Autor Thema: Pech wenn sich die Rechtslage vor Vollendung einer Straftat ändert  (Gelesen 763 mal)

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Offline Knallfrosch

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http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/6812.htm

Kurzfassung:
Fälschung des Dokuments (Impfpass) vor Verschärfung der §§277-279 (nach altem Recht straflos)
Vorlage des gefälschten Dokuments (beim Arbeitgeber) nach Verschärfung

ergibt Strafbarkeit nach neuem Recht. Recht so.
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