Autor Thema: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren  (Gelesen 2805 mal)

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Offline Sandmännchen

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Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« am: 16. September 2016, 22:35:21 »
Leute, ich verliere den Überblick in all den Threads. Peter sprach in seinem heutigen Video von 7 laufenden Verfahren. Was ist das denn nun alles?

Logisch:

  • Untreue / Verstoß gegen das Kreditwesengesetz, LG Halle, erste Instanz, im Zwischenverfahren (stimmt das so?)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, erstinstanzlich bei AG Dessau-Roßlau, dürfte vor der Berufung stehen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, erstinstanzlich bei AG Neustadt am Rübenberg, von Berufungsinstanz vorläufig eingestellt durch LG Hannover, das kann Peter also nicht meinen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, erstinstanzlich bei AG Hof, vermutlich vor Berufung
  • dann war doch nur irgendwas mit 'ner Beleidung beim AG Wittenberg, oder?
  • dann das Betreiben der Krankenkasse, erstinstanzlich AG Wittenberg, steht wohl vor dem Berufungsverfahren

Ich komme somit nur auf 5 laufende Verfahren.  :scratch:

P.S.: Edith meint, @Tuska habe gesagt, das Zwischenverfahren sei schon vorbei. Thx!
« Letzte Änderung: 16. September 2016, 23:24:55 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #1 am: 16. September 2016, 22:41:10 »
Wir hatten das Thema schon einmal und m.W. noch mehr zusammengestellt. Allerdings versandete die Aktion recht bald wieder, weil ein Großteil der Informationen aufgrund ihrer Herkunft aus fragwürdigen bis ernsthaft dubiosen Quellen nicht verifizierbar und somit unbrauchbar war.
 

Offline BlueOcean

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Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #2 am: 17. September 2016, 00:52:55 »
- Krankenkasse in Berufung LG Dessau ab Oktober
- vermutlich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte AG Wittenberg (der abgesagte Termin)

Die Beleidigung dürfte der Strafbefehl gewesen sein, den er während der Haft bezahlt hat. Also erledigt wenn es nicht nur ein Strafbefehl wegen einer früheren Beleidigung gewesen ist.

- sein Unfall ohne Führerschein mit Verletzung eines Kinds steht aber noch aus

Ich komme so aber auch "nur" auf 5-6 Verfahren.
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Offline Autsch !

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Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #3 am: 17. September 2016, 00:57:33 »
Wir hatten das Thema schon einmal und m.W. noch mehr zusammengestellt. Allerdings versandete die Aktion recht bald wieder, weil ein Großteil der Informationen aufgrund ihrer Herkunft aus fragwürdigen bis ernsthaft dubiosen Quellen nicht verifizierbar und somit unbrauchbar war.

Wie bitte? All diese KRD-Blog, Facebook- u. sonstige Seitenbetreiber, diese von und zu und aus dem Häuschen halten sich nicht an Fitzes Verfassung? Wenn das der König wüsste. :naughty:

Zitat
Art. 60 Meinungs- und Informationsfreiheit, Presserecht; Kunst und Wissenschaft
1. ...
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http://wiki.koenigreichdeutschland.org/images/f/fe/Verfassung-2014-01-29.pdf
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #4 am: 17. September 2016, 01:41:29 »
Der Unfall mit dem verletzten Kind steht noch aus.
Wann kommt eigentlich der Zeitraum der Reichsbank an die Reihe? Ist da schon etwas bekannt?
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #5 am: 17. September 2016, 08:48:26 »
@Autsch ! : Totschweigen ist nicht verboten.

Außerdem muß nicht unbedingt Vorsatz oder Böswilligkeit unterstellt werden. Etwa wenn der Veröffentlicher überhaupt nicht verstanden hat, was er da von sich gibt. Sooo selten kommt das ja nicht vor  :facepalm:
 

Offline Gerntroll

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Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #6 am: 17. September 2016, 08:55:00 »
Fahren ohne im AG Dessau war für die Zeit 2011-2013 (so ich mich recht erinnere). Die Zeit von 09/2013-2016 steht noch aus.
Das dürfte das verschollene Verfahren sein. ;)
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #7 am: 17. September 2016, 09:38:31 »
Fahren ohne im AG Dessau war für die Zeit 2011-2013 (so ich mich recht erinnere). Die Zeit von 09/2013-2016 steht noch aus.
Das dürfte das verschollene Verfahren sein. ;)

Zu dem Thema "Fahren ohne" wurde hier einmal die Anzahl von  rund 50 Strafanzeigen kolportiert, die erstattet worden seien. Verifiziert werden konnten diese Angaben nicht.

Es ist auch nicht zu eruieren, ob, bzw. wieviele Delikte es gibt, die aktenkundig waren, deren Verfolgung und Sanktionierung aber aufgrund Bräsigkeit und Unfähigkeit der örtlichen Behörden (hierfür gibt es durchaus Nachweise) aber ergebnislos im Sande verlief.
 

Offline Gerntroll

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Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #8 am: 17. September 2016, 09:58:39 »
Eine davon stammt von mir.  ;)
Naja, es hat ja auch lang gedauert die Fälle - 2013 vors Gericht zu bringen. Die Mühlen des Gesetzes malen (in Wittenberg besonders) langsam aber sie mahlen.
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Offline Pantotheus

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Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #9 am: 17. September 2016, 10:13:25 »
Die Zahl von 50 (in Worten: fünfzig) Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis stammt, meine ich, aus dem MDR-Dokumentarfilm nach Peterleangs Verhaftung und zwar vom Revierleiter Wittenbergs. Es ist schon möglich, dass er ob der Fülle der Anzeigen nicht die genaue Zahl, sondern nur die Größenordnung im Kopf hatte (gehen wir also von 46 bis 54 Anzeigen allein aus Wittenberg aus).
Die Zahl der Anzeigen sagt allerdings wenig aus über die Zahl der Gerichtsverfahren; grundsätzlich können Anzeigen wegen desselben Tatbestands in wiederholten Fällen auch zu einem Verfahren zusammengefasst werden. Selbst unterschiedliche Straftaten können in einem Prozess abgeurteilt werden, sogar für den Fall unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeiten gibt es Regelungen. Das nennt sich "Prozessökonomie".

Den Strafbefehl aus Wittenberg, die bekannten 150 Tagessätze wegen Beleidigung eines Richters (das war der "Faschist", den Fatzke vor Gericht und mindestens zwei Mal vor laufenden Kameras herausgebrüllt hat), habe ich bereits bei den Vorstrafen eingereiht.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Tuska

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Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #10 am: 17. September 2016, 16:39:50 »
Im Bericht sagt der Vertreter der Wortmarke, dass es ca. 15/16 Verfahren pro Jahr gibt. Es wurden "an die 50" Anzeigen gesammelt.

https://www.youtube.com/watch?v=cl7nvIuKT24

(ab ca. 02:25)
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #11 am: 17. September 2016, 18:20:43 »
Im Bericht sagt der Vertreter der Wortmarke, dass es ca. 15/16 Verfahren pro Jahr gibt. Es wurden "an die 50" Anzeigen gesammelt.
https://www.youtube.com/watch?v=cl7nvIuKT24
(ab ca. 02:25)

Dann wollen wir hoffen, daß die Wortmarke ihr Sammelbildchenalbum bald voll hat und es an die Staatsanwaltsbüttelei weiterleitet, bevor die Aktion abgelaufen ist.

Andere schaffen es doch auch, die Kollektion rechtzeitig vollzubekommen:

http://www.cokeisit.de/knibbel.php 
 

Offline Wittenberger

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Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #12 am: 18. September 2016, 02:34:51 »
Kann das fehlende Verfahren das am AG Potsdam sein? Er hatte doch bei der zentralen Bußgeldstelle Gransee des Landes Brandenburg jede Menge angesammelt. Und das sollte vor dem AG Potsdam verhandelt werden.

Oder ist das verhandelt worden und wir haben das nicht mitbekommen?
 

Offline Mr. Devious

Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #13 am: 18. September 2016, 09:45:32 »
Kann das fehlende Verfahren das am AG Potsdam sein? Er hatte doch bei der zentralen Bußgeldstelle Gransee des Landes Brandenburg jede Menge angesammelt. Und das sollte vor dem AG Potsdam verhandelt werden.

Oder ist das verhandelt worden und wir haben das nicht mitbekommen?

Jenes?

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2449.60

Erneut gibt es im KRD einen "großen Sieg" zu feiern:

http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-auch-die-staatsanwaltschaft-potsdam-stellt-das-verfahren-wegen-angeblichen-fahren-ohne-fahrerlaubnis-ein.html

http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-auch-die-staatsanwaltschaft-potsdam-stellt-das-verfahren-wegen-angeblichen-fahren-ohne-fahrerlaubnis-ein.html?file=files/krd/aktuelles/2015/schriftwechsel-sapotsdam-fahrerlaubnis/Emittlungsverfahren%20eingestellt%20Potsdam.PDF

Zitat
Wieder einmal haben die BRD-Behörden aufgegeben und ein Verfahren mit Peter eingestellt. Dieses mal wurde das Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Fahren ohne Fahrerlaubnis von der Staatsanwaltschaft Potsdam aufgegeben.

Beim Tatvorwurf im eingestellten Verfahren ging es um Fahren ohne Fahrerlaubnis am 8. September 2012. Sein Vorhaben, den Führerschein abgeben zu wollen, tat der Beräumte erstmals am 13. September 2012, also fünf Tage danach, kund.

Zitat
Am 13. September 2012 sprach der Kläger beim Beklagten vor. In diesem Rahmen erklärte er, seinen Führerschein abgeben zu wollen. Dazu kam es aber nicht. Der Beklagte händigte dem Kläger ein Formular zur Abgabe einer Erklärung über den Verzicht auf die Fahrerlaubnis aus. Damit verließ der Kläger die Besprechung und stellte in Aussicht, seinen Führerschein später abzugeben.

Quelle: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE150009204&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true

Am 8. September hatte er also noch seinen Führerschein und seine Fahrerlaubnis. Wo ist denn da der Sieg? Die Einstellung des Verfahrens zeigt wohl eher, dass sich die Staatsanwaltschaft (anders als von Zöpfchen permanent beklagt) an das geltende Recht hält. Und was macht der Minimonarch? Er greift mal wieder zu einem billigen Taschenspielertrick, um den Anhängern einen großen Sieg zu suggerieren. In diesem Zusammenhang muss unterstrichen werden, dass er sehr genau über die Chronologie Bescheid wusste, aber darauf vertraut, dass das nicht bei seinen Adeppen der Fall ist. Bewusst hat er sich also dazu entschlossen, diese wieder gehörig auf den Arm zu nehmen. Dumm genug, wer nun nicht endlich das Weite sucht.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Zusammenstellung der Gerichtsverfahren
« Antwort #14 am: 18. September 2016, 14:06:49 »
Alles in allem eine verfahrene Situation. Und das ohne Führerschein  :snooty:

Können uns dich seine Adepten weiterhelfen, schließlich ist man der Ansicht, das er ja sowieso alle verfahren gewinnt, warum also die Scham?
Viel Feind viel Ehr...