Ich habe bislang immer angenommen, dass die "Zustiftungen" als Schenkungen an Strohmänner durchgeführt werden und so durchaus im Grundbuch eingetragen werden. Wird nur doof, wenn die treuhänderischen Strohmänner abtrünnig werden oder pleite gehen.
Das ist meines WIssens noch nie vorgekommen. Denn schon bei anderen Immobilienschachereien ist Fitzek mehrfach darüber gestolpert, dass das Finanzamt in Sachen Grunderwerbssteuer ungemein penetrant geblieben ist. Außerdem stört sich Fitzek am Grundbuch, weil "Grund" nach seiner Meinung nur Meeresgrund bedeuten kann. Deswegen gibt es im Königreich auch nur ein "Bodenbuch" (wohl noch nie vom Seeboden gehört?) und in das darf Fitzek selbst die zugestifteten Immobilien und Grundstücke (sollten das nicht Bodenstücke sein?) aufnehmen, weil die polnische Bank "ING DiBa Schlesien" ihn bekanntlich zum Notar ernannt hat. Wobei ihm letzteres sehr wichtig zu sein scheint. Man könnte fast meinen, dass ein allgewaltiger König mit Ermächtigungsparagraph in der selbst zusammen geschmierten "Verfassung" ohne Plazet von berufener Stelle keine Eintragung in Bodenbücher vornehmen darf. Zumal ich auch gerne wüsste, ob das Grundbuchamt des Königreichs folgerichtig als "Bodenbücherei" bezeichnet wird?
Es war aber auch witzig wie früher munter Grundstücke als Zustiftungen aufgelistet wurden, die umgehend wieder verschwanden, nachdem sich die Eigentümer mit Fitzek überworfen hatten. Wie, warum und was auch immer das bedeuten sollte. Aber immerhin sind diese Ehemaligen besser davon gekommen als die jetzigen Untertanen mit Grundbesitz. Die werden nämlich vom Königreich dabei unterstützt ihre Immobilien schnell loszuschlagen und dürfen dann
das Geld "zustiften" mit dem Stift Fitzek stiften geht, äh, ich meine, das Geld also, das für das ungemein gemeine Wohl und die windigen Ideen vom Fürsten Privatinsolvenz in Windeseile zum Fenster hinaus geworfen wird.