Autor Thema: §§ das Recht am eigenen Bild §§  (Gelesen 6433 mal)

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Offline Reichsverweser

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Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #15 am: 31. Oktober 2014, 12:53:17 »
Wird Kurt Cobain vom Baby verklagt, dessen Schniedel auf dem Nevermind-Cover zu sehen ist?

Da ist eher eine Klage nach §1 UWG (Stichwort Mogelpackung) veranlasst, da hinter sich hinter diesem Bild eines ausnehmend schönen Mannes regelmäßig mittelalte, dickbäuchige und nicht so schöne  Spießer verbergen.

Wobei ich ergänzen möchte, daß sich auch hinter dem Bild einer ausnehmend schönen Frau regelmäßig mittelalte, dickbäuchige und nicht so schöne Frauen als auch Männer, jawohl Männer, verbergen.    :o
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Offline Das Chaos

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Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #16 am: 31. Oktober 2014, 13:06:59 »
...
Wobei ich ergänzen möchte, daß sich auch hinter dem Bild einer ausnehmend schönen Frau regelmäßig mittelalte, dickbäuchige und nicht so schöne Frauen als auch Männer, jawohl Männer, verbergen.    :o

Geschäftsidee:
Wir gründen den Schutzverband für geschädigte Avatare - SonnenstaatlandSSL e.V. und werden mit Verbandsklagen steinreich.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Reichsverweser

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Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #17 am: 31. Oktober 2014, 13:12:27 »
Geschäftsidee:
Wir gründen den Schutzverband für geschädigte Avatare - SonnenstaatlandSSL e.V. und werden mit Verbandsklagen steinreich.

Ich fände "Schutzverband für missbrauchte Avatare" passender. Oder "geschändete", wenn man es dramaturgisieren will.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #18 am: 31. Oktober 2014, 14:25:26 »
Ein freundlicher und gutgemeinter Hinweis an User, die sich das Bildnis einer anderen Person ohne dessen Einwilligung als Avatar setzen.
Dieses kann rechtliche Folgen haben.
Also bitte Leute, setzt Euch andere Avatare.
Ich habe hier im Sonnen staat Land forum bislang 2 User entdeckt, die meinen, diesen blödsinn als vermeintlichen Spaß anzusehen.
...

Dann hast du nicht richtig hingeschaut. Es sind nämlich etliche mehr.


Geschäftsidee:
Wir gründen den Schutzverband für geschädigte Avatare - SonnenstaatlandSSL e.V. und werden mit Verbandsklagen steinreich.

Ich fände "Schutzverband für missbrauchte Avatare" passender. Oder "geschändete", wenn man es dramaturgisieren will.

Zuvor müßten wir erst einmal definieren, wer hier wen schändet. Ich finde, daß Ferkel und Lisa sich selber schänden, indem sie ihre Aura mit dem Abbild dieses debil grinsenden Ohrfeigengesichtes versauen. Dagegen sind selbst Mahjo oder Kettwiesel ansprechender.


Geschäftsidee:
Wir gründen den Schutzverband für geschädigte Avatare - SonnenstaatlandSSL e.V. und werden mit Verbandsklagen steinreich.

War ja sowas von klar...   ::)
 

Offline Reichsverweser

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Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #19 am: 31. Oktober 2014, 14:32:14 »
Zuvor müßten wir erst einmal definieren, wer hier wen schändet. Ich finde, daß Ferkel und Lisa sich selber schänden, indem sie ihre Aura mit dem Abbild dieses debil grinsenden Ohrfeigengesichtes versauen. Dagegen sind selbst Mahjo oder Kettwiesel ansprechender.

Valider Punkt. Zum letzten Satz möchte ich aber eine Protestnote einbringen. Kettwiesel ist sooo... :-X
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2014, 14:34:57 von Reichsverweser »
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #20 am: 31. Oktober 2014, 14:43:52 »
Sind 168 Stunden schon rum?

Darauf warte ich auch schon, das ist definitiv zu lang!
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2014, 14:47:38 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline WendtWatch

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Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #21 am: 31. Oktober 2014, 15:01:18 »
Sind 168 Stunden schon rum?

Darauf warte ich auch schon, das ist definitiv zu lang!
Die 168 Stunden ziehen sich aber auch fürchterlich, wenn man von dem Bedürfnis gepeinigt wird, jemanden reichhaltig zu beschenken...
Was heute Systemkritik heißt, ist oft kaum mehr als eine organisierte Denkverweigerung. (Nils Markwardt, Zeit)
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #22 am: 31. Oktober 2014, 15:04:26 »
Sind 168 Stunden schon rum?

Darauf warte ich auch schon, das ist definitiv zu lang!
Die 168 Stunden ziehen sich aber auch fürchterlich, wenn man von dem Bedürfnis gepeinigt wird, jemanden reichhaltig zu beschenken...

Macht Euch mal die Verhältnisse klar! Das ist, als ob man ab dem 17.Dezember vor der verschlossenen Weihnachtsstube hocken muß!
 
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Offline Linksfahrer

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Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #23 am: 1. November 2014, 21:26:37 »
Ist mein thread hierher nur ausgewandert, oder hat er sich hierher versteckt?

Mensch, ich hatte den thread schon gesucht.

« Letzte Änderung: 1. November 2014, 21:57:20 von Linksfahrer »
In Sachsen ist die CDU die regierende Kraft, und das ist gut so.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #24 am: 1. Mai 2015, 22:05:54 »
Da das hier der einzige bildbezogene Thread zu sein scheint, packe ich meine Frage hier hinein: wie ist es möglich, Fotos hochzuladen? Fürs Fotoeinfügen habe ich einen Knopf gefunden, aber nichts, wie ich die Bilder hier reinwuchten kann.
Üblicherweise lade ich in den Foren, in denen ich unterwegs bin, Fotos via Imageshack hoch, das will ich hier aber nicht.

Heute habe ich bei einem Familienbesuch eine Flagge in einem Nachbargarten geknipst, die mich an Reichis denken ließ.
Ich finde sie nicht bei Gugel. Grundfarbe weiß, In der Mitte der Preußenadler auf Gold und umkränzt, darüber "pro gloria et patria" sowie die Krone und vier in die Ecken führende schwarz-weiß-rote Flaggenstreifen. In den Zwischenräumen eine Feuerkugel oder ein Meteor.
 

Müllmann

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Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #25 am: 1. Mai 2015, 22:17:33 »
Bild als Anhang anfügen. Daneben gibt es einen Link, um das Bild in den Artikel einzufügen. Ist aber nicht unbedingt nötig, als Anhang reicht auch.
 

Offline Pantotheus

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Offline be-eh

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Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #27 am: 1. Mai 2015, 22:51:24 »
Mist, durch das aktuelle "Hochspülen" des Fadens bin ich erst auf dieses Thema aufmerksam geworden.

Der Ursprungsposter hat wohl mich gemeint.

SCNR.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #28 am: 2. Mai 2015, 21:11:46 »
http://de.wikipedia.org/wiki/Pro_Gloria_et_Patria?

Nur vom Slogan her, aber alles andere, Adler, Krone, Hintergrund, Farbgebung ist anders.

Leider kriege ich das immer noch nicht hin  :-\ Zur Not bitte ich darum, mir per PN eine vertrauenswürdige Emailadresse zu nennen, dessen Inhaber das Foto i.A. ohne Rückschlüsse auf meinen Imageshack-Account hier hochzuladen bereit ist.

 

Müllmann

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Re: §§ das Recht am eigenen Bild §§
« Antwort #29 am: 2. Mai 2015, 21:32:49 »
Hier das Flaggenbild von @A.R.Schkrampe

[attachment=0][/attachment]

Wobei man sagen muss, das ursprüngliche "Nec Soli Cedit" würde für unsere Kundschaft doch besser passen. Wäre inbesondere für den beamtendummen oder Pferdchen ein sehr passender Slogan.
« Letzte Änderung: 2. Mai 2015, 21:44:34 von Müllmann »
 
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