Autor Thema: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek? Große Durchsuchung vom 27.11.14  (Gelesen 56655 mal)

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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #135 am: 27. November 2014, 19:00:05 »
Ich habe mal zu den Befugnissen des von der Bafin bestellten Abwicklers recherchiert:

Das schreibt der Kommentar zum Kreditwesengesetz (Boos/Fischer/Schulte-Mattler, 4. Auflage, § 37, Rn. 15) dazu:

"Der Umfang der Befugnis des nach § 37 Abs. 1 Satz 2 bestellten Abwicklers ergibt sich aus dem Bestellungsakt der BaFin und der Abwicklungsanordnung. Im Regelfall erhält der Abwickler für die abzuwickelnden Geschäfte die Stellung des Inhabers bzw. des gesetzlichen Vertreters des betroffenen Unternehmens. Stattet die BaFin den Abwickler z. B. „mit den Befugnissen eines Geschäftsführers aus und überträgt ihm die Abwicklung, so modifiziert sie damit zugleich die Abwicklungsanordnung in der Weise, dass der Unternehmer von einer ursprünglich aktiven Rolle in eine eher passive Rolle, nämlich die Abwicklung zu dulden, gerät.. . . Ist der Antragsteller damit zur Duldung der Abwicklungshandlungen durch den Abwickler verpflichtet, hat er dessen Anordnungen Folge zu leisten und kann er dazu auch mit Hilfe von Zwangsmaßnahmen angehalten werden"

Nachdem die Bafin selbst erklärt, dass die "Abwicklung die Rückzahlung der unbedingt rückzahlbaren Anlegergelder und die Kündigung der Versicherungsverträge umfasst", meine ich, dass der Abwickler weder Mietverträge noch Verträge bezogen auf irgendwelche Internetseiten kündigen wird.

Ich habe ehrlich gesagt auch Zweifel, ob der Abwickler "Sachwerte" zu Geld machen wird, um Anlegergelder zurückzuzahlen.

Die Pflicht der KRD-Jungs - wie in dem Zitat gesagt - zur Duldung der Abwicklung könnte meines Erachtens der Hintergrund dafür sein, dass - wie berichtet wird - Schlösser ausgetauscht worden sind.
 

Offline Das Chaos

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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #136 am: 27. November 2014, 19:00:15 »
Der König könnte noch ein Übriges tun und morgen die Pflichtverteidigung beantragen, dann ist erst mal Schluss bis sich der Kollege eingearbeitet hat.

Eventuell die sagenumwobene Trumpfkarte?

lol, als ob ihm das was nuetzen wuerde.....

Klar nützt ihm das nix, ich finde es aber dumm, wenn man ihm da Angriffspunkte geben würde.

Das muss auch gar nicht lange dauern: Beschwerde - sofortige weitere Beschwerde - Verfassungsbeschwerde. Bei letzterer wäre ich mir nicht sicher, ob die nicht durchgeht.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #137 am: 27. November 2014, 19:03:52 »
@Das Chaos

was genau wuerde eine Verfassungsbeschwerde bringen ausser Zeitverzoegerung?
Muessen dann nicht die geforderten Unterlagen an Peit ausgehaendigt werden und dann gehts weiter im Prozess?
 

Offline Das Chaos

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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #138 am: 27. November 2014, 19:07:05 »
Da ihm ja unerlaubte Geschäfte vorgeworfen werden, kann doch alles, was er da vorzeigen könnte oder wollte, nur Bestätigung für diese Geschäfte sein, oder nicht?
Was will er denn vorlegen, was z.B. nicht eines der Briefköpfe besagter Vereine genutzt hat? Irgendwelche blanko-Check-Aussagen seiner bedepperten Untertanen, die irgendwelche Verantwortung übernehmen? Wäre auch interessant zu wissen, ob es denn überhaupt eine Zeile gibt, die nicht irgendwo veröffentlicht wurde.

Er hat nunmal alles getan, was ihm auch vorgeworfen wird. Und dafür wird er seine Strafe kassieren.

Ich könnte mir nicht vorstellen, dass auch nur ein Post-it bei den beschlagnahmten Sachen dabei ist, was ihn entlastet.

Und mal alles außen vor: Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht hat er doch schon x mal gesagt wie unwichtig das ist, dass er sich gar nicht auf die Verhandlung vorbereitet, ja gar vorbereiten braucht. Und jetzt sollen plötzlich ganz wichtige Sachen zur Verteidigung mitgenommen worden sein?

Pfffft wie Fitzek.

Es geht doch nicht darum, ob er was entlastendes vorbringen kann (kann er natürlich nicht), aber es ist eine Förmlichkeit dess Strafprozesses verletzt, die Verteidigung wird behindert. Klar wäre die Sache, wenn man seinem Strafverteidiger am Tage vor dem Prozess die Handakte  beschlagnahmt hätte (streng verboten!), warum soll das nicht für einen sich selbst verteidigenden Angeklagten gelten?
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Emil Nordström

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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #139 am: 27. November 2014, 19:12:42 »
In MDR S-Anhalt war eben ein 30 Sekunden langer Beitrag zur Razzia. Lohnt aber nicht, man sieht nur die Autos vor der Reichsbank, das ehemalige Krankenhaus und wie zwei finstere BRD-Vasallen ein Regal aus der Bank tragen.
Vielleicht um 19:30 ein längerer Beitrag.
 

Offline Das Chaos

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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #140 am: 27. November 2014, 19:12:55 »
@Das Chaos

was genau wuerde eine Verfassungsbeschwerde bringen ausser Zeitverzoegerung?
Muessen dann nicht die geforderten Unterlagen an Peit ausgehaendigt werden und dann gehts weiter im Prozess?

Klar, so wird Fitzke denken: Das Oberste_souterrain hat Recht! Bringt doch alles nichts! Nur "Zeitverzoegerung", mach ich nicht, ich will ja möglichst schnell in den Knast.

Dann hätte er aber auch nicht mit seinem Lappen vors VG gehen brauchen. Der nützt jede Möglichkeit das System zu blamieren.
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Offline Duke_of_Tanks

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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #141 am: 27. November 2014, 19:13:06 »
Ach ja ist das schön  :P

Im Forum des Königreiches passiert anscheind gar nichts? Sind die alle schon eingeknastet oder kann ich als Zuschauer nicht mitspielen aka alle Themen lesen?
 

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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #142 am: 27. November 2014, 19:15:36 »
Es geht doch nicht darum, ob er was entlastendes vorbringen kann (kann er natürlich nicht), aber es ist eine Förmlichkeit dess Strafprozesses verletzt, die Verteidigung wird behindert. Klar wäre die Sache, wenn man seinem Strafverteidiger am Tage vor dem Prozess die Handakte  beschlagnahmt hätte (streng verboten!), warum soll das nicht für einen sich selbst verteidigenden Angeklagten gelten?
Ja, es heißt in der Kommentierung zu § 97 StPO (Karlsruher Kommentar):

"Das Beschlagnahmeverbot gilt auch für Aufzeichnungen, die sich der Beschuldigte zum Zwecke seiner Verteidigung gemacht hat (BVerfG NJW 2002, 1410; BGH NJW 1973, 2035; 1998, 1963; BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2). Die Beschlagnahmefreiheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich die Unterlagen im Gewahrsam des Beschuldigten befinden (BGH NJW 1998, 1963)."

Allerdings ist zu unterscheiden zwischen "Aufzeichnungen zur Verteidigung" und "Beweismitteln". Dazu heißt es:

"Beweismittel können aber nicht dadurch der Beschlagnahme entzogen werden, dass der Beschuldigte sie zur Verteidigungsunterlage erklärt (BVerfG NJW 2002, 1410; BGH NJW 1998, 1963), etwa dadurch, dass er das Beweismittel einem Schreiben an seinen Verteidiger beifügt."

Also Beweismittel können - selbstverständlich - schon beschlagnahmt werden, auch wenn Fazkte meint, sie zu seiner Verteidigung zu brauchen.
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #143 am: 27. November 2014, 19:15:52 »
@Das Chaos

jetzt beruhig dich erstmal, das war eine sachliche Frage.

Ausserdem kannes auch ganz schoen sein zu sehen, wie  Sohn des HansHorstwursten schoen fein nacheinander die Gerichte der BRD anruft. Ergebnis wird das gleiche sein, dauert nur laenger und er macht damit den Kniefall  vor dem System.  :king:
 

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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #144 am: 27. November 2014, 19:18:49 »
@Das Chaos

jetzt beruhig dich erstmal, das war eine sachliche Frage.

....

ICH BIN GAAANZ RUHIG!!!!
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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #145 am: 27. November 2014, 19:20:24 »
@Das Chaos

jetzt beruhig dich erstmal, das war eine sachliche Frage.
Wir sind alle etwas aufgekratzt heute  ;D
 
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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #146 am: 27. November 2014, 19:23:49 »
....
Und welcher der Punkte von § 140 StPO könnte hier vorliegen? Ich finde keinen.

Wenn Du grade sehen würdest wie mir der Kamm schwillt. Wo hast Du denn gesucht?

In der StPO. Bitte nimm doch die Frage einfach so, wie sie ist, und lese nicht zu viel rein. Ich bin das Sandmännchen, und das Sandmännchen hat kein Jura studiert. Ich schlage in der StPO nach, finde § 140, lese mir die Punkte durch und nach meinem Verständnis trifft da keiner zu, was vielleicht auch am mangelnden Verständnis für die Begrifflichkeiten liegt. Deswegen finde ich keinen zutreffenden Punkt, frage nach und freue mich über Antworten, mit denen ich mein wackeliges Gedankengebäude ergänzen kann.

Ich will keinen Revierkampf austragen und Dein Kamm wird also gar nicht gebraucht. ;)

Und daß man einem Angeklagten nicht einen Tag vor dem Prozeß alle seine Unternahmen wegbeschlagnahmen kann, das sehe ich nicht anders. Nur: Zum einen ist unklar, ob das überhaupt passiert ist, zum anderen kann das ja auch tatsächlich passiert sein und dann wird man den Prozeß unterbrechen müssen. Aber wird das dadurch automatisch zu einem Fall der notwendigen Verteidigung?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #147 am: 27. November 2014, 19:28:21 »
@Das Chaos

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Ich bin nicht aufgekratzt! !!!!!!!!!!!!!!!!!
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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #148 am: 27. November 2014, 19:30:12 »
Ich hab Neurodermitis. Könnt' ihr bitte aufhören mit dem Kratzen, bei mir fängt's schon ganz arg zu Jucken an.  :scratch:
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Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #149 am: 27. November 2014, 19:32:18 »
Aber wird das dadurch automatisch zu einem Fall der notwendigen Verteidigung?

Wo ist RicoS wenn man ihn braucht  :rabbit: