Autor Thema: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.  (Gelesen 143035 mal)

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Offline lobotomized.monkey

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #915 am: 12. Juni 2026, 14:09:22 »
Schlimm, wie viele von euch gedacht haben: Gina Wild ist aber auch schon alt. Schämt euch!

Die hat doch einen Laden in Bremen, glaube ich.
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Offline King Ralf

Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #916 am: 12. Juni 2026, 16:14:03 »
Schlimm, wie viele von euch gedacht haben: Gina Wild ist aber auch schon alt. Schämt euch!


Stimmt, furchtbar sowas!
Auf Gina Wild lass ich nichts kommen!

Ich glaube, das kann ich so nicht stehen lassen.
 ;D

 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #917 am: 12. Juni 2026, 16:15:41 »
Auf Gina Wild lass ich nichts kommen!
Ich glaub auf Gina Wild sind schon viele.....   Ach lassen wir das  ;D
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #918 am: 13. Juni 2026, 12:01:39 »
Ich finde es immer wieder faszinierend wie von so etwas in scheinbar naiver Unschuld nach dem Motto "hätte ja keiner Ahnen können" berichtet wird.

Dabei war dieses Resultat doch absehbar und mit hoher Wahrscheinlichkeit zudem angekündigt.
Die Kundschaft besteht nämlich durchgehend aus notorischen Wichtigtuern und Besserwissern.
Da wurden sicher Schreiben "zurückgewiesen" und die Versender über die mutmaßliche Unzulässigkeit ihres Handelns Informiert.
Inklusive aller unsinniges Details der reichsbürgerlichen "Argumentation".

Trotzdem entscheiden sich Gerichte immer wieder hier wider besseren Wissens Geld und Zeit zu verpulvern indem sie einfach mal auf einen noch existenten guten Willen hoffen.
Schlimmer finde ich aber fast, dass die geladenen nun vermutlich protzen, dass sie Erfolg gehabt hätten, während sie die Abholung durch die Polizei später verschweigen werden.

Diesen "Erfolg" einer Zurückweisung wird sehr sicher Erwähnung im nächsten Anwerbungsseminar finden.
Mir wäre es wirklich lieb, wenn man von Seiten der Justiz Reichsbürgern weniger beharrlich Argumente geben würde die sie zum anwerben nuten können.
« Letzte Änderung: 13. Juni 2026, 12:10:15 von Schattendiplomat »
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #919 am: 27. Juni 2026, 11:09:18 »
Leider kann es tödlich sein die falschen Eltern zu haben.  :(


Zitat
Prozess vor dem Amtsgericht Horb
So wurden die „Reichsbürger-Eltern“ verhaftet

Jürgen Lück 27.06.2026 - 08:14 Uhr

Prozess vor dem Amtsgericht Horb: So wurden die „Reichsbürger-Eltern“ verhaftet

Die Reichsflagge wird in der Reichsbürger-Ideologie als Symbol für das von ihnen als letztes, rechtmäßig anerkanntes Staatsgebilde von Deutschland gesehen. Foto: dpa
Montag startet der Prozess um den tragischen Tod eines Kindes. Die Eltern waren untergetaucht. Jetzt kommt raus, wie sie verhaftet wurden.

Der Prozess um den tragischen Tod eines kleinen Kindes (2) startet am Montag, 29. Juni, mit schweren Sicherheitsvorkehrungen vor dem Amtsgericht Horb. Nachdem die Eltern untergetaucht waren und ihr Anwesen verkauft hatten, dachten viele: Die bekommt die Justiz nie.

Mitte Juni meldete Jennifer Dallas-Buob, Direktorin des Horber Amtsgerichts: „ Die Angeklagten konnten vergangene Woche festgenommen werden.“ Jetzt berichtet die „Mittelbayerische Zeitung“ in Regensburg, wie es zu der Verhaftung kam. Die beiden, so berichtet die Zeitung der Mediengruppe Bayern, wurden bei einer Verkehrskontrolle im Kreis Kelheim erwischt.

Mainburg hat gut 15000 Einwohner, liegt in Niederbayern. Die größte Stadt in der Nähe ist Ingolstadt. „Ich kann bestätigen, dass es diesen Einsatz gab“, sagt Polizeisprecher Günther Tomaschko. Details dazu könne er aber keine nennen.
Spoiler
Nach Recherchen der Mediengruppe Bayern war das Paar in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Verhaftung erfolgte zwei Tage später in Mainburg; das Amtsgericht in Regensburg erließ am 10. Juni die Haftbefehle. Fakt ist auch: Die Verbindung nach Niederbayern ist alles andere als neu.

Die Frau hat Verwandte in Mainburg – an deren Adresse sie und der Mann letztlich verhaftet wurden. Wie lange sie bereits in der niederbayerischen Stadt waren, könnte womöglich der Prozess in Horb klären.

Der Vater – er soll führender Reichsbürger-Kopf gewesen sein
Interessant, so die Recherchen der Mediengruppe Bayern: Laut Informationen aus Staatsschutz- und Verfassungsschutz-Kreisen galt der Mann als einst führendes Mitglied der Reichsbürgerbewegung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ (GdVuSt). Die Frau, die aus Niederbayern stammt, engagierte sich ebenso. Jedenfalls bis 2020. In der Raumschaft Horb war das Paar mit Aktionen aufgefallen.

Wann das Paar der Polizei zuletzt entwischt war

Beim Verbot der Gruppierung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ (GdVuSt) im März 2020 soll es bereits eine Durchsuchung bei dem Paar im Landkreis Freudenstadt stattgefunden haben. Ein erster Hauptverhandlungstermin im April 2025 scheiterte, da die Eltern trotz Ladung nicht erschienen und untergetaucht waren.

Während die Justiz per Haftbefehl nach ihnen suchte, inserierte das Paar im März 2026 seine Villa für über 1,2 Millionen Euro zum Verkauf. Trotz Zeugenbeobachtungen eines Umzugswagens am 15. März 2026 erfolgte zu diesem Zeitpunkt kein polizeilicher Zugriff.

Darum ist der Prozess in Horb so spannend
Was steckt hinter dem tragischen Tod des zweieinhalbjährigen Kindes? Laut Anklage sollen die Eltern eine lebensnotwendige ärztliche Behandlung aus ideologischen Gründen verweigert und den Notarzt erst mit erheblicher Verzögerung gerufen haben, als sich der Zustand des Kindes bereits „sichtlich verschlechtert hatte.“

Das Kind war weder beim Standesamt gemeldet, noch habe es an den U-Untersuchungen teilgenommen, so die Anklage. Laut Sozialministerium Baden-Württemberg gibt es eine Teilnahmepflicht an den sogenannten U-Untersuchungen. Das ist im Kinderschutzgesetz des Landes verankert. Das Gesetz sieht „keine Sanktionen und kein Tracking“ vor, so das Ministerium.

Wer das Paar vor Gericht verteidigt
Laut Sozialministerium überwachen Krankenkassen die Einhaltung nicht, und der Öffentliche Gesundheitsdienst fordert Eltern nicht aktiv zur Durchführung auf. Eine verpflichtende Überprüfung der Nachweise erfolgt erst im Rahmen der Einschulungsuntersuchung, so das Ministerium.

Fakt ist: Die Eltern haben den Notarzt gerufen, als es ihrem Kind schlecht ging. Bisher sind zwei Verhandlungstermine beim Amtsgericht Horb angesetzt. Die Fortsetzung ist am Freitag, 13. Juli geplant. Der Verteidiger des Mannes ist Rüdiger Kaulmann, unter anderem aus dem Riecher-Prozess als Nebenkläger bekannt. Die Frau lässt sich von Stefan Wally vertreten.
[close]
https://archive.ph/aMBhP#selection-2201.0-3603.360


Und den Redaktierenden sollte man verklagen für Wortmissbrauch am Ausdruck „tragisch“!

Denn „tragisch“, also ohne Schuld, ist daran rein gar nichts.

Sondern schuldhaft verursacht.

Die Schwätzer von der Presse immer mit ihren Versatzstücken und Stereotypen ...  :banghead:
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #920 am: 27. Juni 2026, 11:31:32 »
Für das Kind war es schon tragisch.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #921 am: 27. Juni 2026, 12:06:33 »
Dass BW keine Handhabe hat oder keine zu haben glaubt, um Eltern genauer auf die Finger zu sehen, die keine Geburtsanzeige abgeben, keine der normalen Untersuchungen mitmachen und bei denen man wusste, dass sie bei einer Reichsdeppengruppe aktiv sind, ist verantwortungslos.

Zitat
Laut Sozialministerium überwachen Krankenkassen die Einhaltung nicht, und der Öffentliche Gesundheitsdienst fordert Eltern nicht aktiv zur Durchführung auf. Eine verpflichtende Überprüfung der Nachweise erfolgt erst im Rahmen der Einschulungsuntersuchung, so das Ministerium.

Jetzt sind wir bei organisierter Verantwortungslosigkeit. Kleinkinder sind absolut auf die Fürsorge der Eltern angewiesen, und sie mit depperten Eltern alleine zu lassen, ist Mitschuld.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2026, 12:09:18 von Sandmännchen »
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #922 am: 29. Juni 2026, 18:34:32 »
Stichwort organisierte Verantwortungslosigkeit: Heute war ich zum Prozessauftakt vor Ort. Die Staatsanwältin erwähnte in der Anklageverlesung, dass die Gemeinde die Eltern mehrfach (!) aufgefordert hätte, die Hausgeburt dem Standesamt zu melden. An welche unterbliebene Gewerbeanmeldung musste ich da wohl denken?

Mehr zum Prozesstag später.

Der SWR berichtet bereits:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/prozess-in-horb-eltern-angeklagt-wegen-fahrlaessiger-toetung-100.html

Mein Bericht soll aber ausführlicher werden.
« Letzte Änderung: 29. Juni 2026, 18:38:52 von Mr. Devious »
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #923 am: 29. Juni 2026, 19:25:07 »
"Eine Obduktion ergab, dass das Kind an einer chronischen, akuten und unbehandelten Bronchitis verstorben ist. Die Atemprobleme des Kindes hatten die Angeklagten, der 50-jährige Gärtner und die 44-jährige Kinderphysiotherapeutin und Heilpraktikerin, mit ätherischen Ölen bekämpft."  :facepalm:
«Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wie ich auf diesem verdammten Planeten inmitten all des Bösen und der Ungerechtigkeit gelandet bin...»
 
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Offline Mr. Devious

Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #924 am: 29. Juni 2026, 20:12:03 »
So, Bericht schnell runtergeschrieben, ist ja auch noch Fußball heute:

Anwesend sind: Die Vorsitzende Richterin und zwei Schöffen sowie die Protokollantin. Eine Staatsanwältin, ein medizinischer Gutachter und die Pathologin, die das verstorbene Kind autopsiert hat. Natürlich die beiden Angeklagten und ihre insgesamt drei Verteidiger (zwei für den Vater, einer für die Mutter). Im Zuschauerraum drei Medienvertreter (SWR und wahrscheinlich Südwestpresse und Schwarzwälder Bote). In einer Sitzreihe, die mit „Angehörige“ beschriftet ist, nehmen fünf Personen Platz. Außerdem ein weiteres halbes Dutzend Zuschauer.

Nach der Anklageverlesung verlesen die Verteidiger Stellungnahmen des Vaters und der Mutter. Der Vater gibt an, das Kind sei nie ernsthaft erkrankt gewesen. Die Atemprobleme in der Nacht vor dem Tod hätten sich zunächst mit ätherischen Öen gelindert. Erst später habe sich sein Zustand dramatisch entwickelt. Den Gedanken der Selbstverwalter- oder Reichsbürgerszene hänge der Vater nicht mehr an. Die Mutter schließt sich der Stellungnahme des Vaters weitgehend an. Zur eigenen medizinischen Fachkunde erwähnt sie ergänzend ihre „langjährige Erfahrung als Kinderphysiotherapeutin und Heilpraktikerin“.

Die Vorsitzende stellt auf Nachfrage eines Verteidigers klar, dass sich der Vorführhaftbefehl mit dem Erscheinen vor Gericht erledigt habe und nicht ausdrücklich aufgehoben werden müsse. Nach Ende des Prozesstags könnten die Angeklagten das Gericht verlassen. Zum zweiten Verhandlungstag seien sie geladen. Sollten sie nicht erscheinen, werde sich das Gericht überlegen, ob ihre Anwesenheit erforderlich sei oder in ihrer Abwesenheit verhandelt werden könne. Es sei aber für die Angeklagten von Vorteil, anwesend zu sein.

Die ersten beiden Zeugen sind die „Gastgeber“ der Angeklagten. Sie hätten die Angeklagten erst am Vortag des Geschehens in der Einliegerwohnung ihres Hauses aufgenommen. Es hätte Schwierigkeiten mit einem Umzug gegeben. Beide bestätigen übereinstimmend, dass das Kind am Vortag noch mit ihrer ein Jahr älteren Tochter am Klettergerüst im Kinderzimmer gespielt und keine Krankheitssymptome gezeigt habe „außer vielleicht ein leichter Schnupfen“. Wie haben sich die beiden Familien kennengelernt? Der Gastgeber: „Übers Internet“. Die Vorsitzende fragt nach: „In welchem Zusammenhang übers Internet?“ Gastgeber: „Gärtnern.“

Von dem schlechten Zustand des Kindes hätten die Gastgeber erst am Morgen erfahren, als der Vater nach etwas zum Inhalieren fragte. Die Zeitangaben sind vage, das müsse so gegen 09:30 Uhr gewesen sein. Protokolliert ist, dass der Notarzt gegen 10:50 Uhr angefordert wurde, von der Gastgeberin auf Bitte der Mutter. Dazwischen haben sich die Eltern bei den Gastgebern wohl auch nach einem guten Kinderarzt erkundigt. Warum der nicht aufgesucht wurde, blieb offen.

Der nächste Zeuge ist der HVO. Bei seinem Eintreffen sei das Kind mit nacktem Oberkörper auf dem Boden gelegen (Auf welcher Art von Boden, konnte der Zeuge nicht mehr sagen. „Man konzentriert sich auf den Patienten.“), die Lippen bläulich, das Gesicht blass, kein Atem, kein Puls. Er gab Sauerstoff über Mund-Nase-Maske und begann dann mit Herzdruckmassage. Ob bei seinem Eintreffen schon jemand versucht habe, das Kind zu reanimieren? Zeuge: „Nein.“ Die Mutter schüttelt leicht den Kopf. Wenige Minuten nach ihm trifft die Notärztin ein, später auch der leitende Notarzt, der wegen der besseren technischen Ausstattung seines Fahrzeugs ebenfalls von der Leitstelle angefordert worden war. Auch ein Rettungshubschrauber kommt noch dazu. Nach über dreißig Minuten Reanimationsversuchen kamen die drei Ärzte zum Ergebnis, dass weitere Versuche sinnlos seien.

Vor der Mittagspause erstattet noch die Pathologin, die die Autopsie vorgenommen hatte, ihren Bericht. Das Kind sei äußerlich in einem guten Ernährungs- und Pflegezustand gewesen. Bei der Untersuchung der inneren Organe ergaben sich Anzeichen für eine akute und chronische Bronchitis. Anzeichen für eine chronische Erkrankung waren vor allem die durch Sauerstoffmangel bereits eingetretenen Veränderungen am Herzen. Auch im Lungengewebe gab es schon einen Entzündungsherd, der aber mit bloßem Auge noch nicht sichtbar war. Die Rechtsmedizinerin betont, dass sie „zum Glück“ wenig Erfahrung mit der Autopsie von Kindern habe, sie habe daher bei der Bewertung der Befunde eine sehr erfahrene Pädopathologin eingebunden. Diese habe die Veränderungen am Herzen als „für einen Zweijährigen weit fortgeschritten“ bezeichnet. Ob die Erkrankung bei den regelmäßigen U-Untersuchungen entdeckt worden wäre, sei vom medizinischen Gutachter zu beantworten (dieser wird aber erst am zweiten Prozesstag sein Fazit ziehen).

Schon während des Vormittags gab es wegen der Temperaturen zwei kleine Pausen. Die Zuschauer aus der Sitzreihe „Angehörige“ wandten sich dann insbesondere der Mutter zu. Vater und Mutter hielten sich in den Pausen auch immer wieder fest umarmt. Ein Schmierenjournalist würde vielleicht schreiben: „Zwei Unglückliche, die sich in ihrem Unglück gegenseitig festhalten.“ (Womit nichts darüber gesagt sein soll, inwieweit sie ihr Unglück selbst verschuldet haben).

Nach der Mittagspause wurde dann die Notärztin befragt, die nach dem HVO eingetroffen war. Es ging um den Ablauf der medizischen Behandlung. Insbesondere hakten die Verteidiger mehrfach nach, warum die Sauerstoffversorgung des Kindes zunächst nur durch „Bebeuteln“ erfolgt und erst später intubiert worden sei. (Nach Behandlungsfehlern zu forschen gehört nunmal zu ihrer Aufgabe.) Die Ärztin: „Das Kind ließ sich gut bebeuteln, die Sauerstoffsättigung erhöhte sich.“ Nachfrage der Verteidigung: „Hatten Sie Respekt vor der Intubation?“ Ärztin: "Ich habe immer Respekt vor der Intubation.“ Sie schien froh, nach einer knappen Stunde gegen 14:20 Uhr entlassen zu werden.

Der nächste Zeuge war erst auf 15:30 Uhr geladen. So lange wollte ich nicht warten. Ein Verteidiger regte an die Pause für ein Gespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft zu nutzen, um den Prozess noch an diesem Tag zu beenden. Die Vorsitzende stimmte dem Gespräch zu, wirkte aber skeptisch. Aus dem SWR-Bericht schließe ich, dass es nicht zu einer Verständigung gekommen ist.

Mein persönlicher Eindruck von heute: Da sitzen keine Monster auf der Anklagebank, die ihr Kind misshandelt oder grundlegend vernachlässigt haben. Aber sie haben ihrem Kind aus reichsbürgerlicher Verbohrtheit und Selbstüberschätzung („langjährige Erfahrung als Kinderphysiotherapeutin und Heilpraktikerin“) medizinische Standarduntersuchungen vorenthalten, die aus gutem Grund vorgeschrieben sind. Inwieweit sie damit den Tod ihres Kindes verschuldet haben, wird insbesondere der Vortrag des medizinischen Gutachters am zweiten Prozesstag zeigen.

Der nachstehende Bericht des Schwarzwälder Boten erwähnt auch noch die Aussage des Zeugen, den ich nicht mehr gehört habe:

Spoiler
Das sagen die „Reichsbürger-Eltern“ vor Gericht in Horb

Der Prozess um den Tod Kindes hat am Amtsgericht Horb begonnen. Die Eltern sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das geschah am ersten Verhandlungstag.

Am ersten Prozesstag gegen zwei Eltern schilderte der Angeklagte den Tod des kleinen Kindes. Vater und Mutter sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt - weil sie ihr Kind niemals bei der Gemeinde angemeldet hatten, noch bei der U-Untersuchung waren.

Beide waren abgetaucht und wurden nach dem offensichtlichen Verkauf ihres Hauses in der Raumschaft in Mainburg (Landkreis Kelheim/Regensburg) verhaftet. Jetzt sagt der Vater vor Gericht: „Es war eine rasche, dramatische Entwicklung. Eine nicht vorhersehbare Katastrophe, unter der wir bis heute zu leiden haben.“ Die Mutter sagt vor Gericht: „Das war ein großer Einschnitt im Leben. Ich habe mich als Mutter immer gefragt, ob ich was falsch gemacht habe und ob ich den Tod verhindern hätte können.“ Am Abend vor dem Drama, so die Mutter, sei das Kind „fröhlich und agil“ gewesen. Die Mutter betont auch, dass sie mit ihrem älteren Kind durchaus zur Schulmedizin geht: „Regelmäßig. Dieses Kind braucht das.“

Wo das Unglück um das tote Kind passiert ist

Es passierte Anfang Januar 2023 - Corona-Zeit. Die Eltern wollten damals, so der ermittelnde Polizist, ihr Haus verkaufen. Weil deshalb so ein Umzugschaos im Anwesen gewesen sei, habe man bei Bekannten nachgefragt, ob man dort übernachten kann. Die Hausbesitzer kannten ihn über seine Arbeit. Der Hausbesitzer sagt als Zeuge vor Gericht aus: „Morgens gegen 9.30 Uhr kam der Angeklagte zu mir, fragte, ob wir Medikamente gegen Bronchitis hätten.“ Später, so die Polizei, habe er nach einem Kinderarzt gefragt.

Vater: „Wir haben entschieden, gleich den Notruf zu wählen“

Der angeklagte Vater erklärt über seinen Verteidiger Rüdiger Kaulmann: „In der Nacht kam die Erkältung raus. Das Kind hat immer wieder gehustet. Wir haben Öle verdampft und das Fenster geöffnet. Das hat Besserung gebracht. Dann wurde es wieder hartnäckiger. Im Laufe des Morgens wurde es schlechter. Wir wollten uns auf den Weg zu einem Kinderarzt machen, dann verschlechterte sich der Zustand des Kindes erneut. Wir haben entschieden, gleich den Notruf zu wählen. Meine Frau hat Wiederbelebungsversuche gemacht.“

Richterin Jennifer Dallas-Buob verliest den Notruf. Der Hausbesitzer hatte angerufen, dann das Telefon an die angeklagte Frau weitergegeben. Die Frau sagte damals: „Mein Kind atmet nicht mehr richtig Es hatte sowas wie Bronchitis, die heute Nacht angefangen hat. Das Kind atmet noch, aber leicht. Es verdreht die Augen.“

Der erste Retter: „Das Kind hat keine Atmung mehr“

Der Helfer vor Ort ist nach wenigen Minuten da. Er schildert die Situation wie folgt: „Das Kind lag auf dem Boden. Es hatte kein Bewusstsein, keine Atmung. Am Anfang waren die Lippen blau, mit der Beatmung durch den Rettungsdienst wurde das besser. Ich habe die ganze Zeit Herzdruckmassage gemacht.“

Die Notärztin war um 11.07 Uhr da, dann kam noch der spezialisierte Kinder-Notarzt des Landkreises. Die Notärztin: „Ich habe vorsorglich den Rettungshubschrauber bestellt, falls das Kind schnell in ein Krankenhaus muss.“ Die Reanimationen hätten aber nichts bewegt. Das Herz schlug einfach nicht mehr autonom. 48 Minuten später, so die Notärztin: „Wir drei haben festgestellt - die Reanimation ist erfolglos. Das Kind ist verstorben.“

Was hat der Tod des Kindes mit Reichsbürgern zu tun?

Was hat das ganze mit dem Reichsbürgertum zu tun? Die Staatsanwältin wirft den Eltern vor: „Als Selbstverwalter und Reichsbürger“ hätten sie die Existenz ihres Kinder durch eine geheime Hausgeburt und die fehlende Anmeldung bewusst verschleiert, um jeglichen Einfluss staatlicher Behörden zu vermeiden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft unterließen sie aus dieser ideologischen Motivation heraus jede ärztliche Vorsorge und lehnten selbst im lebensbedrohlichen Notfall einen Krankenhausbesuch konsequent ab, damit nicht bekannt wird, dass das Kind medizinisch unbehandelt und ungeimpft war, so die Anklage.

Der angeklagte Vater sagt in seiner Erklärung, dass er sich von den Reichsbürgern komplett distanziert habe.

Die Pläne der angeklagten Eltern in der Coronazeit

Fakt ist, so der Kripo-Beame, der die Ermittlungen geleitet hatte: „Die Eltern hatten für Februar 2023 konkret geplant, Richtung Osten aufzubrechen, wobei das Ziel eine eventuelle Auswanderung war. Aus diesem Grund befand sich die Familie zum Zeitpunkt des Unglücks in einer Übergangsphase, da ihr eigentliches Wohnhaus bereits für den Verkauf ausgeräumt wurde und nicht mehr richtig bewohnbar war, weshalb sie vorübergehend woanders untergekommen war. Die Mutter hatte das ältere Kind schon seit Beginn der Corona-Pandemie von der Schule abgemeldet. Nach dem Unglück kehrten beide wieder zurück.

Welche Rolle spielen die unterlassenen Arztbesuche? Die rechtsmedizinische Gutachterin: „Eine bereits länger bestehende chronische Atemwegserkrankung zusammen mit einer akuten entzündlichen Verschlechterung (einschließlich Lungenentzündung) erklärt post mortem den Tod des Kindes. Diese Diagnose geht von einer chronischen Bronchitis, Lungenentzündung oder Athma aus.“
Hätte ein Kinderarzt die Atemwegserkrankung erkennen können?

Hätte das vorher von einem Arzt erkannt werden können? Die Gutachterin: „An der Obduktion sehen wir nur einen Teil der Erkrankung. Kinder können klinisch durchaus noch relativ gut erscheinen beziehungsweise gut kompensieren. Die Befunde, die wir am Leichnam sehen, sind jedoch weit fortgeschritten. Aus den Obduktionsbefunden allein kann man nicht unmittelbar auf das klinische Erscheinungsbild schließen.“

Deshalb wird es beim nächsten Gerichtstermin vor allem auf das Gutachten von Neysan Rafat an. Er ist Ärztlicher Direktor für Neonatologie und neonatologische Intensivmedizin im Olgahospital des Klinikums Stuttgart. Die Verteidigung hatte am ersten Verhandlungstag genau versucht zu erfragen, ob die notfallmedizinischer Versorgung des Kindes fachgerecht war. Deshalb wird am 13. Juli um 9 Uhr auch der Notarzt aus dem Rettungshubschrauber und der vom Spezial-Mobil des Landkreises gehört.
[close]

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.tod-eines-kindes-das-sagen-die-reichsbuerger-eltern-vor-gericht-in-horb.bcad034e-fbe2-457d-8015-4a9077a7f155.html
« Letzte Änderung: 29. Juni 2026, 20:20:52 von Mr. Devious »
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« Antwort #925 am: 30. Juni 2026, 10:26:47 »
Ich finde es ja immer wieder spannend, wenn solche Kreise versuchen sich mittels „…ich kenne mich ja aus weil…“ versuchen darzustellen, dass man es ja erkannt hätte wenn etwas gewesen wäre.

Dass sie es damit nur schlimmer machen, wenn echte Experten bescheinigen, dass die Symptome erkennbar gewesen sein, ist ihnen wohl nicht bewusst.
Jemandem mit „medizinischer Erfahrung“ der „erkennbare Symptome“ angeblich übersehen hat kann man schon mal ein ungünstigeres Level auf den Skala grob fahrlässig bis mutwillig zuordnen.
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #926 am: 30. Juni 2026, 11:20:48 »
Angesichts der Berufsbezeichnung sowie der Vorgeschichte sollte besser überprüft werden, ob der Dame nicht die zukünftige Ausübung jeglicher Tätigkeit in einem Heilberuf zu untersagen ist. Eine grundsätzliche Verweigerung von Untersuchungen durch Kinderärzte und Leugnung der anerkannten Standards der Heilkunde liegt ja unstrittig vor.
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #927 am: 13. Juli 2026, 19:11:45 »
Da ich heute nicht vor Ort sein konnte, hier der Bericht des SWR über den Prozessausgang:

Zitat
Kind starb an einer Bronchitis
Nach Tod eines Zweijährigen: Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Im Prozess um den Tod eines Kleinkindes vor dem Amtsgericht Horb sind die Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Strafmaß lautet auf ein Jahr auf Bewährung.

Spoiler

Urteil im Prozess um Kindstod in Horb

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Das Amtsgericht Horb (Kreis Freudenstadt) hat ein Elternpaar wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde allerdings für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sie muss also nicht im Gefängnis verbüßt werden. Außerdem müssen die Eltern je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Eltern waren angeklagt, weil ihr zweijähriger Sohn an einer Atemwegserkrankung gestorben ist. Laut Staatsanwaltschaft und einem Gutachter waren die Eltern nie mit dem Kind beim Arzt - obwohl Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in Baden-Württemberg verpflichtend vorgeschrieben sind. Das Kind war an einer chronischen Bronchitis erkrankt.

Außerdem stand die Frage im Raum, ob sie am Tag des Todes den Notarzt zu spät gerufen haben. Der herbeigerufene Arzt konnte das Kind nicht wiederbeleben.



Urteil im Prozess um Kindstod in Horb

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Das Amtsgericht Horb (Kreis Freudenstadt) hat ein Elternpaar wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde allerdings für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sie muss also nicht im Gefängnis verbüßt werden. Außerdem müssen die Eltern je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die Bewährung

Die Eltern waren angeklagt, weil ihr zweijähriger Sohn an einer Atemwegserkrankung gestorben ist. Laut Staatsanwaltschaft und einem Gutachter waren die Eltern nie mit dem Kind beim Arzt - obwohl Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in Baden-Württemberg verpflichtend vorgeschrieben sind. Das Kind war an einer chronischen Bronchitis erkrankt.

Außerdem stand die Frage im Raum, ob sie am Tag des Todes den Notarzt zu spät gerufen haben. Der herbeigerufene Arzt konnte das Kind nicht wiederbeleben.
Eine Engelsfigur auf einem Grab. Eltern aus dem Waldachtal behandelten die Bronchitis ihres zweijährigen Kindes nur mit Ölen. Es starb daraufhin.
Was Pseudomedizin so gefährlich macht Ätherische Öle statt Hausarzt: Ist wegen dieser Ideologie ein Zweijähriger gestorben?

Voller Gerichtssaal in Horb

Der Gerichtssaal am Amtsgericht Horb war am Montag voll. Unter den etwa 30 Zuhörenden waren nach SWR-Beobachtungen auch viele Unterstützer der angeklagten Eltern.

Das Gericht musste beurteilen, ob die Eltern eine Mitschuld am Tod ihres Kindes trifft und wie groß diese ist. "Das Verfahren war für das Gericht schwierig", so die Direktorin des Amtsgerichts Horb, Jennifer Dallas-Buob.

Staatsanwaltschaft plädierte auf anderthalb Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft Rottweil hatte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert - außerdem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Sie ist der Meinung, dass die Eltern ihre Pflichten in vielfacher Weise verletzt hätten.

So hatten sie nach der Hausgeburt in Waldachtal-Salzstetten (Kreis Freudenstadt) die rechtliche Existenz ihres Kindes verleugnen wollen. Trotz mehrmaliger Aufforderung meldeten sie ihr Kind nicht bei den Behörden an, um es so staatlichem Einfluss zu entziehen. Die Staatsanwaltschaft rechnet die Eltern der sogenannten "Reichsbürgerszene" zu - wovon sich die Eltern allerdings im Prozess distanzierten.
Eltern behandelten Atemwegsprobleme mit ätherischen Ölen

Die Verteidigung sah keine Schuld bei den Eltern und plädierte auf Freispruch. Die Eltern selbst hatten sich vor Gericht nicht direkt geäußert, sondern Stellungnahmen verlesen lassen. Daraus ging hervor, dass sie Atemwegsprobleme ihres Kindes offenbar mit ätherischen Ölen behandelt haben. Der Junge habe am Tag vor seinem Tod noch ganz normal mit anderen Kindern gespielt.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Zweijährige gut versorgt gewesen sei. In einem Bereich jedoch hätten die Eltern fahrlässig gehandelt - nämlich im medizinischen Bereich. Die Eltern selbst hätten die freie Wahl, ob sie zum Arzt gehen oder nicht. Bei Kindern sei das jedoch anders. Da habe man die Pflicht, zum Arzt zu gehen, unterstrich die Richterin.

Außerdem hätten die Eltern den Notarzt früher rufen müssen. Ein Gutachter sagte im Prozess aus, das Kind hätte vielleicht gerettet werden können, wenn Hilfe zehn Minuten früher da gewesen wäre.
Eltern waren untergetaucht

Der Prozess gegen die Eltern des Kleinkindes hätte schon im vergangenen Jahr stattfinden sollen. Die Eltern waren jedoch untergetaucht und wurden mit Haftbefehl gesucht. Schließlich wurden sie in Bayern festgenommen.
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https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/prozess-totes-kleinkind-horb-urteil-100.html
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #928 am: 13. Juli 2026, 19:52:08 »
Es gibt Kreise, die sprechen bei solchen Urteilen gerne von Kuscheljustiz.
«Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wie ich auf diesem verdammten Planeten inmitten all des Bösen und der Ungerechtigkeit gelandet bin...»
 
(Ukrainischer Helfer, der Kriegstote sucht um sie zu bergen, damit ihre Familien sie bestatten können)
 
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Offline nixweiter

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #929 am: 14. Juli 2026, 15:16:15 »
Angesichts der Berufsbezeichnung sowie der Vorgeschichte sollte besser überprüft werden, ob der Dame nicht die zukünftige Ausübung jeglicher Tätigkeit in einem Heilberuf zu untersagen ist.

Die Ausübung auf Basis Heilpraktiker sollte sich erledigt haben, dafür braucht es ein sauberes Führungszeugnis.

Auf den Plan auszureisen kann die Vorstrafe, abhängig vom Ziel, auch Auswirkungen haben.
« Letzte Änderung: 14. Juli 2026, 15:22:03 von nixweiter »
Dummheit hat Grenzen: Mexico und Canada.
 
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