Peters will freigelassen werden, obwohl er schon im vergangenen Monat freigelassen worden ist. Na gut.
Er hat seine Forderung an den Landtag in Form einer Petition geschickt. Aber der Landtag hat darüber nicht zu entscheiden. Der Justiz kann er nichts vorschreiben. Das Gnadenrecht liegt beim Ministerpräsidenten. Eigentlich hätte der Petitionsausschuss die Eingabe auf der Stelle wegen Unzuständigkeit ablehnen müssen.
Der Petent fordert seine sofortige Entlassung aus der Haft. Er trägt vor, er sei zu Unrecht verurteilt worden.
Und ist somit kein Kandidat für einen Gnadenakt. Begnadigt kann man nur werden, wenn man zu Recht verurteilt worden ist. Gnade ist gerade das, was einem erwiesen wird, obwohl man keinen Anspruch darauf hat. Einen solchen Anspruch auf Entlassung erhebt er aber. Wer zu Unrecht verurteilt worden ist, für den gibt es Rechtsmittel. Haben die keinen Erfolg, ist man eben zu Recht verurteilt worden.
Er bezeichnet sich – im Übrigen auch in seiner Petitionsschrift vom 10. Januar 2020 – nach wie vor als „freier Bürger gem. § 1 BGB in Selbstverwaltung gem. ICC Den Haag seit 23. November 2010“,
Wir erleb(t)en hier das faszinierende Schauspiel eines eingesperrten freien Bürgers.
Außerdem ist voll und ganz unklar, warum er seine Petition an ein Parlament eines Staates gerichtet hat, mit dem er doch überhaupt nichts zu tun hat. Aber es scheint nicht seine erste Petition zu sein. Vielleicht findet er irgendwann raus, in welchem Land das BGB gilt. Mit seiner Berufung auf den ICC hat er aber schlechte Karten, denn die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied des Vertrages über den ICC und wird schon dafür sorgen, dass er zumindest dort nicht zu dem kommt, was er sein "Recht" nennt.