Autor Thema: Affidavit & Co.  (Gelesen 5963 mal)

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Offline Rechtsfinder

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Re: Affidavit & Co.
« Antwort #15 am: 12. September 2017, 12:24:09 »
Unter Plünderung versteht man im Volksmund aber auch die Handlungen, die von angeblichen G20-Gegnern in St. Pauli in der Budni-Filiale oder großflächig in London vor ein paar Jahren vorgenommen wurden. Dies dürfte zweifelsohne nicht rechtskonform sein. (...)

Ich setze 5 Euronen auf § 125a StGB:

Zitat
Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs
In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

(...)

4.   plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.

Exakt das würde ich ebenfalls sagen. Vor lauter HLKO habe ich das natürlich völlig vergessen. Schande über mich und Asche auf mein Haupt!

Edit: Ich hoffe, ich konnte den Fehler einigermaßen ausbügeln. ;)
« Letzte Änderung: 12. September 2017, 12:49:16 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

dtx

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Re: Affidavit & Co.
« Antwort #16 am: 12. September 2017, 12:26:01 »
Die Dödel bezeichnen jedwede Amtshandlung eines Vollzugsbeamten, die eventuell darauf gerichtet ist, ihnen etwas wegzunehmen, als "Plünderung". Beispiele gefällig:



oder

https://www.youtube.com/watch?v=IsHeR1zq8kg (vermutlich ein Sürmeli-Jünger, sein Name wird im Video genannt - da geht es nur um eine Zustellung)

Spoiler
Der Gerichtsvollzieher Herr Stock vom AG Büdingen/Hessen kommt um seine Plünderungsaktion gegen meine Familie durchzusetzen. Die Gerichtsvollzieher Ordnung (GVO) wurde aber am 01.08.2012 geändert. Demnach darf der GV nicht mehr vollstrecken: Die §§ 1, 22,22a,24.....wurden aufgehoben!!! D.h. per Gesetz wurde der Beamtenstatus aufgehoben, er ist kein Beamter mehr, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ist ihm untersagt, der Geltungsbereich bzw. Zuständigkeitsbereich wurde aufgehoben, die Zustellung der gelben Briefchen ist ihm ebenfalls untersagt. Dennoch setzen diese Typen ohne Rechtsgrundlage die Enteignung fort. Achtet darauf, daß richterliche Urteile immer vom Richter unterschrieben sein müssen (§ 126 BGB), ansonsten tritt keine Rechtskraft ein. Auch die OWiG Anschreiben "müssen" unterschrieben sein. Maschinell erstellte Schreiben sind ohne Unterschrift ungültig!!!
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Re: Affidavit & Co.
« Antwort #17 am: 12. September 2017, 14:08:04 »
Man sollte eine Sammlung solcher Videos anlegen:

"Der handlungsfähige Rechtsstaat zu Gast bei lebensunfähigen Deppen"
 

Offline Das Chaos

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Re: Affidavit & Co.
« Antwort #18 am: 12. September 2017, 14:27:04 »
Meine Artikel-Entwürfe geraten leider immer irgendwie - lehrhaft, wenn ich das so sagen darf....

Du darfst! Aber was im Forum z. T. nervt ist angemessen und sogar wunderbar passend im Wiki. Weiter so!
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

dtx

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Re: Affidavit & Co.
« Antwort #19 am: 12. September 2017, 14:28:46 »
Man sollte eine Sammlung solcher Videos anlegen:

"Der handlungsfähige Rechtsstaat zu Gast bei lebensunfähigen Deppen"

Die sind aber auf Grund § 201 StGB sowie §§ 22 und 23 KunstUrhG auf stetiger Wanderschaft.
 

Offline emz

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Re: Affidavit & Co.
« Antwort #20 am: 12. September 2017, 14:41:34 »
Man sollte eine Sammlung solcher Videos anlegen:

"Der handlungsfähige Rechtsstaat zu Gast bei lebensunfähigen Deppen"
Besonders empfehlen würde ich eines der allerersten Videos, in dem am Fall Jo Conrad der Affe Davit vorgestellt wird. Eine der Stimmen im Hintergrund, würde ich unbedingt Lisa Fitz zuordnen. Aber so wirklich überrascht bin ich da auch nicht. Hat sie sich doch auch schon in Interviews in Schang.TV mit ihren Ansichten hervorgetan.

(Würde ich jetzt den entsprechenden Link finden  :scratch: , ich würde mir das sogar nochmal antun und die entsprechende Minutenangabe raussuchen. Vielleicht mag da mal jemand helfen  ;) )
 

Offline Evil Dude

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Re: Affidavit & Co.
« Antwort #21 am: 12. September 2017, 16:35:19 »
Meine Artikel-Entwürfe geraten leider immer irgendwie - lehrhaft, wenn ich das so sagen darf. Vielleicht sogar besserwisserisch. Dieses Problems bin ich mir durchaus bewusst, weshalb ich auch so gut wie nie Lemmata schreibe.

Na dann sind sie für Reichsdeppen-Mitläufer und -Gefährdete doch ideal! Deren Problem ist doch gerade, dass sie einem Guru, der alles besser weiss, nachlaufen (wollen)!
Dann dürfte ihnen der Duktus gut vertraut sein!  ;)
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Offline Pantotheus

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Re: Affidavit & Co.
« Antwort #22 am: 14. September 2017, 21:28:06 »
Hab' ma' wieder was verbrochen, aber ich glaube, daran muss noch viel nachgearbeitet werden.

Spoiler
Siegel

1. Begriff
Unter Siegel im engeren Sinn wird ein Instrument verstanden, das ein dreidimensionales Bild (Relief) vertieft in ein weiches Material drückt. Siegel kommen u. a. als Zylinder, der abgerollt wird, als Stempel (Petschaft), als Ring und in weiteren Formen vor.
Die frühesten bekannten Siegel sind wahrscheinlich älter als die Erfindung der Schrift. Sie dienten zur Kennzeichnung, Beglaubigung, zum Verschluss und ersetzten die mangels Schrift nicht mögliche eigenhändige Unterschrift.
Siegel wurden in feuchten Ton gedrückt, der beim Trocknen aushärtete, in Wachs, weiche Metalle, auf besonderes, prägbares Papier und seit der frühen Neuzeit zunehmend in besonderen Siegellack.
In Europa hatte das Siegel als Mittel zur Authentifizierung und Beglaubigung von Urkunden aller Art seine Hochblüte im Mittelalter. Mit der fortschreitenden Alphabetisierung trat das Siegel aber nach und nach hinter der eigenhändigen Unterschrift zurück.
Heute werden fast nur noch Stempel verwendet, die ein Siegel-Bild mit Stempelfarbe flach auf Papier drücken. Echte Siegel, die einen dreidimensionalen Abdruck in Lack oder Wachs drücken, sind selten geworden und dienen fast nur noch zu Zwecken der Liebhaberei.

2. Verwendung von Siegel-Stempeln im Rechtsverkehr
Zur Beglaubigung und Authentifizierung von rechtlich bedeutsamen Schriftstücken aller Art dient heute vor allem die eigenhändige Unterschrift. Da im Vertragsrecht von Ausnahmen abgesehen Formfreiheit herrscht, können Verträge auch mündlich geschlossen werden. Standardbriefe von Behörden sind heute oft maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift, Siegel oder Stempel gültig.
Ein Stempelabdruck mit zum Beispiel der Firmenbezeichnung und -anschrift einer Unternehmung kann allerdings einem wichtigen Geschäftsbrief, Vertrag oder sonstigen Schriftstück eine höhere Glaubwürdigkeit und Verkehrssicherheit verleihen. Das Anbringen eines Stempelabdrucks dient - wie auch die Verwendung eines besonderen Geschäftspapiers mit aufgedrucktem Briefkopf und gegebenenfalls Wasserzeichen - dazu, eine mögliche Fälschung oder Missbrauch durch Mitarbeiter zu erschweren, da der Stempel nicht ohne weiteres zur Verfügung steht.
Schriftstücke von Behörden und Gerichten müssen nicht allgemein gestempelt oder gesiegelt werden, um gültig zu sein. Für bestimmte Urkunden ist allerdings das Anbringen eines Stempelabdrucks, dessen Bild sich meistens an die herkömmlichen Siegelbilder anlehnt (Kreisform, Wappen, Logo oder Signet in der Mitte, Umschrift entlang der Kreislinie mit Angabe der ausstellenden Behörde), vorgesehen oder vorgeschrieben. Dies gilt allgemein für Beglaubigungen und Ausfertigungen, aber auch etwa auf Zeugnissen, Diplomen und dergleichen werden Siegel-Stempelabdrucke angebracht.

3. Behauptungen von Reichsbürgern rund um Siegel und Stempel
Siegelzwang
Immer wieder taucht die Behauptung auf, dass behördliche oder gerichtliche Schreiben ohne Siegel- oder Stempelabdruck nicht gültig und daher nicht rechtlich bindend seien. Einen solchen Formzwang gibt es allerdings nicht.

Ausrichtung von Stempelabdrücken
Kritik an angeblich nicht richtig angebrachten Stempelabdrucken wird von Reichsbürgern, Freemen und dergleichen Kreisen immer wieder geäußert. Neben der angeblich richtigen Position auf dem jeweiligen Schriftstück ist ihnen auch wichtig, dass das Stempelbild genau aufrecht oder mit einer leichten Drehung (12-Uhr- oder 11-Uhr-Position) zu sehen ist. Eine Vorschrift, die eine bestimmte Positionierung oder Ausrichtung von Stempelabdrucken verlangt, gibt es allerdings im geltenden Recht nirgends.

Vorgeblicher Siegelbruch
Immer wieder beklagen Reichsbürgerkreise vorgeblichen Siegelbruch. Mit dem echten Straftatbestand nach Paragraf 136 des deutschen Strafgesetzbuches hat dies allerdings nichts zu tun. Dieser bezieht sich auf Siegelmarken beziehungsweise -kleber, die der Sicherung oder dem Verschluss einer Sache dienen. Siegelbruch im Sinne des geltenden Rechts ist also zum Beispiel, an einem polizeilich versiegelten Gebäude einen entsprechenden Kleber oder eine Marke von der Tür zu entfernen, um diese öffnen zu können, oder ein Pfandzeichen (sog. Kuckuck) von einer gepfändeten Sache abzulösen. Nach der Einbildung der Reichsbürger soll Siegelbruch hingegen dann vorliegen, wenn der Stempelabdruck auf einem Schriftstück die Unterschrift oder andere Elemente schneidet. Dies ist allerdings Unsinn, eine entsprechende rechtliche Vorschrift gibt es nicht.

Siegelwahl
Von [Uwe Knitzsch] wird erst sei 2017 verbreitet, dass eine sog. Siegelwahl durch das (seiner Meinung nach echte) deutsche Volk stattfinden müsse, um überhaupt eine richtige Wahl einer Volksvertretung durchführen zu können. Entsprechende Flyer [LINK!] kursieren Spätestens seit September 2017 in mehreren Orten der Bundesrepublik. Schleierhaft bleibt dabei, warum das Volk - wohl gemerkt ohne gültiges Siegel in seinem Sinn! - mittels Wahl oder Volksentscheid ein bestimmtes Siegel genehmigen müsste. Ebenfalls unklar bleibt weiter, warum ein solches Siegel für die richtige Durchführung einer Volkswahl notwendig sein sollte. Immerhin beweist dieser Vorgang erneut, dass Reichsbürgerkreise dem Siegel oder Stempel, wie auch anderen Formalien, gleichsam eine magische Bedeutung beilegen.
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Re: Affidavit & Co.
« Antwort #23 am: 14. September 2017, 23:24:00 »
Man konnte nicht nur Schriftstücke, sondern auch Behältnisse (Kisten, Kartons, Koffer, Taschen - s. u.) und Türen versiegeln um zu kontrollieren, ob sich Unbefugte Zugang verschafft haben.

https://www.ddr-museum.de/en/objects/1014800
« Letzte Änderung: 14. September 2017, 23:25:35 von dtx »
 

Offline Rechtsfinder

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Re: Affidavit & Co.
« Antwort #24 am: 15. September 2017, 00:07:27 »
@Pantotheus Ich habe den Abschnitt über den "Siegelbruch" in den Artikel über erfundene Straftatbestände aufgenommen. Den habe ich dann gleichzeitig alphabetisch sortiert.

Ich habe das Lemma "Siegel" direkt verlinkt. Wir sollten auf dem Entwurf von Pantotheus also auf jeden Fall aufsetzen.
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dtx

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Re: Affidavit & Co.
« Antwort #25 am: 16. September 2017, 15:00:30 »
Rüdis Interpretation des Strafgesetzbuches:

 

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Re: Affidavit & Co.
« Antwort #26 am: 16. September 2017, 15:33:54 »
Wo ist eigentlich Helmut?
*wegduck*