Autor Thema: Pech wenn sich die Rechtslage vor Vollendung einer Straftat ändert  (Gelesen 761 mal)

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Online Knallfrosch

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http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/6812.htm

Kurzfassung:
Fälschung des Dokuments (Impfpass) vor Verschärfung der §§277-279 (nach altem Recht straflos)
Vorlage des gefälschten Dokuments (beim Arbeitgeber) nach Verschärfung

ergibt Strafbarkeit nach neuem Recht. Recht so.
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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