So, Bericht schnell runtergeschrieben, ist ja auch noch Fußball heute:
Anwesend sind: Die Vorsitzende Richterin und zwei Schöffen sowie die Protokollantin. Eine Staatsanwältin, ein medizinischer Gutachter und die Pathologin, die das verstorbene Kind autopsiert hat. Natürlich die beiden Angeklagten und ihre insgesamt drei Verteidiger (zwei für den Vater, einer für die Mutter). Im Zuschauerraum drei Medienvertreter (SWR und wahrscheinlich Südwestpresse und Schwarzwälder Bote). In einer Sitzreihe, die mit „Angehörige“ beschriftet ist, nehmen fünf Personen Platz. Außerdem ein weiteres halbes Dutzend Zuschauer.
Nach der Anklageverlesung verlesen die Verteidiger Stellungnahmen des Vaters und der Mutter. Der Vater gibt an, das Kind sei nie ernsthaft erkrankt gewesen. Die Atemprobleme in der Nacht vor dem Tod hätten sich zunächst mit ätherischen Öen gelindert. Erst später habe sich sein Zustand dramatisch entwickelt. Den Gedanken der Selbstverwalter- oder Reichsbürgerszene hänge der Vater nicht mehr an. Die Mutter schließt sich der Stellungnahme des Vaters weitgehend an. Zur eigenen medizinischen Fachkunde erwähnt sie ergänzend ihre „langjährige Erfahrung als Kinderphysiotherapeutin und Heilpraktikerin“.
Die Vorsitzende stellt auf Nachfrage eines Verteidigers klar, dass sich der Vorführhaftbefehl mit dem Erscheinen vor Gericht erledigt habe und nicht ausdrücklich aufgehoben werden müsse. Nach Ende des Prozesstags könnten die Angeklagten das Gericht verlassen. Zum zweiten Verhandlungstag seien sie geladen. Sollten sie nicht erscheinen, werde sich das Gericht überlegen, ob ihre Anwesenheit erforderlich sei oder in ihrer Abwesenheit verhandelt werden könne. Es sei aber für die Angeklagten von Vorteil, anwesend zu sein.
Die ersten beiden Zeugen sind die „Gastgeber“ der Angeklagten. Sie hätten die Angeklagten erst am Vortag des Geschehens in der Einliegerwohnung ihres Hauses aufgenommen. Es hätte Schwierigkeiten mit einem Umzug gegeben. Beide bestätigen übereinstimmend, dass das Kind am Vortag noch mit ihrer ein Jahr älteren Tochter am Klettergerüst im Kinderzimmer gespielt und keine Krankheitssymptome gezeigt habe „außer vielleicht ein leichter Schnupfen“. Wie haben sich die beiden Familien kennengelernt? Der Gastgeber: „Übers Internet“. Die Vorsitzende fragt nach: „In welchem Zusammenhang übers Internet?“ Gastgeber: „Gärtnern.“
Von dem schlechten Zustand des Kindes hätten die Gastgeber erst am Morgen erfahren, als der Vater nach etwas zum Inhalieren fragte. Die Zeitangaben sind vage, das müsse so gegen 09:30 Uhr gewesen sein. Protokolliert ist, dass der Notarzt gegen 10:50 Uhr angefordert wurde, von der Gastgeberin auf Bitte der Mutter. Dazwischen haben sich die Eltern bei den Gastgebern wohl auch nach einem guten Kinderarzt erkundigt. Warum der nicht aufgesucht wurde, blieb offen.
Der nächste Zeuge ist der HVO. Bei seinem Eintreffen sei das Kind mit nacktem Oberkörper auf dem Boden gelegen (Auf welcher Art von Boden, konnte der Zeuge nicht mehr sagen. „Man konzentriert sich auf den Patienten.“), die Lippen bläulich, das Gesicht blass, kein Atem, kein Puls. Er gab Sauerstoff über Mund-Nase-Maske und begann dann mit Herzdruckmassage. Ob bei seinem Eintreffen schon jemand versucht habe, das Kind zu reanimieren? Zeuge: „Nein.“ Die Mutter schüttelt leicht den Kopf. Wenige Minuten nach ihm trifft die Notärztin ein, später auch der leitende Notarzt, der wegen der besseren technischen Ausstattung seines Fahrzeugs ebenfalls von der Leitstelle angefordert worden war. Auch ein Rettungshubschrauber kommt noch dazu. Nach über dreißig Minuten Reanimationsversuchen kamen die drei Ärzte zum Ergebnis, dass weitere Versuche sinnlos seien.
Vor der Mittagspause erstattet noch die Pathologin, die die Autopsie vorgenommen hatte, ihren Bericht. Das Kind sei äußerlich in einem guten Ernährungs- und Pflegezustand gewesen. Bei der Untersuchung der inneren Organe ergaben sich Anzeichen für eine akute und chronische Bronchitis. Anzeichen für eine chronische Erkrankung waren vor allem die durch Sauerstoffmangel bereits eingetretenen Veränderungen am Herzen. Auch im Lungengewebe gab es schon einen Entzündungsherd, der aber mit bloßem Auge noch nicht sichtbar war. Die Rechtsmedizinerin betont, dass sie „zum Glück“ wenig Erfahrung mit der Autopsie von Kindern habe, sie habe daher bei der Bewertung der Befunde eine sehr erfahrene Pädopathologin eingebunden. Diese habe die Veränderungen am Herzen als „für einen Zweijährigen weit fortgeschritten“ bezeichnet. Ob die Erkrankung bei den regelmäßigen U-Untersuchungen entdeckt worden wäre, sei vom medizinischen Gutachter zu beantworten (dieser wird aber erst am zweiten Prozesstag sein Fazit ziehen).
Schon während des Vormittags gab es wegen der Temperaturen zwei kleine Pausen. Die Zuschauer aus der Sitzreihe „Angehörige“ wandten sich dann insbesondere der Mutter zu. Vater und Mutter hielten sich in den Pausen auch immer wieder fest umarmt. Ein Schmierenjournalist würde vielleicht schreiben: „Zwei Unglückliche, die sich in ihrem Unglück gegenseitig festhalten.“ (Womit nichts darüber gesagt sein soll, inwieweit sie ihr Unglück selbst verschuldet haben).
Nach der Mittagspause wurde dann die Notärztin befragt, die nach dem HVO eingetroffen war. Es ging um den Ablauf der medizischen Behandlung. Insbesondere hakten die Verteidiger mehrfach nach, warum die Sauerstoffversorgung des Kindes zunächst nur durch „Bebeuteln“ erfolgt und erst später intubiert worden sei. (Nach Behandlungsfehlern zu forschen gehört nunmal zu ihrer Aufgabe.) Die Ärztin: „Das Kind ließ sich gut bebeuteln, die Sauerstoffsättigung erhöhte sich.“ Nachfrage der Verteidigung: „Hatten Sie Respekt vor der Intubation?“ Ärztin: "Ich habe immer Respekt vor der Intubation.“ Sie schien froh, nach einer knappen Stunde gegen 14:20 Uhr entlassen zu werden.
Der nächste Zeuge war erst auf 15:30 Uhr geladen. So lange wollte ich nicht warten. Ein Verteidiger regte an die Pause für ein Gespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft zu nutzen, um den Prozess noch an diesem Tag zu beenden. Die Vorsitzende stimmte dem Gespräch zu, wirkte aber skeptisch. Aus dem SWR-Bericht schließe ich, dass es nicht zu einer Verständigung gekommen ist.
Mein persönlicher Eindruck von heute: Da sitzen keine Monster auf der Anklagebank, die ihr Kind misshandelt oder grundlegend vernachlässigt haben. Aber sie haben ihrem Kind aus reichsbürgerlicher Verbohrtheit und Selbstüberschätzung („langjährige Erfahrung als Kinderphysiotherapeutin und Heilpraktikerin“) medizinische Standarduntersuchungen vorenthalten, die aus gutem Grund vorgeschrieben sind. Inwieweit sie damit den Tod ihres Kindes verschuldet haben, wird insbesondere der Vortrag des medizinischen Gutachters am zweiten Prozesstag zeigen.
Der nachstehende Bericht des Schwarzwälder Boten erwähnt auch noch die Aussage des Zeugen, den ich nicht mehr gehört habe:
Spoiler
Das sagen die „Reichsbürger-Eltern“ vor Gericht in Horb
Der Prozess um den Tod Kindes hat am Amtsgericht Horb begonnen. Die Eltern sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das geschah am ersten Verhandlungstag.
Am ersten Prozesstag gegen zwei Eltern schilderte der Angeklagte den Tod des kleinen Kindes. Vater und Mutter sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt - weil sie ihr Kind niemals bei der Gemeinde angemeldet hatten, noch bei der U-Untersuchung waren.
Beide waren abgetaucht und wurden nach dem offensichtlichen Verkauf ihres Hauses in der Raumschaft in Mainburg (Landkreis Kelheim/Regensburg) verhaftet. Jetzt sagt der Vater vor Gericht: „Es war eine rasche, dramatische Entwicklung. Eine nicht vorhersehbare Katastrophe, unter der wir bis heute zu leiden haben.“ Die Mutter sagt vor Gericht: „Das war ein großer Einschnitt im Leben. Ich habe mich als Mutter immer gefragt, ob ich was falsch gemacht habe und ob ich den Tod verhindern hätte können.“ Am Abend vor dem Drama, so die Mutter, sei das Kind „fröhlich und agil“ gewesen. Die Mutter betont auch, dass sie mit ihrem älteren Kind durchaus zur Schulmedizin geht: „Regelmäßig. Dieses Kind braucht das.“
Wo das Unglück um das tote Kind passiert ist
Es passierte Anfang Januar 2023 - Corona-Zeit. Die Eltern wollten damals, so der ermittelnde Polizist, ihr Haus verkaufen. Weil deshalb so ein Umzugschaos im Anwesen gewesen sei, habe man bei Bekannten nachgefragt, ob man dort übernachten kann. Die Hausbesitzer kannten ihn über seine Arbeit. Der Hausbesitzer sagt als Zeuge vor Gericht aus: „Morgens gegen 9.30 Uhr kam der Angeklagte zu mir, fragte, ob wir Medikamente gegen Bronchitis hätten.“ Später, so die Polizei, habe er nach einem Kinderarzt gefragt.
Vater: „Wir haben entschieden, gleich den Notruf zu wählen“
Der angeklagte Vater erklärt über seinen Verteidiger Rüdiger Kaulmann: „In der Nacht kam die Erkältung raus. Das Kind hat immer wieder gehustet. Wir haben Öle verdampft und das Fenster geöffnet. Das hat Besserung gebracht. Dann wurde es wieder hartnäckiger. Im Laufe des Morgens wurde es schlechter. Wir wollten uns auf den Weg zu einem Kinderarzt machen, dann verschlechterte sich der Zustand des Kindes erneut. Wir haben entschieden, gleich den Notruf zu wählen. Meine Frau hat Wiederbelebungsversuche gemacht.“
Richterin Jennifer Dallas-Buob verliest den Notruf. Der Hausbesitzer hatte angerufen, dann das Telefon an die angeklagte Frau weitergegeben. Die Frau sagte damals: „Mein Kind atmet nicht mehr richtig Es hatte sowas wie Bronchitis, die heute Nacht angefangen hat. Das Kind atmet noch, aber leicht. Es verdreht die Augen.“
Der erste Retter: „Das Kind hat keine Atmung mehr“
Der Helfer vor Ort ist nach wenigen Minuten da. Er schildert die Situation wie folgt: „Das Kind lag auf dem Boden. Es hatte kein Bewusstsein, keine Atmung. Am Anfang waren die Lippen blau, mit der Beatmung durch den Rettungsdienst wurde das besser. Ich habe die ganze Zeit Herzdruckmassage gemacht.“
Die Notärztin war um 11.07 Uhr da, dann kam noch der spezialisierte Kinder-Notarzt des Landkreises. Die Notärztin: „Ich habe vorsorglich den Rettungshubschrauber bestellt, falls das Kind schnell in ein Krankenhaus muss.“ Die Reanimationen hätten aber nichts bewegt. Das Herz schlug einfach nicht mehr autonom. 48 Minuten später, so die Notärztin: „Wir drei haben festgestellt - die Reanimation ist erfolglos. Das Kind ist verstorben.“
Was hat der Tod des Kindes mit Reichsbürgern zu tun?
Was hat das ganze mit dem Reichsbürgertum zu tun? Die Staatsanwältin wirft den Eltern vor: „Als Selbstverwalter und Reichsbürger“ hätten sie die Existenz ihres Kinder durch eine geheime Hausgeburt und die fehlende Anmeldung bewusst verschleiert, um jeglichen Einfluss staatlicher Behörden zu vermeiden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft unterließen sie aus dieser ideologischen Motivation heraus jede ärztliche Vorsorge und lehnten selbst im lebensbedrohlichen Notfall einen Krankenhausbesuch konsequent ab, damit nicht bekannt wird, dass das Kind medizinisch unbehandelt und ungeimpft war, so die Anklage.
Der angeklagte Vater sagt in seiner Erklärung, dass er sich von den Reichsbürgern komplett distanziert habe.
Die Pläne der angeklagten Eltern in der Coronazeit
Fakt ist, so der Kripo-Beame, der die Ermittlungen geleitet hatte: „Die Eltern hatten für Februar 2023 konkret geplant, Richtung Osten aufzubrechen, wobei das Ziel eine eventuelle Auswanderung war. Aus diesem Grund befand sich die Familie zum Zeitpunkt des Unglücks in einer Übergangsphase, da ihr eigentliches Wohnhaus bereits für den Verkauf ausgeräumt wurde und nicht mehr richtig bewohnbar war, weshalb sie vorübergehend woanders untergekommen war. Die Mutter hatte das ältere Kind schon seit Beginn der Corona-Pandemie von der Schule abgemeldet. Nach dem Unglück kehrten beide wieder zurück.
Welche Rolle spielen die unterlassenen Arztbesuche? Die rechtsmedizinische Gutachterin: „Eine bereits länger bestehende chronische Atemwegserkrankung zusammen mit einer akuten entzündlichen Verschlechterung (einschließlich Lungenentzündung) erklärt post mortem den Tod des Kindes. Diese Diagnose geht von einer chronischen Bronchitis, Lungenentzündung oder Athma aus.“
Hätte ein Kinderarzt die Atemwegserkrankung erkennen können?
Hätte das vorher von einem Arzt erkannt werden können? Die Gutachterin: „An der Obduktion sehen wir nur einen Teil der Erkrankung. Kinder können klinisch durchaus noch relativ gut erscheinen beziehungsweise gut kompensieren. Die Befunde, die wir am Leichnam sehen, sind jedoch weit fortgeschritten. Aus den Obduktionsbefunden allein kann man nicht unmittelbar auf das klinische Erscheinungsbild schließen.“
Deshalb wird es beim nächsten Gerichtstermin vor allem auf das Gutachten von Neysan Rafat an. Er ist Ärztlicher Direktor für Neonatologie und neonatologische Intensivmedizin im Olgahospital des Klinikums Stuttgart. Die Verteidigung hatte am ersten Verhandlungstag genau versucht zu erfragen, ob die notfallmedizinischer Versorgung des Kindes fachgerecht war. Deshalb wird am 13. Juli um 9 Uhr auch der Notarzt aus dem Rettungshubschrauber und der vom Spezial-Mobil des Landkreises gehört.
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.tod-eines-kindes-das-sagen-die-reichsbuerger-eltern-vor-gericht-in-horb.bcad034e-fbe2-457d-8015-4a9077a7f155.html