Autor Thema: Nicht zu glauben,  (Gelesen 4520 mal)

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Offline hair mess

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Re: Nicht zu glauben,
« Antwort #15 am: 17. Mai 2021, 22:30:57 »
Das Problem ist ja eben, dass es kein Grab von Alfred Jodl ist, sondern nur das Grab seiner Familienangehörigen.
Durch das Anbringen des Namens ohne Grablegung bekommt der Grabstein auch die Funktion eines Gedenksteins.

Und soll eines Alfred Jodl gedacht werden, ohne seine Taten zu erwähnen?
Das war die Frage, die Kastner sich, der Gesellschaft und den Gerichten stellte.
An einen Alfred Jodl erinnern zu wollen, nur als der tolle Kerl, der er für die Familie war, geht nicht.
Dafür ist zu viel geschehen.

Die Rückreduzierung auf ein Grab,
was es ja nicht mehr alleine war,
lenkte bewusst von der berechtigten Intention ab.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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dtx

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Re: Nicht zu glauben,
« Antwort #16 am: 18. Mai 2021, 21:30:09 »
Das Problem ist ja eben, dass es kein Grab von Alfred Jodl ist, sondern nur das Grab seiner Familienangehörigen.

...

Dann ist es immer noch ein Grab. Und die Beschriftung "Familie Jodl" entspricht ja nun mittlerweile auch den tatsächlichen Verhältnissen.

...
Durch das Anbringen des Namens ohne Grablegung bekommt hatte der Grabstein auch die Funktion eines Gedenksteins.

...

...
Und soll sollte eines Alfred Jodl gedacht werden, ohne seine Taten zu erwähnen?
Das war die Frage, die Kastner sich, der Gesellschaft und den Gerichten stellte.
An einen Alfred Jodl erinnern zu wollen, nur als der tolle Kerl, der er für die Familie war, geht nicht.

...

Zumal die Angabe des Dienstranges "Generaloberst" in diesem Fall ja verlangt hätte, bei den beiden Damen "Feldmarschall" draufzuschreiben.
Das wollte aber keiner.
 
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Offline kairo

Re: Nicht zu glauben,
« Antwort #17 am: 18. Mai 2021, 22:42:31 »
Zumal die Angabe des Dienstranges "Generaloberst" in diesem Fall ...

Ging das eigentlich? Nachdem die Wehrmacht am 8. Mai 1945 zu existieren aufgehört hatte, war er auch kein Offizier derselben mehr.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Nicht zu glauben,
« Antwort #18 am: 19. Mai 2021, 06:48:13 »
Nachdem die Wehrmacht am 8. Mai 1945 zu existieren aufgehört hatte


Sie hat kapituliert.

Aber nicht aufgehört zu existieren.

„Generaloberst a. D.“ ist auf jeden Fall richtig. In diesen Rängen ist man z-Grabstein und da man die Pension eines Generalobersten bis zum Lebensende bekommt und die Witwe die Witwenrente eines Generalobersten bezieht, ist Generaloberst schon richtig. Abgesehen davon dürfen Orden und Ehrenzeichen bis zum Ableben getragen werden, allerdings – falls vorhanden – ohne Symbole, die unter den 86 a fallen.

Bauchschmerzen habe ich allerdings, wenn Dönitz und seine Kumpane als „Reichsregierung“ geadelt werden (wie in letzter Zeit in diversen Dokus). Das war keine Reichsregierung – auch wenn die Deutschen meinen, es müsse immer eine Regierung geben und sei es „ernannt“ durch das Schriftstück eines Schnauzbarts.


.
« Letzte Änderung: 19. Mai 2021, 08:20:19 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline kairo

Re: Nicht zu glauben,
« Antwort #19 am: 19. Mai 2021, 09:04:37 »
Nachdem die Wehrmacht am 8. Mai 1945 zu existieren aufgehört hatte
Sie hat kapituliert.
Aber nicht aufgehört zu existieren.

Laut BVerfG (1 BvR 371/52) hat sie damit aufgehört zu existieren. Sonst wäre schwer zu erklären, wann sie sonst zugemacht wurde. Davon ist nämlich nichts bekannt. Folglich gibt es sie noch heute, das Deutsche Reich hat somit Streitkräfte, und daher ... Moment mal, jetzt bin ich wohl falsch abgebogen. Oder an der Voraussetzung ist etwas verkehrt.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Nicht zu glauben,
« Antwort #20 am: 19. Mai 2021, 09:11:11 »
Off-Topic:
Die Wehrmacht wurde erst durch Kontrollratsgesetz Nr. 34 vom 20.08. 1946 aufgelöst.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Nicht zu glauben,
« Antwort #21 am: 19. Mai 2021, 09:14:43 »
Laut BVerfG (1 BvR 371/52) hat sie damit aufgehört zu existieren.



Trotzdem war er am 30. Jan. '44 zum Generaloberst befördert worden.

Und wurde auch als Militär angeklagt.

Am 16. Oktober 1946 wurde Alfred Jodl in Nürnberg gehenkt.

Danke, @Rabenaas für den Hinweis!
(Könnten wir uns bitte Diskussionen im Stile der Kundschaft ersparen, ob er als GenOberst gehenkt wurde oder nicht?)
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Offline Sandmännchen

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Re: Nicht zu glauben,
« Antwort #22 am: 19. Mai 2021, 09:59:59 »
Jetzt will ich's aber genau wissen! Wurde denn die Person, der Mensch, die Uniform oder der Rang von Jodl verurteilt?

 :shifty:
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Nicht zu glauben,
« Antwort #23 am: 19. Mai 2021, 10:22:55 »
Gute Frage! Gehängt wurde er jedenfalls in persona.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Agrippa

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Re: Nicht zu glauben,
« Antwort #24 am: 19. Mai 2021, 10:34:07 »
Jetzt will ich's aber genau wissen! Wurde denn die Person, der Mensch, die Uniform oder der Rang von Jodl verurteilt?

 :shifty:
Möglicherweise gab es auch vier Hängungen oder die vierfach gleichzeitig ausgeführte Hängung von Rang, Uniform, Person und Mensch Alfred Jodl.
Denn, wenn der Mensch Alfred Jodl gehängt werden soll, dann wird er in seine Uniform gekleidet - die somit mitgehangen wird - und die Uniform erhält seine Rangabzeichen - womit der Rang mitgehangen wird - und in die Seitentasche der Uniform wird die Person Alfred Jodl in Form einer Geburtsurkunde und Lebenderklärung gegeben - womit auch diese mitgehangen wird.

Es gibt also kein Problem, sondern nur unentdeckte Lösungen  ;)
Tertius gaudens!
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Nicht zu glauben,
« Antwort #25 am: 19. Mai 2021, 16:43:29 »
@Rabenaas ich widersprech Dir wirklich, wirklich nur ungern. Aber @kairo hat schon Recht:

Zitat von: Das BVerfG
1. Die deutsche Wehrmacht hat mit der bedingungslosen Kapitulation rechtlich zu bestehen aufgehört; die Proklamation Nr. 2, die Direktive Nr. 18 und das Gesetz Nr. 34 des Kontrollrats haben, soweit sie sich auf die Auflösung der Wehrmacht beziehen, nur deklaratorischen Charakter.
BVerfG, Urt. v. 26.02.1954 – 1 BvR 371/52 = BVerfGE 3, 288 = openJur 2013, 46016 (Leitsatz 1)

Aufgrund Art. 131 GG erhielten ehem. Wehrmachtsangehörige gleichwohl Versorgung.

Das zitierte und verlinkte Urteil ist insgesamt recht interessant zu lesen, da es eine kurze Geschichte der Wehrmacht und ihrer Verflechtungen im Nazi-Regime aus einer Perspektive des Jahres 1954 zeichnet. Wer es liest, möge sich die Stichwörter "saubere Wehrmacht" und "Wehrmachtsausstellung" im Hinterkopf behalten bzw. vorher dazu neuere Forschung anlesen, z.B. hier. Für die endgültige Politisierung der Wehrmacht hinein in das NS-Gefüge sei z.B. "die Widerstandstat vom 20.07.1944" ursächlich.

Was die Berechtigung zum Führen eines Dienstgrades angeht, schweigt das Urteil, soweit ich es überflogen habe. Es macht aber auch keinen Unterschied. Die ehemaligen Wehrmachtssoldaten hatten Dienstgrade und selbst wenn sie sie verloren hatten und nicht mehr führen durften, so durfte mangels Verwechselbarkeit zu aktiven Soldaten (die es nicht gab) vermutlich trotzdem auf den ehemals verliehenen Dienstgrad hingewiesen werden. Es gilt das vom @Reichsschlafschaf gesagte.
« Letzte Änderung: 19. Mai 2021, 17:32:10 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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