablassen.
was dann aber auch für linksgrünversiffte Systempolitikveranstaltungen zu gelten hat, sonst könnte Boje wegen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz singen, und das mit Recht.
« Letzte Änderung: 29. April 2020, 20:55:40 von Anmaron »
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #656 am: 29. April 2020, 22:30:11 »
Off-Topic:
Du meinst, wenn ich Zwölftonmusik mit Dudelsack für Kneipen mache, dann habe ich einen Anspruch, dass mich Kneipen musizieren lassen, sonst wäre das ein Berufsverbot?

[klugsch***modus]Zwölftonmusik auf einem Dudelsack geht nicht, der hat nur 10 Töne. Und Du solltest überlegen, ob Du auf oder mit einem Instrument spielen willst.
Aber was Du ansprichst, ist ja das Komponieren von Musik, was Dir keiner verbieten kann. Ob es dann aufgeführt wird, ist eine ganz andere Frage.

[/klugsch***modus]
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #657 am: 30. April 2020, 06:27:59 »
Off-Topic:
Dann baut er sich einen mit passenden Grifflöchern für Zwölfer.
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #658 am: 30. April 2020, 08:03:37 »
Off-Topic:
Dann baut er sich einen mit passenden Grifflöchern für Zwölfer.

Off-Topic:
Sorry, hab's vergessen. Er ist ja gebürtiger Aldabaraner mit 12 Fingern. Deswegen hat Majo der alte Aldabaraner Siegfried auch so viel Glück bei den Frauen, Tja, wer hat, der kann!
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #659 am: 30. April 2020, 11:11:20 »
Auch Du, Dortmund?   :o



Zitat
Dortmund will Auftritt von Xavier Naidoo verhindern

Weil der Sänger erneut mit problematischen Äusserungen auffiel, will ihn Dortmunds Oberbürgermeister nicht in der Stadt haben. Die AfD reagiert empört, doch die Rechtslage ist unklar.
Spoiler
Xavier Naidoo macht es seinen Kritikern leicht. Verschwörungstheorien, Elitenhass und Sympathien für Reichsbürger-Positionen ziehen sich seit Jahren durch sein Werk und seine Äusserungen. Im März tauchte ein vielfach als rassistisch bewertetes Video auf, in dem er sich über Migranten auslässt, worauf ihn der Fernsehsender RTL aus der Jury der Sendung «Deutschland sucht den Superstar» warf. Auch zur Corona-Pandemie hat sich Naidoo eingelassen und stellte ganz grundsätzlich die Existenz von Viren infrage.

Weil die Entgleisungen bei Naidoo mittlerweile System haben, will die Stadt Dortmund einen Auftritt von ihm verhindern, der dort für Anfang September geplant ist. Naidoos Konzert sei nicht vereinbar mit dem Charakter einer weltoffenen und toleranten Stadt, heisst es in einer Pressemitteilung. Die Stadt wirft dem Sänger Kontakte zur rechtsradikalen Identitären Bewegung vor und bezichtigt ihn, sich mit «rassistischer und antidemokratischer Tendenz» zu äussern.

«Wir wollen Xavier Naidoo nicht in unserer Stadt»

Bedenken gegen geplante Konzerte von Naidoo gibt es auch in anderen deutschen Städten, aber in Dortmund hat Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) das Thema zur Chefsache gemacht. «Wir wollen Xavier Naidoo nicht in unserer Stadt und auch nicht jene Anhänger seiner Musik, die seine Positionen teilen», sagte er. «Naidoo und seine Äusserungen passen nicht hierher.»

Eigentlich sollte der Sänger am 5. September im Westfalenpark auftreten. Dieser ist im Besitz der Stadt. Für das Konzert hat ein externer Veranstalter den Park gemietet. Den Namen des Veranstalters will die Stadt nicht nennen, angeblich aus Datenschutzgründen. Man seit mit diesem im Gespräch und wolle gemeinsam ausloten, wie sich eine Absage regeln lasse, heisst es. Dabei gehe man davon aus, dass der Veranstalter die Position der Stadt teile. Die städtische Pressestelle konnte auf Nachfrage keinen Gesprächspartner aus der Stadtverwaltung zu dem Thema vermitteln. Die Dortmunder CDU-Fraktion wollte sich dazu ebenso wenig äussern wie der deutsche Städte- und Gemeindebund. Auch das Management von Naidoo ignorierte alle Anfragen.

«Ungeheuerlicher Vorgang»

Bisher stellte sich Naidoo bei Kritik stets als Missverstandener dar. Im März teilte er per Facebook mit, er sei kein Rassist, sondern nur falsch interpretiert worden. Auch andere fragwürdige Aussagen und Auftritte hatte er nachträglich zu relativieren versucht. Als er im Jahr 2014 am Tag der Deutschen Einheit bei einer Reichsbürger-Demonstration in Berlin auftrat, stellte er dies als spontane Aktion dar. Unterstützung erhält Naidoo aus der AfD. Alice Weidel, die Co-Chefin der Bundestagsfraktion, liess kürzlich Sympathien für den Sänger erkennen. Angesichts der Pläne, dessen Auftritt in Dortmund zu verhindern, sprach der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ehrhorn von einem «ungeheuerlichen Vorgang» und fühlte sich an «schlimmste DDR-Zeiten» erinnert.

Der Zuspruch für Naidoo scheint nicht nur rechts, sondern auch weit rechts der Mitte zu wachsen. Das rechtsradikale «Compact»-Magazin stilisiert ihn zum Helden und wird bald eine Naidoo-Biografie veröffentlichen. Der Preis des Buches beträgt für Vorbesteller 8 Euro 80. Ein Buch über den AfD-Politiker Björn Höcke wird zum selben Preis angeboten. Die Zahlenfolge 88 ist eine bei Neonazis beliebte Chiffre für den Nazi-Gruss «Heil Hitler», dessen Anfangsbuchstaben jeweils an achter Stelle im Alphabet stehen. Wenn sich Naidoo nicht schon selbst aus dem ernstzunehmenden öffentlichen Diskurs ausgeklinkt hätte, würden dies spätestens seine neuen Sympathisanten erledigen, von denen er sich nie glaubhaft distanziert hat.

Wo endet die Kunstfreiheit?

Der harte Kurs der Stadt Dortmund gegen sein Konzert wirft dennoch Fragen auf: Zum einen ist es wegen der Corona-Pandemie unklar, ob im September überhaupt Grossveranstaltungen stattfinden dürfen. Bis Ende August sind diese untersagt, eine Verlängerung des Verbots ist durchaus möglich. Insofern hätten die Verantwortlichen warten können, bis sich das Konzert mit einiger Wahrscheinlichkeit von selbst erledigt. Drängender ist aber die Frage, ob eine Stadt den Auftritt eines Künstlers verhindern darf, weil man sich an dessen weltanschaulichen Äusserungen stört. So abwegig diese sein mögen, gelten auch für Naidoo Meinungs- und Kunstfreiheit – zwei Grundrechte, denen die deutsche Verfassung ausserordentliches Gewicht beimisst.

Der Jura-Professor Friedhelm Hufen von der Universität Mainz beschäftigt sich seit langem mit den Grenzen der Kunstfreiheit und hält eine verfassungsrechtliche Bewertung des Falls für kompliziert. Viele von Naidoos Texten stünden offenbar im Widerspruch zu Grundwerten der Verfassung, wie Menschenwürde und Toleranz, sagte Hufen der NZZ. Die Frage sei aber, ob ein Konzert des Sängers als Verstoss gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Menschenwürde gewertet werden könne.

Der Fall könnte zur Zwickmühle werden

Entscheidend sei, ob dabei die Gefahr strafbarer Handlungen bestehe, wie Volksverhetzung, Verherrlichung von Gewalt oder persönliche Beleidigungen. In diesem Fall müsse ein Konzert verboten werden, und Naidoo könne sich nicht mehr auf die Kunstfreiheit berufen. Hufen findet es aber falsch, wenn Städte nun Druck auf die Veranstalter ausüben. Zuständig für solche Fragen seien Ordnungs- und Jugendschutzbehörden oder auch die Staatsanwaltschaft.

Die Stadt Dortmund könne sich durchaus mit dem Veranstalter einigen, den Mietvertrag für das Konzert im Westfalenpark aufzuheben, meint der Karlsruher Jura-Professor und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Kirchberg. Wenn sich der Veranstalter aber gegen die Kündigung wehre, habe die Stadt ein Problem. In diesem Fall könne sie den Vertrag nur kündigen, «wenn mit hinreichender Sicherheit angenommen werden könne, dass bei dem Konzert Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände verwirklicht werden» – wie zum Beispiel Volksverhetzung oder Beleidigung. Fragliche Textzeilen oder Aussagen müssten dann allerdings darauf geprüft werden, ob sie nicht womöglich von der Kunstfreiheit gedeckt seien.

In Dortmund spielten auch andere umstrittene Musiker

Die Rechtslage ist also unklar, und darüber hinaus bleibt die Frage, wieso sich Dortmund auf Naidoo einschiesst, traten doch die Rapper Kollegah und Farid Bang ebenfalls in der Stadt auf. Beide äussern sich seit Jahren frauenverachtend, verherrlichen Gewalt und Kriminalität. Wegen ihrer antisemitischen Texte kam es bei der Verleihung des Musikpreises Echo im Jahr 2018 zum Eklat. Ein Jahr später war Kollegah ausgerechnet in Dortmund in eine Schlägerei verwickelt, die mit einen grossen Polizeieinsatz endete.

Auch die umstrittene Band Feine Sahne Fischfilet spielte vor ein paar Monaten in Dortmund. Die Band wurde wegen linksradikaler Hasstexte gegen Polizisten vom Verfassungsschutz beobachtet. Bis heute hat sich die Gruppe inhaltlich nicht davon distanziert. In Dortmund traten somit in den vergangenen Jahren mehrfach Künstler auf, gegen die sich ebenfalls moralische Bedenken anführen liessen, ohne dass sich die Stadtverwaltung oder der Oberbürgermeister daran gestört hätten.
[close]
https://www.nzz.ch/international/xavier-naidoo-dortmund-will-konzert-des-saengers-verhindern-ld.1554175


Kunstfreiheit? welche Kunst?
(Ja, nee, iss klar!)
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