Ich bin zufällig im Netz über Zimmer gestolpert und festgesellt, dass es ja bereits einen - wenn auch recht alten - Thread zu ihm gibt.
Nun habe ich eine Weile auf seine Seite unrechtsstaat geschmökert und muss immerhin anerkennen, dass er - anders als die typische Kundschaft von uns - tatsächlich auch Verfahren gewinnen kann. Chapeau!
So hat er bspw. beim Bundesverfassungsericht 2013 die Aufhebung eines Beschlusses des Thüringer Verwaltungsgericht durchgeboxt, mit dem ihm Prozesskostenhilfe verwehrt wurde:
https://www.unrechtsstaat-brd.de/6-1-absicherung-der-entrechtung/verfassungsbeschwerde-zul%C3%A4ssig . Dort findet sich auch ein PDF mit dem Beschluss.
Schon ein bisschen widersinnig, dass er sich in einem Blogbeitrag vom 01.08.2018 dennoch darüber auslässt, dass
Verfassungsbeschwerden seit 1969 sinnlos sind. Aber das ist halt das alte Problem mit der Logik.
Oder am 25.07.2018 hat das Landgericht Stuttgart einen Beschluss des AG Waiblingen aufgehoben und das Befangenheitsgesuch gegen den Richter des AG für begründet erklärt:
https://www.unrechtsstaat-brd.de/14-1-brd-aktuell-2018/richter-luippold-ist-befangen , auch dort findet sich ein pdf mit dem Beschluss. Einen besonders schönen Auszug aus dem Beschluss habe ich mal im Spoiler gepostet.
Spoiler
Es ist auch nicht deshalb unzulässig, weil der Kläger nach Auffassung des Amtsgerichts „querulatorisch veranlagt“ ist. Es ist zwar gerichtsbekannt, dass der Kläger in den letzten Jahren mit einer Vielzahl von Beschwerden, insbesondere auch bei der 10. Zivilkammer des Landgerichts, vorstellig geworden ist, und dabei häufig gerügt hat, dass sein Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt sei. Dies bedeutet aber nicht, dass damit sämtliche Anträge des Klägers ohne nähere Prüfung als unzulässig behandelt werden dürfen. Zwar kann im Einzelfall des Rechtsschutzbe- dürfnis fehlen, wenn eine Partei verfahrensfremde Zwecke verfolgt oder mit den immer gleichen Argumenten Anträge und Beschwerden wiederholt, die offensichtlich unbegründet und bereits
mehrfach beschieden worden sind.
So liegt der Fall hier aber nicht. Bei seinem ursprünglichen Anliegen hat der Kläger nämlich nicht - wie dies in der Vergangenheit häufig der Fall war - den ihm bekannten Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts in Frage gestellt, sondern sich vielmehr auf diesen berufen, da ihm offenbar die wenige Wochen zuvor beschlossene Änderung des Geschäftsverteilungsplans nicht bekannt war. Im Kern geht es bei dem Befangenheitsgesuch nicht darum, ob der abgelehnte Richter der gesetzliche Richter ist, sondern darum, dass der Richter die Anfragen dazu, wieso er den Streitwert vorläufig festgesetzt habe, obwohl an sich laut dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts eine andere Richterin zuständig sei, zunächst ignoriert und sodann mit dem Zusatz beantwortet hat „Das geht aber eigentlich den Kläger und auch seine Prozessbevollmächtigte nichts an.“
Fun Fact: Die leicht abwertende Bemerkung des Richters hat zur Befangenheit geführt, weil Zimmer nicht wie sonst den Geschäftsverteilungsplan in Frage gestellt, sondern sich auf ihn berufen hat. Ich vermute, das konnte der arme Richter einfach nicht richtig verarbeiten...
Wie in diesem Verfahren scheint er sich auch ansonsten derzeit vorrangig auf Gerichtsvollzieher eingeschossen zu haben (mein herzliches Beileid an OGV Schneck, der regelmäßig Gegenstand von Zimmers Abhandlungen ist).
Ach ja: Im Juli 2018 wurden wohl im Raum Karlsruhe nicht von ihm stammende Hilfsangebote gegen Gerichtsvollzieher mit seiner Telefonnummer geklebt, wogegen er sich verwahrt.
"Ich helfe niemandem!". Auf der Seite "
Freiheit für Deutschland" wird er allerdings (noch) als Rechtsversteher genannt. Ob er davon weiß?
Wie groß seine Reichweite ist, kann ich nicht beurteilen. Viele Kommentare auf seiner Webseite oder auf
Facebook hat er nicht gerade. Und auch sein
Youtubekanal, in dem er eigentlich nur auf die Beiträge seines Blogs hinweist, findet kaum Beachtung.
Dennoch scheint es mir lohnenwert, den Mann nicht ganz aus den Augen zu verlieren.