Autor Thema: Richter macht kurzen Prozess  (Gelesen 1907 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline aargks

  • Kommissar Mimimi
  • **
  • Beiträge: 556
  • Dankeschön: 756 mal
  • Karma: 94
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 500 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Geheimnisträger, Sir!
    • aargks - pro Logik
    • Auszeichnungen
Richter macht kurzen Prozess
« am: 24. Juni 2015, 07:46:54 »
Herrlich: Ein Germanit, der wegen einer Geldstrafe Berufung eingelegt hatte, salbadert so am Inhalt vorbei, dass der Richter (Heuer) die Veranstaltung beendet bevor sie richtig losgegangen ist:

Zitat
Der Angeklagte sei zwar körperlich anwesend, weigere sich aber, an der Verhandlung in irgendeiner Weise teilzunehmen, ließ er zu Protokoll nehmen. Dies werte er als "nicht vor Gericht erschienen", argumentierte Heuer. Wenn derjenige, der in Berufung gehe, vor Gericht nicht erscheine, sei diese zu verwerfen. Punkt. Und damit schloss Heuer auch die gestrige Verhandlung. Die Staatsanwältin war noch nicht einmal dazu gekommen, die Anklage zu verlesen.
Quelle: Schwarzwälder Bote http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.rottweil-irritierender-blick-ins-sagenhafte-germanitien.09b9290f-c6b7-4035-933c-6e931dbac3b3.html
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Decimus, Leela Sunkiller

Offline be-eh

  • Kommissar Mimimi
  • **
  • Beiträge: 794
  • Dankeschön: 1532 mal
  • Karma: 120
  • To be-eh or not to be-eh: That is the question!
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 750 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 500 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Richter macht kurzen Prozess
« Antwort #1 am: 24. Juni 2015, 07:54:08 »
Verwerfung ist gleichbedeutend mit Freispruch! Lernt mal Völkerrecht!  :dance:
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Finanzbeamter, Lalilu, Arthur Dent