na du helvetia fängst was an und brigst es nicht zum abschluss.
es war schlussendlich definitv keine körpervertzung. nach obergerichts entscheid. und er wurde nur zu einer geldstrafe bestraft wegen tätlichkeit.
wen man schon was anfangt mit recherchiren, solte man es auch sauber machen und auch zum abschluss ( bis zum schluss verfolgen) bringen!!!
wo warst du bei den gerichtlichen verhandungen vorallem bei der ersten landgerichts verhandlung?? ich war als gerichts beobachert dort und hab mich köstlich amusiert wie sich der daniel selber von der verhandung dispensiert hat und damit auch durchgekommen ist. dankt den corona massnahmen.

und er hat es dan weiter gezogen ans obergericht, und das es eine schriftliche verhandlung gibt und die staw hat dagegen kein einspruch gegen die schriftliche verhandung erhoben.
und als es vom obergericht behandelt wurde, hiess es dan das es keine körperverletzung ist, wen man ein pefferspray einsetzt.
somit war die aklagen wegen versuchter schwerer körperverltzung vom tisch und nur noch eine tätlichkeit.
die staatsanwaltschaft wolte es dan noch vor das bundesgericht ziehen, wegen der schriftlichen verhandlung beim obergericht, mit der begründung das obergericht hätte wilkürlich gehandelt.
was definitiv nicht der fall war, weil ja die staatsanwaltschaft die frist verschlafen hat, um gegen die schriftliche verhandung einspruch zu erheben und ist dan vor bundesgericht abgewisen worden.
das hat nur noch mehr gezeigt wie schwachsinnig die ochsen kantons justiz ist und tätlichkeit mit schwerer k0rperverletzung verwechselt.
PS. daniel hat sein hund wider, hat bis auf eine finanziele bestrafung, das verfahern gewonnen und er lebt glücklich und zufrieden ohne solchen staatsterror. und trolle wie euch.